Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
12.11.12, 12:57
Aktualisiert
19.11.12, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
120/2012
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
19. November 2012
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
in den Bereichen „Bobes Feld“ und „Im Schmeltebruch“ und Aufstellung eines
Bebauungsplanes "Im Schmeltebruch"
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
15.11.2012
Rat
13.12.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. beabsichtigt weiterhin, eine Seniorenwohnanlage auf Flächen
an der Straße Im Schmeltebruch zu errichten.
Das Projekt wurde bereits im Hochbau- und Planungsausschuss vorgestellt und beraten (siehe: Vorlage
53/2011, ohne Vorlage: Top 5 der Sitzung vom 21.07.2011 – ÖT und Vorlage 139/2011).
Zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe und der Bezirksregierung Detmold wurden weitere Gespräche
geführt, in welcher Art und in welchem Umfang das beabsichtigte Projekt realisierbar ist. In diesem
Zusammenhang zeichnet sich eine Lösung ab, die mit der Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde für
die Flächennutzungsplanänderung diskutiert wurde. Das Projekt scheint auf Grundlage einer Darstellung
„Fläche für den Gemeinbedarf“ im Flächennutzungsplan möglich.
Voraussetzung dafür ist, dass die Gemeinde Leopoldshöhe an anderer Stelle die Darstellung von
Bauflächen (hier: Flächen für den Gemeinbedarf) zurücknimmt. Diese Möglichkeit besteht an der Straße
Bobes Feld.
Dort ist eine Fläche für den Gemeinbedarf im Flächennutzungsplan dargestellt, die im Bebauungsplan
Nr. 01/05 „Krähenholz“ entsprechend festgesetzt ist. Die Fläche war seinerzeit unter anderem für ein
Bürgerhaus vorgesehen.
Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist im Bebauungsplan nur teilweise entwickelt. Teile der
Flächennutzungsplandarstellung sind als Grünfläche im Bebauungsplan festgesetzt.
Der Bebauungsplan Nr. 01/05 „Krähenholz“ müsste an die geänderte Flächennutzungsplandarstellung
angepasst werden. Der vorhandene Kindergarten ist davon nicht betroffen. Es besteht die Möglichkeit, dass
über die Kindergartenutzung hinaus -nach der Anpassung des Bebauungsplanes- eine kleine Restfläche der
Fläche für den Gemeinbedarf verbleibt, die baulich genutzt werden kann.
Wenn der Hochbau- und Planungsausschuss den vorgeschlagenen Änderungen im Flächennutzungsplan
(Reduzierung der Fläche für den Gemeinbedarf im Bereich Bobes Feld und Darstellung einer Fläche für den
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Gemeinbedarf an der Straße Im Schmeltebruch) zustimmt, würde die Verwaltung eine neue
landesplanerische Anfrage gem. § 34 LPlG an die Bezirksregierung Detmold stellen.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf an der
Straße Im Schmeltebruch zu.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Reduzierung der Darstellung einer Fläche für den
Gemeinbedarf an der Straße Bobes Feld zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine erneute landesplanerische Anfrage gem. § 34 LPlG zu stellen.
Schemmel
Anlagen