Daten
Kommune
Wesseling
Größe
117 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
23.05.16, 13:01
Aktualisiert
23.05.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
80/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 32 -
- 60 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 32 -
- 60 -
10.05.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 80/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Svetlana Braun
10.05.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord" (einschließlich Begründungsentwurf) als Grundlage für
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4
Abs. 1 Baugesetzbuch.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 01.10.2014 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss
wurde am 22.10.2014 im Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekanntgemacht. Als nächster Verfahrensschritt ist die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erforderlich.
1. Problem
Der als Fußgängerzone ausgewiesene nördliche Bereich der Flach-Fengler-Straße stellt die Hauptgeschäftszone des Mittelzentrums Wesseling dar. Die Stadt Wesseling unternimmt seit einigen Jahren erhebliche Anstrengungen, um die augenscheinlichen funktionalen und gestalterischen Defizite der Innenstadt zu
beheben und das Stadtzentrum in einen attraktiven Ort des städtischen Lebens zu verwandeln. Um diese
Ziele erreichen zu können, wurde das Projekt :gesamtperspektive Wesseling initiiert. Die Realisierung des
Projekts erfolgt unter finanzieller Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes NRW im
Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Weitere Maßnahmen, wie
der Umbau des Fußgängertunnels sowie die Attraktivierung des Bahnhofsumfelds, befinden sich derzeit in
der Planung.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ sollen die Geltungsbereiche
von fünf überwiegend aus den 1970er und 1980er Jahren stammenden Bebauungsplänen überplant werden,
die bisher die städtebauliche Entwicklung der Hauptgeschäftszone festlegen. Die Ziele, die mit den Altbebauungsplänen verfolgt wurden, entsprechen teilweise nicht mehr den heutigen Vorstellungen von einer
mittelstädtischen Fußgängerzone. Anzuführen sind insbesondere die ursprünglich vorgesehene massive
Überbauung des nördlichen Fußgängerzonenabschnitts mit einem drei- bis viergeschossigen Querbau, die
partielle Überplanung von Bestandsgebäuden auf der Ostseite der Flach-Fengler-Straße als „öffentliche
Verkehrsfläche“ sowie die Überplanung der rückwärtigen Bereiche der östlichen Flach-Fengler-Straße mit
bis zu achtgeschossigen Gebäuden. Weitere Abweichungen zwischen dem tatsächlichen Gebäudebestand
und den Festsetzungen der geltenden Bebauungspläne haben sich durch die (rechtmäßige) Erteilung von
Befreiungen, etwa für die Überschreitung von Baugrenzen, ergeben. Der Bebauungsplan Nr. 1/121 soll den
vorhandenen Gebäudebestand unter Berücksichtigung angemessener baulicher Entwicklungsmöglichkeiten
aufnehmen.
Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, das bestehende Hauptgeschäftszentrum zu stärken und den
Fokus der Einzelhandels- und Dienstleistungsentwicklung auf den zentralen Fußgängerbereich zu konzentrieren. Neben einer Stärkung der zentralen Versorgungsfunktion ist beabsichtigt, Regelungen zur Sicherung
der vorhandenen Wohnnutzungen im Bebauungsplan vorzusehen, da diese zu einer deutlichen Belebung
der Innenstadt – auch außerhalb der Geschäftszeiten – beitragen. Zur Vermeidung von Trading-DownTendenzen soll der Bebauungsplan über die festgesetzte Art der baulichen Nutzung Aussagen zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten (insbes. Spielhallen und Wettbüros) treffen.
2. Lösung
Der vorliegende Vorentwurf der Bebauungsplanunterlagen (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) gibt den aktuellen Sachstand der planerischen Festlegungen auf Grundlage der verfügbaren Informationen wieder. Zur weiteren Konkretisierung und ggf. Modifizierung der Planung müssen die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie ggf. erforderlichen Gutachten abgewartet
werden. Das Gutachtenerfordernis wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren geklärt.
Es wird vorgeschlagen, mit der Vorentwurfsfassung des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße
Nord“ die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der interessierten Öffentlichkeit wird im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung und der Auslage der
Vorentwurfsunterlagen (Aushang im neuen Rathaus) die Gelegenheit gegeben, sich über die Planung zu
informieren und Anregungen zu äußern.
Durch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können weitere
Erkenntnisse gewonnen werden, die insbesondere für die durchzuführende Umweltprüfung von Relevanz
sind.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ sieht als Art der baulichen
Nutzung eine Gliederung in Misch- (MI) und Kerngebiete (MK) gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vor. Des Weiteren trifft der Bebauungsplan Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung. Die beiden
bestehenden Hochhäuser (Forum Wesseling und Ärztehaus) sollen mit diesem Bebauungsplan weiterhin
gesichert werden. Entlang der Fußgängerzone ist eine viergeschossige Bebauung vorgesehen. Der Bebauungsplan soll auch gestalterische Festsetzungen zu den Werbeanlagen und Vordächern treffen. Weitere
Details sind den vorliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Im Rahmen der Vorbereitung der Bebauungsplanunterlagen wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes in einigen Bereichen geringfügig angepasst. Die Erklärung dazu ist dem Vorentwurf der Begründung zu
entnehmen. Der aktuelle Geltungsbereich ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
3. Alternativen
Die Alternative wäre das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße
Nord“ einzustellen und nicht weiter zu verfolgen. In diesem Fall behalten die Bebauungspläne aus den
1970er Jahre für den Bereich der Fußgängerzone weiterhin ihre Gültigkeit. Eine Steuerung der innerstädtischen Entwicklungen insbesondere der Spielhallen und Wettbüros wäre dann im vorgesehenen Umfang
nicht mehr möglich.
4. Finanzielle Auswirkungen
Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ wird von der Stadt Wesseling,
Bereich Stadtplanung erarbeitet. Eigentümer oder Investoren sind an diesem Aufstellungsverfahren nicht
beteiligt. Da es sich bei der Planung überwiegend um Regelungen im Bestand handelt, sind keine weiteren
Investitionen, wie z. B. die Herstellung der notwendigen Erschließungsanlagen erforderlich. Der Stadt Wesseling entstehen Personalkosten für die Verfahrensdurchführung sowie Kosten für die ggf. erforderlichen
Gutachten und die Rechtsberatung.
Anlagen:
-
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“
Vorentwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 1/121
„Flach-Fengler-Straße Nord“ (verkleinert)
Vorentwurf der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1/121
„Flach-Fengler-Straße Nord“
Vorentwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“
Die Fraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Planzeichnung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr.
1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ im Originalmaßstab.