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Beschlussvorlage (Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 14.06.2016)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
55 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
28.06.16, 13:01
Aktualisiert
28.06.16, 13:01
Beschlussvorlage (Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW
hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 14.06.2016) Beschlussvorlage (Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW
hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 14.06.2016) Beschlussvorlage (Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW
hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 14.06.2016)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 122/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Allgemeine Verwaltung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 14.06.2016 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 27.06.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 122/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Schmieden 27.06.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 14.06.2016 Beschlussentwurf: Für die Durchführung des Bürgerentscheides am 28.08.2016 wird in Änderung des Ratsbeschlusses vom 14.06.2016 (TOP 6, Vorlage 101/2016, Beschluss, Ziffer II Satz 3) folgendes beschlossen: Ziffer II Satz 3 wird aufgehoben. Sachdarstellung: 1. Problem Auf der Grundlage des § 3 der Satzung der Stadt Wesseling für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 22.12.2004 hat der Rat in seiner Sitzung am 14.06.2016 für den anstehenden Bürgerentscheid am 28.08.2016 die Aula der Johannes-Gutenberg-Schule als Abstimmungslokal festgelegt. Soweit der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 30.06.2016 der von der Verwaltung vorgeschlagenen Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden folgt, ist das Abstimmungsgebiet durch den Bürgermeister in Stimmbezirke aufzuteilen. 2. Lösung Die Neufassung der Satzung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Nach Inkrafttreten der Satzung beabsichtigt der Bürgermeister folgende Abstimmungslokale einzurichten: 1. Stadtteil Wesseling: 2. Stadtteil Keldenich: 3. Stadtteil Berzdorf: 4. Stadtteil Urfeld:  Aula Johannes-Gutenberg-Schule, Gartenstr. 1, 50389 Wesseling  (alte) Turnhalle, Schillerschule, Schulstr. 5 (Zugang über Schulhof Friedhofsweg), 50389 Wesseling  Aula Brigidaschule, Hauptstr. 101, 50389 Wesseling  Aula Rheinschule, Josef-Kuth-Weg 4, 50389 Wesseling 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Der Mehraufwand bei Einrichtung von vier Abstimmungslokalen beträgt 7.500 Euro.