Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
107 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
10.11.14, 12:01
Aktualisiert
10.11.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 78/2014
30.10.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
19.11.2014
Kreisausschuss
26.11.2014
K 34, Ortsdurchfahrt Harzheim
hier: Zustimmung zum Bauentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
gez.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2015 eingeplant.
Produkt 54201, Zeile 25
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zum Ausbau der K 34, Harzheim zu und beauftragt die
Verwaltung mit der Umsetzung, sofern eine Landeszuwendung für die Maßnahme bewilligt wird.
-2-
Begründung:
Der Bauentwurf zum Ausbau der K 34 Harzheim umfasst die gesamte Ortsdurchfahrt (Dorfstraße).
Die Ausbaustrecke beginnt an der Ortseinfahrt Harzheim (von Holzheim kommend) bei km 2+ 288
und endet an der Ortsausfahrt Richtung Pesch bei km 3+080. Die Länge der Baustrecke der K 34
beträgt somit rd. 0,8 km zuzüglich der verkehrsgerechten Anbindungen der vorhandenen Ortsstraßen.
Beschreibung des Ist-Zustandes
Die vorhandene Fahrbahnbreite variiert über den gesamten Streckenabschnitt zwischen 4,50m und
7,00 m. Gehweganlagen sind nur in den Ortseingangsbereichen durchgängig vorhanden.
Im zentralen Ortsbereich verschmälert sich der zur Verfügung stehende Verkehrsraum auf ca. 5,50
m. Die Bebauung grenzt in diesen Bereichen unmittelbar an die Fahrbahn und wird lediglich durch
einen Schrammbord von dieser getrennt. Anlieger treten beim Verlassen ihrer Häuser somit
unmittelbar auf die Fahrbahn.
Zwei Engpassbereiche befinden sich vor und hinter dem zentralen Dorfplatz und weisen mit 65 und
200 m eine erhebliche Länge auf, in denen der Fußgänger gezwungen ist, die Fahrbahn zu nutzen.
Die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind somit einer permanenten Gefährdung ausgesetzt.
Die Ortseingangsbereiche sind durch erhöhte Kfz-Geschwindigkeiten gekennzeichnet. Dies ist vor
allem auf die gerade Linienführung der Straße und die fehlende Hervorhebung der Ortseingänge
sowie aus Richtung Holzheim auf die große Fahrbahnbreite zurückzuführen.
Der vorhandene Fahrbahnaufbau entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik. Die Straße
besteht im Ausbaubereich nahezu vollständig aus einer Einstreudecke (PAK belastet). Der Unterbau
ist zu schwach, um die vorhandenen Verkehrslasten in den Untergrund abzuleiten. In Folge dessen
ist die gesamte Ortslage von erheblichen Fahrbahnschäden geprägt, die aufgrund der flächigen
Ausdehnung praktisch nicht mehr instand zu halten sind. Dies spiegelt sich auch in der
Straßenzustandsbewertung wieder, bei der Harzheim als sehr schlecht mit vordringlichem
Handlungsbedarf eingestuft wurde.
Geplante Maßnahmen
Vorgesehen ist ein an die örtlichen Gegebenheiten und Zwangspunkte angepasster Ausbau.
Von Holzheim kommend kann die Ortsdurchfahrt zu Beginn mit einer doppelseitigen
Fahrbahnverengung bei einer Fahrbahnbreite von 6,00 m, umgebaut werden. In Abstimmung mit der
Stadt Mechernich ist hier ein einseitiger Gehweg geplant. Die Seitenbereiche sind generell durch
Hochborde von der Fahrbahn abgetrennt (siehe Regelquerschnitt 1). Die Durchführung dieses
Querschnitts ist bis zum Einmündungsbereich Eiserfeyer Weg möglich.
Ab dort ist aufgrund der vorhandenen Zwangspunkte bei Anlegung beidseitiger Gehwege lediglich
eine Fahrbahnbreite von 4,75 m, in Engstellenbereichen nur 3,50 m möglich (siehe Regelquerschnitte
2 und 3). Da bei einer Fahrbahnbreite von 4,75 m die Begegnung größerer Fahrzeuge (LKW) nicht
möglich ist, muss in Kauf genommen werden, dass die durch einen Rundbord abgetrennten Gehwege
im Begegnungsfall befahren werden. Der gewählte Querschnitt hat gegenüber der heutigen Situation
dennoch erhebliche Vorteile, da sich der motorisierte Verkehr durch die gewählte Ausbauform zur
Mitte der Fahrbahn orientiert und somit mehr Raum für Fußgänger geschaffen wird.
Der Regelquerschnitt 2 wird bis zur Einmündung Grünfeldstraße beibehalten. Der letzte Abschnitt der
Ortsdurchfahrt kann entsprechend des Bestandes mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m gebaut
werden. Entsprechend der gegenüberliegenden Ortseinfahrt wird wieder ein doppelter Versatz zu
Einleitung der Ortsdurchfahrt vorgesehen.
-3-
Aufgrund der unzureichenden Tragfähigkeit ist der Straßenaufbau von Grund auf neu herzustellen.
Einzelheiten können den o.g. Regelquerschnitten entnommen werden.
Abstimmungsstand
Die vorliegende Planung wurde mit der Stadt Mechernich abgestimmt und findet deren Zustimmung.
Seitens der Stadt Mechernich und des Kreises Euskirchen wird eine Gemeinschaftsmaßnahme
angestrebt. Durch die Stadt werden ebenfalls die notwendigen Sanierungsmaßnahmen am
gemeindlichen Kanal im Rahmen der Baumaßnahme durchgeführt.
Eine abschließende Bürgerbeteiligung zu dem hier vorgelegten Bauentwurf ist nach Sicherstellung
der Fördermittel vorgesehen.
Abschließende Anpassungen auf Grund von Einwänden und Anregungen können im Anschluss nach
Prüfung deren Realisierbarkeit im Zuge der Ausführungsplanung vorgenommen werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 1.650.000 €. Nach Abzug der auf die Stadt
Mechernich entfallenden Kosten verbleibt der Anteil des Kreises Euskirchen mit 1.410.000 €.
Seitens der Fachabteilung wurde für die Ortsdurchfahrt Harzheim vorsorglich ein gemeinsamer
Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung vorgelegt. Hierbei wurden die Kosten für die in der
Baulast der Stadt liegenden Gehwege und Bordanlagen mitberücksichtigt. Die darauf entfallenden
Eigenanteile werden durch die Stadt Mechernich getragen.
Eine Förderzusage konnte bislang nicht erwirkt werden. Mit dem derzeitigem Fördersatz würde die
Maßnahme zu 60% durch Mittel des Entflechtungsgesetzes nach den Förderrichtlinien für den
kommunalen Straßenbau gefördert. Damit ergibt sich der Eigenanteil des Kreises Euskirchen in Höhe
von 564.000,- €
Auf Grundlage dieser Eingangsdaten ergeben sich jährliche Folgekosten der Maßnahme in Höhe von
42.613,- € bei gleichzeitiger Auflösung eines Sonderpostens in Höhe von 18.800,- €. Die Netto Belastung würde sich dementsprechend auf 23.813,- € belaufen.
Mit einer Umsetzung der Maßnahme kann ab 2016 begonnen werden, sofern eine Bewilligung der
Fördergelder bis dahin erfolgt ist. Haushaltsmittel wurden dem entsprechend angemeldet.
gez.
i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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