Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
118 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
31.10.14, 12:02
Aktualisiert
31.10.14, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 76/2014
30.10.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
19.11.2014
Kreisausschuss
26.11.2014
Kreistag
10.12.2014
Änderung des Taxentarifes vom 09.10.2013
Sachbearbeiter/in: Frau Grote
Tel.: 15 - 287
Abt.: 36
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die 12. Verordnung vom 09.10.2013 über die Festsetzung von
Beförderungsentgelten für den Verkehr mit den im Kreis Euskirchen zugelassenen Taxen (Taxentarif)
entsprechend der Anlage 1 zu ändern.
Begründung:
1. Durch Beschluss des Kreistages vom 09.10.2013 ist folgender Taxentarif im Kreis Euskirchen in
Kraft:
1.
2. a)
b)
3. a)
b)
4.
Grundgebühr
jeder weitere km
werktags von 06.00– 22.00 Uhr
jeder weitere km
werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
Zuschlag Großraumtaxi
Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern
Entgelt für Wartezeiten pro Stunde
2,75 €
1,65 €
1,70 €
5 ,80 €
7,90 €
28,00 €
-2Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. hat mit Schreiben vom
25.08.2014 eine Erhöhung des Taxentarifes beantragt. Begründet wird der Antrag mit der Einführung
des Mindestlohnes. Nach der derzeitigen Rechtslage müssen alle Taxiunternehmer ab dem 01.
Januar 2015 den Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde bezahlen. Ein vom Deutschen Taxi- und
Mietwagenverband e.V. in Auftrag gegebenes Gutachten eines vereidigten Sachverständigen der
Industrie- und Handelskammer Düsseldorf hat ergeben, dass im Bundesdurchschnitt derzeit ca.6,50 €
brutto an Taxifahrer gezahlt werden. Das bedeutet, dass mit der Einführung des Mindestlohnes die
Bruttolöhne um 36 % steigen. Hinzu kommen noch höher ausfallende Arbeitgeberanteile an den
Lohnkosten. Für den Kreis Euskirchen beantragt die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein
Taxi-Mietwagen e.V. daher folgende Erhöhung:
1.
2. a)
b)
3. a)
b)
4.
Grundgebühr
jeder weitere km
werktags in der Zeit von 06.00 – 22.00 Uhr
jeder weitere km
werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
Zuschlag Großraumtaxi
Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern
Entgelt für Wartezeiten pro Stunde
3,40 €
2,10 €
2,20 €
7,30 €
9,90 €
35,00 €
Das nach § 51 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorgeschriebene Anhörverfahren wurde
in den Städten und Gemeinden des Kreises und bei den Taxi-Unternehmern durchgeführt. Dem
Antrag der Fachvereinigung stimmen zwei Gemeinden zu, zwei sind gegen eine Tariferhöhung in der
beantragten Höhe und sieben Gemeinden äußerten sich nicht. Von den Taxi-Unternehmern
befürworten 23 (43 %) den Antrag, drei (6 %) sind gegen eine Tariferhöhung und 27 (51 %)
Unternehmer äußerten sich nicht.
Im Hinblick auf die gutachterlichen Äußerung der IHK Aachen vom 10.10.2014, wonach eine
Tarifanpassung sowohl wirtschaftlich als auch bürgerverträglich geschehen sollte, sowie dem
interkommunalen Vergleich hält die Verwaltung eine Änderung bei den wesentlichen Tarifelementen
für gerechtfertigt.
1.
2. a)
b)
3. a)
b)
4.
Grundgebühr
jeder weitere km
werktags in der Zeit von 06.00 – 22.00 Uhr
jeder weitere km
werktags 22.00 – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
Zuschlag Großraumtaxi
Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern
Entgelt für Wartezeiten pro Stunde
*Bisheriger Betrag nur gerundet
3,10 €
1,90 €
2,00 €
6,00 € *
8,00 € *
33,00 €
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)