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Beschlussvorlage GB (Stellungnahme der Kollegialen Konferenz vom 24.09.2014)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
367 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
01.10.14, 14:46
Aktualisiert
01.10.14, 14:46

Inhalt der Datei

Kollegiale Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen Landrat des Kreises Euskirchen Herrn Günter Rosenke Jülicher Ring 32 53877 Euskirchen Bad Münstereifel, den 24. Sept. 2014 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2015 Schreiben zur Einleitung der Benehmensherstellung vom 12.08.2014, Az: 20/20.20.100/He Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke, das vorliegende „Eckpunktepapier“ zum Kreishaushalt für das Jahr 2015 haben wir, die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen, erhalten und zur Kenntnis genommen. Die Ergebnisse unserer Stellungnahme stellen wir voran und fassen diese wie folgt zusammen: Das neue Beteiligungsverfahren nach § 55 Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO) offenbart die im Vorfeld der Gesetzesänderung thematisierten Schwächen. Die mit der Gesetzesbegründung ausgeführte Sicherstellung, dass durch die neuen Beteiligungsund Verfahrensrechte sich die Umlageverbände an den erheblichen Konsolidierungsanstrengungen ihrer Umlagezahler beteiligen, muss für den Kreis Euskirchen als gescheitert angesehen werden. Ein partnerschaftlicher Dialog zwischen Kreis und kreisangehörigen Kommunen ist nicht erkennbar. Der Abwägungsprozess, wie der Kreis die prekäre Haushaltslage seiner angehörigen Kommunen in seine Entscheidungsfindung einfließen lässt, ist weder transparent noch nachvollziehbar. Ob und wenn ja wie der Kreis dem Rücksichtnahmegebot gem. 9 Satz 2 KrO Rechnung trägt, ist nicht ersichtlich. Der Kreis ist neben Bund und Land mitverantwortlich für die haushaltswirtschaftliche Misere der kreisangehörigen Kommunen. Eine andere Form des Umgangs des Kreises mit seinen angehörigen Kommunen ist erforderlich, um die nur gemeinsam zu bewältigenden Probleme in den Griff zu bekommen. aktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc -2- Diese Feststellungen begründen sich wie folgt und werden in die Bereiche 1. 2. 3. 4. Benehmensherstellung gem. § 55 Abs. 1 KrO, Kreisumlagenerhebung nach § 56 KrO, Rücksichtnahmegebot gem. § 9 S. 2 KrO und Konkrete Auswirkungen der geplanten Erhöhung der Kreisumlage auf die Haushaltswirtschaft der kreisangehörigen Kommunen unterteilt: 1. Benehmensherstellung gem. § 55 Abs. 1 KrO 1.1 Sinn und Zweck der Norm Der Gegenstand der Benehmensherstellung ist ausschließlich auf die Festsetzung der Kreisumlage, konkret auf die Bestimmung des Kreisumlagesatzes, ausgerichtet. Aufgrund des zeitlichen Vorlaufs der Benehmensherstellung geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Entwurf einer Kreishaushaltssatzung noch nicht vorliegt. Demnach sollen sich die Stellungnahmen der kreisangehörigen Kommunen noch auf den durch die Kreisverwaltung zu erstellenden Entwurf der Kreishaushaltssatzung auswirken können. Der Wille der Kreisverwaltung soll sich somit noch nicht in einem Entwurf oder Vorentwurf der Kreishaushaltssatzung nebst Anlagen materialisiert haben, da ansonsten von einer Vorfestlegung der Kreisverwaltung ausgegangen werden muss. 1.2 Intention des Gesetzgebers Mit der Modifizierung der Kreisordnung durch das Umlagengenehmigungsgesetz ist die Stärkung der Beteiligungs- und Verfahrensrechte der Umlagezahler bezweckt worden, wie die beiden nachfolgenden Zitate belegen: „Die vorgesehenen Anpassungen verstärken den Dialog zwischen den Kreisen, […] und ihren Mitgliedskörperschaften und können auch zur Verbesserung der Steuerung beitragen. Die stärkere Einbeziehung der Aufsichtsbehörden sowie der erweiterte Dialog über die Festsetzung der Umlage lässt eine höhere Transparenz für Rat und Bürgerinnen und Bürger über die Haushaltswirtschaft erwarten, so dass sich ein positiver Effekt einstellt.“ (Gesetzentwurf Umlagengenehmigungsgesetz, Buchstabe F: Darstellung der Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden, LT-Drs 16/46, S. 3) "Mit der Verbesserung der Beteiligungs- und Verfahrensrechte wird sichergestellt, dass sich die Umlageverbände auch weiterhin - angesichts der haushaltswirtschaftlichen Lage ihrer Umlagezahler - an den erheblichen kommunalen Konsolidierungsanstrengungen entsprechend beteiligen." (Begründung zur Änderung von § 55 KrO, LT-Drs 16/868, S. 2) 1.3 Würdigung einzelner Punkte des Eckdatenpapiers Den kreisangehörigen Kommunen ist in Grundzügen mitzuteilen, welche Entscheidung getroffen werden soll. Dem kommt der Kreis mit dem Eckpunktepapier nach. Da aber Eckdaten nicht detailliert erläutert werden und ebenfalls nicht aufgezeigt wird, mit welchen Maßnahmen der Kreis auf Entwicklungen steuernd eingreift, kann abschließend nicht eingeschätzt werden, ob die bezifferten Mehraufwendungen alternativlos sind. Exemplarisch wird dies anhand folgender Punkte aufgezeigt: a. Inanspruchnahme Ausgleichsrücklage (S. 5) Der Anstieg der allgemeinen Rücklage durch die ene-Beteiligungsveräußerung an interessierte Kommunen und damit auch die Möglichkeit, die Ausgleichsrücklage höher auszuweisen, wird nicht ausgeführt. Der zu erwartende Stand der Ausaktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc -3- gleichsrücklage zum 31.12.2014 wird ebenfalls nicht dargelegt. Insofern ist nicht nachvollziehbar, ob eine kreisumlagemindernde Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage möglich wäre. Es wird zudem nicht ausgeführt, ob der Kreis eine Sonderumlage nach § 56 c KrO erwägt. Wenn ja, dann wäre der damit beim Kreis entstehende Ertrag ebenfalls kreisumlagemindernd im Jahr 2015 zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für eine mögliche Abrechnung der Jugendamtsumlage gem. § 56 Abs. 5 KrO. Diese beiden Anmerkungen stehen im direkten Zusammenhang mit den nachfolgenden Ausführungen bei Ziffer 2.3. b. Hilfe zum Lebensunterhalt (S. 7) Eine Ursachenforschung und Lösungsansätze lässt das Papier vermissen. Die Entwicklung wird vom Kreis als Faktum angesehen und 1:1 an die kreisangehörigen Kommunen durchgereicht. c. Jugendamtsumlage (S. 10/12) Produkt 365 01 (Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder) steigt um rd. 1,2 Mio. €. Hier wäre eine Information hilfreich, in welcher Gesamthöhe der Kreis z. B. freiwillig auf entsprechende Elternbeiträge zur Refinanzierung verzichtet. Bezogen auf die Stadt Bad Münstereifel stellt sich die Erhebung der Elternbeiträge vom 01.08.2014 bis zum 31.07.2015 mit Stand vom 05.09.2014 wie folgt dar: 358 Beitragsbescheide sind versandt worden. Davon ist in 194 Fällen (= 54,2 %) kein Elternbeitrag zu erheben, weil das betreffende Kind zum 01.08.2015 schulpflichtig wird, es sich um ein Geschwisterkind handelt oder die Eltern unter der Einkommensgrenze von 15.000,00 € liegen. Generell ist an dieser Stelle die bereits in der Vergangenheit angemahnte stärkere Kontrolle der Abrechnung der Tageseinrichtungen anzusprechen. Die vorgenannte Beitragsfreiheit im Zusammenhang mit der Buchung höchstmöglicher Betreuungsstunden führt aus unserer Sicht nach wie vor zu erheblichen Belastungen der Jugendamtsumlage. Hinsichtlich der Schulsozialarbeit hat uns die jüngste Stellenausschreibung des Kreises für diese Aufgabenstellung irritiert. Den potenziellen Bewerbern wird dort in Aussicht gestellt: „Es bestehen gute Chancen über den 31.12.2015 hinaus weiterbeschäftigt zu werden.“ In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unser gemeinsames Schreiben vom 27.05.2013 in dem wir unmissverständlich zum Ausdruck gebracht haben, dass eine Finanzierung der Schulsozialarbeit über die Kreisumlage für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ausgeschlossen ist. Dazu zählt auch eine Pseudofinanzierung durch Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage des Kreises. In Bezug auf die immer weiter ausufernde Jugendamtsumlage ist ein generelles Controlling zu fordern. Dieses muss auch im Sinne einer Wirkungskontrolle, sprich einer Erfolgskontrolle, ob die betreffenden Maßnahmen überhaupt einen Beitrag zur Zielerreichung geleistet haben, ausgestaltet werden. d. ÖPNV-Umlage (S. 13) Es wird der sukzessive Ertragsrückgang eingerechnet. In welcher Höhe dies jedoch geschieht, wird nicht angegeben. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das Zeitfenster für den Erwerb einer Beteiligung durch die interessierten Kommunen bis zum 31.12.2016 ausgeweitet wurde. Somit ist nicht davon auszugehen, dass der komplette Ertragsrückgang bereits im Jahr 2015 eintritt. Vor dem Hintergrund des sukzessiven Ertragsrückgangs und den genannten Kostensteigerungen durch die Erweiterung von Schülerverkehren aufgrund der Veränderungen in der Schullandschaft, rückläufigen Fahrgastentwicklungen und Kostensteigerungen aufgrund der erwarteten Einführung des Mindestlohns im Taxigewerbe muss es vorrangiges Ziel des Kreises sein, im Rahmen einer intensiven Einbinaktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc -4- dung der Gemeinden eine umgehende Fortschreibung des Nahverkehrsplanes vorzunehmen. Hierbei sind eine weitere Optimierung bezüglich der bislang nur teilweise umgesetzten Bündelung der Schülerspezial- und Linienverkehre und auch die Nutzung der DB für die Schülerverkehre anzustreben, um weitere Kosteneinsparungen zu erzielen. e. Mitgliedschaft in der KDVZ Derzeit besteht nach dem Austritt u. a. der Gemeinde Blankenheim und der Kreisstadt Euskirchen ein Rechtsstreit über die weiterbestehende Mitgliedschaft der beiden Kommunen. Im Urteil des VG Köln wurde eindeutig zugunsten der austrittswilligen Mitgliedskommunen entschieden. Ungeachtet dessen verursacht die KDVZ durch weitere nicht nachvollziehbare Rechtsverfahren zusätzliche Kosten, die letztlich über die Verbandsumlage wieder bei den kreisangehörigen Kommunen landen. Hier muss seitens des Kreises eindeutig Position zur Vermeidung unnötiger Kosten bei der KDVZ bezogen werden. f. Personalstruktur Bereits in der Vergangenheit ist die personelle Struktur der Kreisverwaltung kritisiert worden. Zunehmend ist jedoch festzustellen, dass dort ein Beauftragten-, Netzwerk- oder Zentrenwesen - z. B. im Netzwerk Vielfalt und Integration - Einzug hält. Diese führen Veranstaltungen, Besprechungen etc. durch, die immer mehr Zeit binden und im Verhältnis wenig Ergebnisse bringen. Aus Sicht der Kommunen wäre hier personelle Kapazität einzusparen. 1.4 Zwischenfazit Die Verständigung zwischen Kreis und kreisangehörigen Kommunen soll sich im Sinne eines Dialogs auf Augenhöhe verstärken. Dem steht jedoch entgegen, dass sich der Wille der Kreisverwaltung zur Anhebung der Kreisumlage schon verfestigt hat. Wie sonst ist der Gesamtergebnisplan auf S. 16 des Schreibens zur Benehmensherstellung und die Einstellung in den elektronischen Sitzungsdienst des Kreises zu verstehen? Zudem ist zu bedauern, dass die letztlich in der Satzung bestimmten Parameter der Kreisumlageerhebung sich später, vor der Erstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung oder vor der Beschlussfassung des Kreistages, noch verändern können und hierüber dann keine neuerliche Verständigung mit den kreisangehörigen Kommunen erfolgt. Ob dies den Verhältnissen im Kreis Euskirchen - von 11 kreisangehörigen Kommunen sind fünf Kommunen mit genehmigtem HSK (Bad Münstereifel, Hellenthal, Schleiden, Weilerswist und Zülpich) und vier Kommunen mit genehmigter Verringerung der allgemeinen Rücklage nach § 75 Abs. 4 GO NRW (Blankenheim, Dahlem, Kall und Mechernich) - gerecht wird, darf bezweifelt werden. Im Ergebnis trägt die vom Kreis gewählte Vorgehensweise der Intention des Gesetzgebers - insbesondere mit Blick auf den letzten Absatz bei Ziffer 1.2 - keine Rechnung und darf im Kreis Euskirchen als gescheitert betrachtet werden. 2. Kreisumlagenerhebung nach § 56 KrO 2.1 Grundsatz der Nachrangigkeit Ein Kreis ist gehalten, seine Aufwendungen zunächst durch sonstige Erträge zu decken, bevor er eine Kreisumlage erhöht. Kreise sollen durch diese Vorschrift daran gehindert werden, die gesetzlich angelegte Rangordnung der Einnahmequellen dadurch zu unterlaufen, dass sie die von ihnen eigenverantwortlich bestimmbaren Einnahmequellen bewusst zu Lasten der Kreisumlage und damit der kreisangehörigen Gemeinden schonen (Vgl. OVG Schleswig-Holstein, DVBl. 1995, S. 469, 475). aktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc -5- Beispiel: Wenn der Kreis auf eine großzügige Befreiung bei den Elternbeiträgen setzt und der sich daraus ergebende Mehrbedarf über die Erhöhung der Kreisumlage gedeckt wird, dann könnte hierdurch der Grundsatz der Nachrangigkeit verletzt sein. 2.2 Abwägungsprozess Da die Umlageerhebung einen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der kreisangehörigen Kommunen darstellt, bedarf es dem Grunde nach einer ordnungsgemäßen Anhörung, in deren Rahmen alle erheblichen Tatsachen und eben auch die finanzwirtschaftliche Situation der jeweiligen Kommunen offen zu legen und zu würdigen sind. Dem wird das Verfahren der Benehmensherstellung nach § 55 KrO nicht gerecht. Der Kreis könnte aus dem Rücksichtnahmegebot folgend und aufgrund seiner Kenntnis der Finanznöte der angehörigen Kommunen mit diesen anders verfahren, als sich bloß auf die Mindestanforderungen des Verfahrens nach § 55 KrO zurückzuziehen. § 55 KrO hindert den Kreis z. B. nicht daran detailliert darzulegen, welche Maßnahmen in welcher Höhe im betreffenden Haushaltsjahr unter dem Aspekt der Ausgabendisziplin aufwandsmindernd in den Haushalt eingeplant werden sollen oder eben auch nicht. Solche Informationen dürfte der Kreis auch im jetzigen Verfahrensstand schon liefern können, weil er auf Seite 16 des Schreibens der Benehmensherstellung ja schon einen Gesamtergebnisplan abgedruckt hat, der sich üblicherweise aus den beplanten Teilergebnisplänen errechnet. Der Kreis muss bei allem Gestaltungsspielraum bezüglich der Aufgabenwahrnehmung, der Wahrnehmungsqualität und der entsprechenden Finanzierung auf die Finanzlage der kreisangehörigen Kommunen Rücksicht nehmen und deren Finanzlage mit seinem eigenen Finanzbedarf abwägen. 2.3 Vermeidung Überschussbewirtschaftung Im Beschluss des OVG NRW vom 20.05.2010, Az. 15 A 15/09 ist in Rn. 36 ausgeführt: "Entscheidender Maßstab für die Kreisumlagesätze ist damit vor allem der Finanzbedarf des Kreises [...]. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Umlage nicht zu einer (haushaltsplanmäßigen oder möglicherweise auch nur tatsächlichen) Überschussbewirtschaftung führt." Ausweislich der letzten Seite des Schreibens zur Benehmensherstellung geht der Kreis für 2015 von einem Defizit von 205.000 € aus. Ausweislich des am 06.05.14 vom Kreiskämmerer aufgestellten und vom Landrat festgestellten Jahresabschlusses 2010 ist ein Jahresüberschuss iHv 3.719.825,71 € erzielt worden. Wie die Jahre 2011 bis 2013 im Ergebnis aussehen, ist mangels vorliegender Jahresabschlüsse nicht ersichtlich. Eine belastbare Prognose für das Jahr 2014 liegt nicht vor. Es ist daher zu befürchten, dass auch die Planung für das Jahr 2015 aufwandsseitig auf zu skeptischen Annahmen fußt und de facto eine unzulässige Überschussbewirtschaftung die Folge ist. Zu einer unzulässigen Überschussbewirtschaftung würde es zudem kommen, wenn der Kreis nach Erlass der Haushaltssatzung 2015 von seiner Möglichkeit zur Erhebung einer Sonderumlage nach § 56 c KrO oder der haushaltsmäßigen Abrechnung der Jugendamtsumlage nach § 56 Abs. 5 KrO Gebrauch machen würde. Erträge würden so der Kreisumlagengestaltung vorenthalten. 2.4 "Umgehungsstrategie" des Kreises Der Kreis versucht regelmäßig und hat dies in der Vergangenheit auch schon öfter mit Erfolg umgesetzt, die Finanzierung der ihm originär obliegenden Aufgaben vor der Klammer auf die Kommunen abzuwälzen. Hier wird exemplarisch an die Finanzierung des U3-Ausbaus erinnert, dem sich die Stadt Bad Münstereifel verschlossen hat. Damit aktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc -6- wird faktisch eine Kreisumlagenbelastung umgangen und einer Diskussion um eine ggf. auch gerichtlich überprüfbare Mindestfinanzausstattung (Vgl. BVerwG, Urt. vom 31.01.2013, 8 C 1.12) vorgebeugt. Es fehlt insoweit an der nötigen Transparenz, in welchem monetären Umfang die Aufwendungen und damit im Ergebnis die Kreisumlage des Kreises eigentlich höher sein müssten. 3. Rücksichtnahmegebot gem. § 9 S. 2 KrO 3.1 Kreisumlage-Steuer-Spirale Durch die stetige Erhöhung der Kreisumlage wird ein Teufelskreis in Gang gesetzt, die Kreisumlage-Steuern-Spirale! Was tut der Kreis, um diesen Kreislauf zu durchbrechen? 3.2 Kreisumlage vs. Konsoliderungsvorgaben des Landes NRW für HSK-Kommunen Die Missachtung der Finanznöte der kreisangehörigen Kommunen durch den Kreis läuft den Konsolidierungsmaßnahmen der kreisangehörigen Kommunen entgegen. Der von den kreisangehörigen Kommunen durch verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen erzielte Defizitabbau mit zum Teil erheblichen Einschnitten für deren Bürgerinnen und Bürger wird durch eine höhere Kreisumlage abgeschöpft. Im Ergebnis verpuffen Konsolidierungsmaßnahmen und die Probleme der kreisangehörigen Kommunen verschärfen sich. Insbesondere bei den Kommunen mit genehmigtem HSK ist die Lage dramatisch, weil das in den jeweiligen Haushaltssatzungen verbindlich festgesetzte Ende des Konsolidierungszeitraumes grundsätzlich nicht weiter nach hinten verschoben werden darf (Vgl. Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 07.03.2013, S 6 4. Spiegelpunkt). Insoweit bildet der Kreis mit seiner Kreisumlagengestaltung einen Gegenpol zu den landesrechtlichen Konsolidierungsvorgaben. Schlimmer noch, er verschärft die Finanzaktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc -7- situation der angehörigen Kommunen und kommt in Gestalt der Kommunalaufsicht daher und fordert eine konsequentere Haushaltskonsolidierung ein. 4. Konkrete Auswirkungen der geplanten Erhöhung der Kreisumlage auf die Haushaltswirtschaft der kreisangehörigen Kommunen Um den Mangel, wonach dem Kreistag für seinen Abwägungsprozess der Gesamtumstände des kreiseigenen Finanzbedarfs mit der Finanzsituation der kreisangehörigen Kommunen möglicherweise nicht bekannt ist und er mithin die Auswirkungen der geplanten Erhöhung der Kreisumlage nicht abschätzen kann, zu heilen, werden nachfolgend die konkreten Auswirkungen der beabsichtigten Kreisumlagenerhöhung dargelegt. Im HSK-Konsolidierungszeitraum, der je nach Kommune unterschiedlich lange sein kann, bzw. im Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ist die Erhöhung des Jahres 2015 auf Basis der Orientierungsdaten fortzuschreiben. Die Erhöhung in dem für die HSK-Kommunen nach der Änderung des § 76 GO NRW maßgeblichen Zeitraums bis 2023 beträgt auf alle Kommunen hochgerechnet mehr als 16 Mio. €, die von den kreisangehörigen Kommunen zu kompensieren sind. Dieser Mehrbedarf ist im Endeffekt durch höhere Steuern von den Bürgerinnen und Bürgern und den Gewerbebetrieben oder durch Leistungs- und Standardabbau, der ebenfalls zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger und der Gewerbebetriebe gehen wird, zu finanzieren. Da sich die finanzielle Situation des kreisangehörigen Raumes noch weiter verschlechtert hat, muss an den Ausführungen, wie sie im Zusammenhang mit dem Kreishaushalt 2013 bereits vorgetragen wurde, auch weiterhin festgehalten werden. Unter Berücksichtigung der beabsichtigten Kreisumlagenerhöhung ist darauf hinzuweisen, dass auch im Jahr 2015 bei den kreisangehörigen Kommunen ein Großteil der ordentlichen Erträge ausschließlich der Finanzierung der Kreisumlage dient bzw. die Kreisumlagen insgesamt die größte Aufwandsposition darstellt. Wie sich dies bei den einzelnen kreisangehörigen Kommunen ausdrückt, kann nachfolgender Tabelle abgelesen werden. Kommune Kennzahlen für das Jahr 2015 Kreisumlagen (gesamt) im Kreisumlagen (gesamt) im Verhältnis zu ordentlichen Verhältnis zu ordentlichen Erträgen Aufwendungen Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich 40,60% 29,38% 30,01% 33,13% 31,60% 28,79% 36,95% 30,60% 29,48% 34,80% 30,60% 35,30% 23,44% 23,67% 33,21% 26,12% 28,73% 36,14% 28,82% 30,95% 31,85% 27,51% In diesem Zusammenhang erscheint es uns wichtig, nach dem Blick in die Zukunft auch noch einmal auf die gesamte Belastung durch die Kreisumlage(n) in den Jahren 2008 – 2014 bei den einzelnen kreisangehörigen Kommunen zurückzuschauen: aktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc -8Bad Münstereifel Allgemeine Kreisumlage/Jugendamtsumlage Diff. Kreisumlage BgA Verkehrsuntern. Ergebnis HHJ 2010 HHJ 2011 10.536.191 10.084.947 HHJ 2008 HHJ 2009 8.047.600 9.217.703 HHJ 2012 9.748.770 HHJ 2013 10.081.359 Plan HHJ 2014 10.061.295 450.264 58.799 275.053 80.429 513.892 486.217 484.960 Diff. Kreisumlage Kreisvolkshochschule 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt Steigerung 2008 nach 2014 8.497.864 9.276.502 10.811.244 10.165.376 10.262.662 2.048.391 mithin + 24,1 % 10.567.576 10.546.255 Blankenheim Allgemeine Kreisumlage/Jugendamtsumlage Diff. Kreisumlage BgA Verkehrsuntern. Ergebnis Plan HHJ 2008 HHJ 2009 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014 3.616.559 4.137.643 4.559.515 4.373.609 4.843.496 4.929.241 5.074.912 190.395 0 138.600 25.572 422.208 430.325 393.964 Diff. Kreisumlage Kreisvolkshochschule 6.954 9.234 16.422 12.503 10.048 11.977 0 Gesamt Steigerung 2008 nach 2014 3.813.908 4.146.877 4.714.537 Dahlem Allgemeine Kreisumlage/Jugendamtsumlage Diff. Kreisumlage BgA Verkehrsuntern. 4.411.684 5.275.752 1.654.968 mithin + 43,4 % 5.371.543 5.468.876 Ergebnis Plan HHJ 2008 HHJ 2009 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014 1.885.402 1.941.246 2.148.571 2.097.188 2.402.712 2.490.735 2.409.492 57.796 0 4.569 3.731 103.635 119.629 114.828 Diff. Kreisumlage Kreisvolkshochschule 3.571 4.563 5.950 6.256 4.986 6.039 0 Gesamt Steigerung 2008 nach 2014 1.946.769 1.945.809 2.159.090 Euskirchen Allgemeine Kreisumlage/Jugendamtsumlage Diff. Kreisumlage BgA Verkehrsuntern. 2.107.175 2.511.333 577.551 mithin + 29,7 % 2.616.403 2.524.320 Ergebnis Plan HHJ 2008 HHJ 2009 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014 27.103.381 31.188.434 31.854.004 36.604.019 37.793.426 39.270.000 39.820.000 429.929 89.307 343.983 54.007 545.214 541.698 511.000 Diff. Kreisumlage Kreisvolkshochschule 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt Steigerung 2008 nach 2014 27.533.310 31.277.741 32.197.987 36.658.026 38.338.640 12.797.690 mithin + 46,5 % 39.811.698 40.331.000 aktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc -9Hellenthal Allgemeine Kreisumlage/Jugendamtsumlage Diff. Kreisumlage BgA Verkehrsuntern. Ergebnis Plan HHJ 2008 HHJ 2009 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014 4.032.682 6.058.536 4.864.926 4.416.529 4.849.973 6.013.342 4.766.954 119.076 0 41.756 0 320.198 316.480 312.881 Diff. Kreisumlage Kreisvolkshochschule 10.100 9.210 11.992 12.493 9.976 11.942 0 Gesamt Steigerung 2008 nach 2014 4.161.858 6.067.746 4.918.674 Kall Allgemeine Kreisumlage/Jugendamtsumlage Diff. Kreisumlage BgA Verkehrsuntern. 4.429.022 5.180.147 917.977 mithin + 22,1 % 6.341.764 5.079.835 Ergebnis Plan HHJ 2008 HHJ 2009 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014 5.146.817 5.849.885 6.492.097 6.446.874 6.525.439 6.447.856 6.555.687 256.188 0 0 0 319.495 304.076 276.750 Diff. Kreisumlage Kreisvolkshochschule 14.218 12.949 16.932 17.693 14.316 17.036 0 Gesamt Steigerung 2008 nach 2014 5.417.223 5.862.834 6.509.029 Mechernich Allgemeine Kreisumlage/Jugendamtsumlage Diff. Kreisumlage BgA Verkehrsuntern. 6.464.567 6.859.250 1.415.214 mithin + 26,1 % 6.768.968 6.832.437 Ergebnis Plan HHJ 2008 HHJ 2009 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014 12.093.167 13.912.062 15.607.062 15.766.540 15.120.782 15.291.696 15.658.110 288.302 34.020 181.582 204.025 341.820 323.214 308.640 Diff. Kreisumlage Kreisvolkshochschule 22.737 29.937 52.615 39.624 32.896 39.538 0 Gesamt Steigerung 2008 nach 2014 12.404.206 13.976.019 15.841.259 16.010.189 15.495.498 3.562.544 mithin + 28,7 % 15.654.448 15.966.750 Nettersheim Allgemeine Kreisumlage/Jugendamtsumlage Diff. Kreisumlage BgA Verkehrsuntern. Ergebnis Plan HHJ 2008 HHJ 2009 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014 3.555.139 4.607.231 4.091.084 3.842.707 3.832.874 3.868.087 3.869.980 170.642 0 96.575 37.633 300.070 282.311 264.511 Diff. Kreisumlage Kreisvolkshochschule 9.472 8.610 11.167 11.625 9.313 11.179 0 Gesamt Steigerung 2008 nach 2014 3.735.253 4.615.841 4.198.826 3.891.965 4.142.257 399.238 mithin + 10,7 % aktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc 4.161.577 4.134.491 - 10 Schleiden Allgemeine Kreisumlage/Jugendamtsumlage Diff. Kreisumlage BgA Verkehrsuntern. Diff. Kreisumlage Kreisvolkshochschule Ergebnis Plan HHJ 2008 HHJ 2009 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014 6.038.019 6.872.174 7.665.353 7.389.865 7.198.577 7.439.783 7.627.052 280.311 0 73.003 15.611 342.243 338.914 319.439 11.279 14.844 26.372 20.084 16.097 19.255 0 Gesamt 6.329.609 6.887.018 7.764.728 7.425.560 7.556.917 7.797.952 7.946.491 Steigerung 2008 nach 1.616.882 mithin + 25,5 % 2014 Weilerswist Allgemeine Kreisumlage/Jugendamtsumlage Diff. Kreisumlage BgA Verkehrsuntern. Ergebnis Plan HHJ 2008 HHJ 2009 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014 8.071.827 8.288.174 9.327.382 9.163.863 9.057.481 9.466.484 9.624.923 356.939 28.167 141.420 0 319.524 311.447 291.186 Diff. Kreisumlage Kreisvolkshochschule 13.286 17.683 23.267 24.398 19.744 24.004 0 Gesamt Steigerung 2008 nach 2014 8.442.052 8.334.024 9.492.069 Zülpich Allgemeine Kreisumlage/Jugendamtsumlage Diff. Kreisumlage BgA Verkehrsuntern. Diff. Kreisumlage Kreisvolkshochschule Gesamt Steigerung 2008 nach 2014 9.188.261 9.396.749 1.474.057 mithin + 17,5 % 9.801.935 9.916.109 Ergebnis Plan HHJ 2008 HHJ 2009 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014 9.123.541 10.452.602 11.867.111 11.717.621 11.498.211 11.854.102 11.840.000 278.740 0 116.147 73.927 362.609 293.768 310.000 16.760 21.790 38.554 29.960 24.235 29.189 0 9.419.041 10.474.392 12.021.812 11.821.508 11.885.055 12.177.059 12.150.000 2.730.959 mithin + 29 % Diese Entwicklung zeigt, dass die Zahllast der Kreisumlage nur eine Richtung kennt: immer weiter nach oben! Eigene Konsolidierungsanstrengungen des Kreises, die dieser Entwicklung entgegenwirken würden, sind nicht zu erkennen. Diese Entwicklung der realen Zahllast der kreisangehörigen Kommunen an den Kreis zeigt aber auch, dass die Kreisumlage Jahr für Jahr, unabhängig von der Veränderung ihres Hebesatzes, gesteigert wird. Hierdurch wird den kreisangehörigen Kommunen jedes Jahr die meist nur aufgrund von Hebesatzsteigerungen bei den Realsteuern neu hinzu gewonnene Finanzkraft wieder entzogen, selbst wenn der Kreisumlagenhebesatz unverändert bleibt. Im Gegenzug wird aber der Kreisumlagehebesatz kaum einmal infolge der gestiegenen örtlichen Finanzkraft gesenkt, geschweige denn im umgekehrten Falle, wenn die Finanzkraft der Gemeinden absinken sollte. aktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc - 11 - Wie aber soll eine Haushaltskonsolidierung der kreisangehörigen Kommunen gelingen, wenn neben Bund und Land auch der Kreis, der die Probleme seiner kreisangehörigen Kommunen durch die dort angesiedelte Kommunalaufsicht ja kennen müsste, keine Rücksicht nimmt? Aufgrund des bei den kreisangehörigen Kommunen schon seit Jahren bestehenden Konsolidierungsdrucks und den diesem Rechnung tragenden vielfältigen Konsolidierungsmaßnahmen sind insbesondere in den letzten beiden Jahren die Steuerschrauben massiv angezogen worden. Die nächsten Stufen der Steuererhöhung sind vielerorts schon bekannt. Gleiches gilt für den Abbau von Leistungen und Standards. Die nun geplante und bisher in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht enthaltene neuerliche Kreisumlagenerhöhung führt daher unausweichlich zu folgenden Prüfungen bei den kreisangehörigen Kommunen, um eine Gegenfinanzierung zu ermöglichen: - Abkehr von bisher geplantem sozialverträglichen Personalabbau hin zu möglicherweise Entlassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und/oder - vorgezogene Schließung/Fusion von Grundschulstandorten und/oder - Kürzung von Schulbudgets und/oder - Erhöhung der ohnehin schon über dem Landesdurchschnitt liegenden Hebesätze bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer und/oder - Erhöhung Hallennutzungsentgelte und Eintrittsentgelte und/oder - ... Es muss an dieser Stelle betont werden, dass eine unmittelbare Durchgriffswirkung der Kreisumlage auf die örtlichen Hebesätze mittlerweile nicht mehr zu übersehen ist. Aufgrund obiger Ausführungen plädieren wir nachdrücklich für eine Vermeidung, zumindest aber Senkung der beabsichtigten Kreisumlagenerhöhung und beantragen zugleich, das gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW vorgesehene Anhörungsverfahren auf der Grundlage des Entwurfes der konkreten Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit allen Anlagen zu gegebener Zeit für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden durchzuführen. Zur Vorbereitung darauf bitten wir, uns dann eine angemessene Frist einzuräumen und konkretere Daten im Vorfeld zur Verfügung zu stellen. Wir regen an, dass sich der Kreis einmal der Untersuchung durch eine neutrale Instanz unterzieht. So gibt es aus unterschiedlichen Quellen Empfehlungen zum SOLL-Stellenbedarf von Landkreisen entsprechender Größenklassen, die für eine Überprüfung herangezogen werden können. Dabei werden z.B. Informationen zu prägenden, örtlich spezifischen Faktoren gesammelt und analysiert und darauf aufbauend Empfehlungen zum SOLL-Stellenbedarf ermittelt. Dies beinhaltet dann auch eine Analyse der Effekte aus dem demografischen Wandel auf den erforderlichen Stelleneinsatz und die daraus folgenden Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung. Einen solchen Schritt würden wir begrüßen, um künftig auf einer belastbaren objektivierten Basis miteinander diskutieren zu können. Abschließend versichern wir Ihnen, dass wir für einen ernsthaften und partnerschaftlichen Dialog auf Augenhöhe jederzeit zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen aktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc - 12 - Alexander Büttner Bürgermeister Stadt Bad Münstereifel Albert Bergmann Bürgermeister Stadt Zülpich Dr. Uwe Friedl Bürgermeister Stadt Euskirchen Rolf Hartmann Bürgermeister Gemeinde Blankenheim Udo Meister Bürgermeister Stadt Schleiden Jan Lembach Bürgermeister Gemeinde Dahlem Wilfried Pracht Bürgermeister Gemeinde Nettersheim Herbert Radermacher Bürgermeister Gemeinde Kall Dr. Hans-Peter Schick Bürgermeister Stadt Mechernich Peter Schlösser Bürgermeister Gemeinde Weilerswist Rudolf Westerburg Bürgermeister Gemeinde Hellenthal aktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc