Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
110 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
02.11.12, 13:54
Aktualisiert
02.11.12, 13:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
105/2012
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
2. November 2012
Festsetzungen zu Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Beratung und Beschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
15.11.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Im letzten Hochbau- und Planungsausschuss hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, die Festsetzungen zu
Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe zusammenzustellen. Diese Übersicht
ist als Anlage beigefügt.
Nennung in den B-Plänen
Die Auswertung der Festsetzungen ergibt für das Gemeindegebiet folgendes Bild:
Die Höhe der Einfriedung
Verteilung zur Höhe der Einfriedung
ist maßgeblich mit 70
bzw. 80 cm festgelegt.
30
Die
nur
1malig
zugelassene Höhe von
1,20 m und 1,50 m ist
25
erfolgt,
um
die
Grundstücke
zur
20
Kreisstraßen
abzugrenzen.
15
10
5
0
70 cm
80 cm
90 cm
1,00 m
Höhe der Einfriedung
1,20 m
1,50 m
-2-
Beim
Material
für
Einfriedungen dominiert
Holz und lebende Hecken.
Auch Kombinationen aus
beiden Materialien bzw.
begrünte
Einfriedungen
sind in der Summe
mehrfach vertreten.
Verteilung Materialauswahl der Einfriedungen
Nennung in den B-Plänen
40
35
30
25
20
15
10
5
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0
Material
Bis Anfang der 80ziger
Jahre wurden in den BPlänen häufig Materialien
ausgeschlossen.
Materialausschluss für Einfriedungen
Nennung in den B-Plänen
12
11
10
9
Mauer
Draht
Metall
Materialausschluss
Kunststoff
-3-
Sondervorgaben zu Einfriedungen
Nennung in den B-Plänen
6
5
4
3
2
1
nur Höhe von 90 cm ,
keine Materialvorgabe
2 m Höhe, bei Begrünung
des Abstandes zur
Straße
nur innerhalb Hecken an
Nachbargrenze
kein
Perlonmaschendrahtzaun
an Nachbargrenze
keine Mauer an
Nachbargrenze
kein Holzsichtzaun an
Nachbargrenze
0
In den 90zigern wurde es
beliebt,
an
den
Nachbargrenzen
Holzsichtschutzzäune
aufzustellen.
Neben
den örtlich ansässigen
Gartenbaubetrieben
und Baustoffhandlungen,
wurden
die
großen
Baumärkte
mit
ihrem
breiten
Angebot
an
Baustoffen
populär.
Zudem
wurden
die
Baugrundstücke kleiner.
Sondervorgabe
In den letzten Jahren haben die Diskussionen zu Einfriedung zugenommen, auch im Hochbau- und
Planungsausschuss. In den dafür erstellten Vorlagen spiegeln sich häufig die persönlichen und fachlichen
Beweggründe für ein „dafür“ oder „dagegen“ der bisherigen Vorgaben zu Einfriedungen und deren
Materialwahl wieder. Um die Thematik „Einfriedung“ vollständig zu erfassen, jedoch inhaltliche
Wiederholungen zu vermeiden, wird daher auf folgende Vorlagen verwiesen:
Hochbau- und Planungsausschuss
am 29.11.2007
Hochbau- und Planungsausschuss
am 29.09.2011
Hochbau- und Planungsausschuss
am 29.09.2011
Hochbau- und Planungsausschuss
am 24.11.2011
Hochbau- und Planungsausschuss
am 13.09.2012
Hochbau- und Planungsausschuss
am 13.09.2012
Vorlage 168/2007
Vorlage 104/2011
Vorlage 105/2011 (nicht öffentlich = n.ö.)
Vorlage 149/2011 (n.ö.)
Vorlage 75/2012
Vorlagen 76/2012; 78/2012; 79/2012; 80/2012
(n.ö.)
Zusammenfassend reduziert sich die Entscheidung bzgl. Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen
auf die Aspekte Material und Höhe. Die sich anschließende Darstellung stellt die Inhalte der Vorlagen und
Diskussionen nochmals schematisch dar:
-4-
Aufgrund der obigen Ausführungen kommt die Verwaltung zur folgenden Beschlussempfehlung:
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, dass entlang von öffentlichen Verkehrsflächen
Einfriedungen nicht höher als 80 cm sein dürfen. Auf eine Materialauswahl verzichtet die Gemeinde
Leopoldshöhe.
Schemmel
Anlage:
- Übersicht der Festsetzungen in den B-Plänen der Gemeinde Leopoldshöhe
- Übersicht Geltungsbereich B-Pläne