Daten
Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
30.05.16, 17:06
Aktualisiert
06.10.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
100/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Allgemeine Verwaltung
- 41 -
Vorlage für
Rat
Ausschuss für Sport und Freizeit
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. auf Überlassung von 5% der jährlichen Sportpauschale
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 41 -
23.05.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 100/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Schmieden
23.05.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Ausschuss für Sport und Freizeit
Ausschuss für Sport und Freizeit
@GRM4@
Betreff:
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. auf Überlassung von
5% der jährlichen Sportpauschale
Beschlussentwurf:
Der Bürgerantrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. vom 12.05.2016 auf Überlassung von 5 % der
jährlichen Sportpauschale wird zur weiteren inhaltlichen Beratung an den Ausschuss für Sport und Freizeit
verwiesen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 12.05.2016 stellt der Stadtsportverband Wesseling e.V. einen Bürgerantrag gemäß § 24
GO NRW.
Der Antragsteller bittet um Weiterleitung der nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) durch das Land
gewährten pauschalen Zuweisung an die Gemeinden zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im
Sportbereich (Sportpauschale) in Höhe von 5%.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
2. Lösung
Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW und des § 6 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling ist der Hauptausschuss zuständig. Er hat die Anregung hingehend ihrer Zulässigkeit zu prüfen und überweist diese an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Unter Berücksichtigung der
Tatsache, dass die nächste Sitzung des Hauptausschusses für den 06.09.2016 terminiert ist, zieht der Rat
die Angelegenheit an sich und verweist an den zuständigen Ausschuss.
Die sachliche Zuständigkeit liegt beim Ausschuss für Sport und Freizeit. Dieser hat den Antrag inhaltlich zu
beraten und einen Beschluss zu fassen.
Gemäß § 6 Abs. 8 der Hauptsatzung ist der Antragsteller über den Beschluss des Hauptausschusses (vorliegend des Rates) durch die Verwaltung zu unterrichten. Eine weitere Unterrichtung erfolgt nach sachlicher
Entscheidung.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Sportpauschale beträgt in 2016 insgesamt 97.769 Euro. Eine 5%ige Weiterleitung würde 4.888,45 Euro
ergeben.