Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg a)Angelegenheiten der Rechnungsprüfung b)Niederschrift – Verwendung von Tonbandaufzeichnungen )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,7 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg 
a)Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
b)Niederschrift – Verwendung von Tonbandaufzeichnungen     ) Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg 
a)Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
b)Niederschrift – Verwendung von Tonbandaufzeichnungen     )

öffnen download melden Dateigröße: 7,7 kB

Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 24. Sitzung des Rates am Dienstag, den 13.11.2007. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 18:53 Uhr TOP Betreff 2 Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg a)Angelegenheiten der Rechnungsprüfung b)Niederschrift – Verwendung von Tonbandaufzeichnungen Bürgermeister Koerdt weist zunächst darauf hin, dass sowohl im Beschluss als auch in der Geschäftsordnung der Begriff Tonband in Tonträger abgeändert werde. Beschluss: zu a): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Hauptausschusses, § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg, wie in der Begründung zur Sitzungsvorlage vorgeschlagen, zu ändern. zu b): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Hauptausschusses, der Erstellung von Tonträgeraufzeichnungen über die Sitzungen des Rates zur eventuellen Unterstützung bei der Anfertigung der jeweiligen Niederschrift zuzustimmen. Die Tonträgeraufzeichnungen sind jeweils innerhalb einer Woche nach der folgenden Ratssitzung zu löschen, sofern in dieser Sitzung keine Einwände vorgetragen worden sind, die es erforderlich machen, die Tonträgeraufzeichnungen nochmals abzuhören. Der Rat beschließt weiterhin, die vorstehende Regelung in § 24 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg aufzunehmen. Die geänderte Fassung der Geschäftsordnung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.11.2007 Seite 2