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Beschlussvorlage GB (Änderung des Taxentarifes vom 09.10.2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
118 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
31.10.14, 12:02
Aktualisiert
31.10.14, 12:02
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 76/2014 30.10.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 19.11.2014 Kreisausschuss 26.11.2014 Kreistag 10.12.2014 Änderung des Taxentarifes vom 09.10.2013 Sachbearbeiter/in: Frau Grote Tel.: 15 - 287 Abt.: 36 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die 12. Verordnung vom 09.10.2013 über die Festsetzung von Beförderungsentgelten für den Verkehr mit den im Kreis Euskirchen zugelassenen Taxen (Taxentarif) entsprechend der Anlage 1 zu ändern. Begründung: 1. Durch Beschluss des Kreistages vom 09.10.2013 ist folgender Taxentarif im Kreis Euskirchen in Kraft: 1. 2. a) b) 3. a) b) 4. Grundgebühr jeder weitere km werktags von 06.00– 22.00 Uhr jeder weitere km werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen Zuschlag Großraumtaxi Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern Entgelt für Wartezeiten pro Stunde 2,75 € 1,65 € 1,70 € 5 ,80 € 7,90 € 28,00 € -2Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. hat mit Schreiben vom 25.08.2014 eine Erhöhung des Taxentarifes beantragt. Begründet wird der Antrag mit der Einführung des Mindestlohnes. Nach der derzeitigen Rechtslage müssen alle Taxiunternehmer ab dem 01. Januar 2015 den Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde bezahlen. Ein vom Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e.V. in Auftrag gegebenes Gutachten eines vereidigten Sachverständigen der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf hat ergeben, dass im Bundesdurchschnitt derzeit ca.6,50 € brutto an Taxifahrer gezahlt werden. Das bedeutet, dass mit der Einführung des Mindestlohnes die Bruttolöhne um 36 % steigen. Hinzu kommen noch höher ausfallende Arbeitgeberanteile an den Lohnkosten. Für den Kreis Euskirchen beantragt die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. daher folgende Erhöhung: 1. 2. a) b) 3. a) b) 4. Grundgebühr jeder weitere km werktags in der Zeit von 06.00 – 22.00 Uhr jeder weitere km werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen Zuschlag Großraumtaxi Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern Entgelt für Wartezeiten pro Stunde 3,40 € 2,10 € 2,20 € 7,30 € 9,90 € 35,00 € Das nach § 51 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorgeschriebene Anhörverfahren wurde in den Städten und Gemeinden des Kreises und bei den Taxi-Unternehmern durchgeführt. Dem Antrag der Fachvereinigung stimmen zwei Gemeinden zu, zwei sind gegen eine Tariferhöhung in der beantragten Höhe und sieben Gemeinden äußerten sich nicht. Von den Taxi-Unternehmern befürworten 23 (43 %) den Antrag, drei (6 %) sind gegen eine Tariferhöhung und 27 (51 %) Unternehmer äußerten sich nicht. Im Hinblick auf die gutachterlichen Äußerung der IHK Aachen vom 10.10.2014, wonach eine Tarifanpassung sowohl wirtschaftlich als auch bürgerverträglich geschehen sollte, sowie dem interkommunalen Vergleich hält die Verwaltung eine Änderung bei den wesentlichen Tarifelementen für gerechtfertigt. 1. 2. a) b) 3. a) b) 4. Grundgebühr jeder weitere km werktags in der Zeit von 06.00 – 22.00 Uhr jeder weitere km werktags 22.00 – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen Zuschlag Großraumtaxi Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern Entgelt für Wartezeiten pro Stunde *Bisheriger Betrag nur gerundet 3,10 € 1,90 € 2,00 € 6,00 € * 8,00 € * 33,00 € gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)