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Beschlussvorlage (Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
12.11.12, 12:57
Aktualisiert
12.11.12, 12:57
Beschlussvorlage (Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

6. Satzung vom zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 16. Dezember 2010 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.September 2012 (GV.NRW 2012 S. 421) und der §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV.NRW. 2011 S. 687) und des § 33 der Satzung über das Friedhofsund Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 14. November 2003 in der z.Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung beschlossen: Die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 wird wie folgt geändert: §1 § 1 Abs. I bis III erhält folgende Fassung: I. Erwerb von Nutzungsrechten (1) Abgabe von Reihengräbern a) für Erwachsene b) für Kinder bis zu 5 Jahren c) für Urnen d) für anonyme Urnen e) Rasenreihengrab f) Urnenrasenreihengrab neu bisher * 1.080,00 650,00 570,00 120,00 780,00 380,00 1.050,00 650,00 550,00 150,00 750,00 400,00 1.220,00 900,00 860,00 490,00 1.200,00 900,00 850,00 500,00 (2) Abgabe von Wahlgräbern a) Erdwahlgrab pro Grabstelle b) Urnenwahlgrab (bis zu 4 Urnen) c) Rasenwahlgrab (pro Grabstelle) d) Urnenrasenwahlgrab (bis zu 2 Urnen) (3) Verlängerung von Nutzungsrechten an bestehenden Wahlgräbern je Grabstelle und Jahr a) Wahlgrab 56,00 -,-b) Rasenwahlgrab 40,00 -,-c) Urnenwahlgrab 4er 43,00 -,-d) Urnenrasenwahlgrab 2er 22,00 -,-II. Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung der a. Trauerhalle b. Leichenhalle (pro Tag) 300,00 50,00 300,00 30,00 III. Sonstige Gebühren (1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes, das Ausschmücken des Grabes, Transport von Kränzen und Grabschmuck zum Grab a) Erdgrab 490,00 (Rasengräber und Rasenreihengräber für Erwachsene) b) Reihengräber für Kinder bis 5 Jahre 340,00 c) Urnenbeisetzungen 100,00 d) Erdgrab 490,00 (Wahlgräber und Rasenwahlgräber für Erwachsene) e) Umbettung Sarg 780,00 f) Umbettung Urne 350,00 450,00 300,00 100,00 450,00 700,00 360,00 (2) Abräumen des Grabes nach der Beisetzung, Entsorgen von Kränzen und Blumenschmuck, Abtragen des Grabhügels, einmaliges Auffüllen mit Pflanzerde a) Erdgrab (Reihengräber und Wahlgräber) b) Urnengräber 80,00 45,00 80,00 40,00 (3) Räumung von Gräbern nach Ablauf der Ruhezeit oder bei vorzeitiger Auflösung der Grabstätte (Abräumen und Entsorgung von Bepflanzungen Einsäen mit Rasen) a) Räumung Sarggrab (pro Grabstelle) b) Räumung Urnengrab c) Entsorgung Grabstein Sarggrab d) Entsorgung Grabstein Urnengrab 180,00 65,00 70,00 30,00 150,00 65,00 60,00 30,00 (4) Verwaltungsgebühren a) Grabmalgenehmigung 35,00 b) Genehmigung Urnenbeisetzung in Erdgrab 50,00 c) Genehmigung vorzeitige Auflösung 50,00 von Grabstellen d) Genehmigung Verlängerung Wahlgrabstätten 50,00 § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. * Werte nur nachrichtlich 40,00 50,00 50,00 -,--