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Beschlussvorlage (Zukünftige Entwicklung des Dorfes Greste im Ortsteil Greste hier: Städtebauliche Einschätzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
447 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
18.01.13, 21:16
Aktualisiert
18.01.13, 21:16
Beschlussvorlage (Zukünftige Entwicklung des Dorfes Greste im Ortsteil Greste
hier:   Städtebauliche Einschätzung) Beschlussvorlage (Zukünftige Entwicklung des Dorfes Greste im Ortsteil Greste
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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 2/2013 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 18. Januar 2013 Zukünftige Entwicklung des Dorfes Greste im Ortsteil Greste hier: Städtebauliche Einschätzung Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 31.01.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Die allgemein bekannten Veränderungen in der Landwirtschaft sind zwischenzeitlich auch in der Gemeinde Leopoldshöhe ablesbar (so u.a. durch zwei betriebene Biogasanlagen). Dieser Veränderungsprozess beschränkt sich dabei nicht nur auf den Einsatz moderner Technik. Häufig wird inzwischen der landwirtschaftliche Betrieb auf andere Art und Weise der Situation angepasst, nämlich durch Wechsel vom Haupterwerb- zum Nebenerwerbsbetrieb. Im weiteren Anpassungsverlauf wird der landwirtschaftliche Betrieb vielfach vollständig aufgegeben. Das letzte Entwicklungsstadium ist, dass keine Betriebsnachfolge gegeben ist und / oder die Erben nicht mehr auf dem landwirtschaftlichen Hof leben. Daraus kann, muss jedoch nicht unabwendbar, ein Leerstand von Gebäuden mit den weiteren städtebaulichen Folgen entstehen. Der hier allgemein beschriebene Veränderungsprozess zeichnet sich auch im Dorf Greste ab, das durch seine landwirtschaftlichen Höfe, deren Gebäude und bisheriger Bewirtschaftung maßgeblich geprägt wird. Anhand der Übersichtskarte lässt sich ablesen, welcher Hof passiv (= P) bzw. aktiv ( = A) bewirtschaftet wird. Eine tatsächliche landwirtschaftliche Nutzung, wie man sie aufgrund der Gebäude- und Siedlungsstruktur vermuten würde, findet im Dorf Greste jedoch nicht mehr statt. -2- Der vorhandene Gebäudebestand, wie z.B. Ställe und Scheunen, wird als solcher vielfach nicht mehr genutzt. Zulässig sind bauplanungsrechtlich gegenwärtig fast ausschließlich landwirtschaftliche Zwecke. Umnutzungen sind durch die Vorgaben des § 35 (4) Nr. 1 BauGB beschränkt. Eine Umwandlung in Wohnraum ist zwar möglich, die Anzahl der Wohnungen wiederum ist begrenzt. Auch eine außenbereichsverträgliche gewerbliche Nutzung ist vorstellbar, allerdings ist die städtebauliche Unschädlichkeit nachzuweisen. In Anbetracht der Anzahl der passiven Hofstellen und der damit verbundene Umfang an Gebäuden, ist eine gewerbliche Entwicklung, wie auch eine Umnutzung zu Wohnzwecken unter städtebaulichen Gesichtspunkten kritisch zu bewerten. Die Verwaltung sieht aufgrund des Gesamtpotentials des Dorfes Greste das Erfordernis, sich mit der städtebaulichen Situation auseinanderzusetzen. Zusammen mit den Eigentümern und der Politik ist zu überlegen, wie die Zukunft des Dorfes Greste aussehen könnte. Eine städtebauliche Auseinandersetzung mit dem Dorf Greste wird, nach Auffassung der Verwaltung, um so notwendiger, wenn man die Bevölkerungsstruktur des Dorfes vor dem Hintergrund des demografischen Wandels betrachtet. Mit Stand zum 1.7.2012 ist festzustellen, dass 40 % der Einwohner über 50 Jahre alt sind. Diese Altersgruppe befindet sich entweder bereits im Ruhestand oder wird mittelfristig aus dem Berufsleben ausscheiden. 18 % der Einwohner sind in der Altersgruppe zwischen 18 und 30 Jahren. Diese Altersgruppe ist erfahrungsgemäß sehr mobil und nicht unbedingt an diesen Standort gebunden, so dass davon auszugehen ist, dass ein Teil dieses Personenkreises das Dorf verlässt. Zuzüge sind aufgrund der Gebäudestruktur und dem fehlenden Wohnraum nicht zu erwarten. Da kaum Nachwuchs vorhanden ist, -3- stagniert das Dorf gegenwärtig in seiner Bevölkerungsentwicklung. Mittelfristig ist von einem Rückgang der Bevölkerung auszugehen. Auch die Hofanlagen, die das typische Bild des Dorfes prägen, sind von dieser Bevölkerungsentwicklung und den daraus resultierenden Konsequenzen wie z.B. fehlende Hofübernahme, die eine Erhaltung der Gebäude gewährleistet, betroffen. Greste ca. 1892 Baukulturell nimmt das Dorf Greste eine besondere Stellung im lippischen Westen ein. Seine alten Höfe, die eine lockere Gruppensiedlung bilden, einen sog. Weiler, sind in ihrer Siedlungsstruktur noch nicht durch spätere Kötterhäuser oder moderne Neubauten überformt. Der Weiler ist im Mittelalter die am weitesten verbreitete Siedlungsform in Lippe gewesen. Heute kann diese Form nur noch sehr selten in dieser ungestörten Art und Weise wahrgenommen werden, wie sie in Greste noch besteht. Auch vor diesem historisch-kulturellen Kontext wird eine Verpflichtung der Gemeinde Leopoldshöhe gesehen, sich in die zukünftige Entwicklung des Dorfes einzubringen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, eine Bestandsaufnahme des Dorfes Greste durchzuführen und in Zusammenarbeit mit den Eigentümern ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Zukunft zu erarbeiten. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept für das Dorf Greste zu erarbeiten. Schemmel