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Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung 2015: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
96 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
01.10.14, 14:46
Aktualisiert
01.10.14, 14:46
Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung 2015: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß 
§ 55 KrO NRW) Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung 2015: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß 
§ 55 KrO NRW)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 68/2014 25.09.2014 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 01.10.2014 Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 06.11.2014 Kreisausschuss 26.11.2014 Kreistag 10.12.2014 Haushaltssatzung 2015: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Beschlussempfehlung wird zu einem späteren Zeitpunkt formuliert. Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer -2Begründung: Am 12.08.2014 wurde das Benehmen zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2015 eingeleitet, siehe Info 20/2014. § 55 Abs. 2 KrO NRW ist wie folgt formuliert: „Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.“ Mittlerweile liegt eine Stellungnahme vor (Eingang per Mail am 24.09.2014), die dem Kreistag hiermit anliegend gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW zur Kenntnis gegeben wird. Der Kreistag hat gemäß § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW über die in den Stellungnahmen nach § 55 Abs. 1 KrO NRW erhobenen Einwendungen in öffentlicher Sitzung zu beschließen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)