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Beschlussvorlage (Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Gegenstände des Wochenmarktverkehrs in der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
30.11.12, 21:16
Aktualisiert
30.11.12, 21:16
Beschlussvorlage (Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Gegenstände des Wochenmarktverkehrs in der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 136/2012 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991-301 Datum: 30. November 2012 Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung Wochenmarktverkehrs in der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2012 Rat 13.12.2012 über die Gegenstände des Bemerkungen Sachdarstellung: Die Arten der Waren, die auf einem Wochenmarkt feilgeboten werden dürfen, sind in § 67 der Gewerbeordnung geregelt. Um das Warenangebot auf den Wochenmärkten an die wirtschaftliche Entwicklung und die örtlichen Bedürfnisse der Verbraucher anzupassen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, den Umfang der angebotenen Waren durch Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zu erweitern. Die Gemeinde Leopoldshöhe hat von dieser Möglichkeit mit der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Gegenstände des Wochenmarktverkehrs vom 7. Januar 1993 Gebrauch gemacht. Da Ordnungsbehördliche Verordnungen lediglich eine Geltungsdauer von 20 Jahren haben, ist diese Verordnung daher neu zu erlassen. Inhaltlich sind keine Änderungen vorgesehen, lediglich der Bußgeldrahmen in § 2 der Verordnung wurde angepasst. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die im Entwurf vorliegende Ordnungsbehördliche Verordnung über die Gegenstände des Wochenmarktverkehrs in der Gemeinde Leopoldshöhe zu beschließen. Schemmel