Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
18.06.12, 14:56
Aktualisiert
18.06.12, 14:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
53/2012
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
18. Juni 2012
6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ im Ortsteil
Leopoldshöhe
hier: - Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Beratungsfolge
Rat
Termin
28.06.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet:
- die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche um 1,30 m nach Osten (ausschließlich für sog.
untergeordnete vortretende Gebäude- und Bauteile, wie überstehende Fensterbänke und Blumenfenster
usw.). Eine Erweiterung der Wohn- / Nutzfläche ist nicht möglich.
- die „Private Grünfläche – PG“ westlich und östlich der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche
entfällt. Stellplätze oder Geräteschuppen sind nun zulässig.
- die verpflichtende Baumpflanzung wird beibehalten, jetzt durch textliche Festsetzung geregelt.
Das Änderungsverfahren wurde als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die
Öffentlichkeit, die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange sind daher einmalig beteiligt
worden (vom 28.02. bis 30.03.2012). Bei der Gemeinde sind keine Anregungen oder Stellungnahmen aus
der Öffentlichkeit eingegangen. Der Fachbereich III – Umwelt hat eine Eingabe zu den verpflichtenden
Baumpflanzungen gemacht. Der Anregung wurde gefolgt (siehe Dokumentenvorlage Nr. 48/2012).
Im Rahmen des gesamten Verfahrens zur 6. vereinfachten Änderung des B-Planes Nr. 06/01 „Evenhauser
Holz“ sind nunmehr alle eingegangenen Stellungnahmen beraten, behandelt und beschlossen worden. Das
Verfahren kann somit abgeschlossen und dem Rat mit Empfehlung zum Satzungsbeschluss vorgelegt
werden.
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt für die 6. vereinfachte Änderung des B-Planes Nr. 06/01
„Evenhauser Holz“, den in der Dokumentenvorlage Nr. 48/2012 des Ratsinformationssystems der
Gemeinde Leopoldshöhe aufgeführten „Vorschlag der Verwaltung“ sowie die Entscheidungen des
Hochbau- und Planungsausschusses zu der Stellungnahmen der Behörde und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zur Auslegung.
-2-
b) Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 6. vereinfachte Änderung des B-Planes Nr. 06/01
„Evenhauser Holz“ als Satzung und die zugehörige Begründung.
Schemmel
Anlage:
Zum Satzungsbeschluss sind insbesondere die Unterlagen (Planzeichnung, Festsetzungen, Hinweise und
Begründung zum B-Plan) zum Hochbau- und Planungsausschuss vom 03.05.2012 bzw. die Drucksache
48/2012, die Drucksache 7/2012 sowie die dazugehörigen Niederschrift heranzuziehen.