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Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus der Prioritätenliste Wesselinger Straßen (Vorlage 59/2016))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
3,1 MB
Datum
07.06.2016
Erstellt
23.05.16, 13:01
Aktualisiert
23.05.16, 13:01

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 95/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Verkehrsflächen - 32 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Umsetzung der Maßnahmen aus der Prioritätenliste Wesselinger Straßen (Vorlage 59/2016) Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 32 - 17.05.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 95/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Schulze 17.05.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Umsetzung der Maßnahmen aus der Prioritätenliste Wesselinger Straßen (Vorlage 59/2016) Beschlussentwurf: Der Umsetzung der Maßnahmen in der Rheinstraße, der Hermann-Löns-Straße und auf dem Friedhofsweg wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Der Bereich 32/Straßenverkehrsbehörde hat nach umfangreichen Verkehrserhebungen dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz in der Sitzung vom 19.04.2016 eine Liste mit den untersuchten Straßen vorgelegt (Vorlage Nr. 59/2016). Im Einzelnen sind auf drei Straßen Maßnahmen erforderlich: Friedhofsweg Höhe Hs.-Nr. 37 (Zeile 2 der Liste) Hermann-Löns-Straße gesamter Straßenzug (Zeile 3 der Liste) Rheinstraße Höhe Hs.-Nr. 269 (Zeile 4 der Liste) Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt dem Bereich 66/Verkehrsflächen. 2. Lösung An allen drei Stellen ist der Straßenverlauf gradlinig und weit einsehbar. Durch den Einbau von wechselseitigen Einengungen ist vorgesehen diese Gradlinigkeit zu unterbrechen. Die Einengungen bestehen aus je drei Fertigteilelementen mit Beschilderung (Schraffe und Verkehrszeichen) sowie einer Fahrbahnmarkierung. Ein Muster ist im Anhang dargestellt. Aus Gründen der Befahrbarkeit mit Rettungsfahrzeugen sowie größeren Fahrzeugen (Lkw-Lieferverkehr und Busse im Liniendienst) sind zwischen den Einzelelementen Mindestabstände einzuhalten, die in den entsprechenden technischen Regelwerken vorgegeben sind. Ein weiteres wesentliches Kriterium für den Einbauort sind selbstverständlich Zufahrten zu den anliegenden Grundstücken, die befahrbar bleiben müssen, sowie die Lage von Kanaldeckeln, Hydranten, etc. So hat sich im Laufe der Bearbeitung gezeigt, dass in der Hermann-Löns-Straße nur an den im Plan dargestellten Stellen die Elemente angeordnet werden können. Zur Lage der Einbauten wird auf die folgenden Planskizzen verwiesen. 3. Alternativen Als Alternativen wären als technische Maßnahme Aufpflasterungen mit kurzen Rampen (Anhebung eines ca. 5m langen Abschnitts der Fahrbahn) sowie Bodenschwellen anzusehen. Die Nachteile dieser Lösungen sind jedoch in der erhöhten Lärmbelastung durch Abbremsen mit anschließendem Beschleunigen zu sehen. Eine verkehrsregelnde Alternative ist die Einrichtung von abschnittsweisen Einbahnstraßen (hier: nur Hermann-Löns-Straße). Hierbei würde zwar ein Großteil des Durchgangsverkehrs auf andere Straßen verdrängt, d.h. der Verkehr wird anderen Anwohnern zugemutet. Des Weiteren schaffen Einbahnstraße Umwegfahrten mit den damit verbunden höheren Fahrzeugemissionen. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile werden die zuvor beschriebenen Alternativen nicht befürwortet. 4. Finanzielle Auswirkungen Je Einbauelement sind Kosten von ca. 1.500 € kalkuliert Bei insgesamt 20 Elementen entsteht ein Mittelbedarf in Höhe von 30.000 €, der für 2017 als Sondermittel beantragt wird. Muster von wechselseitig angeordneten Elementen (hier: Burgstraße) Friedhofsweg 36 bis 44 Hermann-Löns-Straße gesamter Bereich Hermann-Löns-Straße beispielhaft vergrößert Bereich Haus-Nrn. 13 bis 19 Rheinstraße 267 bis 272