Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,7 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 24. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 13.11.2007.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
18:53 Uhr
TOP
Betreff
15
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und
eines Ratsmitgliedes zur Erneuerung der Flutlichtanlage auf dem
Sportplatz in Kirchtroisdorf
Auf die Frage des Herrn Druch, ob die durch das Umstürzen des Flutlichtmastes
entstandenen
Schäden
geltend
gemacht
werden
konnten,
erklärt
stellvertretender Fachbereichsleiter Naujock, dass die Schäden an der
Umrandung der Anlage bereits entsprechend behoben wurden.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für
die Durchführung der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt
Bedburg für das Haushaltsjahr 2008 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
14
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschließung der Sechzehnten Änderungssatzung zur Satzung über die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg
(abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen)
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die sechzehnte Änderungssatzung zur Satzung
über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das
Haushaltsjahr 2008.
Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage 9 beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
15
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und
eines Ratsmitgliedes zur Erneuerung der Flutlichtanlage auf dem
Sportplatz in Kirchtroisdorf
Auf die Frage des Herrn Druch, ob die durch das Umstürzen des Flutlichtmastes
entstandenen
Schäden
geltend
gemacht
werden
konnten,
erklärt
stellvertretender Fachbereichsleiter Naujock, dass die Schäden an der
Umrandung der Anlage bereits entsprechend behoben und erstattet wurden.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters
und eines Ratsmitgliedes vom 29.10.2007 betreffend die Leistung einer
außerplanmäßigen Ausgabe zur Erneuerung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz in
Kirchtroisdorf gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung NRW.
Die Dringlichkeitsentscheidung ist Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage 9
beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.11.2007
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