Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
07.12.12, 21:17
Aktualisiert
07.12.12, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
112/2012
2. Ergänzung
zur Sitzung
des Rates
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-260
Datum:
17. Dezember 2012
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Bechterdissen
hier: Bebauung des ehemaligen Fillies-Geländes
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
15.11.2012
Rat
13.12.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 15. November 2012 wurde der seinerzeit
vorliegende Entwurf zur Bebauung des Fillies-Geländes mit einer 3- bzw. 4-geschossigen Bebauung
diskutiert. Einhellige Meinung des Ausschusses war, dass eine derart massive Bebauung nicht in den
Ortsteil Bechterdissen passt.
Eine kurz vor der Sitzung den Herren Habicht und Puchert-Blöbaum vorgestellte Variante wurde durch die
Planer so reduziert, dass baurechtlich die 2-Geschossigkeit erreicht wird, sie optisch durch die 2 Geschosse
plus Staffelgeschoss jedoch wie eine 3-geschossige Bauweise wirkt. Auch diese reduzierte Variante löste
Kritik bei den Ausschussmitgliedern aus. Die inzwischen von der Verwaltung eingeschaltete Bauaufsicht des
Kreises Lippe würde für beide Varianten die Aufstellung eines Bebauungsplanes fordern, da wegen der
Massivität der geplanten Bebauung (ca. 65 WE im Ursprungsplan, ca. 55 WE im Plan der Anlage) eine
Genehmigung nach § 34 BauGB -angepasst an die Nachbarbebauung- nicht möglich ist. Allerdings wurde in
einem weiteren Termin auch deutlich gesagt, dass man sich die moderne, zweigeschossige Bauweise in
Bechterdissen durchaus vorstellen könne.
Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.
Um zu dokumentieren, dass sich die Gemeinde Leopoldshöhe ernsthaft mit einer Folgenutzung
(Wohnbaufläche) des „Fillies-Geländes“ beschäftigen will, schlägt die Verwaltung die Aufstellung eines
Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Veränderungssperre vor. Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten
Anlage zu erkennen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat möge über die weitere Vorgehensweise bzgl. einer verdichteten Bebauung beschließen. Wegen
der Bedingung im Grundstückskaufvertrag, dass bis zum 31. Januar 2013 die Bebauungsmöglichkeit für
die Investoren geklärt sein muss, wäre es allerdings wünschenswert, wenn der Rat grundsätzlich
Stellung bezieht.
2. Der Rat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes 02/04 „Fillies-Gelände“ mit gleichzeitiger
Veränderungssperre. Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten Anlage zu erkennen.
Schemmel