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Beschlussvorlage (Realisierung von Wohnbauflächen in der Verlängerung der Bachstraße im Ortsteil Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
339 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
02.11.12, 13:54
Aktualisiert
02.11.12, 13:54
Beschlussvorlage (Realisierung von Wohnbauflächen in der Verlängerung der Bachstraße im Ortsteil Leopoldshöhe) Beschlussvorlage (Realisierung von Wohnbauflächen in der Verlängerung der Bachstraße im Ortsteil Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 104/2012 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 2. November 2012 Realisierung von Wohnbauflächen in der Verlängerung der Bachstraße im Ortsteil Leopoldshöhe Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 15.11.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Bebauungsplan Nr. 06/03 „Askamp“ weist in Verlängerung der Bachstraße seit 1973 Bauflächen aus. Mit der 3. Änderung von 1991 wurde u.a. das Erschließungskonzept durch Verschieben der Straßenführung überarbeitet. Mit der vorgesehenen Erschließung sind einige Eigentümer nicht einverstanden gewesen. Eine Bebauung und ein Ausbau der Bachstraße ist u.a. deswegen bisher nicht realisiert worden. Aufgrund der fehlenden Umsetzung der Erschließung in der Verlängerung der Bachstraße ist die verkehrstechnische Situation in der Örtlichkeit unbefriedigend. Nunmehr haben sich einige Eigentümer an die Verwaltung gewandt und erklärt, dass sie ihre Flächen als Wohnbauland bereitstellen möchten (siehe auch Vorlage für die BIG-Sitzung am 7.11.12). Übersichtskarte: Lage des möglichen Änderungsbereiches Um für diese Flächen eine gesicherte Erschließung zu erzielen und die jetzige Verkehrssituation zu verbessern, ist diese zu überarbeiten und so z.B. ein Wendeplatz für Müllsammelfahrzeuge vorzusehen. Mit einer Überarbeitung der Erschließung bietet sich zudem die Chance, die Lage und Anordnung der Baugrundstücke nach heutigen städtebaulichen Vorstellungen auszurichten. Aufgrund der Nähe der Baugrundstücke zum Ortszentrum und unter dem Aspekt des schonenden Umgangs mit Grund und Boden (Bodenschutzklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB) empfiehlt es sich, darüber nachzudenken, den bisher großzügigeren Flächenansatz pro Baugrundstück zu reduzieren. -2- Nach wie vor ist eine erhebliche Nachfrage an Baugrundstücken in Leopoldshöhe vorhanden. Derzeit können keine entsprechenden Grundstücke angeboten werden. Hier könnten Flächen, die bereits als Baugrundstücke festgesetzt sind und in der Nähe zum Ortszentrum liegen, einer Bebauung zugeführt werden. Die bisherigen Festsetzungen ermöglichen eine Bebauung mit eingeschossigen Einzelund Doppelhäusern. Diese Bebauung bietet sich auch weiterhin an. Die Grundstücke sind einige Zeit sich selber überlassen und gärtnerisch nicht gepflegt worden. Um die ökologische Wertigkeit der Fläche aus artenschutzrechtlicher Sicht beurteilen zu können, wird ein entsprechendes Gutachten nötig. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Änderung des Bebauungsplanes auf den Flächen in der Verlängerung der Bachstraße vorzubereiten. Schemmel