Daten
Kommune
Wesseling
Größe
135 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
04.04.16, 16:39
Aktualisiert
04.04.16, 16:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
41/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
80
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
:gesamtperspektive Wesseling, Begleitprozess Innenstadtentwicklung
Verfügungsfonds der Stadt Wesseling
hier: Beschluss der Richtlinie für den Verfügungsfonds
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
80
24.02.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 41/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
24.02.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
:gesamtperspektive Wesseling, Begleitprozess Innenstadtentwicklung
Verfügungsfonds der Stadt Wesseling
hier: Beschluss der Richtlinie für den Verfügungsfonds
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Wesseling beschließt die Richtlinie für den Verfügungsfonds der Stadt Wesseling in der
vorliegenden Fassung.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die :gesamtperspektive mit den Teilprojekten „Neugestaltung Innenstadt
und Bahnhofsumfeld“ in den Jahren 2017 ff im Rahmen des Bund-Länder-Programmes „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ fortzusetzen und damit dem hohen Handlungsbedarf zur Aufwertung und Stärkung der Wesselinger Innenstadt Rechnung zu tragen.
Entsprechend den Beratungen mit der BR Köln wird die Stadt Wesseling einen Gesamtantrag für die weiteren :gesamtperspektive-Projekte (Neugestaltung Innenstadt/Bahnhofsumfeld, Verfügungsfonds) einreichen,
um das notwendige „Gesamttestat“ zu erhalten.
Am 18.8.2015 wurde mit der BR Köln abgestimmt, dass der Gesamtantrag für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017 ff im Sommer 2016 eingereicht werden soll. Die Erarbeitung des Gesamtantrags umfasst neben der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts (IHK) und der Konkretisierung der Planungen für die jeweiligen Bauabschnitte (einschließlich Leistungsphase 3) eine Richtlinie für den Verfügungsfonds der Stadt Wesseling. Zur Antragseinreichung ist die vom Rat der Stadt Wesseling beschlossene
Richtlinie vorzulegen. Die Beantragung von Städtebaufördermitteln für den Verfügungsfonds ist für die Jahre
2017-2020 geplant.
Die Etablierung eines Verfügungsfonds ist, neben dem seit Mai 2015 eingerichteten Citymanagement, wesentlicher Bestandteil des Begleitprozesses Innenstadtentwicklung Wesseling, der parallel zu den baulichen
Neugestaltungsmaßnahmen durchgeführt wird.
Im Jahr 2013 hat sich ein Kernteam Innenstadt gegründet, dessen Arbeitskreis Vereinsgründung gemeinsam
mit einem Planungsbüro und der Stadt Wesseling eine Satzung für den Innenstadtverein erarbeitet hat.
Diese Satzung wurde am 25.11.2014 bei der Gründungsveranstaltung des Innenstadtvereins Wesseling e.V.
als Grundlage der Vereinstätigkeit beschlossen. Ziel des Innenstadtvereins ist die Aufwertung, Belebung und
Attraktivitätssteigerung der Wesselinger Innenstadt durch Maßnahmen und Aktionen, die dazu im Gemeinwohlinteresse einen nachhaltigen Beitrag leisten.
Das Citymanagement Wesseling, als erste Begleitmaßnahme im Rahmen der Städtebauförderung, hat im
Mai 2015 seine Tätigkeit aufgenommen; das Citymanagement wird für den Zeitraum von 5 Jahren gefördert.
Das Büro Stadt + Handel ist von der Stadt Wesseling mit dem Citymanagement beauftragt und führt diese
Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Wesseling und dem Innenstadtverein durch.
Das Citymanagement, das seinen Sitz im Innenstadtbüro am Alfons-Müller-Platz hat, unterstützt die lokalen
Akteure mit professionellem Sachverstand bei der Entwicklung, Koordination und Umsetzung geeigneter
Aktivierungsmaßnahmen für die Wesselinger Innenstadt. Beispielhaft zu nennen sind die Information und
Beratung für Einzelhändler/Eigentümer/Bürger (feste Sprechzeiten und Terminvereinbarung), die Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Aktionen/Veranstaltungen, die organisatorische Unterstützung
des Innenstadtvereins sowie die Etablierung und Verwaltung des Verfügungsfonds gemeinsam mit dem
Bereich Stadtplanung und dem Innenstadtverein.
Der Verfügungsfonds ist ein Finanzierungsmodell zur Umsetzung kleiner, nicht kommerzieller Aktionen und
Projekte in der Innenstadt, die ansonsten auf Grund fehlender öffentlicher und privater Mittel nicht umgesetzt
werden könnten. Durch die Einbettung in das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ können
50 % der Verfügungsfondsmittel aus öffentlichen Mitteln (Städtebauförderung/kommunaler Eigenanteil) finanziert werden; 50 % der Fondsmittel sind von Privaten (Sponsoren, Spenden, private Projektfinanzierung)
einzubringen.
Ziel des Verfügungsfonds ist es, mit den Fondsmitteln insbesondere investive und nicht-investive Maßnahmen (vgl. S. 2/3 der Richtlinie) zu fördern, die aus dem Kreis der lokalen Akteure entwickelt und vorgeschlagen werden; Ideen und Projektvorschläge können von allen Interessenten eingebracht werden.
Die Besonderheit des Verfügungsfonds ist, dass private Akteure - als Mitglieder des Entscheidungsgremiums - bei der Priorität und Auswahl der umzusetzenden Projekte und der Vergabe der Fondsmittel mit entscheiden können.
Die organisatorischen Rahmenvorgaben für die Arbeit und die Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums zum Verfügungsfonds werden in der Satzung für den Innenstadtverein Wesseling e.V. geregelt.
Wesentlich ist, dass im Entscheidungsgremium alle relevanten städtischen Akteure vertreten sein sollen; die
Zusammensetzung soll deshalb möglichst wie folgt gestaltet sein:
2 Vertreter, die von der Verwaltung der Stadt Wesseling entsendet werden,
2 Vertreter aus dem Vorstand des Innenstadtvereins,
8 Vertreter aus dem privaten und zivilgesellschaftlichen Bereich (3 x Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie und sonstige Unternehmen; 1 x Immobilieneigentümer, 1x örtliche Kreditinstitute, 2 x Anwohner
und sozial-kulturelle Interessengruppen, 1x Verein Wesselinger Wirtschaft und Handel e.V.; sie sollen
nach Möglichkeit Mitglieder des Innenstadtvereins sein).
Eine Liste der - mit Ausnahme der städtischen Vertreter - von der Mitgliederversammlung des Innenstadtvereins gewählten Mitglieder/Vertreter (für die Dauer von 2 Jahren) ist zur Information beigefügt.
Das Entscheidungsgremium hat in seiner ersten Sitzung am 2.2.2016 seine Arbeit aufgenommen und der
Richtlinie für den Verfügungsfonds der Stadt Wesseling in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
2. Lösung
Es wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der Rat der Stadt Wesseling beschließt die Richtlinie für den Verfügungsfonds der Stadt Wesseling in der
vorliegenden Fassung.
Um den Verfügungsfonds in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, erste Ideen und Projektvorschläge einzuholen und die notwendigen 50 % privaten Fondsmittel zu akquirieren, ist nach Beschlussfassung des Rates
über die Richtlinie ein Projektaufruf in der Öffentlichkeit zur Einreichung von Projektideen vorgesehen; ein
Flyer und eine Plakataktion zum Verfügungsfonds sind in Vorbereitung. Ergänzende Informationen zum Verfügungsfonds sowie die Antragsformulare sollen im Internet abrufbar sein; die Antragsformulare sind zur
Information beigefügt.
Nach Vorlage eines Bewilligungsbescheides zur Städtebauförderung könnten Maßnahmen des Verfügungsfonds (mit Fördermitteln) ab dem Jahr 2017 umgesetzt werden; erste kleine Initialprojekte könnten schon
2016 mit Sponsorenmitteln realisiert werden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Im Rahmen des einzureichenden Gesamtantrags für die STEP 2017 ff wird für den Verfügungsfonds der
Stadt Wesseling mit einem Gesamtvolumen von 100.000 € (Zeitraum 2017-2020), d.h. mit 25.000 €/Jahr
kalkuliert.
Demzufolge sind pro Jahr 12.500 € private Mittel (50 %) für den Verfügungsfonds einzubringen; die 50 %
öffentlichen Fondsmittel setzen sich aus 40 % Städtebaufördermitteln (10.000 €/Jahr) und 10 % Eigenmitteln
der Stadt Wesseling (2.500 €/Jahr) zusammen.
Der Eigenanteil der Stadt Wesseling von 2.500 €/Jahr ist in die mittelfristige Finanzplanung für die kommenden Haushaltsjahre auf dem Produktsachkonto 51-511-00 5281039 :gesamtperspektive Wesseling eingestellt. Zur klaren Trennung der Finanzmittel des Verfügungsfonds von sonstigen städtischen Mitteln werden
derzeit eigene Einnahme- und Ausgabesachkonten für den Verfügungsfonds eingerichtet.
Anlagen
Richtlinie für den Verfügungsfonds der Stadt Wesseling
Mitgliederliste Entscheidungsgremium/Antragsformulare Verfügungsfonds (nur zur Information)