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Beschlussvorlage (6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ im Ortsteil Leopoldshöhe hier:-Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange -Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
18.06.12, 14:56
Aktualisiert
18.06.12, 14:56
Beschlussvorlage (6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ im Ortsteil Leopoldshöhe
hier:-Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
-Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ im Ortsteil Leopoldshöhe
hier:-Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
-Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 53/2012 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 18. Juni 2012 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ im Ortsteil Leopoldshöhe hier: - Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss Beratungsfolge Rat Termin 28.06.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet: - die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche um 1,30 m nach Osten (ausschließlich für sog. untergeordnete vortretende Gebäude- und Bauteile, wie überstehende Fensterbänke und Blumenfenster usw.). Eine Erweiterung der Wohn- / Nutzfläche ist nicht möglich. - die „Private Grünfläche – PG“ westlich und östlich der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche entfällt. Stellplätze oder Geräteschuppen sind nun zulässig. - die verpflichtende Baumpflanzung wird beibehalten, jetzt durch textliche Festsetzung geregelt. Das Änderungsverfahren wurde als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit, die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange sind daher einmalig beteiligt worden (vom 28.02. bis 30.03.2012). Bei der Gemeinde sind keine Anregungen oder Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Der Fachbereich III – Umwelt hat eine Eingabe zu den verpflichtenden Baumpflanzungen gemacht. Der Anregung wurde gefolgt (siehe Dokumentenvorlage Nr. 48/2012). Im Rahmen des gesamten Verfahrens zur 6. vereinfachten Änderung des B-Planes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ sind nunmehr alle eingegangenen Stellungnahmen beraten, behandelt und beschlossen worden. Das Verfahren kann somit abgeschlossen und dem Rat mit Empfehlung zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden. Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt für die 6. vereinfachte Änderung des B-Planes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“, den in der Dokumentenvorlage Nr. 48/2012 des Ratsinformationssystems der Gemeinde Leopoldshöhe aufgeführten „Vorschlag der Verwaltung“ sowie die Entscheidungen des Hochbau- und Planungsausschusses zu der Stellungnahmen der Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Auslegung. -2- b) Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 6. vereinfachte Änderung des B-Planes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ als Satzung und die zugehörige Begründung. Schemmel Anlage: Zum Satzungsbeschluss sind insbesondere die Unterlagen (Planzeichnung, Festsetzungen, Hinweise und Begründung zum B-Plan) zum Hochbau- und Planungsausschuss vom 03.05.2012 bzw. die Drucksache 48/2012, die Drucksache 7/2012 sowie die dazugehörigen Niederschrift heranzuziehen.