Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
447 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
18.01.13, 21:16
Aktualisiert
18.01.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
2/2013
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
18. Januar 2013
Zukünftige Entwicklung des Dorfes Greste im Ortsteil Greste
hier: Städtebauliche Einschätzung
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
31.01.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die allgemein bekannten Veränderungen in der Landwirtschaft sind zwischenzeitlich auch in der Gemeinde
Leopoldshöhe ablesbar (so u.a. durch zwei betriebene Biogasanlagen). Dieser Veränderungsprozess
beschränkt sich dabei nicht nur auf den Einsatz moderner Technik. Häufig wird inzwischen der
landwirtschaftliche Betrieb auf andere Art und Weise der Situation angepasst, nämlich durch Wechsel vom
Haupterwerb- zum Nebenerwerbsbetrieb. Im weiteren Anpassungsverlauf wird der landwirtschaftliche
Betrieb vielfach vollständig aufgegeben. Das letzte Entwicklungsstadium ist, dass keine Betriebsnachfolge
gegeben ist und / oder die Erben nicht mehr auf dem landwirtschaftlichen Hof leben. Daraus kann, muss
jedoch nicht unabwendbar, ein Leerstand von Gebäuden mit den weiteren städtebaulichen Folgen
entstehen.
Der hier allgemein beschriebene Veränderungsprozess zeichnet sich auch im Dorf Greste ab, das durch
seine landwirtschaftlichen Höfe, deren Gebäude und bisheriger Bewirtschaftung maßgeblich geprägt wird.
Anhand der Übersichtskarte lässt sich ablesen, welcher Hof passiv (= P) bzw. aktiv ( = A) bewirtschaftet
wird. Eine tatsächliche landwirtschaftliche Nutzung, wie man sie aufgrund der Gebäude- und
Siedlungsstruktur vermuten würde, findet im Dorf Greste jedoch nicht mehr statt.
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Der vorhandene Gebäudebestand, wie z.B. Ställe und Scheunen, wird als solcher vielfach nicht mehr
genutzt. Zulässig sind bauplanungsrechtlich gegenwärtig fast ausschließlich landwirtschaftliche Zwecke.
Umnutzungen sind durch die Vorgaben des § 35 (4) Nr. 1 BauGB beschränkt. Eine Umwandlung in
Wohnraum ist zwar möglich, die Anzahl der Wohnungen wiederum ist begrenzt. Auch eine
außenbereichsverträgliche gewerbliche Nutzung ist vorstellbar, allerdings ist die städtebauliche
Unschädlichkeit nachzuweisen. In Anbetracht der Anzahl der passiven Hofstellen und der damit verbundene
Umfang an Gebäuden, ist eine gewerbliche Entwicklung, wie auch eine Umnutzung zu Wohnzwecken unter
städtebaulichen Gesichtspunkten kritisch zu bewerten. Die Verwaltung sieht aufgrund des Gesamtpotentials
des Dorfes Greste das Erfordernis, sich mit der städtebaulichen Situation auseinanderzusetzen. Zusammen
mit den Eigentümern und der Politik ist zu überlegen, wie die Zukunft des Dorfes Greste aussehen könnte.
Eine städtebauliche Auseinandersetzung mit dem Dorf Greste wird, nach Auffassung der Verwaltung, um so
notwendiger, wenn man die Bevölkerungsstruktur des Dorfes vor dem Hintergrund des demografischen
Wandels betrachtet.
Mit Stand zum 1.7.2012 ist festzustellen, dass 40 % der Einwohner über 50 Jahre alt sind. Diese
Altersgruppe befindet sich entweder bereits im Ruhestand oder wird mittelfristig aus dem Berufsleben
ausscheiden. 18 % der Einwohner sind in der Altersgruppe zwischen 18 und 30 Jahren. Diese Altersgruppe
ist erfahrungsgemäß sehr mobil und nicht unbedingt an diesen Standort gebunden, so dass davon
auszugehen ist, dass ein Teil dieses Personenkreises das Dorf verlässt. Zuzüge sind aufgrund der
Gebäudestruktur und dem fehlenden Wohnraum nicht zu erwarten. Da kaum Nachwuchs vorhanden ist,
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stagniert das Dorf gegenwärtig in seiner Bevölkerungsentwicklung. Mittelfristig ist von einem Rückgang der
Bevölkerung auszugehen. Auch die Hofanlagen, die das typische Bild des Dorfes prägen, sind von dieser
Bevölkerungsentwicklung und den daraus resultierenden Konsequenzen wie z.B. fehlende Hofübernahme,
die eine Erhaltung der Gebäude gewährleistet, betroffen.
Greste ca. 1892
Baukulturell nimmt das Dorf Greste eine
besondere Stellung im lippischen Westen ein.
Seine
alten
Höfe,
die
eine
lockere
Gruppensiedlung bilden, einen sog. Weiler, sind
in ihrer Siedlungsstruktur noch nicht durch
spätere Kötterhäuser oder moderne Neubauten
überformt. Der Weiler ist im Mittelalter die am
weitesten verbreitete Siedlungsform in Lippe
gewesen. Heute kann diese Form nur noch sehr
selten in dieser ungestörten Art und Weise
wahrgenommen werden, wie sie in Greste noch
besteht. Auch vor diesem historisch-kulturellen
Kontext wird eine Verpflichtung der Gemeinde
Leopoldshöhe gesehen, sich in die zukünftige
Entwicklung des Dorfes einzubringen.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, eine Bestandsaufnahme des Dorfes Greste durchzuführen und in
Zusammenarbeit mit den Eigentümern ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Zukunft zu
erarbeiten.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept für das Dorf
Greste zu erarbeiten.
Schemmel