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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. auf Überlassung von 5% der jährlichen Sportpauschale)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
30.05.16, 17:06
Aktualisiert
06.10.16, 13:01
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. auf Überlassung von 5% der jährlichen Sportpauschale) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. auf Überlassung von 5% der jährlichen Sportpauschale) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. auf Überlassung von 5% der jährlichen Sportpauschale)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 100/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Allgemeine Verwaltung - 41 - Vorlage für Rat Ausschuss für Sport und Freizeit Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. auf Überlassung von 5% der jährlichen Sportpauschale Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 41 - 23.05.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 100/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Schmieden 23.05.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Ausschuss für Sport und Freizeit Ausschuss für Sport und Freizeit @GRM4@ Betreff: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. auf Überlassung von 5% der jährlichen Sportpauschale Beschlussentwurf: Der Bürgerantrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. vom 12.05.2016 auf Überlassung von 5 % der jährlichen Sportpauschale wird zur weiteren inhaltlichen Beratung an den Ausschuss für Sport und Freizeit verwiesen. Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 12.05.2016 stellt der Stadtsportverband Wesseling e.V. einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW. Der Antragsteller bittet um Weiterleitung der nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) durch das Land gewährten pauschalen Zuweisung an die Gemeinden zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Sportbereich (Sportpauschale) in Höhe von 5%. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. 2. Lösung Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW und des § 6 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling ist der Hauptausschuss zuständig. Er hat die Anregung hingehend ihrer Zulässigkeit zu prüfen und überweist diese an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die nächste Sitzung des Hauptausschusses für den 06.09.2016 terminiert ist, zieht der Rat die Angelegenheit an sich und verweist an den zuständigen Ausschuss. Die sachliche Zuständigkeit liegt beim Ausschuss für Sport und Freizeit. Dieser hat den Antrag inhaltlich zu beraten und einen Beschluss zu fassen. Gemäß § 6 Abs. 8 der Hauptsatzung ist der Antragsteller über den Beschluss des Hauptausschusses (vorliegend des Rates) durch die Verwaltung zu unterrichten. Eine weitere Unterrichtung erfolgt nach sachlicher Entscheidung. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Sportpauschale beträgt in 2016 insgesamt 97.769 Euro. Eine 5%ige Weiterleitung würde 4.888,45 Euro ergeben.