Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
30.11.12, 21:16
Aktualisiert
30.11.12, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
112/2012
1. Ergänzung
zur Sitzung
des Rates
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-260
Datum:
30. November 2012
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Bechterdissen
hier: Bebauung des ehemaligen Fillies-Geländes
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
15.11.2012
Rat
13.12.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 15. November 2012 wurde der seinerzeit
vorliegende Entwurf zur Bebauung des Fillies-Geländes mit einer 3- bzw. 4-geschossigen Bebauung
diskutiert. Einhellige Meinung des Ausschusses war, dass eine derart massive Bebauung nicht in den
Ortsteil Bechterdissen passt.
Eine kurz vor der Sitzung den Herren Habicht und Puchert-Blöbaum vorgestellte Variante wurde durch die
Planer so reduziert, dass baurechtlich die 2-Geschossigkeit erreicht wird, sie optisch durch die 2 Geschosse
plus Staffelgeschoss jedoch wie eine 3-geschossige Bauweise wirkt. Es sollen insgesamt ca. 55
Wohnungen entstehen. Auch diese reduzierte Variante löste Kritik bei einigen Ausschussmitgliedern aus.
Die inzwischen von der Verwaltung eingeschaltete Bauaufsicht des Kreises Lippe würde zwar für beide
Varianten die Aufstellung eines Bebauungsplanes fordern, da wegen der Massivität der geplanten Bebauung
eine Genehmigung nach §34 BauGB (angepasst an die Nachbarbebauung) nicht möglich ist, allerdings
wurde in einem weiteren Termin auch deutlich gesagt, dass man sich die moderne, 2-geschossige
Bauweise in Bechterdissen durchaus vorstellen könne.
Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat möge über die weitere Vorgehensweise beschließen. Wegen der Bedingung im
Grundstückskaufvertrag, dass bis zum 31. Januar 2013 die Bebauungsmöglichkeit für die Investoren geklärt
sein muss, wäre es allerdings wünschenswert, wenn der Rat grundsätzlich Stellung bezieht und die
Aufstellung eines Bebauungsplanes mit einer 2-geschossigen, verdichteten Bebauung entweder ablehnt
oder beschließt.
Schemmel