Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
14.09.12, 21:16
Aktualisiert
14.09.12, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
64/2012
zur Sitzung
des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB I Innerer Service / Personal /
Finanzen
Auskunft erteilt:
Herr Lange
Telefon:
05208 / 991-100
Datum:
14. September 2012
Jahresabschluss 2010 des Kernhaushaltes
a) Bericht der BPW Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Bünde über die
Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2010
b) Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2010 gem. § 96 GO NRW
i.V.m. § 37 GemHVO NRW
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss
Termin
26.09.2012
Rat
27.09.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Jahresabschluss des Kernhaushaltes für das Haushaltsjahr 2010 liegt vor und die Prüfung durch die
BPW Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Bünde ist abgeschlossen. Danach schließt die Ergebnisrechnung des Kernhaushaltes im Jahr 2010 mit einem Fehlbetrag von 4.264.503,23 € ab. Nähere Einzelheiten zum Jahresabschluss werden durch den Bericht der BPW Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erläutert.
Kopien des Bestätigungsvermerkes der BPW Treuhand GmbH sowie der Bilanz und der Ergebnis- und Finanzrechnung werden der Einladung als Anlage beigefügt. Der vollständige Jahresabschluss 2010 wird
zeitnah in das Ratsinformationssystem eingestellt und kann dort eingesehen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe
1) den geprüften Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für das Haushaltsjahr 2010
festzustellen und
2) dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen und
3) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.264.503,23 € auf neue Rechnung vorzutragen und später mit der in
der Bilanz ausgewiesenen Ausgleichsrücklage in Höhe von 3.905.514,38 € und mit der allg. Rücklage in
Höhe von 358.988,85 € zu verrechnen. Die Ausgleichsrücklage ist damit aufgezehrt. Die Verringerung
der Allgemeinen Rücklage durch den vorstehenden Betrag beträgt 1,47%. Hierdurch bleiben die Vorschriften des § 76 GO NRW über die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unberührt.
Schemmel