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Beschlussvorlage Abwasserwerk (5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
16.11.12, 11:25
Aktualisiert
16.11.12, 11:25
Beschlussvorlage Abwasserwerk (5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Abwasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 123/2012 zur Sitzung des Betriebsausschusses Ver- und Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Entsorgung Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 16. November 2012 der Gemeinde Leopoldshöhe 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung Termin 26.11.2012 Rat 13.12.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Bei der noch gültigen Gebührenkalkulation wurde seitens der Wirtschaftsprüfer, die diesen Punkt bereits seit einigen Jahren bemängeln, und der Gemeindeprüfungsanstalt (gefordert im aktuellen Prüfungsbericht auf Seite 31) bemängelt, dass hier zugunsten der Gebührenzahler auf der Einnahmeseite die Auflösung der Ertragszuschüsse (effektiv also die Abschreibung der Kanalanschlussbeiträge sowie der Landeszuschüsse) angesetzt wird. Zu dieser Thematik wurde daher eine Stellungnahme der Kommunal- und Abwasserberatung eingeholt (auszugsweise): ...Dieses Abzugskapital sollte jedoch gebührenmindernd nicht als Ertrag ... berücksichtigt werden. ...Das Innenministerium lehnt ...die Beitragsauflösung ... grundsätzlich ab. ...Eine Abweichung ... ist nur mit besonderer Begründung zulässig. Nachdem die Kanalgebühren mittlerweile seit 14 Jahren konstant sind und auch seit Jahren keine Landesförderung für hohe Gebühren mehr erfolgt, entfällt die o.g. „besondere Begründung“. Bei der Auflösung der Ertragszuschüsse (Pos. 8100 im Wirtschaftsplan) handelt es sich um rd. 300.000 €/Jahr. Aus dem Schmutzwasseranteil von ca. 60 % und einer Schmutzwassermenge von ca. 576.000 cbm ergibt sich in Verbindung mit den weiteren Änderungen eine Erhöhung von 0,33 €/cbm. Bei den Regenwassergebühren müssen die verbleibenden 40 % (120.000 €) auf ca. 1.550.000 qm verteilt werden, was zu einer Erhöhung von 9 ct/qm führt. Im Detail wird auf die beigefügte Gebührenberechnung verwiesen. Hinweis der Betriebsleitung: Der Umfang der Erhöhung wird voraussichtlich einen einmaligen Charakter haben und ist –wie oben erläutert- der aktuellen Rechtslage geschuldet. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass die jetzige Erhöhung nach 14 Jahren Gebührenkonstanz durchschnittlich lediglich 0,6 %/Jahr (ca. 9 % geteilt durch 14 Jahre) entspricht. Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 09.11.2006 in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Lange