Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
16.11.12, 11:25
Aktualisiert
16.11.12, 11:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
123/2012
zur Sitzung
des Betriebsausschusses Ver- und
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Entsorgung
Auskunft erteilt:
Herr Friedrich
Telefon:
05208/991-268
Datum:
16. November 2012
der Gemeinde Leopoldshöhe
5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung
Termin
26.11.2012
Rat
13.12.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Bei der noch gültigen Gebührenkalkulation wurde seitens der Wirtschaftsprüfer, die diesen Punkt bereits seit
einigen Jahren bemängeln, und der Gemeindeprüfungsanstalt (gefordert im aktuellen Prüfungsbericht auf
Seite 31) bemängelt, dass hier zugunsten der Gebührenzahler auf der Einnahmeseite die Auflösung der
Ertragszuschüsse (effektiv also die Abschreibung der Kanalanschlussbeiträge sowie der Landeszuschüsse)
angesetzt wird.
Zu dieser Thematik wurde daher eine Stellungnahme der Kommunal- und Abwasserberatung eingeholt
(auszugsweise):
...Dieses Abzugskapital sollte jedoch gebührenmindernd nicht als Ertrag ... berücksichtigt werden.
...Das Innenministerium lehnt ...die Beitragsauflösung ... grundsätzlich ab.
...Eine Abweichung ... ist nur mit besonderer Begründung zulässig.
Nachdem die Kanalgebühren mittlerweile seit 14 Jahren konstant sind und auch seit Jahren keine Landesförderung für hohe Gebühren mehr erfolgt, entfällt die o.g. „besondere Begründung“.
Bei der Auflösung der Ertragszuschüsse (Pos. 8100 im Wirtschaftsplan) handelt es sich um rd. 300.000
€/Jahr. Aus dem Schmutzwasseranteil von ca. 60 % und einer Schmutzwassermenge von ca. 576.000 cbm
ergibt sich in Verbindung mit den weiteren Änderungen eine Erhöhung von 0,33 €/cbm.
Bei den Regenwassergebühren müssen die verbleibenden 40 % (120.000 €) auf ca. 1.550.000 qm verteilt
werden, was zu einer Erhöhung von 9 ct/qm führt. Im Detail wird auf die beigefügte Gebührenberechnung
verwiesen.
Hinweis der Betriebsleitung:
Der Umfang der Erhöhung wird voraussichtlich einen einmaligen Charakter haben und ist –wie oben erläutert- der aktuellen Rechtslage geschuldet. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass die jetzige Erhöhung
nach 14 Jahren Gebührenkonstanz durchschnittlich lediglich 0,6 %/Jahr (ca. 9 % geteilt durch 14 Jahre)
entspricht.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte 5. Änderung der
Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 09.11.2006 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Lange