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Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Bechterdissen hier: Bebauung des ehemaligen Fillies-Geländes)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
30.11.12, 21:16
Aktualisiert
30.11.12, 21:16
Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Bechterdissen
hier: Bebauung des ehemaligen Fillies-Geländes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 112/2012 1. Ergänzung zur Sitzung des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Oortman Telefon: 05208/991-260 Datum: 30. November 2012 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Bechterdissen hier: Bebauung des ehemaligen Fillies-Geländes Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 15.11.2012 Rat 13.12.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 15. November 2012 wurde der seinerzeit vorliegende Entwurf zur Bebauung des Fillies-Geländes mit einer 3- bzw. 4-geschossigen Bebauung diskutiert. Einhellige Meinung des Ausschusses war, dass eine derart massive Bebauung nicht in den Ortsteil Bechterdissen passt. Eine kurz vor der Sitzung den Herren Habicht und Puchert-Blöbaum vorgestellte Variante wurde durch die Planer so reduziert, dass baurechtlich die 2-Geschossigkeit erreicht wird, sie optisch durch die 2 Geschosse plus Staffelgeschoss jedoch wie eine 3-geschossige Bauweise wirkt. Es sollen insgesamt ca. 55 Wohnungen entstehen. Auch diese reduzierte Variante löste Kritik bei einigen Ausschussmitgliedern aus. Die inzwischen von der Verwaltung eingeschaltete Bauaufsicht des Kreises Lippe würde zwar für beide Varianten die Aufstellung eines Bebauungsplanes fordern, da wegen der Massivität der geplanten Bebauung eine Genehmigung nach §34 BauGB (angepasst an die Nachbarbebauung) nicht möglich ist, allerdings wurde in einem weiteren Termin auch deutlich gesagt, dass man sich die moderne, 2-geschossige Bauweise in Bechterdissen durchaus vorstellen könne. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Beschlussvorschlag: Der Rat möge über die weitere Vorgehensweise beschließen. Wegen der Bedingung im Grundstückskaufvertrag, dass bis zum 31. Januar 2013 die Bebauungsmöglichkeit für die Investoren geklärt sein muss, wäre es allerdings wünschenswert, wenn der Rat grundsätzlich Stellung bezieht und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit einer 2-geschossigen, verdichteten Bebauung entweder ablehnt oder beschließt. Schemmel