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Beschlussvorlage GB (Befristeter Zeitvertrag für die Betreuungsbehörde)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
04.11.14, 14:46
Aktualisiert
04.11.14, 14:46
Beschlussvorlage GB (Befristeter Zeitvertrag für die Betreuungsbehörde) Beschlussvorlage GB (Befristeter Zeitvertrag für die Betreuungsbehörde)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 80/2014 31.10.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 06.11.2014 Kreisausschuss 26.11.2014 Befristeter Zeitvertrag für die Betreuungsbehörde Sachbearbeiter/in: Frau Geschwind Tel.: 15-180 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 343 06 Zeile: 11 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Durchführung folgender Personalmaßnahme zu: Im Geschäftsbereich III wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein auf zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag für eine 0,5 Dienstkraft abgeschlossen, um den Mehraufwand durch Fallzahlensteigerungen in der Betreuungsbehörde bewältigen zu können. -2Begründung: Seit Jahren steigen die Fallzahlen in der Betreuungsbehörde an. Die Anzahl der Sachverhaltsaufklärungen zur Feststellung eines Betreuungsbedarfs hat sich seit 2007 mehr als verdoppelt. Ähnlich entwickelten sich die Fallzahlen in den Betreuungsverfahren bei den Amtsgerichten. Zur Bewältigung der allergrößten akuten Probleme in der Erwachsenenbetreuung ist ein bislang zur Hälfte in der Betreuungsbehörde eingesetzter Sozialarbeiter inzwischen voll in der Betreuungsbehörde tätig. Als Zwischenlösung soll der von ihm bislang besetzte Planstellenanteil in der Jugendgerichtshilfe zunächst für zwei Jahre mit einem 0,5-Zeitvertrag besetzt werden. Die Tendenz der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung gibt jedoch Anlass zur Vermutung, dass sich ein dauerhafter Planstellenmehrbedarf in der Betreuungsbehörde ergibt. Darüber hinaus ist zum 01.07.2014 das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde in Kraft getreten. Die hier festgeschriebenen umfassenden Aufgabenerweiterungen führen zu einem erheblichen Personalmehraufwand. Die Aufgabenmehrungen für die Betreuungsbehörde umfassen insbesondere    die obligatorische Anhörung durch das Betreuungsgericht vor der Bestellung eines Betreuers und der Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes in jedem Einzelfall, die pflichtige Erstellung eines qualifizierten Sozialberichts und die Pflicht, andere Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird, zu vermitteln. Der damit verbundene erhebliche Arbeitsaufwand wird vermutlich mit dem vorhandenen Personal der Betreuungsbehörde - auch unter Berücksichtigung der Aufstockung um 0,5 Zeitvertrag - nicht aufgefangen werden können. Die Entwicklung des tatsächlichen Mehraufwandes durch die neue gesetzliche Regelung wird zunächst beobachtet. Die Verwaltung geht jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand davon aus, dass in 2015 durch einen weiteren Zeitvertrag in der Betreuungsbehörde nachgebessert werden muss. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)