Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
913 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
22.02.13, 21:16
Aktualisiert
22.02.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
28/2013
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
22. Februar 2013
Bebauungsplan Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: Beratung über die weitere Nutzung einer Teilfläche des Spielplatzes im Bereich
"Von-Borries-Straße"
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
07.03.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Spielplatz an der Von-Borries-Straße zeichnet sich durch zwei Spielflächen aus. Diese sind durch einen
gemeinsamen Grundstücksabschnitt miteinander verbunden, funktional sind sie aber jeweils für sich zu
betrachten.
Die Spielfläche A (s. nebenstehende Skizze) ist als
Spielplatz hergerichtet und ist mit einer
Kletterturmkombination, einer Bobbycarbahn mit
Startpodest, einer Schaukelkombination mit
Vogelnestschaukel, einer Seilbahn, einem
Zweifachreck, einem Sandkasten und
Federwipptieren ausgestattet.
Auszug aus dem Bebauungsplan
Die Spielfläche B ist bisher nicht angelegt worden. Verwaltungsseitig war eine Ausstattung mit
Tischtennisplatte, Jugendbänken und einem freistehenden Korbballständer vorgesehen. Nach
Beschlusslage im AfSGSG vom 04.10.2012 soll die Spielfläche B einer anderen Nutzung zugeführt werden.
Die Verwaltung ist daher beauftragt worden, Alternativen zu erarbeiten.
Im Gegensatz zum Spielplatz in der Kolmarer Straße, der in einem gewachsenen Wohnquartier liegt,
befindet sich der Spielplatz Von-Borries-Straße in einem Neubaugebiet. Bekannterweise zeichnen sich
diese in der Gemeinde Leopoldshöhe dadurch aus, dass sich vielfach Familien ansiedeln. Eine Analyse der
Altersstruktur ist daher entbehrlich. Auch deshalb, weil gerade die Anwohner in diesem Neubaugebiet sehr
viel Initiative und Eigenleistung in die Realisierung der Spielplatzfläche A investiert haben. Weitere für Kinder
-2-
und Jugendliche offiziell zugängliche Tobe- und Spielflächen sind in der unmittelbaren Nachbarschaft nicht
vorhanden. Die nächste fußläufig erreichbare Fläche, wäre die kleine Grünfläche zwischen
Regenrückhaltebecken und Friedhof, in Verlängerung der Stickstraße Siekweg bzw. die Schul- und
Sportflächen in der Schulstraße.
Welche Nutzungsmöglichkeiten ergeben sich bei einer Aufgabe der Spielfläche B ? Mit ca. 540 qm wäre die
Fläche für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus ausreichend. Dagegen spricht, dass die Fläche
-
aufgrund ihres Zuschnittes und den nötigen 3 m Mindestabstand zwischen Grundstücksgrenze und
Wohnhaus kaum noch ein Gebäude mit vernünftigem Grundriss ermöglicht
-
kein Abwasseranschluss vorhanden ist (weil dies für eine Spielfläche nicht benötigt wird) und
deshalb dieser hergestellt werden muss. Die jetzige Straßenoberfläche ist hierfür zu öffnen
-
die direkte Anbindung zur Von-Borries-Straße mit einer Breite von 2,70 m für eine Pkw-Zufahrt
knapp ist.
Diese Rahmenbedingungen lassen eine Bebauung mit einem eigenständigen Einfamilienhaus nach Ansicht
der Verwaltung nicht zu.
Eine weitere Möglichkeit ist, die Spielfläche B an eine der angrenzenden Nachbargrundstücke anzubinden.
Das Nachbargrundstück 1 ist mit einem
Einfamilienhaus bebaut, deren Terrasse in Richtung
der Spielfläche B liegt. Nach verwaltungsseitiger
Einschätzung könnte sich das Interesse dieses
Nachbarn max. um eine Erweiterung der Gartenfläche
handeln. Eine Zuordnung zum Nachbargrundstück 2
würde zwar unter Einbeziehung einer Teilfläche des
dortigen Gartens denkbar sein, jedoch
sprechen hier einige Aspekte dagegen. Auch hier wäre ein Kanalanschluss nicht vorhanden. Eine
Anbindung an die Große Horst Straße schließt sich aus technischen Gründen aus und eine Anbindung an
-3-
die Von-Borries-Straße stellt sich wie bereits zuvor beschrieben dar. Das gleiche gilt für die verkehrliche
Anbindung. Städtebaulich würde dagegen sprechen, dass der Neubau in den Garten- und Ruhebereich der
Wohnhäuser von der Großen Horst Straße hineinwirkt.
Das Nachbargrundstück 3 zeichnet sich dadurch aus, dass es noch nicht bebaut ist. Eine Erweiterung
dieses Baugrundstückes ist daher noch optimal nutzbar. Zudem sind bei einer Verschmelzung der beiden
Grundstücke die Fragen der verkehrlichen Anbindung und des Abwasseranschlusses geregelt. Diese
Ausgangslage lässt diese Möglichkeit am sinnvollsten erscheinen.
Grundsätzlich sei nochmal darauf hingewiesen, dass die Spielfläche B ihre Berechtigung hat und die
Verwaltung die Umsetzung der Ausstattung, nach Freigabe der Haushaltsmittel, vornehmen kann.
Gemäß dem Beschluss des AfGSGS hat der Hochbau- und Planungsausschuss nun zu entscheiden, ob
eine städtebauliche Erforderlichkeit für die Spielfläche B vorliegt oder nicht bzw. ob die Spielplatzfläche A
ausreichend ist für die Umgebung. Nach dieser grundsätzlichen Entscheidung kann der Beschluss über die
weitere Vorgehensweise erfolgen. Im Gegensatz zum Spielplatz in der Kolmarer Straße wird dieser
Entscheidungsprozess als notwendig angesehen, weil aufgrund der räumlichen Situation (u.a. kleinere
Baugrundstücke) die Betroffenheit bei einer Änderung des Bebauungsplanes in der Nachbarschaft eine
andere ist. Es ergeht daher folgender Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Die Spielfläche A wird als ausreichend für die Versorgung des Neubaugebietes Paulinenstraße / VonBorries-Straße und Umgebung für die Belange der Kinder und Jugendlichen angesehen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern der Nachbargrundstücke 1 und 3 Gespräche zu
führen. In diesem ist zu klären, in welchen Umfang eine Übernahme der Spielfläche B für diese
interessant ist.
Schemmel