Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
30.11.12, 21:16
Aktualisiert
30.11.12, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
136/2012
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991-301
Datum:
30. November 2012
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung
Wochenmarktverkehrs in der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2012
Rat
13.12.2012
über
die
Gegenstände
des
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Arten der Waren, die auf einem Wochenmarkt feilgeboten werden dürfen, sind in § 67 der
Gewerbeordnung geregelt.
Um das Warenangebot auf den Wochenmärkten an die wirtschaftliche Entwicklung und die örtlichen
Bedürfnisse der Verbraucher anzupassen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, den Umfang der
angebotenen Waren durch Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zu erweitern.
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat von dieser Möglichkeit mit der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Gegenstände des Wochenmarktverkehrs vom 7. Januar 1993 Gebrauch gemacht.
Da Ordnungsbehördliche Verordnungen lediglich eine Geltungsdauer von 20 Jahren haben, ist diese
Verordnung daher neu zu erlassen.
Inhaltlich sind keine Änderungen vorgesehen, lediglich der Bußgeldrahmen in § 2 der Verordnung wurde
angepasst.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die im Entwurf vorliegende
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Gegenstände des Wochenmarktverkehrs in der Gemeinde
Leopoldshöhe zu beschließen.
Schemmel