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Beschlussvorlage GB (Befristeter Zeitvertrag in der Abt. Bauen u. Wohnen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
34 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
04.11.14, 14:46
Aktualisiert
04.11.14, 14:46
Beschlussvorlage GB (Befristeter Zeitvertrag in der Abt. Bauen u. Wohnen) Beschlussvorlage GB (Befristeter Zeitvertrag in der Abt. Bauen u. Wohnen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 81/2014 03.11.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 06.11.2014 Kreisausschuss 26.11.2014 Befristeter Zeitvertrag in der Abt. Bauen u. Wohnen Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath Tel.: 15 323 x Die Vorlage berührt den Etat des Haushaltsjahres 2015. x Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Abt.: 10 Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Durchführung folgender Personalmaßnahme zu: In der Abteilung 63 - Bauen und Wohnen wird ein auf zwei Jahre befristeter Zeitvertrag im Bereich der Bauprüfung abgeschlossen. -2Begründung: Im Rahmen des Personalausgabeneinsparkonzeptes wurde im Bereich der Bauprüfung eine Stelle eingespart. Inzwischen wurde der Bereich organisatorisch untersucht, da sich sowohl im Bereich der erforderlichen Bauüberwachung als auch im Bereich der Bauzustandsbesichtigungen erhebliche Bearbeitungsrückstände sowie die damit verbundenen Gebührenrückgänge ergeben. Derzeit sind in diesem Bereich 1,0 Bauprüfer und zu 0,5 eine Unterstützungskraft eingesetzt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Bauzustandsbesichtigungen und Bauüberwachungen mit dem derzeitigen Personalbestand nicht mehr abzudecken sind. Im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens könnte nach Einschätzung der Verwaltung auf 40-50 % der Bauzustandsbesichtigungen im vereinfachten Verfahren verzichtet werden. Legt man dies zu Grunde, ergibt sich ein Personalbedarf von einer Stelle (bei Verzicht auf 50 % der Bauzustandbesichtigungen ergibt sich eine personelle Unterdeckung von 0,95 Stellen, bei Verzicht auf 40 % der Bauzustandsbesichtigungen ergibt sich eine personelle Unterdeckung von 1,13 Stellen). Für einen Zeitraum von 2 Jahren soll daher ein entsprechender Zeitvertrag (EG 08) abgeschlossen werden. Die Personalkosten des Zeitvertrages können durch die erwarteten Gebührenmehrerträge voraussichtlich gedeckt werden. Im Rahmen einer für 2017 erwarteten Personalfluktuation soll dann geprüft werden, ob sich der Verzicht auf 40-50 % der Bauzustandsbesichtigungen bewährt hat, ob dieser evtl. noch weiter zurückgeführt werden kann und ob sich eine Zusammenfassung mit Aufgaben aus dem Bereich der Wohnungsbauförderung dauerhaft realisieren lässt. Sofern dies möglich ist, kann der auslaufende Zeitvertrag in 2017 in die dann voraussichtlich frei werdende Planstelle überführt werden. Eine entsprechende Anpassung wird in der 1. Veränderungsliste zum Haushalt 2015 vorgenommen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)