Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
12.11.12, 12:57
Aktualisiert
19.11.12, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
114/2012
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991-301
Datum:
19. November 2012
Friedhofsangelegenheiten
hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Termin
22.11.2012
Haupt- und Finanzausschuss
29.11.2012
Rat
13.12.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Für die Nutzung der kommunalen Friedhöfe erhebt die Gemeinde Leopoldshöhe Gebühren nach der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19.03.2003 in der Fassung der Änderung vom 16. Dezember 2010.
Mittlerweile liegt die jährliche Gebührenkalkulation des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft (IKH)
vor. Das Gutachten sieht kleinere Anpassungen in den wesentlichen Gebührentatbeständen vor, wobei in
einzelnen Fällen auch Gebührensenkungen errechnet wurden.
Diesen vorgeschlagenen Anpassungen sollte aus Sicht der Verwaltung gefolgt werden.
Eine gravierende Änderung ist beim Gebührentatbestand : „Verlängerung von Nutzungsrechten“ vorgesehen.
Hier wurde bisher, je nach Grabart, 1/35 bzw. 1/30 der Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte je Grabstelle und Verlängerungsjahr als Verlängerungsgebühr erhoben (1/35 bei Erdwahlgräbern und 1/30 bei Urnenwahlgräbern - entspricht den Nutzungszeiten der jeweiligen Grabarten).
Aus Sicht des IKH ist unter Berücksichtigung der allgemeinen Kosten für die Friedhofsunterhaltung und der
Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Gräberfelder eine Umstellung und Anpassung der Verlängerungsgebühren erforderlich. Das IKH geht in der Kalkulation von einer separaten Gebühr für das 1. Verlängerungsjahr aus, welche auch die Verwaltungsgebühren für die Genehmigung der Verlängerung beinhaltet.
Hier sollte aus Sicht der Verwaltung jedoch von diesem System abgewichen werden und stattdessen ein
gesonderter Gebührentatbestand für die Genehmigungsgebühr in die Satzung aufgenommen werden.
Die Umstellung des Systems zieht allerdings eine deutliche Steigerung der Gebühren für die Verlängerung
nach sich, dies ist jedoch aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung bei der Friedhofsunterhaltung aus
Sicht des IKH unvermeidlich.
-2-
Im Ergebnis der Finanzierungsrechnung ist im 3-Jahres-Mittelwert nach dem Gutachten ein Kostendeckungsgrad gegenüber den entgeltfähigen Kosten von 91,2 % erreicht worden (Gebühren jährlich real lt.
Haushaltsrechnung). Bei den Gebühren laut HHR für 2011sind dies sogar 102,5 %.
Dies ist u.a. auf eine günstige Entwicklung der Einnahmen zurückzuführen.
Gleichwohl wird, auch im Hinblick auf einen zu erwartenden Rückgang der Einnahmen in diesem Jahr, eine
Anpassung der Friedhofsgebühren in der in dem beigefügten Entwurf vorgesehenen Weise aus Sicht der
Verwaltung empfohlen.
Die Gebührenkalkulation des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft ist dieser Vorlage auszugsweise
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
a) Die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe wird gebilligt.
b) Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz wird die im Entwurf vorliegende
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der
Gemeinde Leopoldshöhe genehmigt, mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu beschließen.
Schemmel