Daten
Kommune
Kall
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17 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
170/2007
13.11.2007
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4.5
Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“
- 8. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Kall -
Beschlussvorschlag:
Gemäß einstimmiger Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2007
- TOP 5.5 - beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2008 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die beigefügte 8. Änderung der Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen.
Ferner beschließt der Rat, im Falle der Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG
2008 bei Vollanschlüssen eine um diese Landeszuweisung reduzierte Gebühr zu erheben.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2008 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“
soll weiterhin vom Bürger eine Gebühr von 5,00 €/cbm erhoben werden.
Da die Landeszuwendung (Härteausgleich zu überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren) voraussichtlich auf 0,01 €/cbm sinkt, ist die satzungsmäßige Gebühr von 5,03
€/cbm auf 5,01 €/cbm zu reduzieren.
Im Gegensatz zu 2007 fließt in die Gebührenkalkulation 2008 nur ein Überschuss aus Vorjahren in Höhe von 18.773,83 € ein (Vorjahr 108.287,20 €). Um dies und weitere Kostenerhöhungen auszugleichen, ist eine erheblich höhere Rücklagenentnahme erforderlich.
Vorlagen-Nr. 170/2007
Seite 2
Erläuterungen zur Gebührenkalkulation (Anlage 2) sowie ein Entwurf der Änderungssatzung
(Anlage 3) sind beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 30.10.2007
vorberaten und dem Rat empfohlen, die 8. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu beschließen.
Vorlagen-Nr. 170/2007
Seite 3
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
170/2007
30.10.2007
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5.5
Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“
- 8. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Kall -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation
2008 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die von der Verwaltung
vorgelegte 8. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Kall zu erlassen.
Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, im Falle der Gewährung einer
Landeszuweisung nach dem GFG 2008 bei Vollanschlüssen eine um diese Landeszuweisung reduzierte Gebühr zu erheben.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2008 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“
soll weiterhin vom Bürger eine Gebühr von 5,00 €/cbm erhoben werden.
Da die Landeszuwendung (Härteausgleich zu überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren) voraussichtlich auf 0,01 €/cbm sinkt, ist die satzungsmäßige Gebühr von 5,03
€/cbm auf 5,01 €/cbm zu reduzieren.
Vorlagen-Nr. 170/2007
Seite 4
Im Gegensatz zu 2007 fließt in die Gebührenkalkulation 2008 nur ein Überschuss aus Vorjahren in Höhe von 18.773,83 € ein (Vorjahr 108.287,20 €). Um dies und weitere Kostenerhöhungen auszugleichen, ist eine erheblich höhere Rücklagenentnahme erforderlich.
Erläuterungen zur Gebührenkalkulation (Anlage 2) sowie ein Entwurf der Änderungssatzung
(Anlage 3) sind beigefügt.