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Beschlussvorlage (Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Bereich -51/ Kinder, Jugend und Familie -)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
159 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
25.04.16, 17:06
Aktualisiert
25.04.16, 17:06
Beschlussvorlage (Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Bereich -51/ Kinder, Jugend und Familie -) Beschlussvorlage (Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Bereich -51/ Kinder, Jugend und Familie -) Beschlussvorlage (Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Bereich -51/ Kinder, Jugend und Familie -) Beschlussvorlage (Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Bereich -51/ Kinder, Jugend und Familie -) Beschlussvorlage (Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Bereich -51/ Kinder, Jugend und Familie -)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 62/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Personalservice Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Bereich -51/ Kinder, Jugend und Familie - Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 20.04.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 62/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ruttkowski 20.04.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Bereich -51/ Kinder, Jugend und Familie - Beschlussentwurf: Im Stellenplan 2015/2016 werden für den Bereich - 51/Kinder, Jugend und Familie – folgende Stellen neu ausgewiesen: Eine Vollzeitstelle nach Entgeltgruppe E 9 TVöD bzw. A 10 ÜBesG NRW für die Sachbearbeitung in den Aufgabenbereichen Beistandschaften, Vormundschaften, und Wirtschaftliche Jugendhilfe. Eine Vollzeitstelle nach Entgeltgruppe S 11b TVöD SuE für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien. Sachdarstellung: 1. Problem 1.1 Beistandschaften, Vormundschaften und Wirtschaftliche Jugendhilfe Im Bereich -51/Kinder, Jugend und Familie - sind die Sachgebiete „Beistandschaften“, „Vormundschaften“ und „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ durch steigende Fallzahlen gekennzeichnet. Zurückzuführen ist dies auf die Aufnahme von derzeit (Stand 12.04.2016) 25 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Der Landschaftsverband Rheinland hat bereits im Januar darauf hingewiesen, dass mit einem weiteren Anstieg der Aufnahmeverpflichtung zu rechnen ist. Derzeit ist die Aufnahme von insgesamt 27 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Jahr 2016 abzusehen. Dies führt - unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen Bestands - zu weiteren starken personellen Belastungen des Bereiches. Eine Übersicht über die derzeitigen Fallzahlen und den daraus folgenden Personalbedarf ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Die Fallzahlen pro Vollzeitstelle orientieren sich dabei im Bereich „Beistandschaften“ und „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ an anerkannten Benchmarks des Gemeindeprüfungsamtes NRW, im Bereich Vormundschaften an Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jugendämter (30 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge pro Vollzeitstelle) und des Landschaftsverbandes Rheinland (40 sonstige Vormundschaftsfälle pro Vollzeitstelle) Sachgebiet Beistandschaften Vormundschaften Fallzahlen 210 Sorgerechts- und Unterhaltsbeurkundungen 240 Beistandschaften  450 Fälle insgesamt 25 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 59 sonstige Vormundschaften Wirtschaftliche . Jugendhilfe 283 Fälle Ist 450 Fälle Soll 364 Fälle / Vollzeitstelle Personalbedarf 1,24 Vollzeitstellen Richtwert nach anerkanntem Benchmark des GPA 25 Fälle 30 Fälle / Vollzeitstelle 0,833 Vollzeitstellen 59 Fälle 40 Fälle / Vollzeitstelle 1,475 Vollzeitstellen Richtwerte nach den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jugendämter bzw. des LVR 140 Fälle / Vollzeitstelle 2 Vollzeitstellen 283 Fälle Richtwert nach anerkanntem Benchmark des GPA Summe 5,548 Vollzeitstellen Über die bereits vorhandenen 4,33 Sachbearbeiter-Stellen hinaus, ergibt sich demnach unter dem derzeitigen Sachstand ein rechnerischer Mehrbedarf von 1,218 Vollzeitstellen. Da jeweils Richtwerte zu Grunde gelegt werden, ist nach hiesiger Einschätzung eine zusätzliche Vollzeitstelle ausreichend. 1.2 Jugendförderung Zum 31.12.2015 befanden sich 114 Kinder und Jugendliche unter den der Stadt Wesseling zugewiesenen Flüchtlingen, die mit etwa 70 % der Gesamtzahl im unmittelbaren Einzugsbereich des städtischen Jugendzentrums dauerhaft wohnen. Die Mitarbeiter/innen des Jugendzentrums haben bereits jetzt schon dort bestehende Angebote für diesen Personenkreis geöffnet und erweitert, mit dem Ziel die Flüchtlinge in die städtischen Freizeit- und Bildungsmaßnahmen zu integrieren. Das Angebot wurde auch angenommen: Beim „Ferienspass“ in den Osterferien haben von 30 Teilnehmern 10 Flüchtlingskinder teilgenommen. Das Jugendzentrum soll eine Anlaufstelle für jugendliche Migranten und deren Eltern nicht nur zur Freizeitgestaltung sondern auch zu weiterführenden Beratungen werden und den Migranten die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe eröffnen. Bereits seit Jahren wird mit der Streetwork erfolgreiche Integrationsarbeit für Jugendliche mit Migrationshintergrund geleistet und es ist gelungen, Jugendliche in die „Internationale Familiengruppe des Jugendzentrums“ zu integrieren. Wie im Jugendhilfeausschuss bereits kommuniziert wurde, ist in Kooperation mit den evangelischen Kirchengemeinden Kreuzkirche und Apostelkirche das Betreuungsangebot für Kinder in den Räumlichkeiten der Kreuzkirche für Kinder und der Apostelkirche für Jugendliche auch nach der Wiedereröffnung des Jugendzentrums beibehalten worden. Die Jugendarbeit erstreckt sich nunmehr auf mehrere Standorte und erfordert somit höhere Personalressourcen. Die notwendige Erweiterung des Angebots, beispielsweise um schulpflichtige Kinder aus den Flüchtlingsfamilien in das Schulsystem zu integrieren und dort bei auftretenden Problemen wirksam zu betreuen, kann mit dem vorhandenen Personal ebenfalls nicht gewährleistet werden. Die Ressourcen können nicht durch Einsparungen oder Umorganisation erwirtschaftet werden. 2. Lösung 2.1 Beistandschaften, Vormundschaften und Wirtschaftliche Erziehungshilfe Zur Sicherung der Aufgabenerfüllung wird eine weitere Sachbearbeiterstelle in Vollzeit vergütet nach Entgeltgruppe E 9 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 10 ÜBesG NRW eingerichtet. Bei weiterem Anstieg der Fallzahlen ist die Personalausstattung erneut zu prüfen und ggf. anzupassen 2.2 Jugendförderung Zur Erfüllung der Integrationsaufgabe und der Gewährung einer fachgerechten pädagogischen Betreuung der aufgenommen Kinder und Jugendlichen wird eine zusätzliche Sozialarbeiterstelle, vergütet nach Entgeltgruppe S 11b TVöD SuE in Vollzeit eingerichtet. Die Stelle wird dem Bereich -51/ Jugendförderung/Jugendzentrum- angegliedert Bei weiterem Anstieg der Flüchtlingszahlen ist die Personalausstattung erneut zu prüfen und ggf. anzupassen. 3. Alternativen Kein Vorschlag 4. Finanzielle Auswirkungen 4.1 Beistandschaften, Vormundschaften und Wirtschaftliche Erziehungshilfe Die entstehenden Personalkosten von  ca. 67.0000 € pro Jahr (einschließlich Pensions- und Beihilferückstellungen) nach Besoldungsgruppe A 10 ÜBesG NRW oder  ca. 61.0000 € pro Jahr nach Entgeltgruppe E 9 TVöD können durch die Verwaltungskostenpauschale für die Betreuung minderjähriger Flüchtlinge aufgebracht werden. 4.2 Jugendförderung Es entstehen Mehrkosten von  ca. 69.400 € pro Jahr nach Entgeltgruppe S 11b TVöD SuE. (Personalkosteneckwerten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement). Die Mehrkosten 2016 können aus dem laufenden Budget finanziert werden, ab dem Haushaltsjahr 2017 ist der Aufwand über den Haushaltsplan bereitzustellen.