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Beschlussvorlage (:gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Bahnhofsumfeld Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes - Bauabschnitte BA 1-3 hier: - Beschluss über die Entwurfsplanungen für die Bauabschnitte BA 1-3 Bahnhofsumfeld (Leistungsphase 3 HOAI) - Beschluss über die Variante B 4 als Grundlage der Bauablaufplanung und temporären Ersatzmaßnahmen für den Bauabschnitt BA 1 )

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
219 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
23.05.16, 13:01
Aktualisiert
23.05.16, 13:01

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 78/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 66 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) :gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Bahnhofsumfeld Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes - Bauabschnitte BA 1-3 hier: - Beschluss über die Entwurfsplanungen für die Bauabschnitte BA 1-3 Bahnhofsumfeld (Leistungsphase 3 HOAI) - Beschluss über die Variante B 4 als Grundlage der Bauablaufplanung und temporären Ersatzmaßnahmen für den Bauabschnitt BA 1 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 66 - 12.05.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 78/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 12.05.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: :gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Bahnhofsumfeld Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes - Bauabschnitte BA 1-3 hier: - Beschluss über die Entwurfsplanungen für die Bauabschnitte BA 1-3 Bahnhofsumfeld (Leistungsphase 3 HOAI) - Beschluss über die Variante B 4 als Grundlage der Bauablaufplanung und temporären Ersatzmaßnahmen für den Bauabschnitt BA 1 Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die vorliegenden Entwurfsplanungen der Büros reicher haase associierte GmbH und Schüßler-Plan (Leistungsphase 3 HOAI) als Grundlage der Einbringung des Projektes „Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes - Bauabschnitte BA 1-3“ in den Gesamtantrag zur Stadterneuerung (STEP) 2017 ff der Stadt Wesseling. 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die Variante B 4 als Grundlage der Bauablaufplanung und temporären Ersatzmaßnahmen für den Bauabschnitt BA 1. Sachdarstellung: 1. Problem Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die :gesamtperspektive mit den Projektbereichen „Neugestaltung Bahnhofsumfeld und Innenstadt“ in den Jahren 2017 ff im Rahmen des Bund-Länder-Programmes „Aktive Stadtund Ortsteilzentren“ fortzusetzen und damit dem hohen Handlungsbedarf zur Aufwertung und Stärkung der Wesselinger Innenstadt Rechnung zu tragen. Entsprechend den Beratungen mit der BR Köln wird die Stadt Wesseling einen Gesamtantrag für die weiteren :gesamtperspektive-Projekte (Neugestaltung Bahnhofsumfeld/Innenstadt, Verfügungsfonds) einreichen, um das notwendige „Gesamttestat“ zu erhalten. Am 18.8.2015 wurde mit der BR Köln abgestimmt, dass der Gesamtantrag für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017 ff im Sommer 2016 eingereicht werden soll. Die Erarbeitung des Gesamtantrags umfasst neben der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts (IHK) die Konkretisierung der Planungen für die jeweiligen Bauabschnitte. Zur Antragseinreichung müssen für alle Projekte Entwurfsplanungen (Leistungsphase (LP) 3) einschließlich der Kostenberechnung und der notwendigen Beschlüsse der Gremien vorliegen. Nach Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit mit dem „Gesamttestat“ können separate Förderanträge für die Einzelmaßnahmen eingereicht werden. Der Projektbereich „Neugestaltung Bahnhofsumfeld“ besteht aus den folgenden Bauabschnitten:  BA 1 - Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-AdenauerStraße und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels  BA 2 - Sanierung und Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerbahnhof und Neugestaltung eines „Grünen Bands“- neue Grün- und Freibereiche im Bahnhofsumfeld  BA 3 - Umbau der L 300 im Bahnhofsbereich einschließlich Bushaltestellenkonzept Der Bauabschnitt BA 1 „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 KonradAdenauer-Straße und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels“ gliedert sich auf Grund der Komplexität und Art der Aufgabenstellung auf in die   technische Entwurfsplanung für die Einkürzung des Fußgängertunnels und die neuen Zugänge/Rampen zum Fußgängertunnel an Bahnhofsplatz und Flach-Fengler-Straße sowie für die unterirdische Umgestaltung des verbleibenden Fußgängertunnels und die Entwurfsplanung für die oberirdischen Freiflächen und Verkehrsanlagen im Bahnhofsbereich. Die vorgenannten Bauabschnitte werden von den Planungsbüros reicher haase associierte (rha) und Schüßler-Plan gemeinsam mit der Stadt Wesseling bearbeitet, da die Planungen räumlich und inhaltlich eng miteinander verflochten sind und einer intensiven planerischen Abstimmung und Koordination bedürfen. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz wurden in seiner Sitzung am 19.4.2016 Varianten für die ÖPNV-/Bushaltestellenkonzeption im Bahnhofsbereich sowie der Gestaltungsplan für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes (Bauabschnitte BA 1-3) vorgestellt (vgl. Vorlage 51/2016). Zudem wurden dem ASU mit einer ausführlichen Präsentation sowohl Varianten für die Bauablaufplanung des Bauabschnittes BA 1 (Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels) als auch erste Vorschläge für Ersatzmaßnahmen für die bauablaufbedingte zeitweise Sperrung des Fußgängertunnels einschließlich grober Kostengrößen vorgestellt (vgl. Vorlage 58/2016, Präsentation Büro Schüßler-Plan). Der ASU hat in seiner Sitzung am 19.4.2016 einstimmig beschlossen, die Variante 5 A für die ÖPNV-/Bushaltestellenplanung im Bahnhofsbereich weiter zu verfolgen (beidseitige Bushaltestellen, Wendemöglichkeit im südlichen Bereich des „Grünen Bandes“) und in die Entwurfsplanungen (LP 3) aufzunehmen. Zudem wurde der Gestaltungsplan des Büros rha einstimmig als Grundlage der Entwurfsplanungen und Kostenberechnungen für die BA 1-3 Bahnhofsumfeld beschlossen. Zur Bauablaufplanung hat der ASU in seiner Sitzung am 19.4.2016 mehrheitlich beschlossen, die vorgestellte Variante B (Komplettsperrung Zugänge Bahnhof/Bahnhofstraße) als Grundlage der Konkretisierung der Bauablaufplanung, der temporären Ersatzmaßnahmen und der Kalkulation der bauablaufbedingten Zusatzkosten für den BA 1 heran zu ziehen. Die Verwaltung und das Büro Schüßler-Plan wurden beauftragt, die bauablaufbedingt erforderlichen, im ASU vorgestellten Ersatzmaßnahmen (Bus-Shuttleverkehr zur Flach-Fengler-Straße, Fußgängerbehelfsbrücke) sowie die weiteren, vom ASU angeregten Ersatzmaßnahmen (Kleinbus/ASTaxi zu Haltepunkten WesselingNord/Süd, ebenerdige Querung der Bahngleise) zu prüfen und zu optimieren sowie die daraus resultierenden Zusatzkosten zu kalkulieren. 2. Lösung Die vorliegenden Entwurfsplanungen der Büros rha (Neugestaltungskonzept oberirdische Freiflächen/Verkehrsanlagen) und Schüßler-Plan (technische Planung Fußgängertunnel) sind wesentliche Grundlagen für die Einbringung des Projektes „BA 1-3 Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes“ in den Gesamtantrag für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017 ff im Sommer 2016. Gegenstand dieser Beschlussvorlage sind die Entwurfsplanungen und Kostenberechnungen für die in Kapitel 1 benannten Bauabschnitte BA 1-3, mit Ausnahme des Teilprojekts „BA 2 Sanierung und Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerbahnhof“. Das Teilprojekt „BA 2 Bürgerbahnhof“ ist Gegenstand der Beschlussvorlage 72/2016, die dem ASU in der gleichen Sitzung zur Beschlussfassung über die Entwurfsplanung (LP 3) vorgelegt wird. Die Vorlage 78/2016 beinhaltet sowohl die Entwurfsplanungen/Kostenberechnungen für die technischen/ unterirdischen Maßnahmen (Einkürzung Tunnel, Rückbau und Neubau Zugänge/Rampen, Umgestaltung des verbleibenden Tunnels) als auch für die oberirdischen Neugestaltungsmaßnahmen (Freiflächen und Verkehrsanlagen) der Bauabschnitte BA 1-3 im Bahnhofsumfeld. Zudem sind die Arbeitsergebnisse zur Konkretisierung der Bauablaufplanung und temporären Ersatzmaßnahmen enthalten. Hinsichtlich der detaillierten Planungsinhalte wird auf die umfangreichen Planungsunterlagen der Büros rha und Schüßler-Plan verwiesen (vgl. Anlagen). Die Planung wird in der Sitzung des Fachausschusses durch die beiden Büros vorgestellt. 2.1 Genehmigungserfordernis nach Fachplanungs- und Bauordnungsrecht Genehmigungsverfahren Eisenbahnrecht Nach Beratungen mit der Bezirksregierung Köln (Genehmigungsbehörde), der Landeseisenbahnverwaltung (Aufsichtsbehörde- LEV) und der Planungsabteilung der HGK AG ist festzuhalten, dass die geplanten Baumaßnahmen des BA 1 insgesamt Gegenstand eines Baugenehmigungsverfahrens der Stadt Wesseling sein können und kein Erfordernis für ein Fachplanungsverfahren nach Eisenbahnrecht besteht. Die Planungen werden regelmäßig mit den Beteiligten abgestimmt. Aktuelle Beratungen mit der Planungsabteilung der HGK AG und der LEV (zuletzt am 11.5.2016) hatten zum Ergebnis, dass für einige der vorgeschlagenen temporären Ersatzmaßnahmen ein Fachgenehmigungsverfahren nach § 18 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) erforderlich wird (vgl. Kapitel 2.3). Genehmigungsverfahren Straßenrecht Wie bereits dargestellt, ist nach Aussagen des Landesbetriebes Straßen.NRW kein straßenrechtliches Genehmigungsverfahren für die geplante Umgestaltung des innerstädtischen Teilabschnittes der L 300 KonradAdenauer-Straße notwendig. Der Landesbetrieb hat am 14.3.2016 seine grundsätzliche Zustimmung, einschließlich der bevorzugten ÖPNV-Variante 5 A, signalisiert. Im Hinblick auf die oberirdische Querung der L 300 im Verlauf der Bahnhofstraße hat der Landesbetrieb seine grundsätzliche Akzeptanz bestätigt; aus Verkehrssicherheitsgründen wird eine Lichtsignalanlage für die geplante Fußgängerquerung sowie die Beibehaltung einer Trennung von Fahrbahn und Gehwegen (keine Aufpflasterung der Fahrbahn) gefordert. Diese Anforderungen wurden in die Entwurfsplanung (LP 3) aufgenommen bzw. werden in der Ausführungsplanung (LP 5) umgesetzt. Baugenehmigungsverfahren Stadt Wesseling Zwischenzeitlich wurden Abstimmungen mit den beteiligten Fachbereichen der Stadt Wesseling, den Leitungsbetreibern und Fachgutachtern durchgeführt, um die wesentlichen rechtlichen und technischen Anforderungen der Baumaßnahme bereits im Rahmen der Entwurfsplanung abzuklären. Es wurde eine Brandschutztechnische Stellungnahme für die Baumaßnahme BA 1 (Einkürzung Tunnel, Rückbau und Neubau Zugänge/Rampen, Umgestaltung des verbleibenden Tunnels) erarbeitet, die die notwendigen Brandschutzmaßnahmen während der Bauphase und nach Inbetriebnahme des neugestalteten Fußgängertunnels festlegt (bauliche, anlagentechnische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen). Die Brandschutztechnische Stellungnahme wurde durch die Brandschutzdienststelle und die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Wesseling geprüft und bestätigt. Die notwendigen Brandschutzmaßnahmen sind in der Kostenberechnung (LP 3) enthalten; ein Brandschutzkonzept sowie die Umsetzung der Maßnahmen sind Gegenstand der Baugenehmigung und Ausführungsplanung (LP 4/5). Zudem wurden Aktenrecherchen und Expertengespräche durchgeführt, um die wesentlichen Planungsgrundlagen zur Tragfähigkeit des Untergrunds und den Grundwasserverhältnissen zu ermitteln. Diese Ergebnisse sind in die Entwurfsplanung und Kostenberechnung (LP 3) des Büros Schüßler-Plan eingeflossen; ein Baugrundgutachten wird im Rahmen der Ausführungsplanung (LP 5) erarbeitet. 2.2 Entwurfsplanungen für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes (Bauabschnitte BA 1-3) In die vorliegenden Entwurfsplanungen der Büros rha/Schüßler-Plan sind die Beschlüsse des ASU vom 19.4.2016 (ÖPNV-Variante 5 A, Gestaltungsplan Bahnhofsumfeld) sowie der Beschluss über die Variante 1 Bürgerbahnhof aufgenommen worden. Hinsichtlich der detaillierten Planinhalte wird auf die beiliegenden Pläne und Erläuterungsberichte der Büros rha und Schüßler-Plan verwiesen; die Abgrenzung der Bauabschnitte BA 1-3 ist im beigefügten Plan dargestellt (vgl. Anlagen). Die Planung wird in der Sitzung des Fachausschusses vorgestellt. Die Beschlussfassung über die Entwurfsplanungen (LP 3) für das Projekt „Neugestaltung Bahnhofsumfeld Bauabschnitte BA 1-3“ ist Voraussetzung für die fristgerechte Einbringung des Projektes in den Gesamtantrag für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017 ff im Sommer 2016. 2.3 Bauablaufplanung für den Bauabschnitt BA 1 und Vorschläge für temporäre Ersatzmaßnahmen Entsprechend dem Beschluss des ASU vom 19.4.2016 wurde die Variante B (Komplettsperrung Zugänge Bahnhof/Bahnhofstraße) der weiteren Konkretisierung/Optimierung der Bauablaufplanung und Kalkulation der bauablaufbedingten Zusatzkosten für den Bauabschnitt BA 1 zu Grunde gelegt. Bei Variante B war entsprechend diesem Planungsstand davon auszugehen, dass zur Realisierung dieser komplexen Baumaßnahme für einen Zeitraum von etwa 13 Monaten eine Komplettsperrung der Zugänge zum Fußgängertunnel aus Richtung Bahnhof/Bahnhofstraße erforderlich wird. Während dieses Zeitraums wäre die Stadtbahnhaltestelle der S 16 (Mittelbahnsteig) zwar durchgängig erreichbar, allerdings nur über die Zugänge aus Richtung Flach-Fengler-Straße. Während der Bauzeit der barrierefreien Rampe an der Flach-Fengler-Straße wäre auch der Zugang für mobilitätseingeschränkte Personen aus dieser Richtung nicht möglich, da dann lediglich die Treppen/Rolltreppen benutzbar wären. Bei Variante B war deshalb davon auszugehen, dass die Funktion des Fußgängertunnels als zentrale innerstädtische Verbindung für Fußgänger/Radfahrer von der Bahnhofs-/Rathausseite zur Flach-Fengler-Straße über den Zeitraum von etwa 13 Monaten nicht aufrecht erhalten werden kann. Da mit der Unterbrechung dieser wichtigen innerstädtischen Fußgängerverbindung erhebliche Beeinträchtigungen für Anwohner, Kunden und Besucher der Innenstadt, aber auch für die ÖPNV-Kunden (Buslinien/ Stadtbahnlinie 16) zu erwarten und, daraus resultierend, Nachteile für die Erreichbarkeit und Attraktivität der Wesselinger Innenstadt zu befürchten wären, wurden bereits begleitend zur Entwurfsplanung erste Vorschläge für temporäre Ersatzmaßnahmen entwickelt und dem ASU am 19.4.2016 vorgestellt. Ziel der temporären Ersatzmaßnahmen ist die Schaffung von baulichen und/oder organisatorischen Angeboten für mobile und/oder mobilitätseingeschränkte Fußgänger während der Sperrung des Fußgängertunnels. Diese Maßnahmen sollen gewährleisten, dass die vorgenannten Nutzergruppen möglichst komfortabel, umwegreduziert, zuverlässig und sicher von der Bahnhofs-/Rathausseite zur Flach-Fengler-Straßenseite bzw. zum Stadtbahnhaltepunkt Wesseling-Zentrum gelangen können. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für den Zeitraum der Unzugänglichkeit des Mittelbahnsteigs für mobilitätseingeschränkte Personen (Bau der neuen Rampen) Angebote zur Nutzung der Stadtbahnhaltepunkte Wesseling-Süd/Nord bereit gestellt werden. Als temporäre Ersatzmaßnahmen wurden in der ASU-Sitzung am 19.4.2016 bereits folgende Vorschläge vorgestellt (vgl. Präsentation Büro Schüßler-Plan):  Einrichtung eines Bus-Shuttleverkehrs zwischen der Bahnhofstraße und der Flach-Fengler-Straße (zwei alternative Busrouten, Haltepunkte L 300/Bahnhofstraße und Flach-Fengler-Straße/Westring am Forum),  Errichtung einer Fußgängerbehelfsbrücke zwischen der Bahnhofstraße und Flach-Fengler-Straße, mit oder ohne Aufzugsanlagen an beiden Seiten. Der ASU hat am 19.4.2016 die Prüfung folgender weiterer Ersatzmaßnahmen angeregt:  Zusätzlicher Einsatz eines Kleinbusses/ASTaxis vom Haltepunkt L 300/Bahnhofstraße zu den Stadtbahnhaltepunkten Wesseling-Nord und/oder Wesseling-Süd für Bahnnutzer,  Ebenerdige Querung der Bahngleise zwischen der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und dem Westring. Im Rahmen der Planungskonkretisierung wurden weitere Untervarianten zur Variante B vorgeschlagen; hierbei handelt es sich um bauliche Untervarianten für temporäre, unterirdische Fußgängertunnel (parallel zum bzw. mit Anschluss an den vorhandenen Tunnel, Varianten B 1 - B 3) bzw. für einen sogenannten „Tunnel im Tunnel“ (Fußgängerzugang über einen Treppenturm im Bahnhofsbereich und sicherer Durchgang zum/durch den Bestandstunnel mit Baustellentunnel, B 4). Alle vorgenannten baulichen und/oder organisatorischen Ersatzmaßnahmen wurden geprüft und mit den beteiligten Behörden/Unternehmen beraten; es wurden die Vor- und Nachteile ermittelt und die rechtlichen bzw. finanziellen Auswirkungen abgeklärt. Entsprechend dem derzeitigen Planungsstand wurden die Kosten für die jeweiligen Ersatzmaßnahmen (bauablaufbedingte Zusatzkosten der Baumaßnahme BA 1) kalkuliert. 2.3.1 Ebenerdige Querung der Bahngleise zwischen der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und dem Westring. Im Hinblick auf die bei einer ebenerdigen Bahnquerung zu prüfenden Schnittstellen mit dem Fachplanungsrecht (§ 18 AEG) wurden kurzfristig Abstimmungen mit der Planungsabteilung der HGK AG und der Landeseisenbahnverwaltung (LEV), zuletzt am 11.5.2016, durchgeführt. Als einzig theoretisch mögliche Behelfsquerungsstelle wurde seitens HGK/LEV eine Querung etwas nördlich des Mittelbahnsteigs, im Bereich des P+R-Parkplatzes, betrachtet; andere Querungsstellen (z.B. südlich des Mittelbahnsteigs, am sog. Notübergang) wurden seitens HGK/LEV direkt abgelehnt, da dort zahlreiche Gleise zu queren und erhebliche Sicherheitsrisiken zu erwarten wären. Die Beratungen mit HGK/LEV haben zum Ergebnis, dass grundsätzlich auch für eine nur temporäre Ersatzmaßnahme „ebenerdige Querung der Bahngleise“ ein Fachgenehmigungsverfahren nach § 18 AEG erforderlich wird. Die Stadt Wesseling wäre in der Pflicht, die Antragsunterlagen nach § 18 AEG zu erarbeiten. Das Genehmigungsverfahren nach § 18 AEG ist vor bzw. parallel zur Bauantragstellung und Erarbeitung der Ausführungsplanung für die Baumaßnahme BA 1 durchzuführen; anhand von Erfahrungswerten bei derartigen Verfahren ist von einer Genehmigungsdauer von etwa 10-12 Monaten auszugehen. Auf Grund der langen, nicht absehbaren Zeitdauer für das Fachgenehmigungsverfahren könnte damit die Einhaltung der bisher angestrebten Zeitschiene für die Weiterführung des BA 1 nicht gewährleistet werden. Nach derzeitigem Planungsstand ist die Einreichung des Gesamtantrags für die STEP 2017 ff, die Erarbeitung der Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung) und 5 (Ausführungsplanung) kurzfristig bis zum Herbst 2016 vorgesehen, um mit diesem Arbeitsstand noch im 4. Quartal 2016 den Einzelförderantrag für den BA 1 für die STEP)2017/2018 einreichen zu können. Diese Zeitschiene wäre beim Erfordernis des Fachplanungsverfahrens nach § 18 AEG in keinem Falle zu halten, so dass dann von einer Verzögerung der Förderantragseinreichung für den BA 1 und folglich auch der Umsetzung der Baumaßnahme BA 1 um etwa ein Jahr auszugehen wäre. Die zusätzlich anfallenden Planungs- und Genehmigungskosten für das Fachverfahren nach § 18 AEG können nach derzeitigem Sachstand noch nicht beziffert werden; es ist in jedem Fall davon auszugehen, dass ein externes Fachbüro für Eisenbahnrecht zu beauftragen wäre. Die HGK hat nach Prüfung der einzig theoretisch möglichen Behelfsquerungsstelle (nördlich Mittelbahnsteig) durch ihre Fachabteilungen der Stadt Wesseling mitgeteilt, dass sie auch einer nur temporären ebenerdigen Querung der Bahngleise aus nachfolgenden Gründen nicht zustimmen wird:    Auf Grund der im Gleisbereich vorhandenen, signalgesteuerten Weichen ist kein ausreichender Raum für die Anordnung der notwendigen Sicherheitseinrichtungen (Schrankenanlagen, Fußgängerquerung mit Aufstellflächen, Sicherheitsposten) vorhanden, so dass Unfälle bei signalgesteuerten Veränderungen der Weichen nicht ausgeschlossen werden können und das Sicherheitsrisiko seitens der HGK/LEV als erheblich angesehen wird. Eine Einbindung der vorgenannten Sicherheitseinrichtungen in die Signalsteuerung ist nicht möglich (ein Jahr Vorlauf, enorme Kosten), so dass die Sicherung nur durch erheblichen Personaleinsatz seitens der HGK geleistet werden könnte; die Kosten müßten von der Stadt Wesseling getragen werden, wobei die HGK auch nicht über ausreichende Personalkapazitäten für eine solche Maßnahme verfügt. Die temporäre ebenerdige Querung der Bahngleise führt auf Grund der o.g. Anforderungen und der hohen Taktdichte des Zugverkehrs (Stadtbahn 10-/20-Minuten-Takt, Zusatzeinsatz von Bahnen aus dem Depot, Güterzugverkehr) zu erheblichen Störungen im Bahnbetrieb. Da für jeden einzelnen Zug die Steuerung und Sicherung manuell über Funk erfolgen muss, sind erhebliche Schrankenschließzeiten und zeitliche Störungen des Stadtbahnbetriebs und Güterverkehrs zu erwarten. Die Situation wäre auch für die querenden Fußgänger wenig komfortabel und nicht hilfreich. In Anbetracht der fehlenden Zustimmung der HGK/LEV, der nicht zu erwartenden Genehmigungsfähigkeit dieser Ersatzmaßnahme im eisenbahnrechtlichen Verfahren und der nicht kalkulierbaren Zeitverzögerungen für die Einreichung des Gesamtantrags für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017 ff wird empfohlen, die Ersatzmaßnahme „ebenerdige Querung der Bahngleise“ nicht weiter zu verfolgen. 2.3.2 Darstellung und Bewertung der weiteren temporären Ersatzmaßnahmen Zur ausführlichen Darstellung und Bewertung aller weiteren, vorgeschlagenen temporären Ersatzmaßnahmen wird auf die umfassende Ausarbeitung des Büros Schüßler-Plan verwiesen (vgl. Anlage, Bauabläufe Varianten A-C/B 4, temporäre Ersatzmaßnahmen und monetäre Bewertung der Ersatzmaßnahmen). Zur Vollständigkeit der Übersichten hat das Büro Schüßler-Plan in seiner Ausarbeitung auch die Varianten A und C der Bauablaufplanung beibehalten. Auf Grund des Beschlusses des ASU vom 19.4.2016, die Variante B als Grundlage der Konkretisierung der Bauablaufplanung und temporären Ersatzmaßnahmen heran zu ziehen, wurden lediglich die detaillierten Ausführungen zu Variante B und der weiter entwickelten Varianten B1 - B 4 in die Bewertung einbezogen. Wie erläutert, wurden bei der Planungskonkretisierung weitere Untervarianten zur Variante B vorgeschlagen; es handelt sich um bauliche Untervarianten für temporäre, unterirdische Fußgängertunnel (parallel zum bzw. mit Anschluss an den vorhandenen Tunnel, Varianten B 1 - B 3) bzw. für einen sogenannten „Tunnel im Tunnel“ (Fußgängerzugang über einen Treppenturm im Bahnhofsbereich und sicherer Durchgang zum/durch den Bestandstunnel mit Baustellentunnel, B 4). Aktuelle Beratungen mit HGK/LEV haben zum Ergebnis, dass grundsätzlich auch für die vorgeschlagenen baulichen Varianten B 1 - B 3 auf Grund der Unterquerung der Bahntrasse ein Fachgenehmigungsverfahren nach § 18 AEG erforderlich wird, so dass diese Varianten mit den vorab dargestellten Nachteilen und Risiken der Fachgenehmigung und der erheblichen Zeitverzögerung für die Einreichung des Gesamtantrags behaftet wären (vgl. Kapitel 2.3.1). Nach fachlicher Prüfung durch das Büro Schüßler-Plan wären die Varianten B 1 - B 3 zudem mit erheblichen Baukosten und technischen Schwierigkeiten verbunden, die bei einer temporären Ersatzmaßnahme als unverhältnismäßig beurteilt wurden. In Anbetracht der vorgenannten Nachteile und Risiken wird empfohlen, die baulichen Varianten B 1- B 3 deshalb nicht weiter zu verfolgen. Im Ergebnis der aktuellen Beratungen mit HGK/LEV ist festzustellen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit auch für die temporäre Ersatzmaßnahme „Fußgängerbrücke mit bzw. ohne Aufzüge“ auf Grund der Querung der Bahntrasse ein Fachgenehmigungsverfahren nach § 18 AEG erforderlich wird, so dass auch diese Maßnahme mit den vorab dargestellten Nachteilen und Risiken der Fachgenehmigung und der erheblichen Zeitverzögerung für die Einreichung des Gesamtantrags behaftet wäre (vgl. Kapitel 2.3.1). In Anbetracht dessen und der nachfolgenden Nachteile wird empfohlen, die temporäre Ersatzmaßnahme „Fußgängerbrücke mit bzw. ohne Aufzüge“ nicht weiter zu verfolgen:       Hohe Zusatzkosten für die Errichtung einer Fußgängerbrücke mit bzw. ohne Aufzüge; Hohe Störungsanfälligkeit von Aufzügen im öffentlichen Raum mit entsprechenden Nutzungseinschränkungen und hohen Wartungskosten; Zusätzlicher Bedarf von Shuttlebus-Verkehren bei Verzicht auf Aufzüge (Angebot für mobilitätseingeschränkte Personen erforderlich) und daraus resultierende Kosten; Eingeschränkte Nutzerfreundlichkeit einer Fußgängerbrücke generell auf Grund der zweimaligen Überwindung von ca. 7,5 m Höhenunterschied über Treppen (über 40 Treppenstufen); Grundsätzliche Problematik der Benutzung von offenen Stahltreppen (Durchblicke, Höhenangst) sowie der entstehenden Schallemissionen; Relativ große Umwege für Fußgänger auf Grund des einzig möglichen Standortes für die Fußgängerbrücke (P+R-Parkplatz und Westring/Nähe Marktkauf). Die verbleibenden Ersatzmaßnahmen „Variante B und B 4“ wurden nach Prüfung und Abwägung aller nutzer- und kostenrelevanten Aspekte bewertet.   Variante B mit kompletter Sperrung der Zugänge zum Fußgängertunnel aus Richtung Bahnhof/ Bahnhofstraße, keine Zugangs-/Querungsmöglichkeit während der Bauphase von etwa 13 Monaten und dem Erfordernis von Shuttlebusverkehr für alle Nutzergruppen. Weiter entwickelte Variante B 4 mit einer Bauphase von etwa 16 Monaten, durchgehenden Querungsmöglichkeit für mobile Fußgänger über einen Treppenturm am Bahnhof und den Bestandstunnel mit Ausnahme von nur 5 Tagen („Tunnel im Tunnel“) und dem Erfordernis von Kleinbusverkehren nur für mobilitätseingeschränkte Personen. Die Verwaltung empfiehlt, die Variante B 4 aus folgenden Gründen als Vorzugslösung für die Bauablaufplanung und Realisierung des Bauabschnittes B 1 weiter zu verfolgen:        Die Herstellkosten der Variante B 4 (ohne Ersatzmaßnahmen) liegen lediglich um 150.000 € netto höher als die der Variante B; Die Herstellkosten der Variante B 4 (mit Ersatzmaßnahmen Busverkehr) liegen lediglich um 31.280 € netto höher als die der Variante B; Die Bauzeit der Variante B 4 ist lediglich um etwa 3 Monate länger als die der Variante B; Auf Grund der durchgehenden Nutzbarkeit des Fußgängertunnels für mobile Fußgänger (Treppenturm und Bestandstunnel mit Sicherungsmaßnahmen) mit Ausnahme von nur 5 Tagen ist die Nutzerfreundlichkeit der Variante B 4 erheblich höher und positiver zu bewerten als die vorgenannten Unterschiede bei Kosten und Bauzeiten. Nutzungseinschränkungen bleiben lediglich bei mobilitätseingeschränkten Personen bestehen, die jedoch in Anbetracht der geringeren Nachfragesituation mit Kleinbussen vom Haltepunkt L 300/ Bahnhofstraße zur Flach-Fengler-Straße und/oder zu den Stadtbahnhaltepunkten Wesseling-Süd/Nord gebracht werden können. Der Fußgängertunnel als zentrale innerstädtische Verbindung für Fußgänger zwischen den beiden Innenstadtbereichen kann fast durchgängig während der Bauphase (nur an 5 Tagen nicht) mit geringen Einschränkungen weiterhin von der überwiegenden Mehrheit der Passanten und ÖPNV-Kunden genutzt werden. Dieser Vorteil für die Funktionsfähigkeit der zentralen Wegeverbindung in der Innenstadt und die damit mögliche Sicherung der Erreichbarkeit und Attraktivität der Innenstadt ist sehr hoch zu gewichten und spricht für die Realisierung der Variante B 4. Derzeit wird die Variante B 4 noch detaillierter untersucht, ob nicht auf dieser Basis eine nahezu barrierefreie Varinate B 5 möglich wäre. Das Ergebnis wird zur ASU-Sitzung vorliegen. 2.4 Kostenberechnungen für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes (Bauabschnitte BA 1-3) Die Büros rha und Schüßler-Plan haben Kostenberechnungen (Bruttobaukosten) zu den Entwurfsplanungen für die Bauabschnitte BA 1-3 zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes erarbeitet (vgl. Anlagen). Weiterhin wurden auf dieser Basis die Gesamtkosten (Bruttobaukosten zuzüglich Planungs- und Baunebenkosten) für die Entwurfsplanungen ermittelt. Die Bruttobaukosten (BK) und die Gesamtkosten (GK) für die Bauabschnitte 1-3 sind wie folgt zu beziffern:  BA 1 Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels (auf Grundlage der Variante B 4) BK  ca. 6.409.820 € GK ca. 7.366.008 € BA 2 Neugestaltung eines „Grünen Bands“- neue Grün- und Freibereiche im Bahnhofsumfeld BK ca. 941.128 € GK ca. 1.069.367 € Hinweis: die Kostenberechnung für den BA 2 Sanierung und Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes zum Bürgerbahnhof ist Bestandteil der Beschlussvorlage 72/2016.  BA 3 Umbau der L 300 im Bahnhofsbereich einschließlich Bushaltestellenkonzept BK ca. 622.483 € GK ca. 691.158 € 2.5 Kostenkalkulation für die bauablaufbedingten Zusatzkosten der temporären Ersatzmaßnahmen für die Baumaßnahme BA 1 Hinsichtlich der Übersicht der bauablaufbedingten Zusatzkosten aller untersuchten Ersatzmaßnahmen wird auf die umfassende Ausarbeitung des Büros Schüßler-Plan verwiesen (vgl. Anlage, Bauabläufe Varianten AC/B 4, temporäre Ersatzmaßnahmen und monetäre Bewertung der Ersatzmaßnahmen). Die bauablaufbedingten Zusatzkosten für die Vorzugsvariante B 4 - Kleinbusverkehr für mobilitätseingeschränkte Personen - ist wie folgt zu beziffern:  Nettokosten gesamte Bauphase ca. 140.000 € Bruttokosten ca. 166.600 € Die Zusatzkosten werden ebenfalls in den Gesamtantrag zur Stadterneuerung (STEP) 2017 ff eingebracht; nach Auskunft der Förderbehörde werden diese bauablaufbedingten Zusatzkosten für Busverkehre als grundsätzlich zuwendungsfähig beurteilt. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten für die Erarbeitung der LP 1-3 stehen im Haushaltsjahr 2016 auf folgenden Investitionskonten zur Verfügung:    M541-0062 0910402 M541-0009A 0910402 M541-0061 0910402 Bahnhofsplatz/Einkürzung Fußgängertunnel Bahnhofsumfeld Platz/Grünbereiche Bahnhofsumfeld Umbau L 300 Die Auftragsvergabe bei Städtebauförderprojekten ist bis einschließlich der LP 5 (Ausführungsplanung) förderunschädlich. Bei späterer Bewilligung des Förderantrags werden die Planungskosten mit dem für die :gesamtperspektive Wesseling angesetzten Fördersatz (80 %) refinanziert. Vorbehaltlich der Einreichung und Bewilligung des Gesamtantrags zur Stadterneuerung (STEP) 2017 ff sowie der separaten Förderanträge für die Bauabschnitte BA 1-3 sind die Eigenanteile der Stadt Wesseling wie folgt zu beziffern:   BA 1 Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels (auf Grundlage Variante B 4) GK Baumaßnahme GK Ersatzmaßnahme ca. 7.366.008 € ca. 166.600 € GK insgesamt ca. 7.532.608 € ca. 7.532.608 € ca. 6.026.086 € ca. 1.506.522 € BA 2 Neugestaltung eines „Grünen Bands“- neue Grün- und Freibereiche im Bahnhofsumfeld GK  Zuwendungsfähige Kosten davon Förderung (80 %) davon Eigenanteil (20 %) ca. 1.069.367 € Zuwendungsfähige Kosten davon Förderung (80 %) davon Eigenanteil (20 %) ca. 1.069.367 € ca. 855.494 € ca. 213.873 € BA 3 Umbau der L 300 im Bahnhofsbereich einschließlich Bushaltestellenkonzept GK ca. 691.158 € Zuwendungsfähige Kosten davon Förderung (80 %) davon Eigenanteil (20 %) ca. ca. ca. 691.158 € 552.926 € 138.232 € Die für den bisherigen Gesamtantrag für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2014 ff ermittelten Gesamtkosten für die damaligen Bauabschnitte des Projektbereichs „Neugestaltung Bahnhofsumfeld“ sind wie folgt zu beziffern und auf den nachfolgenden Investitionskonten überwiegend in die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Wesseling eingestellt:  BA 1 (damals BA 4 a und 4 b) Gesamtkosten 3.927.088 € M541-0062 0910402 Bahnhofsplatz/Einkürzung Fußgängertunnel Eingestellt sind Gesamtkosten von 2.609.753 € Die Kosten für die ebenerdige Bahnquerung wurden aus der Finanzplanung herausgenommen.   BA 2 Gesamtkosten 1.240.581 € M541-0009A 0910402 Bahnhofsumfeld Platz/Grünbereiche BA 3 Gesamtkosten M541-0061 0910402 Bahnhofsumfeld Umbau L 300 579.321 € Hinweis: Die dem damaligen Gesamtantrag für die STEP 2014 ff zu Grunde liegenden Bauabschnitte BA 1-4 sind anders abgegrenzt als die aktuellen Bauabschnitte BA 1-3; die BA 1-3 Bahnhofsumfeld umfassen jedoch vollkommen andere Planungsinhalte und Baumaßnahmen als die damaligen BA 1-4. Die im Gesamtantrag für die STEP 2014 ff enthaltenen Gesamtkosten sind mit den aktuell ermittelten Gesamtkosten für die BA 1-3 Bahnhofsumfeld für den Gesamtantrag STEP 2017 ff aus folgenden Gründen nicht vergleichbar:      Die damaligen BA 4 a und 4 b hatten eine ebenerdige Querung der Bahngleise und die Beseitigung der alten Zugänge in der Bahnhofstraße und am Bahnhofsplatz umfasst. Die Neuerrichtung der beiden barrierefreien Rampen am Bahnhofsplatz und an der Flach-FenglerStraße waren nicht Gegenstand der damaligen Baumaßnahme; es sollten die nicht barrierefreien alten Rampenanlagen mit den damit verbundenen Restriktionen für mobilitätseingeschränkte Personen beibehalten werden. Die Erneuerung bzw. Neuerrichtung von Fahrtreppen war ebenfalls nicht Gegenstand der damaligen Planung, da eine ebenerdige Querung vorgesehen war. Die aktuelle Planung umfasst nicht nur zwei neue Fahrtreppen, sondern entsprechend dem ASU-Beschluss vier neue Fahrtreppen (Kosten ca. 910.000 € netto). Gegenstand des aktuellen BA 1 ist weiterhin die Modernisierung und zeitgemäße Neugestaltung des verbleibenden Fußgängertunnels; dies war bei den damaligen Planungen nicht vorgesehen. Der aktuelle BA 2 enthält die Anlage einer Buswendemöglichkeit und ergänzender Stellplätze (Ersatz P+R-Plätze, Bürgerbahnhof), die in der damaligen Planung ebenfalls nicht vorgesehen waren. Die aktuell mit der Entwurfsplanung und Kostenberechnung (LP 3) ermittelten Gesamtkosten für die Bauabschnitte 1-3 werden im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2017 in den Haushalt 2017 und die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Schlussbetrachtung zum Verhältnis des Eigenanteils in der Städtebauförderung und den Unterhaltungs-/Instandsetzungskosten Der aktuell ermittelte Eigenanteil für die BA 1-3 in Höhe von ca. 1,85 Mio. € ist nicht unerheblich für den Haushalt der Stadt Wesseling. Jedoch muss diese Kostengröße in das Verhältnis zu den bereits ständig anfallenden und in Kürze anstehenden Reparatur-, Sanierungs- und Instandhaltungskosten im Bahnhofs-/Fußgängertunnelbereich gesetzt werden. Das Bahnhofsumfeld und der Tunnel befinden sich bereits heute in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. Insbesondere die Rolltreppen stehen auf Grund ihrer häufigen Ausfall- und Reparaturzeiten sehr oft nicht zur Verfügung. Die Stadt Wesseling muss bereits seit Jahren zwischen 30.000 € und 150.000 € pro Jahr an Unterhaltungs- und Reparaturkosten für diese technischen Anlagen aufwenden. Diese Aufwendungen werden sich bei neuen Fahrtreppen auf Grund der modernen Technik merklich reduzieren. Auch die Erneuerung der Lichttechnik im verbleibenden Tunnel wird zu spürbaren Betriebskostenreduzierungen führen. Auch ohne die Einbringung der Bauabschnitte BA 1-3 Bahnhofsumfeld in den Gesamtantrag zur Städtebauförderung 2017 ff werden kurzfristig und auf lange Zeit erhebliche Sanierungs- und Instandhaltungskosten der Anlagen anfallen. Diese nur zur Substanzerhaltung und Funktionsfähigkeit notwendigen Maßnahmen könnten zwar auf einige Jahre aufgeteilt werden, jedoch müßte die Stadt Wesseling diese Kosten zu 100 % selbst finanzieren, da reine Sanierungs-/Instandhaltungsmaßnahmen nicht Gegenstand der Städtebauförderung sind und deshalb der 80 % Förderzuschuss nicht möglich wäre. Mit der Einbringung der Bauabschnitte BA 1-3 Bahnhofsumfeld in die Städtebauförderung würde die Stadt Wesseling in die Lage versetzt, mit einem Eigenanteil von ca. 1,85 Mio. € nicht nur provisorische und kurzfristig wirkende technische Maßnahmen umzusetzen, sondern einen ganz erheblichen städtebaulichen und funktionalen Mehrwert für diesen zentralen Innenstadtbereich zu erzielen. Die städtische Zielsetzung, die Innenstadt nachhaltig aufzuwerten und zu attraktivieren, könnte bei Einbringung der BA 1-3 Bahnhofsumfeld mit ca. 9,13 Mio. € aus der Städtebauförderung unterstützt werden. Anlagen: - Entwurfsplan mit Bauabschnitten BA 1-3 Bahnhofsumfeld (Verkleinerung DIN A 4) - Erläuterungsbericht Büro rha - Entwurfsplanung (LP 3) Neugestaltung Bahnhofsumfeld BA 1-3, Büro rha (Gestaltungsplan, Detailpläne, Verkleinerungen DIN A 3/A 4) - Erläuterungsbericht Büro Schüßler-Plan - Entwurfsplanung BA 1 (LP 3), Büro Schüßler-Plan (Grundrisspläne, Schnitte, Perspektiven, Verkleinerungen DIN A 3/A 4) - Erläuterungstext Büro Schüßler-Plan - Tunnelraum mit optionaler Lagernutzung - Erläuterungstext Büro Schüßler-Plan (Bauablaufplanung Varianten A-C und B 4, temporäre Ersatzmaßnahmen und monetäre Bewertung der Ersatzmaßnahmen) - Kostenberechnung (LP 3) BA 1-3, Büro rha - Kostenberechnung (LP 3) BA 1-3, Büro Schüßler-Plan Anmerkung: Die Fraktionen/fraktionslosen Ratsmitglieder erhalten je eine Fassung der Entwurfsplanungen der Büros rha und Schüßler-Plan (Maßstäbe M. 1:250, M. 1:200, M 1:100).