Daten
Kommune
Wesseling
Größe
55 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
28.06.16, 13:01
Aktualisiert
28.06.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
122/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Allgemeine Verwaltung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW
hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 14.06.2016
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
27.06.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 122/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Schmieden
27.06.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW
hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 14.06.2016
Beschlussentwurf:
Für die Durchführung des Bürgerentscheides am 28.08.2016 wird in Änderung des Ratsbeschlusses vom
14.06.2016 (TOP 6, Vorlage 101/2016, Beschluss, Ziffer II Satz 3) folgendes beschlossen:
Ziffer II Satz 3 wird aufgehoben.
Sachdarstellung:
1. Problem
Auf der Grundlage des § 3 der Satzung der Stadt Wesseling für die Durchführung von Bürgerentscheiden
vom 22.12.2004 hat der Rat in seiner Sitzung am 14.06.2016 für den anstehenden Bürgerentscheid am
28.08.2016 die Aula der Johannes-Gutenberg-Schule als Abstimmungslokal festgelegt.
Soweit der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 30.06.2016 der von der Verwaltung vorgeschlagenen Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden folgt, ist das Abstimmungsgebiet
durch den Bürgermeister in Stimmbezirke aufzuteilen.
2. Lösung
Die Neufassung der Satzung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in
Kraft. Nach Inkrafttreten der Satzung beabsichtigt der Bürgermeister folgende Abstimmungslokale einzurichten:
1. Stadtteil Wesseling:
2. Stadtteil Keldenich:
3. Stadtteil Berzdorf:
4. Stadtteil Urfeld:
Aula Johannes-Gutenberg-Schule, Gartenstr. 1, 50389 Wesseling
(alte) Turnhalle, Schillerschule, Schulstr. 5 (Zugang über Schulhof
Friedhofsweg), 50389 Wesseling
Aula Brigidaschule, Hauptstr. 101, 50389 Wesseling
Aula Rheinschule, Josef-Kuth-Weg 4, 50389 Wesseling
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Mehraufwand bei Einrichtung von vier Abstimmungslokalen beträgt 7.500 Euro.