Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
08.11.2012
Erstellt
29.10.12, 09:22
Aktualisiert
29.10.12, 09:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
101/2012
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BM Bürgermeister
Auskunft erteilt:
Herr Schemmel
Telefon:
05208/991-400
Datum:
29. Oktober 2012
Vergabe der Konzessionsverträge Strom und Gas sowie Beteiligung an einer gemeinsamen
Netzeigentums- und Verpachtungsgesellschaft;
hier: Festlegung von Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung
(Bewertungsmatrizen)
Beratungsfolge
Rat
Termin
08.11.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In den jeweils gemeinsamen Sitzungen der Räte der Gemeinden Augustdorf und Leopoldshöhe am
03.07.2012 in Leopoldshöhe sowie der Gemeinden Dörentrup und Kalletal am 05.07.2012 in Kalletal ist u. a.
beschlossen worden, dass die jeweiligen Verwaltungen beauftragt werden, zur Abstellung der bei den
Konzessionsvergabeverfahren Strom und Gas festgestellten Mängel der Landeskartellbehörde NRW
entsprechende Verpflichtungszusagen gemäß § 32 b Abs. 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) anzubieten. Diese Verpflichtungszusagen sind mit Schreiben vom
01.08.2012 (Kalletal und Leopoldshöhe), 02.08.2012 (Augustdorf) sowie 03.08.2012 (Dörentrup) abgegeben
worden.
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat sich (wie auch die übrigen Gemeinden) mit dieser Zusage verpflichtet,
1. zur Ausräumung der mitgeteilten Bedenken im Sinne von § 32 b GWB in den Verfahren zur Neuvergabe
von Konzessionsverträgen für Strom und Gas unverzüglich nach Erklärung der Verbindlichkeit der
Zusage durch das Landeskartellamt das Konzessionsvergabeverfahren für Strom und Gas in getrennten
Verfahren vom Zeitpunkt des Eingangs der Interessenbekundungen erneut unter Beachtung des
Transparenzgebotes und des Diskriminierungsverbotes durchzuführen.
2. die transparente und diskriminierungsfreie Ausgestaltung des Verfahrens dadurch sicher zu stellen, dass
die Auswahlkriterien und deren Gewichtung für die neu durchzuführenden Konzessionsvergabeverfahren
getrennt nach Gas und Strom nach den Vorgaben des § 46 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 1 des Gesetzes über
die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) neu festgelegt werden.
3. sicher zu stellen, dass die Auswahlkriterien und deren Gewichtung sich nach den Vorgaben des § 46
Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 1 EnWG richten. Die Gemeinde Leopoldshöhe wird bei der Festlegung der
Auswahlkriterien und deren Gewichtung sowie in dem Verfahren zur Konzessionsvergabe die Ziele des §
1 EnWG für eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und
umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die
zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, berücksichtigen.
-24. den Unternehmen nach Ziffer 1 die neu festgelegten Auswahlkriterien des Auswahlverfahrens nebst
Gewichtung in Schriftform gleichzeitig und jeweils vollständig zu übermitteln.
5. die einmal festgelegten Auswahlkriterien und deren Gewichtung während des laufenden Verfahrens nicht
zu ändern.
6. sicher zu stellen, dass die übrigen für die Durchführung des Verfahrens zur Konzessionsvergabe
notwendigen Unterlagen konform zu den relevanten gesetzlichen Bestimmungen ausgestaltet und hierbei
die entsprechenden Hinweise im "Gemeinsamen Leitfaden von Bundeskartellamt und
Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des
Konzessionsnehmers" beachtet werden. Dies gilt auch für die sonstigen für das Verfahren zu
berücksichtigenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere § 3 der Verordnung über Konzessionsabgaben
für Strom und Gas (Konzessionsabgabeverordnung – KAV).
7. Die Unternehmen nach Ziffer 1 erhalten die Gelegenheit, ihre bisherigen Angebote zu verbessern oder
neue Angebote abzugeben. Die Gemeinde Leopoldshöhe wertet die Angebote in einem transparenten
und diskriminierungsfreien Verfahren anhand der übermittelten Auswahlkriterien und deren Gewichtung
aus. Die Gemeinde Leopoldshöhe wird hierbei berücksichtigen, dass sie bei der Auswahl im Sinne des
Allgemeinwohls und der Ziele des § 1 EnWG eine besondere Verantwortung für den Wettbewerb um die
Konzessionen, aber auch für den Wettbewerb auf den Endkundenmärkten hat. Die Gemeinde
Leopoldshöhe wird dies auch in Bezug auf ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen. Die
Gemeinde Leopoldshöhe verpflichtet sich, ihre marktbeherrschende Stellung bei der Vergabe der
Konzessionen im Sinne der §§ 19, 20 GWB und ggf. Artikel 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) nicht zu Lasten der Unternehmen nach Ziffer 1 auszunutzen.
8. Die Gemeinde Leopoldshöhe wird das Verfahren zur Vergabe der Strom- und Gaskonzessionen
regelgerecht dokumentieren und der Landeskartellbehörde laufend über den Fortgang des Verfahrens
berichten.
9. Die Gemeinde Leopoldshöhe wird ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 46 Abs. 3 Satz 6 EnWG für alle
Bewerber möglichst transparent, nachvollziehbar und umfassend nachkommen, ohne dabei Geschäftsund Betriebsgeheimnisse zu offenbaren.
Mit Verfügungen gemäß § 32 b GWB vom 31.08.2012 hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen als Landeskartellbehörde die von den
Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe angebotenen Verpflichtungszusagen für
bindend erklärt.
Entsprechend den abgegebenen Verpflichtungszusagen und der diese für bindend erklärenden
Verfügungen der Landeskartellbehörde NRW wurden in enger Zusammenarbeit der von den Gemeinden
beauftragten Beratungsunternehmen WRG Solutions GmbH und WRG Audit GmbH, beide Gütersloh, mit
der Landeskartellbehörde NRW die anliegenden eigenständigen Auswahlkriterien einschließlich deren
Gewichtung (Bewertungsmatrizen) für die Vergabe
a) des Konzessionsvertrages Strom (Anlage 1)
b) des Konzessionsvertrages Gas (Anlage 2)
sowie
c) für eine Beteiligung an einer gemeinsamen Netzeigentums- und
Verpachtungsgesellschaft der Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal
und Leopoldshöhe (Anlage 3)
erarbeitet.
Darüber hinaus sind ebenfalls Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung für eine eventuelle
Beteiligung an einer gemeinsamen Netzeigentums- und Verpachtungsgesellschaft der Gemeinden
Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe formuliert worden.
Bereits mit Schreiben vom 14.09.2012 wurde den Unternehmen, die seinerzeit ihr Interesse an den zu
erteilenden Konzessionen fristgerecht gegenüber den Gemeinden erklärt haben, mitgeteilt, dass nochmals
ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zu den Konzessionsvergaben Strom und Gas
durchgeführt und allen Bietern wiederholt die Möglichkeit eingeräumt wird, sich um die zu vergebenden
Konzessionen zu bewerben.
-3Unter Beachtung der Ausführungen unter Ziffer 1 wird es für notwendig erachtet, dass über die
Teilbeschlüsse 1 bis 3 getrennt abgestimmt wird.
Beschlussvorschlag:
1. Die anliegenden Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung (Bewertungsmatrix) für die Vergabe
des Konzessionsvertrages Strom werden beschlossen.
2. Die anliegenden Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung (Bewertungsmatrix) für die Vergabe
des Konzessionsvertrages Gas werden beschlossen.
3. Die anliegenden Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung (Bewertungsmatrix) für eine Beteiligung an einer gemeinsamen Netzeigentums- und Verpachtungsgesellschaft der Gemeinden Augustdorf,
Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe, werden beschlossen.
Schemmel
Anlagen:
1. Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung (Bewertungsmatrix) für die
Vergabe des Konzessionsvertrages Strom
2. Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung (Bewertungsmatrix) für die
Vergabe des Konzessionsvertrages Gas
3. Auswahlkriterien einschließlich deren Gewichtung (Bewertungsmatrix) für eine
Beteiligung an einer gemeinsamen Netzeigentums- und Verpachtungsgesellschaft der Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe