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Beschlussvorlage (:gesamtperspektive Wesseling hier: Beschluss des integrierten Handlungskonzeptes - Fortschreibung der :gesamtperspektive Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
166 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
13.06.16, 13:01
Aktualisiert
13.06.16, 13:01
Beschlussvorlage (:gesamtperspektive Wesseling
hier: Beschluss des integrierten Handlungskonzeptes - Fortschreibung der :gesamtperspektive Wesseling) Beschlussvorlage (:gesamtperspektive Wesseling
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 108/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) :gesamtperspektive Wesseling hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts zur Innenstadtentwicklung - Fortschreibung der :gesamtperspektive Wesseling 2016 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 8.6.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 108/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 8.6.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betreff: :gesamtperspektive Wesseling hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts zur Innenstadtentwicklung - Fortschreibung der :gesamtperspektive Wesseling 2016 Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an und beschließt das Integrierte Handlungskonzept zur Innenstadtentwicklung Fortschreibung der :gesamtperspektive Wesseling 2016 als Stadtentwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gesamtantrag zur Stadterneuerung (STEP) 2017-2021 der Stadt Wesseling auf Grundlage des vorliegenden Integrierten Handlungskonzepts 2016 (einschließlich Maßnahmen-, Zeit- und Finanzplanung) vorzubereiten und einzureichen. Sachdarstellung: 1. Problem Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die :gesamtperspektive mit den Projektbereichen „Neugestaltung Bahnhofsumfeld und Innenstadt“ in den Jahren 2017 ff im Rahmen des Bund-Länder-Programmes „Aktive Stadtund Ortsteilzentren“ fortzusetzen und damit dem hohen Handlungsbedarf zur Aufwertung und Stärkung der Wesselinger Innenstadt Rechnung zu tragen. Entsprechend den Beratungen mit der BR Köln wird die Stadt Wesseling einen Gesamtantrag für die weiteren :gesamtperspektive-Projekte (Neugestaltung Bahnhofsumfeld/Innenstadt, Verfügungsfonds) einreichen, um das notwendige „Gesamttestat“ zu erhalten. Am 18.8.2015 wurde mit der BR Köln abgestimmt, dass der Gesamtantrag für die STEP 2017 ff im Sommer 2016 eingereicht werden soll. Der Gesamtantrag umfasst neben der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts aus dem Jahr 2014 die Konkretisierung der Planungen für die einzelnen Projekte und Bauabschnitte. Zur Antragseinreichung müssen für alle Projekte Entwurfsplanungen (Leistungsphase (LP) 3) einschließlich der Kostenberechnungen und der notwendigen Beschlüsse der Gremien vorliegen. Nach Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit mit dem „Gesamttestat“ können separate Förderanträge für die Einzelmaßnahmen eingereicht werden. Der Gesamtantrag der Stadt Wesseling für die STEP 2017-2021 umfasst die nachfolgenden Projektbereiche und Bauabschnitte der :gesamtperspektive 2.0 (vgl. Übersichtsplan): Projektbereich „Neugestaltung Bahnhofsumfeld“  Bauabschnitt 1: Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 KonradAdenauer-Straße und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels (STEP 2017/2018)  Bauabschnitt 2: Sanierung und Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerbahnhof (BA 2 a) und Neugestaltung eines „Grünen Bands“ - neue Grün- und Freibereiche im Bahnhofsumfeld (BA 2 b; STEP 2019 (BA 2 a), STEP 2020 (BA 2 b))  Bauabschnitt 3: Umbau der L 300 Konrad-Adenauer-Straße im Bahnhofsbereich einschließlich Bushaltestellenkonzept (STEP 2020) Projektbereich „Neugestaltung Innenstadt“  Bauabschnitt 3: Umgestaltung Westring- Teilbereich Flach-Fengler-Straße bis Wilhelm-Rieländer-Straße (STEP 2021) Begleitprozess Innenstadtentwicklung  Einrichtung eines Verfügungsfonds Wesseling (STEP 2017, Verfügungsfonds 2017-2020) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz und der Rat der Stadt Wesseling haben in ihren Sitzungen am 19.4.2016, 10.5.2016 und 7.6.2016 die notwendigen Beschlüsse über die Entwurfsplanungen (LP 3), die Richtlinie und die Einbringung der Projekte in den Gesamtantrag der Stadt Wesseling gefasst:  ASU 19.4.2016: Projektbereich Innenstadt, BA 3 Umgestaltung Westring- Teilbereich Flach-FenglerStraße bis Wilhelm-Rieländer-Straße (Vorlage 50/2016)  Rat 10.5.2016: Beschluss der Richtlinie für den Verfügungsfonds Wesseling (Vorlage 41/2016)  ASU 7.6.2016: Projektbereich Bahnhofsumfeld, Bauabschnitte BA 1-3 Neugestaltung des gesamten Bahnhofsumfeldes (78/2016) Projektbereich Bahnhofsumfeld, BA 2 a Sanierung und Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerbahnhof (Vorlage 72/2016) Das Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling wird in die Sitzung des Rates am 30.6.2016 eingebracht, so dass Ende Juni 2016 Beschlussfassungen für alle Projekte der :gesamtperspektive 2.0 vorliegen. Zur Einreichung eines Gesamtantrags für die STEP 2017-2021 ist weiterhin Voraussetzung, dass die Stadt Wesseling ein Integriertes Handlungskonzept vorlegt, das neben der Erläuterung der Gesamtkonzeption und Strategie der künftigen Innenstadtentwicklung eine abgestimmte Zeit-, Maßnahmen- und Finanzplanung für die :gesamtperspektive 2.0 umfasst. Das vorliegende Integrierte Handlungskonzept für die Innenstadtentwicklung - Fortschreibung der :gesamtperspektive 2016 beruht auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Wesseling am 28.10.2014 beschlossenen Integrierten Handlungskonzepts 2014. Eine vollständige Fassung des Integrierten Handlungskonzepts 2016 ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. 2. Lösung Zur Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzepts 2016 wurden die vorhandenen Strategien und darin formulierten Planungen der Stadt Wesseling herangezogen, auf ihre Aktualität überprüft und zu einem strategischen Ansatz für die Innenstadtentwicklung zusammengefasst. Das zu Grunde liegende Integrierte Handlungskonzept 2014 wurde entsprechend den aktuellen städtebaulichen Zielen, Planungskonzepten und Realisierungsschritten für die Projektbereiche „Neugestaltung Bahnhofsumfeld und Innenstadt“ überarbeitet. Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts 2016 wurden die geplanten Maßnahmen der :gesamtperspektive 2.0 zusammengefasst und in Projektsteckbriefen dargestellt. Weiterhin wurden die Maßnahmen anhand ihres Planungsstands (LP 3 Entwurfsplanung und Kostenberechnung), der zu erwartenden Gesamtkosten und der geplanten Zeitschiene für ihre Realisierung koordiniert und eine Zeit-, Maßnahmen- und Finanzplanung erstellt. Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die Projektbereiche „Neugestaltung Bahnhofsumfeld und Innenstadt“ der :gesamtperspektive 2.0 stufenweise innerhalb des Zeitraums von 2017-2021 umzusetzen. Die geplanten Zeitschienen für die Projektrealisierung und ihre Zuordnung zu den STEP 2017-2021 ist der Auflistung in Punkt 1 bzw. der beigefügten Zeit-, Maßnahmen- und Finanzplanung zu entnehmen. Nach Erhalt des „Gesamttestats“ können Förderanträge für die Einzelmaßnahmen erarbeitet werden, die im jeweiligen Vorjahr des Stadterneuerungsprogramms einzureichen sind. Ergänzend zu den baulich-investiven Maßnahmen soll der Begleitprozess Innenstadtentwicklung mit der Etablierung eines Verfügungsfonds Wesseling (ab 2017) weiter geführt werden; der Verfügungsfonds ist ebenfalls Gegenstand des Gesamtantrags für die STEP 2017-2021. Die Beschlussfassung des Rates der Stadt Wesseling über das Integrierte Handlungskonzept - Fortschreibung der :gesamtperspektive 2016 stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Einreichung des Gesamtantrags für die STEP 2017-2021 und die damit angestrebte Bewilligung von Städtebaufördermitteln für die :gesamtperspektive 2.0 dar. Das Integrierte Handlungskonzept wird als städtebauliches Konzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen und erhält damit den Status als wichtiger Abwägungsbelang nicht nur für die Innenstadtentwicklung, sondern auch für bauleitplanerische Verfahren. Es kann, je nach Stand und Weiterentwicklung der städtebaulichen Ziele und Planungen, zukünftig fortgeschrieben werden. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Das vorliegende Integrierte Handlungskonzept - Fortschreibung der :gesamtperspektive 2016 ist durch den Bereich Stadtplanung erarbeitet worden. Der Gesamtantrag für die STEP 2017-2021 umfasst für alle Projekte der :gesamtperspektive 2.0 folgende Kosten (vgl. Zeit-, Maßnahmen- und Finanzplanung, Stand 6/2016):  Zuwendungsfähige Gesamtkosten  Eigenanteil der Stadt Wesseling (20 %)  Städtebauförderung (80 %) 13.080.353 € 2.606.071 € 10.424.282 € Der Kalkulation der Städtebaufördermittel wurde der bisherige und auch zukünftig in Aussicht gestellte Fördersatz von 80 % zu Grunde gelegt. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten umfassen bei allen baulichen Projekten die im Rahmen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) ermittelten Bruttobaukosten sowie die pauschal berechneten Planungs- und Baunebenkosten. Die Kalkulation für den Verfügungsfonds geht von einer Finanzierung von 50 % der Fondsmittel durch private Mittel und zu 50 % durch öffentliche Mittel (davon 20 % Eigenanteil Stadt/80 % Städtebauförderung) aus. Verfügungsfonds Wesseling Die Haushaltsmittel für den geplanten Verfügungsfonds (2017-2020) sind entsprechend dem Eigenanteil der Stadt Wesseling (2.500 €/Jahr) in die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Wesseling auf dem Produktsachkonto 51-511-00 5281039 :gesamtperspektive Wesseling eingestellt. Zur klaren Trennung der Finanzmittel des Verfügungsfonds von sonstigen städtischen Mitteln sind separate Einnahme- und Ausgabekonten für den Verfügungsfonds eingerichtet worden. Projektbereich Innenstadt BA 3 Umgestaltung Westring- Teilabschnitt Flach-Fengler-Straße bis Wilhelm-Rieländer-Straße Die für den Doppelhaushalt 2015/2016 ermittelten Gesamtkosten für das Projekt von ca. 700.000 € sind in das Haushaltssicherungskonzept und in die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Wesseling auf dem Investitionskonto M 541-0058 0910402 eingestellt. Die aktuell ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 1.281.488 € (Eigenanteil von 256.298 €) werden in die Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 und die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Wesseling eingebracht. Projektbereich Bahnhofsumfeld BA 1-3 Bahnhofsumfeld und Sanierung/Umnutzung des Bahnhofsgebäudes zum Bürgerbahnhof (BA 2 a) Die für den bisherigen Gesamtantrag für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2014 ff ermittelten Gesamtkosten für den damaligen Bauabschnitt BA 1 Bürgerbahnhof von ca. 1.814.550 € sind in das Haushaltssicherungskonzept und in die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Wesseling auf dem Investitionskonto M 012-0002 0910302 eingestellt. Die aktuell ermittelten Gesamtkosten für den Bauabschnitt BA 2 a Bürgerbahnhof in Höhe von 2.220.782 € (Eigenanteil von 444.156 €) werden in die Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 und die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Wesseling eingebracht. Die für den bisherigen Gesamtantrag für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2014 ff ermittelten Gesamtkosten für die damaligen Bauabschnitte BA 2-4 Bahnhofsumfeld in Höhe von insgesamt ca. 4.429.655 € sind in das Haushaltssicherungskonzept und in die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Wesseling auf den Investitionskonten M 541-0062 0910402, M541-0009A 0910402 und M541-0061 0910402 eingestellt. Die aktuell ermittelten Gesamtkosten für die Bauabschnitt BA 1, BA 2 b und BA 3 in Höhe von insgesamt 9.478.083 € (Eigenanteil von 1.895.617 €) werden in die Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 und die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Wesseling eingebracht. Hinweis: Wie in der Vorlage 78/2016 ausführlich erläutert, sind die dem damaligen Gesamtantrag für die STEP 2014 ff zu Grunde liegenden Bauabschnitte (BA 1-4) anders abgegrenzt als die aktuellen Bauabschnitte (BA 1-3); insbesondere umfassen die BA 1-3 Bahnhofsumfeld vollkommen andere Planungsinhalte und Baumaßnahmen als die damaligen BA 1-4. Die im Gesamtantrag für die STEP 2014 ff enthaltenen Gesamtkosten sind mit den aktuell für den Gesamtantrag für die STEP 2017-2021 ermittelten Gesamtkosten deshalb nicht vergleichbar (vgl. Begründung in Vorlage 78/2016). Anlagen: - Übersichtsplan- Projektbereiche und Bauabschnitte der :gesamtperspektive 2.0 - Zeit-, Maßnahmen- und Finanzplanung der :gesamtperspektive 2.0 - Integriertes Handlungskonzept zur Innenstadtentwicklung der Stadt Wesseling - Fortschreibung der :gesamtperspektive 2016 (Textband)