Daten
Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
24.05.2016
Erstellt
09.05.16, 13:01
Aktualisiert
09.05.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
76/2016
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bedarfszahlen der Teilnehmer/innen in den Offenen Ganztagsschulen für das Schuljahr 2016/2017
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
03.05.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 76/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Jürgen Marx
03.05.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Bedarfszahlen der Teilnehmer/innen in den Offenen Ganztagsschulen für das Schuljahr 2016/2017
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Zum 31.03.2016 wurde bei der Bezirksregierung in Köln ein Antrag auf Fördermittel für 822 Teilnehmer/innen an der Betreuung im Offenen Ganztag, darunter 33 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und 18 Flüchtlingskinder gestellt (siehe Anlage). Damit liegt die Betreuungsquote bei 61,9 %.
Zum Vergleich sind die tatsächlichen OGS-Teilnehmerzahlen am jeweiligen Stichtag(erster Schultag nach
den Herbstferein bzw. 15.10.2015) der letzten drei Schuljahre in der Anlage 2 aufgeführt,
Das Land hat durch eine Erlassänderung die Landeszuweisung erhöht, um der zwischenzeitlich eingetretenen Steigerung der Personalkosten Rechnung zu tragen. Ab 01.08.2016 soll es dann jährlich eine Dynamisierung des Landesanteils in Höhe von zusätzlich 3 % geben.
Ab 01.08.2016 gelten folgende Fördersätze:
pro OGS-Kind und Schuljahr:
994,00 €
mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf: 2.003,00 €
Pflichtanteil der Stadt:
435,00 €
freiwilliger Anteil der Stadt:
217,50 €
mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf: 160,00 €
Die vorgenannten Beträge werden jeweils zum 01.08. des Folgejahres um 3 % erhöht, ausgenommen der
freiwillige Anteil der Stadt.
Ab 01.08.2016 kann als Höchstbetrag der Elternbeiträge bis zu 180 € angesetzt werden; derzeit beträgt
dieser 150 € in Wesseling.