Daten
Kommune
Wesseling
Größe
201 kB
Datum
07.09.2016
Erstellt
22.08.16, 17:06
Aktualisiert
22.08.16, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
133/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Anfrage der SPD-Fraktion
hier: Schaffung von zusätzlichen Kita-Plätzen durch bauliche Erweiterungen der vorhandenen Kindertageseinrichtungen.
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
02.08.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 133/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
02.08.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Anfrage der SPD-Fraktion
hier: Schaffung von zusätzlichen Kita-Plätzen durch bauliche Erweiterungen der vorhandenen Kindertageseinrichtungen.
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 26.07.2016 bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um eine Stellungnahme, welche Kindertageseinrichtungen durch bauliche Maßnahmen erweitert werden könnten, um so weitere Kita-Plätze für
den zu erwartenden steigenden Zuzug von Familien mit Kindern nach Wesseling zur Verfügung stellen zu
können.
2. Lösung
Die Prüfung möglicher Anbauoptionen wurde seitens der Verwaltung unter folgenden Aspekten durchgeführt:
Bisherige An- und Umbaumaßnahmen,
Aktuelle Anzahl der Gruppen,
Größe des Grundstücks,
Lage der Kita.
In der folgenden Tabelle ist für jede Kita einzeln dargestellt, in welchem Jahr ein Um- oder Anbau stattgefunden hat, wie viel U3 Plätze geschaffen wurden und ob aus Sicht der Verwaltung eine Erweiterung theoretisch möglich wäre. Aus zeitlichen Grünen konnten jedoch von den freien Trägern noch keine Stellungnahme
eingeholt werden, ob und unter welchen Bedingungen eine Erweiterung der bestehenden Kita überhaupt
gewünscht ist. Diese Trägergespräche werden aber je nach Beschlussfassung unverzüglich geführt. Als
Anlage sind für die Kitas, die für eine Erweiterung möglicherweise in Frage kommen, die entsprechenden
Auszüge aus dem Stadtplandienst beigefügt.
Einrichtung
Straße
Plätze
gesamt
U3
Plätze
Weidenweg
45
6
Lahnstraße
70
12
Waldstraße
50
10
Städt. Kindertagesstätte "Zwergenhaus"
Städt. Kindertagesstätte Lahnstraße
(Am Rheinbogen)
Städt. Kindertagesstätte Waldsiedlung
Hinweis
Ausbaujahr
Anbau/Erweiterung möglich
2009 ja möglich, da die 3. Gruppe beim Bau der
Kita bereits berücksichtigt wurde. Allerdings
zeichnet sich für Urfeld für die nächsten
Jahre kein steigender Bedarf ab.
Mögliche Gruppenform: Gr. I mit 14 Ü3 und
6 U3 Plätzen
2014 Auf dem Grundstück könnte eine separate
Kita mit 2 Gruppen oder ein Anbau errichtet
werden. Allerdings würde an dem Standort
mit dann 8-9 Gruppen ein Überangebot geschaffen.
2014 Das Grundstück lässt eine Erweiterung zu.
Ob das Gebäude dafür geeignet ist, müsste
geprüft werden.
Mögliche Gruppenform: Gr. I mit 14 Ü3 und
6 U3 Plätzen
Sollte eine der städtischen Kitas weiter ausgebaut werden, entstehen zusätzliche finanzielle Belastungen für den städt. Haushalt durch höhere Personal- und Sachkosten
und ein größerer personeller Verwaltungsaufwand. Kommunale Einrichtungen erhalten
zudem geringere Landeszuschüsse zu den Betriebskosten als andere Träger.
Anbau/Erweiterung
eventuell möglich
Am Neuen
Kath. KindertagesGarten
stätte St. Germanus
40
12
2012 Die Größe des Grundstücks würde ein Anbau zulassen. Ob das Gebäude für einen
Anbau geeignet ist, muss geprüft werden.
Mögliche Gruppenform: Gr. III mit 20-23 Ü3
Plätzen.
In der Flecht
60
16
2013 Die Größe des Grundstücks würde ein AnKath. Kita St. Andrebau zulassen. Ob das Gebäude für einen
as
Anbau geeignet ist, muss geprüft werden.
Mögliche Gruppenform: Gr. III mit 20-23 Ü3
Plätzen.
Das Erzbistum sieht keinen Bedarf an zusätzlichen kath. Kitagruppen und wird sich
Hinweis
voraussichtlich finanziell nicht an den Betriebskosten beteiligen. Der Trägeranteil und
eventuelle Defizite gehen grundsätzlich zulasten der Kommune
Erweiterung nicht sinnvoll
Im Blauen
Städt. Kindertages- Garn
stätte "Villa Sonnenschein"
Jahnstraße
95
22
2011 nein, die Kita ist bereits 5-gruppig mit 95
Kindern. Eine weitere Gruppe ist organisatorisch und pädagogisch nicht sinnvoll.
95
22
2012 nein, die Kita ist bereits 5-gruppig mit 95
Kindern. Eine weitere Gruppe ist organisatorisch und pädagogisch nicht sinnvoll.
Städt. Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt"
Anbau/Erweiterung nicht möglich
Sternenstraße
63
16
Kronenweg
65
6
Fuchsweg
70
12
Fuchsweg
80
10
2016 Die Kita wurde gerade erweitert, Dazu wurde ein Nachbargrundstück gepachtet. Eine
nochmalige Erweiterung ist nicht möglich
Bonner Straße
60
12
2013 Die Größe des Grundstücks lässt keine Er-
Kastanienweg
33
Kath. Kindertagesstätte Schmerzhafte
Mutter
Ev. Kindertagesstätte
"Pusteblume"
2012 nein, der Zuschnitt des Grundstücks ist für
einen weiteren Anbau nicht geeignet.
2009 Die Größe des Grundstücks lässt keine Erweiterung zu, da dann die vorgeschriebene
Größe für das Außengelände nicht eingehalten werden kann.
2012 Erster U3 Umbau 2012
AWO Kita Fuchsweg
Umbau
AWO Kita Fuchsweg
Anbau
Städt. Kindertagesstätte Regenbogen
weiterung zu, da dann die vorgeschriebene
Größe für das Außengelände nicht eingehalten werden kann.
10
Ev. Kindertagesstätte
"Arche Noah"
weiterung zu, da dann die vorgeschriebene
Größe für das Außengelände nicht eingehalten werden kann.
Kastanienweg
Kath Kita St. Josef
2013 Die Größe des Grundstücks lässt keine Er-
33
10
2013 Die Größe des Grundstücks lässt keine Er-
weiterung zu, da dann die vorgeschriebene
Größe für das Außengelände nicht eingehalten werden kann.
Alfterstraße
40
10
2014 Die Größe des Grundstücks lässt keine Er-
ev. Kita Apfelbaum
Rheinstraße
35
11
weiterung zu, da dann die vorgeschriebene
Größe für das Außengelände nicht eingehalten werden kann.
2014 Die Größe des Grundstücks lässt keine Erweiterung zu, da dann die vorgeschriebene
Größe für das Außengelände nicht eingehalten werden kann.
Taunusstraße
55
12
2014 Die Größe des Grundstücks lässt keine Er-
Kath. Kindergarten
St. Thomas
Städt. Kindertagesstätten Taunusstraße
(Am Rheinbogen)
weiterung zu, da dann die vorgeschriebene
Größe für das Außengelände nicht eingehalten werden kann.
Bachstraße
60
12
2014 Die Größe des Grundstücks lässt keine Er-
22
weiterung zu, da dann die vorgeschriebene
Größe für das Außengelände nicht eingehalten werden kann.
2016 Die Größe des Grundstücks lässt keine Erweiterung zu, da dann die vorgeschriebene
Größe für das Außengelände nicht eingehalten werden kann.
AWO Kita Tummelkiste
ViaNobis Kita KinderReich
Städt. Kindertagesstätte Entenfangschlösschen
Auf dem
Sonnenberg
70
Entenfangstraße
45
Westring
30
0 kein U3
Ausbau
möglich
Die Größe des Grundstücks lässt keine Erweiterung zu, da dann die vorgeschriebene
Größe für das Außengelände nicht eingehalten werden kann.
Im Stockental
40
0 kein U3
Ausbau
möglich
Falkenweg
20
0 kein U3
Ausbau
möglich
Der jetzige Mitarbeiterparkplatz könnte als
Erweiterungsfläche genutzt werden. Allerdings ist zu prüfen, ob das Gebäude aufgrund der Bauart (Holz und Lehm) überhaupt erweiterbar ist.
Der Naturkindergarten steht im Landschaftsschutzgebiet. Die Aufstellung weiterer Container wird seitens der unteren Landschaftsschutzbehörde wahrscheinlich nicht
genehmigt.
Cranach
Straße
46
0 kein U3
Ausbau
möglich
Provisorium
Fröbelschule
30
8 bis Som-
Ausbau
möglich
Städt. Kita Westringstrolche
Städt. Kita Wilde
Wiese
AWO Naturkindergarten
Kath. Kita St. Andreas II
ViaNobis Plätze
befristet
0 kein U3
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz
und zudem im Landschaftsschutzgebiet.
Eine Erweiterung ist nicht möglich
Die Größe des Grundstücks lässt keine Erweiterung zu, da dann die vorgeschriebene
Größe für das Außengelände nicht eingehalten werden kann.
Für eine weitere Nutzung ist die Errichtung
mer 2017; eines weiteren Pavillons notwendig, der
Container aber zu viel Fläche des Schulhofes für die
Montessori-Schule beanspruchen würde.
Die Befristung für den Container läuft 2017
aus.
3. Alternativen
Es werde keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für einen Anbau für eine Gruppe der Gruppenform I (20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren) oder für
eine Gruppe der Gruppenform II (10 Kinder im Alter unter 3 Jahren) betragen im Mittel brutto ca.: 400.000 €.
Beim Anbau einer Gruppe der Gruppenform III reduzieren sich die Baukosten etwas, da für diese Gruppe ein
Raum weniger benötigt wird. Baukostenzuschüsse des Landes NRW werden für bestimmte Förderzeiträume
vergeben. Für den zurzeit laufenden Förderzeitraum müssen alle Baumaßnahmen bis 30.08.2016 beantragt
und bis zum 30.06.2019 bezugsfertig sein. Die Fördersumme pro Kommune beträgt 180.000 €. Auch zukünftig ist sehr wahrscheinlich mit der Fortführung der Investitionskostenförderung des Landes zu rechnen.
Der Ausbau städtischer Kitas hat sowohl höhere Ausgaben bei den Personal-, und Verwaltungskosten, als
auch beim Unterhaltungsaufwand zur Folge. Gleichzeitig ist die Refinanzierung der Kosten durch die Landeszuschüsse geringer, als bei anderen Trägern.