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Mitteilungsvorlage (Abschluss einer Konzessionsvereinbarung zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe und dem Eigenbetrieb Wasserwerk Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
24.08.12, 21:15
Aktualisiert
24.08.12, 21:15
Mitteilungsvorlage (Abschluss einer Konzessionsvereinbarung zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe und dem Eigenbetrieb Wasserwerk Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 74/2012 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Lange Telefon: 05208 / 991-100 Datum: 24. August 2012 Abschluss einer Konzessionsvereinbarung zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe und dem Eigenbetrieb Wasserwerk Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 12.09.2012 Rat 27.09.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Wie bereits im Rahmen der Beschlussfassung für den Haushaltsplan 2012 durch die Wirtschaftsprüfer dargestellt, soll zur Steigerung der Ertragsseite des Kernhaushaltes durch das Wasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhe ab dem Haushaltsjahr 2010 eine Konzessionsabgabe gezahlt werden. Die Jahresabschlussprüfung des Wirtschaftsjahres 2010 des Wasserwerkes hat hier zu entsprechenden Erkenntnissen geführt. Die Zahlung einer Konzessionsabgabe hat für das Wasserwerk steuerrechtliche Vorteile, da diese die Gewinn- und Verlustrechnung des Wasserwerkes beeinflussen. Dieser positive Aspekt setzt sich durch die Unterstützung der Ertragsseite des Kernhaushaltes weiter fort, wie es auch in den Ausführungen des Wirtschaftsprüfers zur vorausschauenden Haushaltsgestaltung für die Haushaltsjahre 2010 bis 2015 dargestellt ist (vgl. Anlagen zum Vorbericht des Haushaltsplanes 2012). Der Abschluss der Konzessionsvereinbarung zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe und dem Wasserwerk Leopoldshöhe stand formell bisher noch aus, da eine entsprechende Vereinbarung zunächst durch die Wirtschaftsprüfer erarbeitet werden musste. Diese Konzessionsvereinbarung liegt nunmehr vor und ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Schemmel