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Beschlusstext (Ergänzungssatzung E.-Borr, Am Mittelpfad; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
28.11.08, 06:41
Aktualisiert
28.11.08, 06:41
Beschlusstext (Ergänzungssatzung E.-Borr, Am Mittelpfad;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Ergänzungssatzung E.-Borr, Am Mittelpfad;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Ergänzungssatzung E.-Borr, Am Mittelpfad;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 23.09.2008 40 Ergänzungssatzung E.-Borr, Am Mittelpfad; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss (482/2008) I. I.1 Über die während der Offenlage gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 in der zuletzt gültigen Fassung vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101 – 103, 53879 Euskirchen Der Forderung des Landesbetriebs, sicher zu stellen, dass die Erschließung weiterhin über die Straße Am Mittelpfad erfolgt und kein Schleichverkehr über andere Wege zur L 181 entsteht, wird zur Kenntnis genommen. Maßnahmen sind diesbezüglich nicht zu ergreifen, da ein Ausbau der unbefestigten Feldwege nicht vorgesehen ist. Die Entstehung von neuem Schleichverkehr zur Landesstraße ist somit nicht zu erwarten. Die öffentliche Erschließungsstraße „Am Mittelpfad“ endet zudem bereits vor der Satzungsgrenze und geht im weiteren Verlauf in den Wirtschaftsweg über. I. 2 Deutsche Telekom AG, TINL West PT 22, Innere Kanalstraße 98, 50672 Köln Die Telekom weist darauf hin, dass zur Sicherstellung der rechtzeitigen Versorgung mit Telekomunkationsanschlüssen der Beginn und der Ablauf von Erschließungsmaßnahmen im Planbereich so früh wie möglich (mind. 3 Monate vor Baubeginn) mitgeteilt werden sollten. Der Hinweis wird im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. I. 3 Erftverband, Pfaffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim 1 Die Satzung wird um den angeregten Hinweis auf flurnahe Grundwasserstände ergänzt. Ebenso wird der Anregung des Erftverbandes gefolgt und die Empfehlung zur Sammlung und Nutzung des Regenwassers (Garten- sowie Freianlagenbewässerung, Speisung eines Teiches, etc.) im Satzungstext aufgenommen. Zur Verminderung des Eingriffs (Bebauung) ist im Satzungsentwurf bereits festgesetzt, dass Garagenvorfahrten, Stellplätze und Hofflächen nur mit teildurchlässigen Materialien (z. B. Rasengittersteinen, Rasenfugen oder Schotterrasen) offenfugig herzustellen sind. I. 4 Verbandswasserwerk, Walramstr.12, 53879 Euskirchen Um den überplanten Bereich zu erschließen, muss die vorhandene Versorgungsleitung in der Straße Am Mittelpfad entsprechend verlängert werden. Der Hinweis des Verbandswasserwerkes bezüglich frühzeitiger Planung und Abstimmung wird an den Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt als Straßenbauträger geleitet. I. 5 Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, (Amt für Agrarordnung) Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass die Restfläche des Flurstücks 104, Flur 3, Gemarkung Borr, weiterhin für die Landwirtschaft erschlossen sein muss. Das betreffende Grundstück grenzt unmittelbar an ein weiteres Grundstück des gleichen Eigentümers. Da davon auszugehen ist, dass beide Flächen gemeinsam bewirtschaftet werden, ist die Erschließung über das angrenzende Flurstück gewährleistet. I. 6 Ralf Wings, Am Mittelpfad 18, 50374 Erftstadt – Borr Den Anregungen von Herrn Wings kann nicht entsprochen werden. Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 23.09.2008 I. 7 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, 50124 Bergheim Seite 2 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 23.09.2008 Seite 3