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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" - 8. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall -)

Daten

Kommune
Kall
Größe
17 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
- 8. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall -) Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
- 8. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall -) Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
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- 8. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall -)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 170/2007 13.11.2007 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4.5 Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ - 8. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall - Beschlussvorschlag: Gemäß einstimmiger Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2007 - TOP 5.5 - beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2008 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die beigefügte 8. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen. Ferner beschließt der Rat, im Falle der Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG 2008 bei Vollanschlüssen eine um diese Landeszuweisung reduzierte Gebühr zu erheben. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2008 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ soll weiterhin vom Bürger eine Gebühr von 5,00 €/cbm erhoben werden. Da die Landeszuwendung (Härteausgleich zu überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren) voraussichtlich auf 0,01 €/cbm sinkt, ist die satzungsmäßige Gebühr von 5,03 €/cbm auf 5,01 €/cbm zu reduzieren. Im Gegensatz zu 2007 fließt in die Gebührenkalkulation 2008 nur ein Überschuss aus Vorjahren in Höhe von 18.773,83 € ein (Vorjahr 108.287,20 €). Um dies und weitere Kostenerhöhungen auszugleichen, ist eine erheblich höhere Rücklagenentnahme erforderlich. Vorlagen-Nr. 170/2007 Seite 2 Erläuterungen zur Gebührenkalkulation (Anlage 2) sowie ein Entwurf der Änderungssatzung (Anlage 3) sind beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 30.10.2007 vorberaten und dem Rat empfohlen, die 8. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu beschließen. Vorlagen-Nr. 170/2007 Seite 3 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 170/2007 30.10.2007 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5.5 Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ - 8. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2008 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die von der Verwaltung vorgelegte 8. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen. Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, im Falle der Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG 2008 bei Vollanschlüssen eine um diese Landeszuweisung reduzierte Gebühr zu erheben. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2008 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ soll weiterhin vom Bürger eine Gebühr von 5,00 €/cbm erhoben werden. Da die Landeszuwendung (Härteausgleich zu überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren) voraussichtlich auf 0,01 €/cbm sinkt, ist die satzungsmäßige Gebühr von 5,03 €/cbm auf 5,01 €/cbm zu reduzieren. Vorlagen-Nr. 170/2007 Seite 4 Im Gegensatz zu 2007 fließt in die Gebührenkalkulation 2008 nur ein Überschuss aus Vorjahren in Höhe von 18.773,83 € ein (Vorjahr 108.287,20 €). Um dies und weitere Kostenerhöhungen auszugleichen, ist eine erheblich höhere Rücklagenentnahme erforderlich. Erläuterungen zur Gebührenkalkulation (Anlage 2) sowie ein Entwurf der Änderungssatzung (Anlage 3) sind beigefügt.