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Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
112 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
18.01.13, 21:16
Aktualisiert
21.01.13, 10:23
Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“
hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten) Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“
hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten) Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“
hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 15/2013 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 21. Januar 2013 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 31.01.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Anlass der Planung: Entwicklung der Grundstücksflächen an der Fliederstraße (Flurstück ███████████████████, Gemarkung Schuckenbaum) Die Grundeigentümer beabsichtigten, nachdem für die an das Grundstück ███████████████ angrenzende Parzelle bereits ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus gestellt wurde, auch die rückwärtigen Teilflächen des ███████████████ einer Wohnbebauung zuzuführen. Erschließungssituation Innenbereich Die im B-Plan von Westen aus über eine Stichstraße vorgesehene Erschließung für den Kfz-Verkehr sowie die Entwässerung kann so zur Zeit nicht durchgeführt werden, da verschiedene Eigentümer kein Interesse an einem Bau dieser Straße haben und somit die notwendigen Grundstücksflächen nicht erworben werden können. Der vorhandene öffentliche Doppelkanal, der durch die Flurstücke █████████████████████████████ verläuft, bleibt bei der zukünftigen Planung erhalten, da dieser für die Entwässerung der Grundstücke südl. der Eckendorfer Straße benötigt wird. Die Kanaltrasse wurde in letzten Jahren von Grund auf saniert und die Flurstücke █████████████████ haben die Möglichkeit das Regen- und Schmutzwasser über diesen Doppelkanal abzuleiten. Die noch zu bebauenden Flurstücke ████████und der südl. Teil von ███, sowie die vorhandenen Gebäude auf den Flurstücken ███████████, sollen zukünftig in einen neuen Kanal in der Planstraße südl. der eigenen Flurgrenzen anschließen. Ebenso soll die vorhandene Bebauung sowie die zukünftige Bebauung auf den Flurstücken ████████████████ an diese neue Kanalstrasse angeschlossen werden. -2Planungs- und Erschließungskonzept Bei einer Änderung des Bebauungsplanes erscheinen grundsätzlich zwei Alternativen denkbar: 1. Die erste Alternative - große Lösung - umfasst den gesamten Bereich zwischen Fliederstraße, Holunderstraße, Herforder Straße und Eckendorfer Straße. 2. Die zweite Alternative - kleine Lösung - umfasst einen kleineren Bereich (im Wesentlichen nur die Flurstücke ███████████). Die erste, größere Variante ist nur möglich, wenn alle beteiligten Grundeigentümer Interesse daran haben. Die zweite, kleinere Variante ist planungsrechtlich ebenfalls möglich, muss aber auf die oben dargestellten Sachverhalte (Verkehrserschließung, Entwässerung, vorhandene Baurechte gemäß B-Plan) eingehen, damit die Chancen für weitere Nachverdichtungen im Umfeld gewahrt bleiben. Daher ist es sinnvoll, vor einem Aufstellungsbeschluss die Sachlage und die Planungsziele für den Bereich mit den betroffenen Anwohnern zu erörtern, auch um weitere Anregungen zu bekommen und Planungswünsche aufnehmen zu können. Erste Gespräche der Eigentümer untereinander haben bereits stattgefunden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind der Verwaltung keinerlei Einwände gegen eine Bebauungsplanänderung bekannt. Die Verwaltung würde die Eigentümer nach dieser Ausschusssitzung zu einem Gespräch im Rathaus einladen, um die Planung und die zu beachtenden Rahmenbedingungen darzustellen und das Interesse aller Eigentümer abzufragen. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Nachverdichtung im Bestand an diesem Standort sinnvoll, da hier attraktive Bauplätze entstehen können und eine Inanspruchnahme von neuen Flächen im Außenbereich vermieden werden kann. Hierdurch kann die vorhandene technische wie auch soziale Infrastruktur der Gemeinde besser genutzt werden. Das Ortszentrum von Leopoldshöhe liegt nur rund 1,5 km entfernt und ist auch mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar. Drei Planungsvarianten sind der Vorlage als Planungs- und Erschließungskonzept (schematisch, im Detail noch nicht parzellenscharf) und Grundlage für die Abstimmung mit den Anliegern und Betroffenen in diesem Bereich beigefügt. Die Varianten sehen eine Anbindung der Flächen für den Kfz-Verkehr von Süden über den Fliederweg und eine neue Stichstraße, die dann mit einem Teilabschnitt der alten Planstraße verknüpft werden kann vor. Auch die Entwässerung soll hierher abgeleitet werden. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist dies aufgrund der Gelände- und Kanalhöhenlage technisch möglich. Als Bebauung sind in dem betreffenden Bereich Einfamilienhäuser mit 1-2 Vollgeschossen auf Grundstücksgrößen von rund 550 – 700 m² vorgesehen. Für das bereits beantragte Einfamilienhaus soll im Zuge der beabsichtigten Bebauungs-planänderung eine von den heute rechtskräftigen Festsetzungen zur Dachform – nur Satteldächer zulässig – abweichende Gestaltungsfestsetzung erarbeitet werden. Wie in der überwiegenden Zahl der Bebauungspläne, die von der Gemeinde in jüngerer Zeit für eine Wohnbebauung aufgestellt wurden, soll dann die Wahl der Dachform freigestellt werden, solange es sich um ein geneigtes Dach handelt. Demnach könnten bei einer entsprechenden Bebauungsplanänderung dann auch Zeltdächer, Pultdächer, Walmdächer und weitere geneigte Dachformen entstehen. Diese gestalterische Vielfalt entspricht den Wünschen der Bauherren, da sich in heutiger Zeit das Angebot und die Vielfalt von Gebäudetypen erhöht haben. Aus stadtgestalterischer Sicht bestehen hiergegen keine Bedenken, da keine besonderen städtebaulichen Gründe vorliegen, die zu einer einheitlichen Dachform zwingen und eine größere Vielfalt durchaus mit dem unterschiedlich gestalteten Umfeld verträglich ist. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen Mögliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ – Flurstück ███████████████████, Gemarkung Schuckenbaum sowie der Bereich zwischen Fliederstraße und Eckendorfer Straße. Der rechtskräftige Bebauungsplan umfasst ein größeres Gebiet zwischen Herforder Straße und Eckendorfer Straße sowie der Straße Im Bruche und dem Friedhofsweg. Der Bebauungsplan ist seit 1984 rechtskräftig, seitdem wurden bereits verschiedene Änderungen durchgeführt. Wesentliche Teile des Plangebietes sind entsprechend der Festsetzungen bereits mit Wohnhäusern bebaut. -3Der hier detailliert betrachtete Bebauungsplanbereich zwischen Fliederstraße, Holunderstraße, Herforder Straße und Eckendorfer Straße ist derzeit noch nicht vollständig umgesetzt. Neben der Straßenrandbebauung entlang der vorhandenen Straßen, die auch noch einige Baulücken aufweist, konnte insbesondere der Blockinnenbereich noch nicht bebaut werden, da die zur Erschließung notwendigen Flächen sich nicht in öffentlichem Eigentum befinden. Hier bietet sich ein Nachverdichtungspotential, um den vorhandenen Siedlungsbereich aufzufüllen. Die umliegende Bebauungsstruktur wird überwiegend aus freistehenden Einfamilienhäusern unterschiedlichen Baualters und Gebäudetyps gebildet. Teilweise haben die vorhandenen Wohnhäuser nach heutigen Maßstäben übertiefe Grundstücke, teilweise wurde auf diesen bereits in 2. Baureihe gebaut. An der Herforder Straße prägen die ehemalige Hofanlage mit dem großen parkartigen Grundstück sowie ein Mehrfamilienhaus die Baustruktur. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem vorgestellten Planungskonzept (kleine Lösung) zu. Sollte sich in den Gesprächen mit den Grundeigentümern die Möglichkeit zur „großen Lösung“ ergeben, findet auch dieses die Zustimmung des Ausschusses. Schemmel Anlagen: Auszug rechtskräftiger B-Plan Übersichtsplan große / kleine Variante Entwicklungspotential und Konflikte Planungskonzept