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Beschlussvorlage (Festsetzungen zu Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Beratung und Beschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
110 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
02.11.12, 13:54
Aktualisiert
02.11.12, 13:54
Beschlussvorlage (Festsetzungen zu Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe 
hier:  Beratung und Beschluss) Beschlussvorlage (Festsetzungen zu Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe 
hier:  Beratung und Beschluss) Beschlussvorlage (Festsetzungen zu Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe 
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hier:  Beratung und Beschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 105/2012 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 2. November 2012 Festsetzungen zu Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Beratung und Beschluss Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 15.11.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Im letzten Hochbau- und Planungsausschuss hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, die Festsetzungen zu Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe zusammenzustellen. Diese Übersicht ist als Anlage beigefügt. Nennung in den B-Plänen Die Auswertung der Festsetzungen ergibt für das Gemeindegebiet folgendes Bild: Die Höhe der Einfriedung Verteilung zur Höhe der Einfriedung ist maßgeblich mit 70 bzw. 80 cm festgelegt. 30 Die nur 1malig zugelassene Höhe von 1,20 m und 1,50 m ist 25 erfolgt, um die Grundstücke zur 20 Kreisstraßen abzugrenzen. 15 10 5 0 70 cm 80 cm 90 cm 1,00 m Höhe der Einfriedung 1,20 m 1,50 m -2- Beim Material für Einfriedungen dominiert Holz und lebende Hecken. Auch Kombinationen aus beiden Materialien bzw. begrünte Einfriedungen sind in der Summe mehrfach vertreten. Verteilung Materialauswahl der Einfriedungen Nennung in den B-Plänen 40 35 30 25 20 15 10 5 e io n au er ol z H M G ab nz u le be np fla /A en ie g ec k -S pr H H ol z e en d nu rl eb nd e ng en el nu za H rb un ec eg ,h ke rü in n M te nt as r e pf ch Ei la en nf nz gr ri e dr t au ah du ku tz n ge au ns n n, st of be fü M g be et rü al rz nt lg og i t te en rz er au D n ra ht za un 0 Material Bis Anfang der 80ziger Jahre wurden in den BPlänen häufig Materialien ausgeschlossen. Materialausschluss für Einfriedungen Nennung in den B-Plänen 12 11 10 9 Mauer Draht Metall Materialausschluss Kunststoff -3- Sondervorgaben zu Einfriedungen Nennung in den B-Plänen 6 5 4 3 2 1 nur Höhe von 90 cm , keine Materialvorgabe 2 m Höhe, bei Begrünung des Abstandes zur Straße nur innerhalb Hecken an Nachbargrenze kein Perlonmaschendrahtzaun an Nachbargrenze keine Mauer an Nachbargrenze kein Holzsichtzaun an Nachbargrenze 0 In den 90zigern wurde es beliebt, an den Nachbargrenzen Holzsichtschutzzäune aufzustellen. Neben den örtlich ansässigen Gartenbaubetrieben und Baustoffhandlungen, wurden die großen Baumärkte mit ihrem breiten Angebot an Baustoffen populär. Zudem wurden die Baugrundstücke kleiner. Sondervorgabe In den letzten Jahren haben die Diskussionen zu Einfriedung zugenommen, auch im Hochbau- und Planungsausschuss. In den dafür erstellten Vorlagen spiegeln sich häufig die persönlichen und fachlichen Beweggründe für ein „dafür“ oder „dagegen“ der bisherigen Vorgaben zu Einfriedungen und deren Materialwahl wieder. Um die Thematik „Einfriedung“ vollständig zu erfassen, jedoch inhaltliche Wiederholungen zu vermeiden, wird daher auf folgende Vorlagen verwiesen: Hochbau- und Planungsausschuss am 29.11.2007 Hochbau- und Planungsausschuss am 29.09.2011 Hochbau- und Planungsausschuss am 29.09.2011 Hochbau- und Planungsausschuss am 24.11.2011 Hochbau- und Planungsausschuss am 13.09.2012 Hochbau- und Planungsausschuss am 13.09.2012 Vorlage 168/2007 Vorlage 104/2011 Vorlage 105/2011 (nicht öffentlich = n.ö.) Vorlage 149/2011 (n.ö.) Vorlage 75/2012 Vorlagen 76/2012; 78/2012; 79/2012; 80/2012 (n.ö.) Zusammenfassend reduziert sich die Entscheidung bzgl. Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen auf die Aspekte Material und Höhe. Die sich anschließende Darstellung stellt die Inhalte der Vorlagen und Diskussionen nochmals schematisch dar: -4- Aufgrund der obigen Ausführungen kommt die Verwaltung zur folgenden Beschlussempfehlung: Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, dass entlang von öffentlichen Verkehrsflächen Einfriedungen nicht höher als 80 cm sein dürfen. Auf eine Materialauswahl verzichtet die Gemeinde Leopoldshöhe. Schemmel Anlage: - Übersicht der Festsetzungen in den B-Plänen der Gemeinde Leopoldshöhe - Übersicht Geltungsbereich B-Pläne