Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
34 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
04.11.14, 14:46
Aktualisiert
04.11.14, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 81/2014
03.11.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
06.11.2014
Kreisausschuss
26.11.2014
Befristeter Zeitvertrag in der Abt. Bauen u. Wohnen
Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath
Tel.: 15 323
x
Die Vorlage berührt den Etat des Haushaltsjahres 2015.
x
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Abt.: 10
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der Durchführung folgender Personalmaßnahme zu:
In der Abteilung 63 - Bauen und Wohnen wird ein auf zwei Jahre befristeter Zeitvertrag im Bereich der
Bauprüfung abgeschlossen.
-2Begründung:
Im Rahmen des Personalausgabeneinsparkonzeptes wurde im Bereich der Bauprüfung eine Stelle
eingespart. Inzwischen wurde der Bereich organisatorisch untersucht, da sich sowohl im Bereich der
erforderlichen Bauüberwachung als auch im Bereich der Bauzustandsbesichtigungen erhebliche
Bearbeitungsrückstände sowie die damit verbundenen Gebührenrückgänge ergeben.
Derzeit sind in diesem Bereich 1,0 Bauprüfer und zu 0,5 eine Unterstützungskraft eingesetzt. Im
Ergebnis ist festzustellen, dass die Bauzustandsbesichtigungen und Bauüberwachungen mit dem
derzeitigen Personalbestand nicht mehr abzudecken sind. Im Rahmen des pflichtgemäßen
Ermessens könnte nach Einschätzung der Verwaltung auf 40-50 % der Bauzustandsbesichtigungen
im vereinfachten Verfahren verzichtet werden.
Legt man dies zu Grunde, ergibt sich ein Personalbedarf von einer Stelle (bei Verzicht auf 50 % der
Bauzustandbesichtigungen ergibt sich eine personelle Unterdeckung von 0,95 Stellen, bei Verzicht
auf 40 % der Bauzustandsbesichtigungen ergibt sich eine personelle Unterdeckung von 1,13 Stellen).
Für einen Zeitraum von 2 Jahren soll daher ein entsprechender Zeitvertrag (EG 08) abgeschlossen
werden. Die Personalkosten des Zeitvertrages können durch die erwarteten Gebührenmehrerträge
voraussichtlich gedeckt werden.
Im Rahmen einer für 2017 erwarteten Personalfluktuation soll dann geprüft werden, ob sich der
Verzicht auf 40-50 % der Bauzustandsbesichtigungen bewährt hat, ob dieser evtl. noch weiter
zurückgeführt werden kann und ob sich eine Zusammenfassung mit Aufgaben aus dem Bereich der
Wohnungsbauförderung dauerhaft realisieren lässt. Sofern dies möglich ist, kann der auslaufende
Zeitvertrag in 2017 in die dann voraussichtlich frei werdende Planstelle überführt werden.
Eine entsprechende Anpassung wird in der 1. Veränderungsliste zum Haushalt 2015 vorgenommen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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