Daten
Kommune
Wesseling
Größe
159 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
25.04.16, 17:06
Aktualisiert
25.04.16, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
62/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Personalservice
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Bereich -51/ Kinder, Jugend und Familie -
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
20.04.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 62/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Ruttkowski
20.04.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Bereich -51/ Kinder, Jugend und Familie -
Beschlussentwurf:
Im Stellenplan 2015/2016 werden für den Bereich - 51/Kinder, Jugend und Familie – folgende Stellen neu
ausgewiesen:
Eine Vollzeitstelle nach Entgeltgruppe E 9 TVöD bzw. A 10 ÜBesG NRW für die Sachbearbeitung in den
Aufgabenbereichen Beistandschaften, Vormundschaften, und Wirtschaftliche Jugendhilfe.
Eine Vollzeitstelle nach Entgeltgruppe S 11b TVöD SuE für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen
aus Flüchtlingsfamilien.
Sachdarstellung:
1. Problem
1.1 Beistandschaften, Vormundschaften und Wirtschaftliche Jugendhilfe
Im Bereich -51/Kinder, Jugend und Familie - sind die Sachgebiete „Beistandschaften“, „Vormundschaften“
und „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ durch steigende Fallzahlen gekennzeichnet.
Zurückzuführen ist dies auf die Aufnahme von derzeit (Stand 12.04.2016) 25 unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen. Der Landschaftsverband Rheinland hat bereits im Januar darauf hingewiesen, dass mit einem
weiteren Anstieg der Aufnahmeverpflichtung zu rechnen ist. Derzeit ist die Aufnahme von insgesamt 27 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Jahr 2016 abzusehen.
Dies führt - unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen Bestands - zu weiteren starken personellen
Belastungen des Bereiches.
Eine Übersicht über die derzeitigen Fallzahlen und den daraus folgenden Personalbedarf ergibt sich aus der
nachfolgenden Tabelle. Die Fallzahlen pro Vollzeitstelle orientieren sich dabei im Bereich „Beistandschaften“
und „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ an anerkannten Benchmarks des Gemeindeprüfungsamtes NRW, im Bereich Vormundschaften an Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jugendämter (30 unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge pro Vollzeitstelle) und des Landschaftsverbandes Rheinland (40 sonstige Vormundschaftsfälle pro Vollzeitstelle)
Sachgebiet
Beistandschaften
Vormundschaften
Fallzahlen
210 Sorgerechts- und Unterhaltsbeurkundungen
240 Beistandschaften
450 Fälle insgesamt
25 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
59 sonstige Vormundschaften
Wirtschaftliche . Jugendhilfe
283 Fälle
Ist
450
Fälle
Soll
364 Fälle / Vollzeitstelle
Personalbedarf
1,24 Vollzeitstellen
Richtwert nach anerkanntem Benchmark des GPA
25 Fälle
30 Fälle / Vollzeitstelle
0,833 Vollzeitstellen
59 Fälle
40 Fälle / Vollzeitstelle
1,475 Vollzeitstellen
Richtwerte nach den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Jugendämter bzw. des LVR
140 Fälle / Vollzeitstelle
2 Vollzeitstellen
283
Fälle
Richtwert nach anerkanntem Benchmark des GPA
Summe
5,548 Vollzeitstellen
Über die bereits vorhandenen 4,33 Sachbearbeiter-Stellen hinaus, ergibt sich demnach unter dem derzeitigen Sachstand ein rechnerischer Mehrbedarf von 1,218 Vollzeitstellen. Da jeweils Richtwerte zu Grunde
gelegt werden, ist nach hiesiger Einschätzung eine zusätzliche Vollzeitstelle ausreichend.
1.2 Jugendförderung
Zum 31.12.2015 befanden sich 114 Kinder und Jugendliche unter den der Stadt Wesseling zugewiesenen
Flüchtlingen, die mit etwa 70 % der Gesamtzahl im unmittelbaren Einzugsbereich des städtischen Jugendzentrums dauerhaft wohnen.
Die Mitarbeiter/innen des Jugendzentrums haben bereits jetzt schon dort bestehende Angebote für diesen
Personenkreis geöffnet und erweitert, mit dem Ziel die Flüchtlinge in die städtischen Freizeit- und Bildungsmaßnahmen zu integrieren. Das Angebot wurde auch angenommen: Beim „Ferienspass“ in den Osterferien
haben von 30 Teilnehmern 10 Flüchtlingskinder teilgenommen.
Das Jugendzentrum soll eine Anlaufstelle für jugendliche Migranten und deren Eltern nicht nur zur Freizeitgestaltung sondern auch zu weiterführenden Beratungen werden und den Migranten die Möglichkeit zur
gesellschaftlichen Teilhabe eröffnen. Bereits seit Jahren wird mit der Streetwork erfolgreiche Integrationsarbeit für Jugendliche mit Migrationshintergrund geleistet und es ist gelungen, Jugendliche in die „Internationale Familiengruppe des Jugendzentrums“ zu integrieren.
Wie im Jugendhilfeausschuss bereits kommuniziert wurde, ist in Kooperation mit den evangelischen Kirchengemeinden Kreuzkirche und Apostelkirche das Betreuungsangebot für Kinder in den Räumlichkeiten
der Kreuzkirche für Kinder und der Apostelkirche für Jugendliche auch nach der Wiedereröffnung des Jugendzentrums beibehalten worden. Die Jugendarbeit erstreckt sich nunmehr auf mehrere Standorte und
erfordert somit höhere Personalressourcen.
Die notwendige Erweiterung des Angebots, beispielsweise um schulpflichtige Kinder aus den Flüchtlingsfamilien in das Schulsystem zu integrieren und dort bei auftretenden Problemen wirksam zu betreuen, kann
mit dem vorhandenen Personal ebenfalls nicht gewährleistet werden.
Die Ressourcen können nicht durch Einsparungen oder Umorganisation erwirtschaftet werden.
2. Lösung
2.1 Beistandschaften, Vormundschaften und Wirtschaftliche Erziehungshilfe
Zur Sicherung der Aufgabenerfüllung wird eine weitere Sachbearbeiterstelle in Vollzeit vergütet nach Entgeltgruppe E 9 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 10 ÜBesG NRW eingerichtet.
Bei weiterem Anstieg der Fallzahlen ist die Personalausstattung erneut zu prüfen und ggf. anzupassen
2.2 Jugendförderung
Zur Erfüllung der Integrationsaufgabe und der Gewährung einer fachgerechten pädagogischen Betreuung
der aufgenommen Kinder und Jugendlichen wird eine zusätzliche Sozialarbeiterstelle, vergütet nach Entgeltgruppe S 11b TVöD SuE in Vollzeit eingerichtet. Die Stelle wird dem Bereich -51/ Jugendförderung/Jugendzentrum- angegliedert
Bei weiterem Anstieg der Flüchtlingszahlen ist die Personalausstattung erneut zu prüfen und ggf. anzupassen.
3. Alternativen
Kein Vorschlag
4. Finanzielle Auswirkungen
4.1 Beistandschaften, Vormundschaften und Wirtschaftliche Erziehungshilfe
Die entstehenden Personalkosten von
ca. 67.0000 € pro Jahr (einschließlich Pensions- und Beihilferückstellungen) nach Besoldungsgruppe A 10 ÜBesG NRW oder
ca. 61.0000 € pro Jahr nach Entgeltgruppe E 9 TVöD
können durch die Verwaltungskostenpauschale für die Betreuung minderjähriger Flüchtlinge aufgebracht
werden.
4.2 Jugendförderung
Es entstehen Mehrkosten von
ca. 69.400 € pro Jahr nach Entgeltgruppe S 11b TVöD SuE. (Personalkosteneckwerten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement).
Die Mehrkosten 2016 können aus dem laufenden Budget finanziert werden, ab dem Haushaltsjahr 2017 ist
der Aufwand über den Haushaltsplan bereitzustellen.