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Beschlussvorlage (siehe Vorlage 128/2017)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
145 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
12.09.16, 13:01
Aktualisiert
12.09.16, 13:01
Beschlussvorlage (siehe Vorlage 128/2017) Beschlussvorlage (siehe Vorlage 128/2017) Beschlussvorlage (siehe Vorlage 128/2017) Beschlussvorlage (siehe Vorlage 128/2017) Beschlussvorlage (siehe Vorlage 128/2017)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 166/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzen und Schulen - 40 - Vorlage für Schulausschuss Betrifft: Ausschreibungskriterien für OGS-Trägerschaften Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 40 - 01.09.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 166/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter Datum: : Uwe Zaar 01.09.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Ausschreibungskriterien für OGS-Trägerschaften Beschlussentwurf: Der Schulausschuss beschließt das im Folgenden beschriebene Vorgehen inkl. der genannten Kriterien im Fall einer Ausschreibung einer oder mehrerer Trägerschaften des Offenen Ganztages an Wesselinger Schulen: Ausschreibungskriterien für OGS-Trägerschaften Der Kooperationsvertrag, der mit den OGS-Trägern abgeschlossen wird, ist Teil der Vergabeunterlagen. Dieser enthält die finanziellen Rahmenbedingungen, d.h. die pro Platz zu zahlenden Zuschüsse von Land und Kommune sowie die Rahmenbedingungen bzgl. Betreuungszeiten, Ferienbetreuung, Gruppengrößen etc. Der Kooperationsvertrag wird Teil des Beschlusses für eine etwaige Ausschreibung sein und für alle Schulen gelten. Damit soll verhindert werden, dass ein Unterbietungswettstreit über den Preis entsteht, der zu Lasten der Qualität der Betreuung geht. Durch die festgelegten finanziellen Rahmenbedingungen soll ein Wettbewerb um die höchsten Qualitätsstandards aufgrund festgelegter Kriterien für die Betreuung entstehen. Damit ist sichergestellt, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält und gleichzeitig die höchstmögliche pädagogische Qualität der Betreuung erreicht wird. 1. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Es werden folgende Zuschlagskriterien festgelegt. Zuschlagskriterien Gewichtung in % Leitgedanke, Auftrag und Zielsetzung: Wie aussagefähig ist das Konzept bzgl. der Identifikation mit dem Leitgedanken der Schule? Wie fachlich qualifiziert, umfassend, bedarfsgerecht und plausibel ist das Konzept bzgl. des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebotes sowie dem OGS-Konzept der Schule? Rahmenbedingungen: Wie werden die Fachkräfte/ Betreuungskräfte den spezifischen schulischen Bedürfen gerecht? Wie hoch ist der im Personalschlüssel - auch differenziert nach Ergänzungs-, Fach und Leitungskräften. In welchem Umfang ist die Leitung freigestellt? Wird eine verbindliche Quote festgelegt? Tagesablauf: Wie aussagefähig, umfassend, flexibel und bedarfsgerecht ist das Konzept? Teamarbeit: Welche konkreten Angaben zur Teamarbeit der OGS MA weist 20 20 10 5 das Konzept aus? (z.B. Zeiten für Teamsitzungen, Fallbesprechungen, Konzepttage, Konzeptarbeit) Zusammenarbeit: Welche Angaben weist das Konzept zur strukturierten Zusammenarbeit aus? (Schulleitung, Lehrerkollegium, Eltern, Schulsozialarbeit, Schulbegleiter, außerschulische Kooperationspartner, gegenseitige Teilnahme an Konferenzen und Gremienarbeit) Inklusion: Wie wird Inklusion als gemeinsame Aufgabe der Schulentwicklung dargestellt? Zusammenarbeit mit anderen Institutionen: Wie gestaltet sich die Vernetzung mit Wesselinger, bzw. benachbarter oder übergeordneter Institutionen? (z.B. Beratungsstellen, Hilfeeinrichtungen) Qualitätssicherung: Wie sichert der Träger die Weiterentwicklung der päd. Arbeit ? (z.B. lfd. Fortbildung aller MA, Evaluation, Entwicklung von Standards) Förder- und Freizeitangebote: Welche Qualität und Vielseitigkeit der Arbeitsgruppen, Förder- und Freizeitangebote wird angeboten? Gesundes Mittagessen: In welcher Qualität wird das Mittagessen angeboten. Wird das Mittagessen in die pädagogische Arbeit eingebunden? 10 10 5 10 5 5 2. Die Wertung erfolgt unter Einbeziehung der eingereichten Angebotsunterlagen. Jedes Angebot kann eine Gesamtwertungspunktzahl von maximal 1000 Wertungspunkten (WP) erreichen. Für die Kriterien „Leitgedanke, Auftrag und Zielsetzung“ sowie „Rahmenbedingungen“ können maximal 200 WP, für das Kriterium „Tagesablauf“ können maximal 100 WP, für das Kriterium „Teamarbeit“ können max. 50 WP usw. erreicht werden. Die Summe der WP aller Kriterien ergibt die Gesamtwertungspunktzahl. Den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Angebot die höchste Gesamtwertungspunktzahl erreicht. Die Punkteverteilung wird im Einzelnen wie folgt vorgenommen: Den Bewertungsmaßstab für die qualitativen Kriterien bildet ein Notensystem von sehr gut bis ungenügend. Den Noten werden folgende Punkte zugeordnet: Note Punkte sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend 5 Punkte 4 Punkte 3 Punkte 2 Punkte 1 Punkte 0 Punkte Prozentanteil der möglichen Wertungspunkte 100 80 60 40 20 0 Die Notenvergabe richtet sich nach folgender Vorgabe: sehr gut: Die Umsetzung überzeugt in besonderem Maße. gut: Die Umsetzung überzeugt uneingeschränkt ohne in besonderem Maße herauszuragen. befriedigend: Die Umsetzung überzeugt im Wesentlichen. ausreichend: Die Umsetzung überzeugt nur bedingt bzw. eingeschränkt. mangelhaft: Die Umsetzung überzeugt in entscheidenden Punkten nicht. ungenügend: Die Umsetzung entspricht in keiner Weise den Anforderungen. Sachdarstellung: 1. Problem Die Verwaltung wurde im Schulausschuss vom 02.03.2016 beauftragt Ausschreibungskriterien für OGSTrägerschaften zu erarbeiten. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt die im Beschlussentwurf genannten Kriterien vor. 3. Alternativen Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Entfällt.