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Mitteilungsvorlage (Bedarfszahlen der Teilnehmer/innen in den Offenen Ganztagsschulen für das Schuljahr 2016/2017)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
24.05.2016
Erstellt
09.05.16, 13:01
Aktualisiert
09.05.16, 13:01
Mitteilungsvorlage (Bedarfszahlen der Teilnehmer/innen in den Offenen Ganztagsschulen für das Schuljahr 2016/2017) Mitteilungsvorlage (Bedarfszahlen der Teilnehmer/innen in den Offenen Ganztagsschulen für das Schuljahr 2016/2017) Mitteilungsvorlage (Bedarfszahlen der Teilnehmer/innen in den Offenen Ganztagsschulen für das Schuljahr 2016/2017)

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Sitzungsvorlage Nr.: 76/2016 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bedarfszahlen der Teilnehmer/innen in den Offenen Ganztagsschulen für das Schuljahr 2016/2017 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 03.05.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 76/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Jürgen Marx 03.05.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Bedarfszahlen der Teilnehmer/innen in den Offenen Ganztagsschulen für das Schuljahr 2016/2017 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Zum 31.03.2016 wurde bei der Bezirksregierung in Köln ein Antrag auf Fördermittel für 822 Teilnehmer/innen an der Betreuung im Offenen Ganztag, darunter 33 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und 18 Flüchtlingskinder gestellt (siehe Anlage). Damit liegt die Betreuungsquote bei 61,9 %. Zum Vergleich sind die tatsächlichen OGS-Teilnehmerzahlen am jeweiligen Stichtag(erster Schultag nach den Herbstferein bzw. 15.10.2015) der letzten drei Schuljahre in der Anlage 2 aufgeführt, Das Land hat durch eine Erlassänderung die Landeszuweisung erhöht, um der zwischenzeitlich eingetretenen Steigerung der Personalkosten Rechnung zu tragen. Ab 01.08.2016 soll es dann jährlich eine Dynamisierung des Landesanteils in Höhe von zusätzlich 3 % geben. Ab 01.08.2016 gelten folgende Fördersätze: pro OGS-Kind und Schuljahr: 994,00 € mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf: 2.003,00 € Pflichtanteil der Stadt: 435,00 € freiwilliger Anteil der Stadt: 217,50 € mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf: 160,00 € Die vorgenannten Beträge werden jeweils zum 01.08. des Folgejahres um 3 % erhöht, ausgenommen der freiwillige Anteil der Stadt. Ab 01.08.2016 kann als Höchstbetrag der Elternbeiträge bis zu 180 € angesetzt werden; derzeit beträgt dieser 150 € in Wesseling.