Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
22 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
10.11.14, 12:01
Aktualisiert
18.11.14, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 26/2014
29.10.2014
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
18.11.2014
Einfach für Alle. Inklusionsplan für den Kreis Euskirchen
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 16.4.2012 den Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines
Inklusionsplanes für den Kreis Euskirchen gefasst. Prozessbegleitend ist eine interfraktionell besetzte
Arbeitsgruppe (13 Mitglieder) eingesetzt worden.
Gem. der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 hat sich auch Deutschland verpflichtet, die
Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Letztlich ist auch der Kreis Euskirchen
gefordert, dies in die Praxis umzusetzen.
Inklusion verändert die bisherigen Perspektiven. Es geht nicht darum, Menschen mit Behinderung in
die bestehenden Strukturen zu integrieren, sondern die gesellschaftlichen Strukturen so zu
verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen gerecht werden.
Inklusion beginnt mit einer Haltung des Respekts und der Wertschätzung gegenüber allen Menschen
und ihrer Vielfalt. Eine inklusive Gesellschaft sieht alle Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten,
Bedarfen, der Herkunft, der Weltanschauung oder sexueller Identität als individuell, besonders und
gleichberechtigt an. Es soll ein inklusionsfreundliches Klima geschaffen werden. Die Umgestaltung zu
einer inklusiven Gesellschaft betrifft alle Lebensbereiche wie z.B. Arbeit, Bildung, Wohnen, Freizeit,
Kultur, Gesundheit oder Pflege. Es gilt, die Inklusionsziele angemessen zu berücksichtigen und
umzusetzen.
Mit der federführenden Erstellung eines Inklusionskonzeptes ist in der Kreisverwaltung das
Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) beauftragt worden. In einer
kreisverwaltungsinternen Arbeitsgruppe sind die betroffenen Abteilungen in die Arbeit eingebunden
(insbesondere 40, 50, 51, 53, Jobcenter). Bei Bedarf werden weitere Abteilungen beteiligt.
Als mögliche Handlungsfelder sind folgende Bereiche identifiziert worden:
Erziehung und Bildung
Arbeit und Erwachsenenbildung
Wohnen und persönliches Budget
Teilhabe am kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben
Gesundheit, Pflege und Alter
Mobilität und Barrierefreiheit
Öffentlichkeit, Bewusstseinsbildung und Bürgerbeteiligung.
-2Es wird vorgeschlagen, nunmehr mit der konkreten Konzepterstellung zu beginnen und mit der
interfraktionellen Arbeitsgruppe eine erste Vorgehensweise zu erarbeiten. Hierzu müsste die
Arbeitsgruppe personell besetzt werden.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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