Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
142/2007
27.08.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
48. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ -in
der Fassung der 5. förmlichen Änderung- gem. § 13 BauGB;
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die öffentliche Auslegung der 48.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ einschließlich
Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 48. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ ist der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen. Der Änderungsbereich betrifft das Grundstück Gemarkung Kall, Flur 6, Flurstück
668.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
08.05.2007- Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - und am 18.06.2007
- Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -.
Auf die diesbezüglich erstellten Vorlagen wird verwiesen.
Die Antragstellerin beabsichtigt, an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 6, Flurstück 668, gelegen in Kall, Auf dem Büchel 39, ein Wohnhaus mit
weiteren zwei Wohneinheiten anzubauen.
Vorlagen-Nr. 142/2007
Seite 2
Zur Realisierung des Bauvorhabens (Anbau an das bestehende Wohnhaus) ist es erforderlich, die vorhandenen Baugrenzen auf dem Grundstück um ca. 7,60 m in westlicher Richtung aufzuweiten.
Nachdem im Vorfeld von den betroffenen Anliegern keine Einwende gegen die Planung
vorgetragen worden sind, hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung
am 18.06.2007 die Verwaltung beauftragt, das Verfahren für die 48. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ für das Grundstück Gemarkung Kall,
Flur 6, Flurstück 668 (Verschiebung der Baugrenzen um ca. 7,60 m in westlicher Richtung)
gem. § 13 BauGB einzuleiten.
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass
die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt
werden kann. Träger öffentlicher Belange werden durch die Änderung nicht berührt.
Der Planer hat die Bebauungsplanänderung zwischenzeitlich ausgearbeitet.
Zur Erläuterung der Planung ist der Entwurf der 48. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ als Anlage 2 der Einladung zu dieser Sitzung
beigefügt.