Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
367 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
01.10.14, 14:46
Aktualisiert
01.10.14, 14:46
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Kollegiale Konferenz
der Bürgermeister
im Kreis Euskirchen
Landrat des Kreises Euskirchen
Herrn Günter Rosenke
Jülicher Ring 32
53877 Euskirchen
Bad Münstereifel, den
24. Sept. 2014
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2015
Schreiben zur Einleitung der Benehmensherstellung vom 12.08.2014, Az: 20/20.20.100/He
Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,
das vorliegende „Eckpunktepapier“ zum Kreishaushalt für das Jahr 2015 haben wir, die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen, erhalten und zur Kenntnis genommen.
Die Ergebnisse unserer Stellungnahme stellen wir voran und fassen diese wie folgt zusammen:
Das neue Beteiligungsverfahren nach § 55 Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO)
offenbart die im Vorfeld der Gesetzesänderung thematisierten Schwächen. Die mit der
Gesetzesbegründung ausgeführte Sicherstellung, dass durch die neuen Beteiligungsund Verfahrensrechte sich die Umlageverbände an den erheblichen Konsolidierungsanstrengungen ihrer Umlagezahler beteiligen, muss für den Kreis Euskirchen als gescheitert angesehen werden.
Ein partnerschaftlicher Dialog zwischen Kreis und kreisangehörigen Kommunen ist nicht
erkennbar.
Der Abwägungsprozess, wie der Kreis die prekäre Haushaltslage seiner angehörigen
Kommunen in seine Entscheidungsfindung einfließen lässt, ist weder transparent noch
nachvollziehbar.
Ob und wenn ja wie der Kreis dem Rücksichtnahmegebot gem. 9 Satz 2 KrO Rechnung
trägt, ist nicht ersichtlich.
Der Kreis ist neben Bund und Land mitverantwortlich für die haushaltswirtschaftliche
Misere der kreisangehörigen Kommunen.
Eine andere Form des Umgangs des Kreises mit seinen angehörigen Kommunen ist
erforderlich, um die nur gemeinsam zu bewältigenden Probleme in den Griff zu bekommen.
aktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc
-2-
Diese Feststellungen begründen sich wie folgt und werden in die Bereiche
1.
2.
3.
4.
Benehmensherstellung gem. § 55 Abs. 1 KrO,
Kreisumlagenerhebung nach § 56 KrO,
Rücksichtnahmegebot gem. § 9 S. 2 KrO und
Konkrete Auswirkungen der geplanten Erhöhung der Kreisumlage auf die Haushaltswirtschaft der kreisangehörigen Kommunen
unterteilt:
1.
Benehmensherstellung gem. § 55 Abs. 1 KrO
1.1
Sinn und Zweck der Norm
Der Gegenstand der Benehmensherstellung ist ausschließlich auf die Festsetzung der
Kreisumlage, konkret auf die Bestimmung des Kreisumlagesatzes, ausgerichtet. Aufgrund des zeitlichen Vorlaufs der Benehmensherstellung geht der Gesetzgeber davon
aus, dass der Entwurf einer Kreishaushaltssatzung noch nicht vorliegt. Demnach sollen
sich die Stellungnahmen der kreisangehörigen Kommunen noch auf den durch die
Kreisverwaltung zu erstellenden Entwurf der Kreishaushaltssatzung auswirken können.
Der Wille der Kreisverwaltung soll sich somit noch nicht in einem Entwurf oder Vorentwurf der Kreishaushaltssatzung nebst Anlagen materialisiert haben, da ansonsten von
einer Vorfestlegung der Kreisverwaltung ausgegangen werden muss.
1.2
Intention des Gesetzgebers
Mit der Modifizierung der Kreisordnung durch das Umlagengenehmigungsgesetz ist die
Stärkung der Beteiligungs- und Verfahrensrechte der Umlagezahler bezweckt worden,
wie die beiden nachfolgenden Zitate belegen:
„Die vorgesehenen Anpassungen verstärken den Dialog zwischen den Kreisen, […]
und ihren Mitgliedskörperschaften und können auch zur Verbesserung der Steuerung
beitragen. Die stärkere Einbeziehung der Aufsichtsbehörden sowie der erweiterte Dialog über die Festsetzung der Umlage lässt eine höhere Transparenz für Rat und Bürgerinnen und Bürger über die Haushaltswirtschaft erwarten, so dass sich ein positiver
Effekt einstellt.“ (Gesetzentwurf Umlagengenehmigungsgesetz, Buchstabe F: Darstellung der Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung und die Finanzlage der
Gemeinden, LT-Drs 16/46, S. 3)
"Mit der Verbesserung der Beteiligungs- und Verfahrensrechte wird sichergestellt, dass
sich die Umlageverbände auch weiterhin - angesichts der haushaltswirtschaftlichen
Lage ihrer Umlagezahler - an den erheblichen kommunalen Konsolidierungsanstrengungen entsprechend beteiligen." (Begründung zur Änderung von § 55 KrO, LT-Drs
16/868, S. 2)
1.3
Würdigung einzelner Punkte des Eckdatenpapiers
Den kreisangehörigen Kommunen ist in Grundzügen mitzuteilen, welche Entscheidung
getroffen werden soll. Dem kommt der Kreis mit dem Eckpunktepapier nach. Da aber
Eckdaten nicht detailliert erläutert werden und ebenfalls nicht aufgezeigt wird, mit welchen Maßnahmen der Kreis auf Entwicklungen steuernd eingreift, kann abschließend
nicht eingeschätzt werden, ob die bezifferten Mehraufwendungen alternativlos sind.
Exemplarisch wird dies anhand folgender Punkte aufgezeigt:
a. Inanspruchnahme Ausgleichsrücklage (S. 5)
Der Anstieg der allgemeinen Rücklage durch die ene-Beteiligungsveräußerung an
interessierte Kommunen und damit auch die Möglichkeit, die Ausgleichsrücklage
höher auszuweisen, wird nicht ausgeführt. Der zu erwartende Stand der Ausaktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc
-3-
gleichsrücklage zum 31.12.2014 wird ebenfalls nicht dargelegt. Insofern ist nicht
nachvollziehbar, ob eine kreisumlagemindernde Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage möglich wäre.
Es wird zudem nicht ausgeführt, ob der Kreis eine Sonderumlage nach § 56 c KrO
erwägt. Wenn ja, dann wäre der damit beim Kreis entstehende Ertrag ebenfalls
kreisumlagemindernd im Jahr 2015 zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für eine mögliche Abrechnung der Jugendamtsumlage gem. § 56 Abs. 5 KrO. Diese
beiden Anmerkungen stehen im direkten Zusammenhang mit den nachfolgenden
Ausführungen bei Ziffer 2.3.
b. Hilfe zum Lebensunterhalt (S. 7)
Eine Ursachenforschung und Lösungsansätze lässt das Papier vermissen. Die
Entwicklung wird vom Kreis als Faktum angesehen und 1:1 an die kreisangehörigen Kommunen durchgereicht.
c.
Jugendamtsumlage (S. 10/12)
Produkt 365 01 (Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder) steigt um rd. 1,2 Mio. €.
Hier wäre eine Information hilfreich, in welcher Gesamthöhe der Kreis z. B. freiwillig auf entsprechende Elternbeiträge zur Refinanzierung verzichtet.
Bezogen auf die Stadt Bad Münstereifel stellt sich die Erhebung der Elternbeiträge
vom 01.08.2014 bis zum 31.07.2015 mit Stand vom 05.09.2014 wie folgt dar:
358 Beitragsbescheide sind versandt worden. Davon ist in 194 Fällen (= 54,2 %)
kein Elternbeitrag zu erheben, weil das betreffende Kind zum 01.08.2015 schulpflichtig wird, es sich um ein Geschwisterkind handelt oder die Eltern unter der
Einkommensgrenze von 15.000,00 € liegen. Generell ist an dieser Stelle die bereits in der Vergangenheit angemahnte stärkere Kontrolle der Abrechnung der Tageseinrichtungen anzusprechen. Die vorgenannte Beitragsfreiheit im Zusammenhang mit der Buchung höchstmöglicher Betreuungsstunden führt aus unserer Sicht
nach wie vor zu erheblichen Belastungen der Jugendamtsumlage.
Hinsichtlich der Schulsozialarbeit hat uns die jüngste Stellenausschreibung des
Kreises für diese Aufgabenstellung irritiert. Den potenziellen Bewerbern wird dort
in Aussicht gestellt: „Es bestehen gute Chancen über den 31.12.2015 hinaus weiterbeschäftigt zu werden.“ In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unser gemeinsames Schreiben vom 27.05.2013 in dem wir unmissverständlich zum Ausdruck gebracht haben, dass eine Finanzierung der Schulsozialarbeit über die
Kreisumlage für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ausgeschlossen ist.
Dazu zählt auch eine Pseudofinanzierung durch Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage des Kreises.
In Bezug auf die immer weiter ausufernde Jugendamtsumlage ist ein generelles
Controlling zu fordern. Dieses muss auch im Sinne einer Wirkungskontrolle, sprich
einer Erfolgskontrolle, ob die betreffenden Maßnahmen überhaupt einen Beitrag
zur Zielerreichung geleistet haben, ausgestaltet werden.
d. ÖPNV-Umlage (S. 13)
Es wird der sukzessive Ertragsrückgang eingerechnet. In welcher Höhe dies jedoch geschieht, wird nicht angegeben. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das
Zeitfenster für den Erwerb einer Beteiligung durch die interessierten Kommunen
bis zum 31.12.2016 ausgeweitet wurde. Somit ist nicht davon auszugehen, dass
der komplette Ertragsrückgang bereits im Jahr 2015 eintritt.
Vor dem Hintergrund des sukzessiven Ertragsrückgangs und den genannten Kostensteigerungen durch die Erweiterung von Schülerverkehren aufgrund der Veränderungen in der Schullandschaft, rückläufigen Fahrgastentwicklungen und Kostensteigerungen aufgrund der erwarteten Einführung des Mindestlohns im Taxigewerbe muss es vorrangiges Ziel des Kreises sein, im Rahmen einer intensiven Einbinaktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc
-4-
dung der Gemeinden eine umgehende Fortschreibung des Nahverkehrsplanes
vorzunehmen. Hierbei sind eine weitere Optimierung bezüglich der bislang nur
teilweise umgesetzten Bündelung der Schülerspezial- und Linienverkehre und
auch die Nutzung der DB für die Schülerverkehre anzustreben, um weitere Kosteneinsparungen zu erzielen.
e. Mitgliedschaft in der KDVZ
Derzeit besteht nach dem Austritt u. a. der Gemeinde Blankenheim und der Kreisstadt Euskirchen ein Rechtsstreit über die weiterbestehende Mitgliedschaft der
beiden Kommunen. Im Urteil des VG Köln wurde eindeutig zugunsten der austrittswilligen Mitgliedskommunen entschieden. Ungeachtet dessen verursacht die
KDVZ durch weitere nicht nachvollziehbare Rechtsverfahren zusätzliche Kosten,
die letztlich über die Verbandsumlage wieder bei den kreisangehörigen Kommunen landen. Hier muss seitens des Kreises eindeutig Position zur Vermeidung unnötiger Kosten bei der KDVZ bezogen werden.
f.
Personalstruktur
Bereits in der Vergangenheit ist die personelle Struktur der Kreisverwaltung kritisiert worden. Zunehmend ist jedoch festzustellen, dass dort ein Beauftragten-,
Netzwerk- oder Zentrenwesen - z. B. im Netzwerk Vielfalt und Integration - Einzug
hält. Diese führen Veranstaltungen, Besprechungen etc. durch, die immer mehr
Zeit binden und im Verhältnis wenig Ergebnisse bringen. Aus Sicht der Kommunen
wäre hier personelle Kapazität einzusparen.
1.4
Zwischenfazit
Die Verständigung zwischen Kreis und kreisangehörigen Kommunen soll sich im Sinne
eines Dialogs auf Augenhöhe verstärken. Dem steht jedoch entgegen, dass sich der
Wille der Kreisverwaltung zur Anhebung der Kreisumlage schon verfestigt hat. Wie
sonst ist der Gesamtergebnisplan auf S. 16 des Schreibens zur Benehmensherstellung
und die Einstellung in den elektronischen Sitzungsdienst des Kreises zu verstehen?
Zudem ist zu bedauern, dass die letztlich in der Satzung bestimmten Parameter der
Kreisumlageerhebung sich später, vor der Erstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung oder vor der Beschlussfassung des Kreistages, noch verändern können und hierüber dann keine neuerliche Verständigung mit den kreisangehörigen Kommunen erfolgt.
Ob dies den Verhältnissen im Kreis Euskirchen - von 11 kreisangehörigen Kommunen
sind fünf Kommunen mit genehmigtem HSK (Bad Münstereifel, Hellenthal, Schleiden,
Weilerswist und Zülpich) und vier Kommunen mit genehmigter Verringerung der allgemeinen Rücklage nach § 75 Abs. 4 GO NRW (Blankenheim, Dahlem, Kall und Mechernich) - gerecht wird, darf bezweifelt werden.
Im Ergebnis trägt die vom Kreis gewählte Vorgehensweise der Intention des Gesetzgebers - insbesondere mit Blick auf den letzten Absatz bei Ziffer 1.2 - keine Rechnung
und darf im Kreis Euskirchen als gescheitert betrachtet werden.
2.
Kreisumlagenerhebung nach § 56 KrO
2.1
Grundsatz der Nachrangigkeit
Ein Kreis ist gehalten, seine Aufwendungen zunächst durch sonstige Erträge zu decken, bevor er eine Kreisumlage erhöht. Kreise sollen durch diese Vorschrift daran gehindert werden, die gesetzlich angelegte Rangordnung der Einnahmequellen dadurch
zu unterlaufen, dass sie die von ihnen eigenverantwortlich bestimmbaren Einnahmequellen bewusst zu Lasten der Kreisumlage und damit der kreisangehörigen Gemeinden schonen (Vgl. OVG Schleswig-Holstein, DVBl. 1995, S. 469, 475).
aktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc
-5-
Beispiel: Wenn der Kreis auf eine großzügige Befreiung bei den Elternbeiträgen setzt
und der sich daraus ergebende Mehrbedarf über die Erhöhung der Kreisumlage gedeckt wird, dann könnte hierdurch der Grundsatz der Nachrangigkeit verletzt sein.
2.2
Abwägungsprozess
Da die Umlageerhebung einen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der kreisangehörigen Kommunen darstellt, bedarf es dem Grunde nach einer ordnungsgemäßen Anhörung, in deren Rahmen alle erheblichen Tatsachen und eben auch die finanzwirtschaftliche Situation der jeweiligen Kommunen offen zu legen und zu würdigen sind. Dem
wird das Verfahren der Benehmensherstellung nach § 55 KrO nicht gerecht. Der Kreis
könnte aus dem Rücksichtnahmegebot folgend und aufgrund seiner Kenntnis der Finanznöte der angehörigen Kommunen mit diesen anders verfahren, als sich bloß auf
die Mindestanforderungen des Verfahrens nach § 55 KrO zurückzuziehen.
§ 55 KrO hindert den Kreis z. B. nicht daran detailliert darzulegen, welche Maßnahmen
in welcher Höhe im betreffenden Haushaltsjahr unter dem Aspekt der Ausgabendisziplin aufwandsmindernd in den Haushalt eingeplant werden sollen oder eben auch nicht.
Solche Informationen dürfte der Kreis auch im jetzigen Verfahrensstand schon liefern
können, weil er auf Seite 16 des Schreibens der Benehmensherstellung ja schon einen
Gesamtergebnisplan abgedruckt hat, der sich üblicherweise aus den beplanten Teilergebnisplänen errechnet.
Der Kreis muss bei allem Gestaltungsspielraum bezüglich der Aufgabenwahrnehmung,
der Wahrnehmungsqualität und der entsprechenden Finanzierung auf die Finanzlage
der kreisangehörigen Kommunen Rücksicht nehmen und deren Finanzlage mit seinem
eigenen Finanzbedarf abwägen.
2.3
Vermeidung Überschussbewirtschaftung
Im Beschluss des OVG NRW vom 20.05.2010, Az. 15 A 15/09 ist in Rn. 36 ausgeführt:
"Entscheidender Maßstab für die Kreisumlagesätze ist damit vor allem der Finanzbedarf des Kreises [...]. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Umlage nicht zu einer
(haushaltsplanmäßigen oder möglicherweise auch nur tatsächlichen) Überschussbewirtschaftung führt."
Ausweislich der letzten Seite des Schreibens zur Benehmensherstellung geht der Kreis
für 2015 von einem Defizit von 205.000 € aus. Ausweislich des am 06.05.14 vom
Kreiskämmerer aufgestellten und vom Landrat festgestellten Jahresabschlusses 2010
ist ein Jahresüberschuss iHv 3.719.825,71 € erzielt worden. Wie die Jahre 2011 bis
2013 im Ergebnis aussehen, ist mangels vorliegender Jahresabschlüsse nicht ersichtlich. Eine belastbare Prognose für das Jahr 2014 liegt nicht vor. Es ist daher zu befürchten, dass auch die Planung für das Jahr 2015 aufwandsseitig auf zu skeptischen
Annahmen fußt und de facto eine unzulässige Überschussbewirtschaftung die Folge
ist.
Zu einer unzulässigen Überschussbewirtschaftung würde es zudem kommen, wenn
der Kreis nach Erlass der Haushaltssatzung 2015 von seiner Möglichkeit zur Erhebung
einer Sonderumlage nach § 56 c KrO oder der haushaltsmäßigen Abrechnung der Jugendamtsumlage nach § 56 Abs. 5 KrO Gebrauch machen würde. Erträge würden so
der Kreisumlagengestaltung vorenthalten.
2.4
"Umgehungsstrategie" des Kreises
Der Kreis versucht regelmäßig und hat dies in der Vergangenheit auch schon öfter mit
Erfolg umgesetzt, die Finanzierung der ihm originär obliegenden Aufgaben vor der
Klammer auf die Kommunen abzuwälzen. Hier wird exemplarisch an die Finanzierung
des U3-Ausbaus erinnert, dem sich die Stadt Bad Münstereifel verschlossen hat. Damit
aktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc
-6-
wird faktisch eine Kreisumlagenbelastung umgangen und einer Diskussion um eine
ggf. auch gerichtlich überprüfbare Mindestfinanzausstattung (Vgl. BVerwG, Urt. vom
31.01.2013, 8 C 1.12) vorgebeugt.
Es fehlt insoweit an der nötigen Transparenz, in welchem monetären Umfang die Aufwendungen und damit im Ergebnis die Kreisumlage des Kreises eigentlich höher sein
müssten.
3.
Rücksichtnahmegebot gem. § 9 S. 2 KrO
3.1
Kreisumlage-Steuer-Spirale
Durch die stetige Erhöhung der Kreisumlage wird ein Teufelskreis in Gang gesetzt, die
Kreisumlage-Steuern-Spirale!
Was tut der Kreis, um diesen Kreislauf zu durchbrechen?
3.2
Kreisumlage vs. Konsoliderungsvorgaben des Landes NRW für HSK-Kommunen
Die Missachtung der Finanznöte der kreisangehörigen Kommunen durch den Kreis
läuft den Konsolidierungsmaßnahmen der kreisangehörigen Kommunen entgegen. Der
von den kreisangehörigen Kommunen durch verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen erzielte Defizitabbau mit zum Teil erheblichen Einschnitten für deren Bürgerinnen
und Bürger wird durch eine höhere Kreisumlage abgeschöpft. Im Ergebnis verpuffen
Konsolidierungsmaßnahmen und die Probleme der kreisangehörigen Kommunen verschärfen sich. Insbesondere bei den Kommunen mit genehmigtem HSK ist die Lage
dramatisch, weil das in den jeweiligen Haushaltssatzungen verbindlich festgesetzte
Ende des Konsolidierungszeitraumes grundsätzlich nicht weiter nach hinten verschoben werden darf (Vgl. Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom
07.03.2013, S 6 4. Spiegelpunkt).
Insoweit bildet der Kreis mit seiner Kreisumlagengestaltung einen Gegenpol zu den
landesrechtlichen Konsolidierungsvorgaben. Schlimmer noch, er verschärft die Finanzaktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc
-7-
situation der angehörigen Kommunen und kommt in Gestalt der Kommunalaufsicht daher und fordert eine konsequentere Haushaltskonsolidierung ein.
4.
Konkrete Auswirkungen der geplanten Erhöhung der Kreisumlage auf die Haushaltswirtschaft der kreisangehörigen Kommunen
Um den Mangel, wonach dem Kreistag für seinen Abwägungsprozess der Gesamtumstände des kreiseigenen Finanzbedarfs mit der Finanzsituation der kreisangehörigen
Kommunen möglicherweise nicht bekannt ist und er mithin die Auswirkungen der geplanten Erhöhung der Kreisumlage nicht abschätzen kann, zu heilen, werden nachfolgend die konkreten Auswirkungen der beabsichtigten Kreisumlagenerhöhung dargelegt.
Im HSK-Konsolidierungszeitraum, der je nach Kommune unterschiedlich lange sein
kann, bzw. im Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ist die Erhöhung des Jahres 2015 auf Basis der Orientierungsdaten fortzuschreiben. Die Erhöhung
in dem für die HSK-Kommunen nach der Änderung des § 76 GO NRW maßgeblichen
Zeitraums bis 2023 beträgt auf alle Kommunen hochgerechnet mehr als 16 Mio. €, die
von den kreisangehörigen Kommunen zu kompensieren sind. Dieser Mehrbedarf ist im
Endeffekt durch höhere Steuern von den Bürgerinnen und Bürgern und den Gewerbebetrieben oder durch Leistungs- und Standardabbau, der ebenfalls zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger und der Gewerbebetriebe gehen wird, zu finanzieren.
Da sich die finanzielle Situation des kreisangehörigen Raumes noch weiter verschlechtert hat, muss an den Ausführungen, wie sie im Zusammenhang mit dem Kreishaushalt
2013 bereits vorgetragen wurde, auch weiterhin festgehalten werden.
Unter Berücksichtigung der beabsichtigten Kreisumlagenerhöhung ist darauf hinzuweisen, dass auch im Jahr 2015 bei den kreisangehörigen Kommunen ein Großteil der ordentlichen Erträge ausschließlich der Finanzierung der Kreisumlage dient bzw. die
Kreisumlagen insgesamt die größte Aufwandsposition darstellt. Wie sich dies bei den
einzelnen kreisangehörigen Kommunen ausdrückt, kann nachfolgender Tabelle abgelesen werden.
Kommune
Kennzahlen für das Jahr 2015
Kreisumlagen (gesamt) im Kreisumlagen (gesamt) im
Verhältnis zu ordentlichen Verhältnis zu ordentlichen
Erträgen
Aufwendungen
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
40,60%
29,38%
30,01%
33,13%
31,60%
28,79%
36,95%
30,60%
29,48%
34,80%
30,60%
35,30%
23,44%
23,67%
33,21%
26,12%
28,73%
36,14%
28,82%
30,95%
31,85%
27,51%
In diesem Zusammenhang erscheint es uns wichtig, nach dem Blick in die Zukunft
auch noch einmal auf die gesamte Belastung durch die Kreisumlage(n) in den Jahren
2008 – 2014 bei den einzelnen kreisangehörigen Kommunen zurückzuschauen:
aktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc
-8Bad Münstereifel
Allgemeine
Kreisumlage/Jugendamtsumlage
Diff. Kreisumlage BgA
Verkehrsuntern.
Ergebnis
HHJ 2010
HHJ 2011
10.536.191 10.084.947
HHJ 2008 HHJ 2009
8.047.600 9.217.703
HHJ 2012
9.748.770
HHJ 2013
10.081.359
Plan
HHJ 2014
10.061.295
450.264
58.799
275.053
80.429
513.892
486.217
484.960
Diff.
Kreisumlage
Kreisvolkshochschule
0
0
0
0
0
0
0
Gesamt
Steigerung 2008 nach
2014
8.497.864
9.276.502
10.811.244
10.165.376 10.262.662
2.048.391
mithin + 24,1 %
10.567.576
10.546.255
Blankenheim
Allgemeine
Kreisumlage/Jugendamtsumlage
Diff. Kreisumlage BgA
Verkehrsuntern.
Ergebnis
Plan
HHJ 2008 HHJ 2009 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014
3.616.559 4.137.643 4.559.515 4.373.609 4.843.496 4.929.241 5.074.912
190.395
0
138.600
25.572
422.208
430.325
393.964
Diff.
Kreisumlage
Kreisvolkshochschule
6.954
9.234
16.422
12.503
10.048
11.977
0
Gesamt
Steigerung 2008 nach
2014
3.813.908
4.146.877
4.714.537
Dahlem
Allgemeine
Kreisumlage/Jugendamtsumlage
Diff. Kreisumlage BgA
Verkehrsuntern.
4.411.684 5.275.752
1.654.968
mithin + 43,4 %
5.371.543 5.468.876
Ergebnis
Plan
HHJ 2008 HHJ 2009 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014
1.885.402 1.941.246 2.148.571 2.097.188 2.402.712 2.490.735 2.409.492
57.796
0
4.569
3.731
103.635
119.629
114.828
Diff.
Kreisumlage
Kreisvolkshochschule
3.571
4.563
5.950
6.256
4.986
6.039
0
Gesamt
Steigerung 2008 nach
2014
1.946.769
1.945.809
2.159.090
Euskirchen
Allgemeine
Kreisumlage/Jugendamtsumlage
Diff. Kreisumlage BgA
Verkehrsuntern.
2.107.175 2.511.333
577.551
mithin + 29,7 %
2.616.403 2.524.320
Ergebnis
Plan
HHJ 2008
HHJ 2009
HHJ 2010
HHJ 2011
HHJ 2012
HHJ 2013
HHJ 2014
27.103.381 31.188.434 31.854.004 36.604.019 37.793.426 39.270.000 39.820.000
429.929
89.307
343.983
54.007
545.214
541.698
511.000
Diff.
Kreisumlage
Kreisvolkshochschule
0
0
0
0
0
0
0
Gesamt
Steigerung 2008 nach
2014
27.533.310
31.277.741
32.197.987
36.658.026 38.338.640
12.797.690
mithin + 46,5 %
39.811.698
40.331.000
aktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc
-9Hellenthal
Allgemeine
Kreisumlage/Jugendamtsumlage
Diff. Kreisumlage BgA
Verkehrsuntern.
Ergebnis
Plan
HHJ 2008 HHJ 2009 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014
4.032.682 6.058.536 4.864.926 4.416.529 4.849.973 6.013.342 4.766.954
119.076
0
41.756
0
320.198
316.480
312.881
Diff.
Kreisumlage
Kreisvolkshochschule
10.100
9.210
11.992
12.493
9.976
11.942
0
Gesamt
Steigerung 2008 nach
2014
4.161.858
6.067.746
4.918.674
Kall
Allgemeine
Kreisumlage/Jugendamtsumlage
Diff. Kreisumlage BgA
Verkehrsuntern.
4.429.022 5.180.147
917.977
mithin + 22,1 %
6.341.764 5.079.835
Ergebnis
Plan
HHJ 2008 HHJ 2009 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014
5.146.817 5.849.885 6.492.097 6.446.874 6.525.439 6.447.856 6.555.687
256.188
0
0
0
319.495
304.076
276.750
Diff.
Kreisumlage
Kreisvolkshochschule
14.218
12.949
16.932
17.693
14.316
17.036
0
Gesamt
Steigerung 2008 nach
2014
5.417.223
5.862.834
6.509.029
Mechernich
Allgemeine
Kreisumlage/Jugendamtsumlage
Diff. Kreisumlage BgA
Verkehrsuntern.
6.464.567 6.859.250
1.415.214
mithin + 26,1 %
6.768.968 6.832.437
Ergebnis
Plan
HHJ 2008
HHJ 2009
HHJ 2010
HHJ 2011
HHJ 2012
HHJ 2013
HHJ 2014
12.093.167 13.912.062 15.607.062 15.766.540 15.120.782 15.291.696 15.658.110
288.302
34.020
181.582
204.025
341.820
323.214
308.640
Diff.
Kreisumlage
Kreisvolkshochschule
22.737
29.937
52.615
39.624
32.896
39.538
0
Gesamt
Steigerung 2008 nach
2014
12.404.206
13.976.019
15.841.259
16.010.189 15.495.498
3.562.544
mithin + 28,7 %
15.654.448
15.966.750
Nettersheim
Allgemeine
Kreisumlage/Jugendamtsumlage
Diff. Kreisumlage BgA
Verkehrsuntern.
Ergebnis
Plan
HHJ 2008 HHJ 2009 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014
3.555.139 4.607.231 4.091.084 3.842.707 3.832.874 3.868.087 3.869.980
170.642
0
96.575
37.633
300.070
282.311
264.511
Diff.
Kreisumlage
Kreisvolkshochschule
9.472
8.610
11.167
11.625
9.313
11.179
0
Gesamt
Steigerung 2008 nach
2014
3.735.253
4.615.841
4.198.826
3.891.965 4.142.257
399.238
mithin + 10,7 %
aktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc
4.161.577 4.134.491
- 10 Schleiden
Allgemeine
Kreisumlage/Jugendamtsumlage
Diff. Kreisumlage BgA
Verkehrsuntern.
Diff.
Kreisumlage
Kreisvolkshochschule
Ergebnis
Plan
HHJ 2008 HHJ 2009 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014
6.038.019 6.872.174 7.665.353 7.389.865 7.198.577 7.439.783 7.627.052
280.311
0
73.003
15.611
342.243
338.914
319.439
11.279
14.844
26.372
20.084
16.097
19.255
0
Gesamt 6.329.609 6.887.018 7.764.728 7.425.560 7.556.917 7.797.952 7.946.491
Steigerung 2008 nach
1.616.882
mithin + 25,5 %
2014
Weilerswist
Allgemeine
Kreisumlage/Jugendamtsumlage
Diff. Kreisumlage BgA
Verkehrsuntern.
Ergebnis
Plan
HHJ 2008 HHJ 2009 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014
8.071.827 8.288.174 9.327.382 9.163.863 9.057.481 9.466.484 9.624.923
356.939
28.167
141.420
0
319.524
311.447
291.186
Diff.
Kreisumlage
Kreisvolkshochschule
13.286
17.683
23.267
24.398
19.744
24.004
0
Gesamt
Steigerung 2008 nach
2014
8.442.052
8.334.024
9.492.069
Zülpich
Allgemeine
Kreisumlage/Jugendamtsumlage
Diff. Kreisumlage BgA
Verkehrsuntern.
Diff.
Kreisumlage
Kreisvolkshochschule
Gesamt
Steigerung 2008 nach
2014
9.188.261 9.396.749
1.474.057
mithin + 17,5 %
9.801.935 9.916.109
Ergebnis
Plan
HHJ 2008 HHJ 2009 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014
9.123.541 10.452.602 11.867.111 11.717.621 11.498.211 11.854.102 11.840.000
278.740
0
116.147
73.927
362.609
293.768
310.000
16.760
21.790
38.554
29.960
24.235
29.189
0
9.419.041 10.474.392 12.021.812 11.821.508 11.885.055 12.177.059 12.150.000
2.730.959
mithin + 29 %
Diese Entwicklung zeigt, dass die Zahllast der Kreisumlage nur eine Richtung kennt:
immer weiter nach oben! Eigene Konsolidierungsanstrengungen des Kreises, die dieser Entwicklung entgegenwirken würden, sind nicht zu erkennen.
Diese Entwicklung der realen Zahllast der kreisangehörigen Kommunen an den Kreis
zeigt aber auch, dass die Kreisumlage Jahr für Jahr, unabhängig von der Veränderung
ihres Hebesatzes, gesteigert wird. Hierdurch wird den kreisangehörigen Kommunen
jedes Jahr die meist nur aufgrund von Hebesatzsteigerungen bei den Realsteuern neu
hinzu gewonnene Finanzkraft wieder entzogen, selbst wenn der Kreisumlagenhebesatz unverändert bleibt. Im Gegenzug wird aber der Kreisumlagehebesatz kaum einmal
infolge der gestiegenen örtlichen Finanzkraft gesenkt, geschweige denn im umgekehrten Falle, wenn die Finanzkraft der Gemeinden absinken sollte.
aktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc
- 11 -
Wie aber soll eine Haushaltskonsolidierung der kreisangehörigen Kommunen gelingen,
wenn neben Bund und Land auch der Kreis, der die Probleme seiner kreisangehörigen
Kommunen durch die dort angesiedelte Kommunalaufsicht ja kennen müsste, keine
Rücksicht nimmt?
Aufgrund des bei den kreisangehörigen Kommunen schon seit Jahren bestehenden
Konsolidierungsdrucks und den diesem Rechnung tragenden vielfältigen Konsolidierungsmaßnahmen sind insbesondere in den letzten beiden Jahren die Steuerschrauben massiv angezogen worden. Die nächsten Stufen der Steuererhöhung sind vielerorts schon bekannt. Gleiches gilt für den Abbau von Leistungen und Standards. Die
nun geplante und bisher in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht enthaltene neuerliche Kreisumlagenerhöhung führt daher unausweichlich zu folgenden
Prüfungen bei den kreisangehörigen Kommunen, um eine Gegenfinanzierung zu ermöglichen:
-
Abkehr von bisher geplantem sozialverträglichen Personalabbau hin zu möglicherweise Entlassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und/oder
-
vorgezogene Schließung/Fusion von Grundschulstandorten und/oder
-
Kürzung von Schulbudgets und/oder
-
Erhöhung der ohnehin schon über dem Landesdurchschnitt liegenden Hebesätze
bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer und/oder
-
Erhöhung Hallennutzungsentgelte und Eintrittsentgelte und/oder
-
...
Es muss an dieser Stelle betont werden, dass eine unmittelbare Durchgriffswirkung der
Kreisumlage auf die örtlichen Hebesätze mittlerweile nicht mehr zu übersehen ist.
Aufgrund obiger Ausführungen plädieren wir nachdrücklich für eine Vermeidung, zumindest
aber Senkung der beabsichtigten Kreisumlagenerhöhung und beantragen zugleich, das gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW vorgesehene Anhörungsverfahren auf der Grundlage des
Entwurfes der konkreten Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit allen Anlagen zu
gegebener Zeit für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden durchzuführen. Zur Vorbereitung darauf bitten wir, uns dann eine angemessene Frist einzuräumen und konkretere
Daten im Vorfeld zur Verfügung zu stellen.
Wir regen an, dass sich der Kreis einmal der Untersuchung durch eine neutrale Instanz unterzieht. So gibt es aus unterschiedlichen Quellen Empfehlungen zum SOLL-Stellenbedarf
von Landkreisen entsprechender Größenklassen, die für eine Überprüfung herangezogen
werden können. Dabei werden z.B. Informationen zu prägenden, örtlich spezifischen Faktoren gesammelt und analysiert und darauf aufbauend Empfehlungen zum SOLL-Stellenbedarf
ermittelt. Dies beinhaltet dann auch eine Analyse der Effekte aus dem demografischen Wandel auf den erforderlichen Stelleneinsatz und die daraus folgenden Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung. Einen solchen Schritt würden wir begrüßen, um künftig auf einer belastbaren objektivierten Basis miteinander diskutieren zu können.
Abschließend versichern wir Ihnen, dass wir für einen ernsthaften und partnerschaftlichen
Dialog auf Augenhöhe jederzeit zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
aktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc
- 12 -
Alexander Büttner
Bürgermeister Stadt Bad Münstereifel
Albert Bergmann
Bürgermeister Stadt Zülpich
Dr. Uwe Friedl
Bürgermeister Stadt Euskirchen
Rolf Hartmann
Bürgermeister Gemeinde Blankenheim
Udo Meister
Bürgermeister Stadt Schleiden
Jan Lembach
Bürgermeister Gemeinde Dahlem
Wilfried Pracht
Bürgermeister Gemeinde Nettersheim
Herbert Radermacher
Bürgermeister Gemeinde Kall
Dr. Hans-Peter Schick
Bürgermeister Stadt Mechernich
Peter Schlösser
Bürgermeister Gemeinde Weilerswist
Rudolf Westerburg
Bürgermeister Gemeinde Hellenthal
aktuelle Stellungnahme Kreisumlage.doc