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Beschlussvorlage (Vergabe der Konzessionsverträge Strom und Gas sowie Beteiligung an einer gemeinsamen Netzeigentums- und Verpachtungsgesellschaft; hier: Festlegung von Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung (Bewertungsmatrizen))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
08.11.2012
Erstellt
29.10.12, 09:22
Aktualisiert
29.10.12, 09:22
Beschlussvorlage (Vergabe der Konzessionsverträge Strom und Gas sowie Beteiligung an einer gemeinsamen Netzeigentums- und Verpachtungsgesellschaft;
hier: Festlegung von Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung (Bewertungsmatrizen)) Beschlussvorlage (Vergabe der Konzessionsverträge Strom und Gas sowie Beteiligung an einer gemeinsamen Netzeigentums- und Verpachtungsgesellschaft;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 101/2012 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BM Bürgermeister Auskunft erteilt: Herr Schemmel Telefon: 05208/991-400 Datum: 29. Oktober 2012 Vergabe der Konzessionsverträge Strom und Gas sowie Beteiligung an einer gemeinsamen Netzeigentums- und Verpachtungsgesellschaft; hier: Festlegung von Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung (Bewertungsmatrizen) Beratungsfolge Rat Termin 08.11.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: In den jeweils gemeinsamen Sitzungen der Räte der Gemeinden Augustdorf und Leopoldshöhe am 03.07.2012 in Leopoldshöhe sowie der Gemeinden Dörentrup und Kalletal am 05.07.2012 in Kalletal ist u. a. beschlossen worden, dass die jeweiligen Verwaltungen beauftragt werden, zur Abstellung der bei den Konzessionsvergabeverfahren Strom und Gas festgestellten Mängel der Landeskartellbehörde NRW entsprechende Verpflichtungszusagen gemäß § 32 b Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) anzubieten. Diese Verpflichtungszusagen sind mit Schreiben vom 01.08.2012 (Kalletal und Leopoldshöhe), 02.08.2012 (Augustdorf) sowie 03.08.2012 (Dörentrup) abgegeben worden. Die Gemeinde Leopoldshöhe hat sich (wie auch die übrigen Gemeinden) mit dieser Zusage verpflichtet, 1. zur Ausräumung der mitgeteilten Bedenken im Sinne von § 32 b GWB in den Verfahren zur Neuvergabe von Konzessionsverträgen für Strom und Gas unverzüglich nach Erklärung der Verbindlichkeit der Zusage durch das Landeskartellamt das Konzessionsvergabeverfahren für Strom und Gas in getrennten Verfahren vom Zeitpunkt des Eingangs der Interessenbekundungen erneut unter Beachtung des Transparenzgebotes und des Diskriminierungsverbotes durchzuführen. 2. die transparente und diskriminierungsfreie Ausgestaltung des Verfahrens dadurch sicher zu stellen, dass die Auswahlkriterien und deren Gewichtung für die neu durchzuführenden Konzessionsvergabeverfahren getrennt nach Gas und Strom nach den Vorgaben des § 46 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) neu festgelegt werden. 3. sicher zu stellen, dass die Auswahlkriterien und deren Gewichtung sich nach den Vorgaben des § 46 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 1 EnWG richten. Die Gemeinde Leopoldshöhe wird bei der Festlegung der Auswahlkriterien und deren Gewichtung sowie in dem Verfahren zur Konzessionsvergabe die Ziele des § 1 EnWG für eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, berücksichtigen. -24. den Unternehmen nach Ziffer 1 die neu festgelegten Auswahlkriterien des Auswahlverfahrens nebst Gewichtung in Schriftform gleichzeitig und jeweils vollständig zu übermitteln. 5. die einmal festgelegten Auswahlkriterien und deren Gewichtung während des laufenden Verfahrens nicht zu ändern. 6. sicher zu stellen, dass die übrigen für die Durchführung des Verfahrens zur Konzessionsvergabe notwendigen Unterlagen konform zu den relevanten gesetzlichen Bestimmungen ausgestaltet und hierbei die entsprechenden Hinweise im "Gemeinsamen Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers" beachtet werden. Dies gilt auch für die sonstigen für das Verfahren zu berücksichtigenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere § 3 der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabeverordnung – KAV). 7. Die Unternehmen nach Ziffer 1 erhalten die Gelegenheit, ihre bisherigen Angebote zu verbessern oder neue Angebote abzugeben. Die Gemeinde Leopoldshöhe wertet die Angebote in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren anhand der übermittelten Auswahlkriterien und deren Gewichtung aus. Die Gemeinde Leopoldshöhe wird hierbei berücksichtigen, dass sie bei der Auswahl im Sinne des Allgemeinwohls und der Ziele des § 1 EnWG eine besondere Verantwortung für den Wettbewerb um die Konzessionen, aber auch für den Wettbewerb auf den Endkundenmärkten hat. Die Gemeinde Leopoldshöhe wird dies auch in Bezug auf ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen. Die Gemeinde Leopoldshöhe verpflichtet sich, ihre marktbeherrschende Stellung bei der Vergabe der Konzessionen im Sinne der §§ 19, 20 GWB und ggf. Artikel 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nicht zu Lasten der Unternehmen nach Ziffer 1 auszunutzen. 8. Die Gemeinde Leopoldshöhe wird das Verfahren zur Vergabe der Strom- und Gaskonzessionen regelgerecht dokumentieren und der Landeskartellbehörde laufend über den Fortgang des Verfahrens berichten. 9. Die Gemeinde Leopoldshöhe wird ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 46 Abs. 3 Satz 6 EnWG für alle Bewerber möglichst transparent, nachvollziehbar und umfassend nachkommen, ohne dabei Geschäftsund Betriebsgeheimnisse zu offenbaren. Mit Verfügungen gemäß § 32 b GWB vom 31.08.2012 hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen als Landeskartellbehörde die von den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe angebotenen Verpflichtungszusagen für bindend erklärt. Entsprechend den abgegebenen Verpflichtungszusagen und der diese für bindend erklärenden Verfügungen der Landeskartellbehörde NRW wurden in enger Zusammenarbeit der von den Gemeinden beauftragten Beratungsunternehmen WRG Solutions GmbH und WRG Audit GmbH, beide Gütersloh, mit der Landeskartellbehörde NRW die anliegenden eigenständigen Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung (Bewertungsmatrizen) für die Vergabe a) des Konzessionsvertrages Strom (Anlage 1) b) des Konzessionsvertrages Gas (Anlage 2) sowie c) für eine Beteiligung an einer gemeinsamen Netzeigentums- und Verpachtungsgesellschaft der Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe (Anlage 3) erarbeitet. Darüber hinaus sind ebenfalls Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung für eine eventuelle Beteiligung an einer gemeinsamen Netzeigentums- und Verpachtungsgesellschaft der Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe formuliert worden. Bereits mit Schreiben vom 14.09.2012 wurde den Unternehmen, die seinerzeit ihr Interesse an den zu erteilenden Konzessionen fristgerecht gegenüber den Gemeinden erklärt haben, mitgeteilt, dass nochmals ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zu den Konzessionsvergaben Strom und Gas durchgeführt und allen Bietern wiederholt die Möglichkeit eingeräumt wird, sich um die zu vergebenden Konzessionen zu bewerben. -3Unter Beachtung der Ausführungen unter Ziffer 1 wird es für notwendig erachtet, dass über die Teilbeschlüsse 1 bis 3 getrennt abgestimmt wird. Beschlussvorschlag: 1. Die anliegenden Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung (Bewertungsmatrix) für die Vergabe des Konzessionsvertrages Strom werden beschlossen. 2. Die anliegenden Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung (Bewertungsmatrix) für die Vergabe des Konzessionsvertrages Gas werden beschlossen. 3. Die anliegenden Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung (Bewertungsmatrix) für eine Beteiligung an einer gemeinsamen Netzeigentums- und Verpachtungsgesellschaft der Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe, werden beschlossen. Schemmel Anlagen: 1. Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung (Bewertungsmatrix) für die Vergabe des Konzessionsvertrages Strom 2. Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung (Bewertungsmatrix) für die Vergabe des Konzessionsvertrages Gas 3. Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung (Bewertungsmatrix) für eine Beteiligung an einer gemeinsamen Netzeigentums- und Verpachtungsgesellschaft der Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe