Daten
Kommune
Wesseling
Größe
489 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
23.05.16, 13:01
Aktualisiert
23.05.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bahnhofsumfeld Wesseling
Entwurf:
Teilrückbau und Modernisierung
Personenunterführung Wesseling
Erläuterungsbericht zur Beschlussvorlage
Stand: 04.05.2016
Bauherrin:
Stadt Wesseling
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Generalplanung:
Gebäude, Ingenieurbauwerke
Trogwerk, Technische Ausrüstung
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Gutachten Brandschutz:
BFT Cognos GmbH
Im Süsterfeld 1
52072 Aachen
Stand: 04.05.2016
Bahnhofsumfeld Wesseling
Teilrückbau und Modernisierung Personenunterführung Wesseling
Erläuterungsbericht zur Beschlussvorlage, Stand: 04.05.2016
Inhalt
1
Aufgabenstellung ........................................................................................................... 4
2
Grundlagen .................................................................................................................... 5
2.1 Lage....................................................................................................................... 5
2.2 Bisherige Nutzung .................................................................................................. 5
2.3 Änderungsbedarf ................................................................................................... 6
2.4 Zukünftige Nutzung/Ziel ......................................................................................... 6
3
Bestand .......................................................................................................................... 7
4
Betriebliche und gestalterische Anforderungen .............................................................. 7
5
Neubau .......................................................................................................................... 8
5.1 Erschließung .......................................................................................................... 8
5.2 Raumkonzept ......................................................................................................... 8
5.3 Rückbau................................................................................................................. 8
5.4 Rohbau .................................................................................................................. 9
5.5 Architektonischer Ausbau ...................................................................................... 9
5.6 Technische Gebäudeausrüstung............................................................................ 9
6
Randbedingungen für den Bauablauf ........................................................................... 10
6.1 Baugrundgutachten/Grundwasser ........................................................................ 10
6.2 Bauabläufe........................................................................................................... 10
6.3 Temporäre Ersatzmaßnahmen ............................................................................ 10
6.4 Bauzeitliche Verkehrsführung/BE-Flächen ........................................................... 11
6.5 Verlegung von Versorgungsleitungen .................................................................. 11
7
Ausblick auf Genehmigungs- und Ausführungsplanung ............................................... 12
Bahnhofsumfeld Wesseling
Teilrückbau und Modernisierung Personenunterführung Wesseling
Erläuterungsbericht zur Beschlussvorlage, Stand: 04.05.2016
1
Aufgabenstellung
Die Stadt Wesseling plant die städtebauliche Entwicklung und Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes in Wesseling mit dem Ziel, den Bahnhofsvorplatz, die Bahnhofstraße und
Flach-Fengler-Straße zu einer städtebaulichen Mitte zu verbinden.
Diese Umgestaltung gliedert sich in folgende Teilbereiche:
Umsetzung Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes mit oberirdischer Querung der
L300 (Konrad-Adenauer-Straße) und Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels unter dem Aspekt der barrierefreien Erreichbarkeit
Sanierung und Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerzentrum und Neugestaltung der Grünbereiche um den Bahnhofsvorplatz
Umbau der L300 im Bahnhofsbereich und Personenunterführung einschließlich Bushaltestellenkonzept
Im Jahr 2015 hat das Planungsbüro Reicher Haase Associierte GmbH (rha) hierzu 4
Entwurfsvarianten erstellt, die unter anderem auch eine Änderung der bestehenden Personenunterführung (PU) unter der Eisenbahntrasse der HGK und der Landesstraße
L300 vorsehen.
Die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen an der PU sowie die von der Stadt Wesseling gewünschte Modernisierung finden sich in der Variante 1b von rha wieder. Diese
Variante wurde von der Stadt Wesseling für die weitere Bearbeitung beauftragt.
Auf Basis der Variante 1b wurde die Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mit der Generalplanung (Entwurf) des Teilrückbaus und der Modernisierung der Personenunterführung durch die Stadt Wesseling beauftragt.
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Teilrückbau und Modernisierung Personenunterführung Wesseling
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Grundlagen
2.1 Lage
Die Personenunterführung befindet sich in zentraler Lage der Stadt Wesseling in der
Nähe des Rathauses und ist ca. 500 m vom Rhein entfernt.
Die Personenunterführung verbindet die Bahnhofstraße mit der Flach-Fengler-Straße unterirdisch.
2.2 Bisherige Nutzung
Die Personenunterführung verbindet die beiden oben genannten Straßen, in denen sich
Fußgängerzonen befinden. Weiter erfolgt durch die Personenunterführung der Zugang
zu dem Bahnsteig der Linie 16.
Daneben befinden sich in der Personenunterführung ein Internet-Café, öffentliche Toiletten und Betriebsräume der HGK.
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Teilrückbau und Modernisierung Personenunterführung Wesseling
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Die Personenunterführung wird durch insgesamt 5 Fahrtreppen erschlossen, von denen
sich jeweils ein Paar in der Bahnhofstraße und in der Flach-Fengler-Straße befindet. Eine weitere Fahrtreppe erschließt den Park-Ride-Platz.
Die Personenunterführung ist von verschiedensten Stellen über Rampen zugänglich.
Nach heutiger Vorschriftenlage verstoßen die für die mobilitätseingeschränkten Bürger
vorgesehenen Rampen gegen geltende Vorschriften, da die Steigungen > 6 % sind.
Daneben werden vom Betreiber altersbedingte, immer öfter vorkommende Ausfallzeiten
der Fahrtreppen festgestellt.
2.3 Änderungsbedarf
Im Laufe der Zeit wurde festgestellt, dass sich die beiden Fußgängerzonen und Innenstadtbereiche insgesamt durch die erhebliche Trennwirkung der Verkehrstrassen
L300/S16 unterschiedlich und nachteilig entwickeln. Diese Trennwirkung wird durch die
Personenunterführung nicht kompensiert, sondern zusätzlich verstärkt. Hierfür wurden in
der Analyse der Stadt Wesseling vor allem die Länge der Unterführung verantwortlich
gemacht, aber auch die wenig komfortable Nutzbarkeit (keine Barrierefreiheit) sowie die
subjektive Wahrnehmung des Tunnels als unterirdischen Durchgangsraum. Außerdem
gibt es aufgrund der Eingangsbauwerke auch keine Sichtbeziehung zwischen den beiden Fußgängerzonen. Diese Situation gilt es zu verbessern.
Wie bereits erwähnt, entsprechen die Rampen nicht den heute geltenden Vorschriften.
Aufgrund der zu hohen Steigung ist die Nutzung nur eingeschränkt möglich. Ebenfalls
wurden die immer öfter vorkommenden Ausfallzeiten der Fahrtreppen erwähnt.
2.4 Zukünftige Nutzung/Ziel
Zukünftig sollen durch die beabsichtigten Eingriffe die städtebaulichen und funktionalen
Nachteile des Bestandes gelöst werden. Die wesentlichen Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Durchgehend behindertengerechte Erschließung
Städtebauliches Bindeglied zwischen den Fußgängerzonen und dem Bürgerbahnhof
Grundlegende Modernisierung
Diese Ziele sollen im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
Verkürzung und Teilrückbau des nördlichen Teils der Unterführung
Oberirdische Querung der Konrad-Adenauer-Straße
Rückbau aller vorhandenen Zugänge am Bürgerbahnhof
Neue Zugangsanlage mit Treppe, Fahrtreppe und barrierefreier Rampe am Bürgerbahnhof
Modernisierte Treppe und Fahrtreppe an der Flach-Fengler-Straße
Neubau einer barrierefreien Zugangsrampe an der Flach-Fengler-Straße
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Bestand
Die heutige Personenunterführung wurde Ende der 1970er Jahre errichtet.
Die Bestandsunterlagen sind unvollständig. Daher liegen nur Teile der Statik sowie der
Schal- und Bewehrungspläne vor. Daraus ist zu entnehmen, dass es sich bei dem Bauwerk um eine „weiße Wanne“ handelt, da in der entsprechenden Statik explizit WUBeton ausgewiesen wurde und konsequent Fugenbleche/Fugenbänder eingesetzt wurden. Ebenfalls ist in den Schalplänen keine auf eine „schwarze Wanne“ hindeutende Abdichtung zu erkennen.
Daneben finden sich bei den Bestandsunterlagen einige Verbaupläne (Träger-BohlwandVerbau). Angaben über den seinerzeitigen Bauwasserstand liegen nicht vor. Hinweise
über eine bauzeitliche Wasserhaltung finden sich nicht. Es ist davon auszugehen, dass
das Bauwerk offen gebaut wurde.
Allerdings liegen Angaben bezüglich des Bemessungswasserstandes vor. Das Bemessungshochwasser ist mit +43,00 müNN angegeben.
In der Statik wurde die Auftriebssicherheit für einen Wasserstand von +45,00 müNN
nachgewiesen.
Die Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung befinden sich auf dem seinerzeitigen
Stand.
Im Bauwerk enthalten ist ein Raum, der durch die HGK (Stellwerk) genutzt wird.
Weiter befinden sich im Bauwerk ein Internetcafé und ein Kiosk.
Daneben finden sich diverse Vitrinen sowie eine öffentliche Toilettenanlage.
4
Betriebliche und gestalterische Anforderungen
Durch die Entscheidung für die Variante 1b sind die wesentlichen betrieblichen Anforderungen an die Personenunterführungen festgelegt. Gegenüber der ursprünglichen Variante 1b wurde sich seitens der Stadt Wesseling während der Planungsphase des Entwurfs dazu entschieden, den Zugang an der Konrad-Adenauer-Straße vollständig nach
oben zu öffnen.
Weiter wurden als Entwurfsvorgabe eine öffentliche Toilette und ein Verkaufskiosk vorgegeben. Es wurde vereinbart, dass der Kiosk keine Waren verkaufen soll, die in irgendeiner Form erwärmt oder erhitzt werden müssen.
Aufgrund der altersbedingten Ausfälle und der erforderlichen baulichen Eingriffe wurde
vorgegeben, die komplette technische Gebäudeausrüstung inclusive der Fahrtreppen zu
erneuern.
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Neubau
5.1 Erschließung
Unter Kapitel 2.4 wurde der Neubau skizzenhaft beschrieben.
Zukünftig wird die Personenunterführung über eine neue Zugangsanlage mit festen
Treppen und Fahrtreppen sowie einer barrierefreien Rampe am Bürgerbahnhof erschlossen.
Eine weitere Erschließung erfolgt über den Eingang der Flach-Fengler-Straße. Dort wird
die bestehende Treppe und die Fahrtreppen modernisiert und eine neue barrierefreie
Zugangsrampe hergestellt.
5.2 Raumkonzept
Im öffentlichen Bereich der Personenunterführung wird im Bereich des Eingangs FlachFengler-Straße ein neuer Kiosk inklusive eines Lagerraums entstehen. Im Bereich des
Eingangs Bürgerbahnhof wird eine neue Toilettenanlage eingerichtet.
Daneben werden in den nicht-öffentlichen Bereichen Räume für technische Gebäudeausrüstung sowie ein Lager für Abfallbehälter geschaffen.
Im vorliegenden Entwurf ist es vorgesehen, dass der Bereich der Personenunterführung
unter der Konrad-Adenauer-Straße verdämmt (geschlossen) wird. Alternativ dazu kann
aus technischer Sicht ein Lager mit einer Grundfläche von ca. 150 m² erstellt werden.
Dies würde aber Mehrkosten bei der Herstellung und Folgekosten für den Betrieb mit
sich bringen.
Der Zählerraum der HGK bleibt erhalten, erhält aber zur eindeutigen organisatorischen
Trennung einen eigenen Zugang.
Der Aufgang zu den Bahngleisen bleibt unverändert, da hier auch planrechtlich eine
Trennung gegeben ist.
Oberirdisch wird der neue Zugang am Bürgerbahnhof von der Bahnhofstraße aus kommend durch einen oberirdischen Übergang der Konrad-Adenauer-Straße erschlossen.
5.3 Rückbau
Neben den oberirdischen Eingangsbauwerken (Überdachungen) werden sämtliche Elemente des architektonischen Ausbaus sowie der technischen Gebäudeausrüstung zurückgebaut.
Im Bereich der nicht mehr genutzten Eingänge erfolgt ein kompletter Rückbau der Stahlbetonbauwerke bis 1 m unter GOK. Sämtliche Hohlräume werden fachgerecht verschlossen.
Der Bereich unter der Konrad-Adenauer-Straße soll verdämmt werden.
Weiter werden alle oberirdisch vorhandenen Beete zurückgebaut.
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5.4 Rohbau
Der Rohbau erfolgt als WU-Konstruktion. Um die Auftrittssicherheit des Bauwerks im
Endzustand sicherzustellen, muss die Konstruktion in den Baugrund verankert werden.
Die neue Konstruktion wird an den Bestand wasserdicht angeschlossen, so dass insgesamt das Bauwerk komplett abgedichtet ist.
5.5 Architektonischer Ausbau
Die Anforderungen an den architektonischen Ausbau sind das Bauwerk zugleich optisch
ansprechend als auch robust zu gestalten. Die entsprechenden Materialien werden in
der Ausführungsplanung abgestimmt.
Im öffentlichen Bereich erhalten die Außenwände eine Vorsatzschale hinter der entsprechende Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt werden.
Außerdem wird der öffentliche Bereich komplett mit einem geeigneten taktilen Leitsystem
für Sehbehinderte ausgestattet.
5.6 Technische Gebäudeausrüstung
Wie oben bereits erwähnt wird im Rahmen des Teilrückbaus und der Modernisierung die
Haustechnik vollständig erneuert. Dabei werden die brandschutzrelevanten Vorgaben
des entsprechenden Gutachtens eingehalten.
Gemäß der Abstimmung mit der Stadt Wesseling ist es vorgesehen, dass die Kontrolle
bzw. Erfassung von Stör- und Alarmmeldungen der gebäudetechnischen Anlagen bzw.
die Alarmmeldungen der Nutzer des Behinderten-WCs durch den Betreiber des Kiosks
erfasst, kontrolliert und ggf. den zuständigen Stellen der Stadt telefonisch weiter gemeldet werden.
Wie oben bereits erwähnt sind im Bestand pro Personenunterführung 5 Fahrtreppen angeordnet, die demontiert werden. Die Fahrtreppen des westlichen Eingangs werden
nach Erneuerung der Treppenanlagen und dem Einbau von Kehrrinnen in neuer Ausführung in die vorhandene Bausubstanz eingebaut.
Die östlichen Fahrtreppen werden entsprechend der neu ausgeführten Eingangs- und
Treppensituation mit einer Stufenbreite von 1,00 m angepasst. Damit sollte für die
Fahrtreppe eine Förderleistung von 6.750 Pers./Stunde gewährleistet werden.
Aus gestalterischen Gründen entfallen die Trennwände zwischen Fahrtreppen und festen Treppen. Die Fahrtreppen erhalten Glasbalustraden.
Die Steuerung der Fahrtreppen erfolgt über Lichtschranken.
Auf eine Energierückspeisung bei Abseitsbetrieb wird wegen der geringen Förderhöhe
aus wirtschaftlichen Gründen verzichtet.
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Randbedingungen für den Bauablauf
6.1 Baugrundgutachten/Grundwasser
Zum Entwurf hat noch kein Baugrundgutachten vorgelegen. Deshalb wurde von den
Verhältnissen, die aus den Bestandsunterlagen abzulesen sind, ausgegangen. Aufgrund
des großen Einflusses auf Termine und Kosten wurden durch Schüßler-Plan Experten
bzgl. des Grundwassers befragt. Aus Vergleichspegeln wurde abgeleitet, dass von einem bauzeitlichen Grundwasser auszugehen ist, welches zeitweise über dem Sohlenniveau liegen kann. Das bauzeitliche Hochwasser schwankt jahreszeitlich zwischen
44 müNN und 45,5 müNN. Bezüglich der entsprechenden Kosten wurden Annahmen
hinsichtlich einer Wasserhaltung getroffen, die von einer neunmonatigen Vorhaltung und
einem 15wöchigen Betreiben ausgehen.
Aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich des Baugrundes und des Grundwassers ist es
dringend empfohlen, im weiteren Verlauf vertiefende Untersuchungen durchzuführen und
ein Baugrundgutachten zu beauftragen.
6.2 Bauabläufe
Von besonderer Relevanz auf Kosten und Termine ist der Bauablauf. Seitens der Stadt
Wesseling wurde die Entscheidung getroffen, die sogenannte Variante B auszuführen.
Mit Mail vom 29.04.2016 wurde Schüßler-Plan durch die Stadt Wesseling gebeten zur
Variante B weitere Varianten zu untersuchen. In einer Beratung am 02.05.2016 wurde
abgestimmt, die sogenannte Variante B-4 weiter zu verfolgen.
Die Variante B-4 trägt den Arbeitstitel „Tunnel im Tunnel“. Hier wird sichergestellt, dass
für die Dauer der Baumaßnahme (mit Ausnahme einer 5tägigen Sperrung wegen Abbrucharbeiten) Fußgänger grundsätzlich mittels eines Treppenturms vom Bahnhofsplatz
aus die Flach-Fengler-Straße und den Bahnsteig erreichen können.
Für mobilitätseingeschränkte Menschen ist dies nicht möglich. Entsprechende Ersatzmaßnahmen (bspw. Busverkehre oder Fußgängerhilfsbrücken) sind in der vorliegenden
Kostenberechnung nicht berücksichtigt.
6.3 Temporäre Ersatzmaßnahmen
Während der Planungsphase hat es sich gezeigt, dass die Herstellkosten und auch die
Bauzeit im direkten Zusammenhang mit der Herstellung (Bauphase) des Bauwerks liegen. Aufgrund der außerordentlichen Wichtigkeit der Personenunterführung für die Stadt
Wesseling war schnell klar, dass eine Komplettsperrung der bestehenden Personenunterführung, die sicherlich die niedrigste Baukosten und die kürzeste Bauzeit mit sich
bringen würde, mit deutlichen Beeinträchtigungen behaftet ist.
Es wurde festgelegt, dass bauzeitlich möglichst durchgehend ein Zugriff für nicht mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zu den Gleisen sicher gestellt sein soll. Weiter wurde eine
Reihe von Maßnahmen betrachtet, die die bauzeitlichen Einschränkungen für den Personenverkehr kompensieren sollen.
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Im Einzelnen sind dies:
Shuttle-Bus
Kleinbus
Fußgängerbrücke
Fußgängerbrücke und Aufzug
Eine Entscheidung bezüglich der temporären Ersatzmaßnahmen durch die Stadt Wesseling liegt zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor.
6.4 Bauzeitliche Verkehrsführung/BE-Flächen
Seitens der Stadt Wesseling wurde als Planungsgrundlage festgelegt, dass der Westring
aufgrund der Baumaßnahme nicht durchgehend gesperrt werden darf. Im Entwurf wurde
eine Lösung gefunden, nach der der Westring im Bereich der neu zu errichtenden Rampe hin zu den Gleisen verlegt und die Breite deutlich eingeschränkt wird. In einem eingeschränkten Bereich wird bauzeitlich auf eine eigene Fahrradspur verzichtet. Es steht eine
Maximalbreite von 3,50 m zur Verfügung. Ebenso entfällt eine Reihe von Parkplätzen im
Bereich des Westrings, um hier eine Baustelleneinrichtung sicher zu stellen.
Die zentrale Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich im Bereich des Bahnhofes bzw.
des Park & Ride-Platzes. Neben den Stellplätzen, die aufgrund der neuen Rampe wegfallen, wird noch eine weitere Anzahl von Stellplätzen aufgrund baubetrieblicher Erfordernisse (Baustelleneinrichtung) entfallen.
Eine bauzeitliche Einengung der Konrad-Adenauer-Straße und einem entsprechenden
Fußgängerüberweg wird von Seiten der Stadt Wesseling als unproblematisch angesehen.
6.5 Verlegung von Versorgungsleitungen
Bei der Grundlagenermittlung durch SPI hat es sich ergeben, dass im Bereich des Baufeldes Versorgungsleitungen folgender Leitungseigner liegen:
Wasserversorgung: Stadtwerke Wesseling GmbH
Abwasser: Entsorgungsbetriebe Wesseling
Gas: GVG Rhein-Erft GmbH
Stromnetz: RheinEnergie
Telekommunikation:
NetCologne
TELEKOM
Highspeed- Datennetz: DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH
Kabelfernsehen: Unitymedia
Produktionsleitungen Raffinerie: EVONIK
Rohrfernleitungen: Shell/LyondellBasell
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Teilrückbau und Modernisierung Personenunterführung Wesseling
Erläuterungsbericht zur Beschlussvorlage, Stand: 04.05.2016
Bei dem vorliegenden Entwurf wird davon ausgegangen, dass die Leitungen der Fa.
Shell/LyondellBasell nicht berührt werden. Insofern sind hier auch keine Maßnahmen der
Umverlegung geplant. Es können jedoch Kosten für Gutachten (TÜV) während der Ausführung der Rampe Westring entstehen.
Bezüglich der Starkstrom-Leitungen der RheinEnergie ist eine Vielzahl von Umlegungen
erforderlich. Diese befinden sich jedoch auf eigentumsrechtlichen Grundstücken der
Stadt Wesseling. Kosten hierfür sind in der nachfolgenden Kostenberechnung nicht berücksichtigt, da ein Konditionsvertrag der Stadt Wesseling mit der RWE [Übergang auf
RheinEnergie]) vom 27.01.2014 besteht. Nach dessen § 5 Ziff. 2 hat die Rhein Energie
Umverlegungskosten in vollem Umfang zu tragen.
„Erfolgt eine Änderung von Teilen des örtlichen Stromverteilungsnetzes in oder auf öffentlichen Verkehrswegen oder sonstigen Grundstücken der Stadt im Sinne des § 2 Abs. 1und Abs. 2 (des Vertrags) aufgrund von Maßnahmen die durch die Stadt oder die Gesellschaft veranlasst werden, trägt die Gesellschaft die Kosten in vollem Umfang.“
Bezüglich der Verlegung einer W 300 Wasserleitung im Bereich der neuen Rampe wurden entsprechende Kosten (Erdbauarbeiten) in der Kostenberechnung zum Ansatz gebracht.
Unterhalb der Rampe im Bestand am Westring befindet sich eine Leitung von NetCologne, deren genaue Lage nicht bekannt ist. Durch den Abbruch der bestehenden Rampe
kann die Leitung lokalisiert werden. Eine Umverlegung wird wahrscheinlich.
7
Ausblick auf die Genehmigungs- und Ausführungsplanung
Die Vorabstimmungen mit der BR Köln haben ergeben, dass das Baurecht bei der Stadt
Wesseling zu beantragen ist.
Allerdings sind im Verfahren die Bezirksregierung, die Landeseisenbahnaufsicht und die
HGK einzubinden.
Es ist empfehlenswert eine Zustimmung der HGK zu den geplanten Maßnahmen einzuholen und den Genehmigungsunterlagen beizulegen.
Die Planungen wurden den Beteiligten in mehreren Beratungen vorgestellt und abgestimmt. Die HGK und die Landeseisenbahnaufsicht haben ihre grundsätzliche Akzeptanz
für die geplanten Maßnahmen der Stadt Wesseling dargestellt; die Planungen werden
fortlaufend abgestimmt.
Als kosten- und terminrelevanter Faktor hat sich bei der Planung des Entwurfs der Baugrund bzw. der Grundwasserstand herausgestellt. Deshalb ist dringend ein Baugrundgutachten zu beauftragen, um hier nähere Erkenntnisse zu erhalten.
Eventuell ist hier dann der verbleibende Bestand hinsichtlich der Auftriebssicherheit
nachzuweisen.
Empfehlenswert ist auch im Bereich des Baufeldes einen Pegel einzurichten, damit bis
zur Bauausführung Erkenntnisse über das Grundwasserverhalten erfolgen können.
Ebenfalls relevant für die Ausführungsplanung ist eine Entscheidung bezüglich der bauzeitlichen temporären Ersatzmaßnahmen.
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