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Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Entscheidung über die Gewinnverwendung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
12.09.16, 17:06
Aktualisiert
12.09.16, 17:06
Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Entscheidung über die Gewinnverwendung) Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Entscheidung über die Gewinnverwendung) Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 156/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 14 - Vorlage für Betriebsausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Entscheidung über die Gewinnverwendung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 14 - 25.08.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 156/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Windhäuser 25.08.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Rat Betreff: Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Entscheidung über die Gewinnverwendung Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Entsorgungsbetriebe Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2015 werden, wie in der Vorlage beschriebener Fassung, festgestellt. Das Jahresergebnis 2015 von 391.494,85 € wird wie folgt verwendet: - Von dem Gewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von werden 403.612,00 € in die Rücklage eingestellt. - Der Verlust des Betriebszweiges Betriebshof von wird mit dem Gewinnvortragskonto verrechnet. Der Betriebsleitung wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt. 403.612,00 € 12.117,15 € Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2015 der Entsorgungsbetriebe, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen Mitgliedern des Betriebsausschusses sowie den Fraktionen wurde je ein Exemplar des Prüfungsberichts zugeleitet; der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dem Prüfungsbericht beigefügt. Ein weiteres Exemplar des Prüfungsberichts wurde der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zugeleitet. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde - nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss - festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden. 2. Lösung Der Gewinn aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015 beträgt insgesamt, d.h. saldiert für alle Betriebszweige, 391.494,85 € (Vorjahr: Gewinn 187.071,53 €). Für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung ergibt sich für 2015 ein Gewinn in Höhe von 403.612,00 €. Aufgrund erhöhter Mengen bei unveränderten Abwasserentgeltpreisen haben sich die Umsatzerlöse in Summe um 63 T€ erhöht. Im gleichen Zeitraum verringerten sich die Fremdleistungen für Instandhaltung und Betrieb um 155 T€ auf 1.546 T€. Die Personalkosten verringerten sich um 15 T€, die Kapitalkosten reduzierten sich um 116 T€ und die Sonstigen Aufwendungen stiegen um 45 T€. Unter Berücksichtigung der Rückstellung für Gebührenausgleich in Höhe von 167.720,63 € ergab sich für das Jahr 2015 ein Gewinn von 403.612,00 €. Nach Abzug der zum Werteerhalt notwendigen Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 403.612,00 € ist das Ergebnis ausgeglichen. Eine Nachkalkulation für 2015 ist dieser Vorlage beigefügt. Das Jahresergebnis des Betriebszweiges Abfallentsorgung ist ausgeglichen. Die Erlöse aus Abfallentgelten erhöhten sich um 17 T€ bei unveränderten Entgelten. Die Verwertungserlöse Papier erhöhten sich um 5 T€. Der Materialaufwand erhöhte sich um 9 T€. Für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde aus der Rückstellung für Gebührenausgleich ein Betrag von 81.284,96 € entnommen. Die Straßenreinigung schließt mit einem Betriebsergebnis von 53.945,06 € ab. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 380 T€. Für das Wirtschaftsjahr 2015 wird eine Rückstellung für Gebührenausgleich in Höhe von 52.378,86 € gebildet. Das Jahresergebnis ist ausgeglichen. Das Betriebsergebnis Betriebshof weist für 2015 einen Verlust von 12.117,15 € aus. Die Erträge im Bereich des Betriebshofes erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 10,6 % = 261 T€ auf 2.724 T€. Die Fremdleistungen und die Betriebskosten erhöhten sich um 222 T€, die Personalkosten blieben unverändert und die sonstigen Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 72 T€. Es wird vorgeschlagen: - Von dem Gewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von werden 403.612,00 € in die Rücklage eingestellt. - Der Verlust des Betriebszweiges Betriebshof von wird mit dem Gewinnvortragskonto verrechnet. 403.612,00 € 12.117,15 € 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.