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Info GB (Einfach für Alle. Inklusionsplan für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
22 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
10.11.14, 12:01
Aktualisiert
18.11.14, 12:04
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 26/2014 29.10.2014 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 18.11.2014 Einfach für Alle. Inklusionsplan für den Kreis Euskirchen Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 16.4.2012 den Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Inklusionsplanes für den Kreis Euskirchen gefasst. Prozessbegleitend ist eine interfraktionell besetzte Arbeitsgruppe (13 Mitglieder) eingesetzt worden. Gem. der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 hat sich auch Deutschland verpflichtet, die Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Letztlich ist auch der Kreis Euskirchen gefordert, dies in die Praxis umzusetzen. Inklusion verändert die bisherigen Perspektiven. Es geht nicht darum, Menschen mit Behinderung in die bestehenden Strukturen zu integrieren, sondern die gesellschaftlichen Strukturen so zu verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen gerecht werden. Inklusion beginnt mit einer Haltung des Respekts und der Wertschätzung gegenüber allen Menschen und ihrer Vielfalt. Eine inklusive Gesellschaft sieht alle Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten, Bedarfen, der Herkunft, der Weltanschauung oder sexueller Identität als individuell, besonders und gleichberechtigt an. Es soll ein inklusionsfreundliches Klima geschaffen werden. Die Umgestaltung zu einer inklusiven Gesellschaft betrifft alle Lebensbereiche wie z.B. Arbeit, Bildung, Wohnen, Freizeit, Kultur, Gesundheit oder Pflege. Es gilt, die Inklusionsziele angemessen zu berücksichtigen und umzusetzen. Mit der federführenden Erstellung eines Inklusionskonzeptes ist in der Kreisverwaltung das Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) beauftragt worden. In einer kreisverwaltungsinternen Arbeitsgruppe sind die betroffenen Abteilungen in die Arbeit eingebunden (insbesondere 40, 50, 51, 53, Jobcenter). Bei Bedarf werden weitere Abteilungen beteiligt. Als mögliche Handlungsfelder sind folgende Bereiche identifiziert worden: Erziehung und Bildung Arbeit und Erwachsenenbildung Wohnen und persönliches Budget Teilhabe am kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben Gesundheit, Pflege und Alter Mobilität und Barrierefreiheit Öffentlichkeit, Bewusstseinsbildung und Bürgerbeteiligung. -2Es wird vorgeschlagen, nunmehr mit der konkreten Konzepterstellung zu beginnen und mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe eine erste Vorgehensweise zu erarbeiten. Hierzu müsste die Arbeitsgruppe personell besetzt werden. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)