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Beschlussvorlage (Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
16.11.12, 11:25
Aktualisiert
16.11.12, 11:25
Beschlussvorlage (Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 93/2012 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991-301 Datum: 16. November 2012 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2012 Rat 13.12.2012 von Bemerkungen Sachdarstellung: Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass ist neu zu fassen, da die Bezeichnungen von zwei Veranstaltungen geändert wurden. Da das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderen Anlass an Sonntagen an besondere Veranstaltungen gebunden ist, sind die betreffenden Veranstaltungen im Verordnungstext genau zu benennen. In diesem Fall handelt es sich um das „LEO-Event“ mit Frühlingsmarkt (bisher: Frühlingsmarkt) und das „Generationenfest zum Weltkindertag“ (bisher: Markt der Generationen). Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass und empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe entsprechend zu beschließen. Schemmel