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Verwaltungsergänzung (Sperrung von Wald- und Wanderwegen im Kreis Euskirchen hier: Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
25.11.14, 16:10
Aktualisiert
25.11.14, 16:10
Verwaltungsergänzung (Sperrung von Wald- und Wanderwegen im Kreis Euskirchen
hier: Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/F 9/2014 Datum: 25.11.2014 Sperrung von Wald- und Wanderwegen im Kreis Euskirchen hier: Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion 1. Ist es richtig, dass in den vergangenen Wochen mehrfach Beschwerden von Wandertouristen darüber geführt wurden, dass Wald- und Wanderwege in der Eifel gesperrt waren? Im Zeitraum der Sperrungen vom 01.09. - 26.10.2014 sind beim Kreis Euskirchen vermehrt Beschwerden und Anfragen von Wandertouristen und der einheimischen Bevölkerung zu gesperrten Waldflächen und Wegen eingegangen. Diese wurden zuständigkeitshalber an das Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde weitergeleitet. 2. Wenn dies der Fall ist, aus welchen Gründen ist eine Sperrung dieser Wege erfolgt und wer hat dies veranlasst? Die befristete Sperrungsgenehmigung wird nach § 4 Landesforstgesetz auf Antrag des Waldbesitzers aus Gründen der Wildhege vom Landesbetrieb Wald und Holz erteilt. Vor Erteilung der Sperrungsgenehmigung wird von Landesbetrieb Wald und Holz aus eine Stellungnahme der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung in Bonn eingeholt. Von dort wird i. d. R. bestätigt, dass die Sperrung für einen bestimmten Zeitraum notwendig ist, um Störungen des Rotwildes während der Brunft entgegenzuwirken. Sobald die Stellungnahme der Forschungsstelle in dieser Form vorliegt, ist die Genehmigung zu erteilen (gebundene Entscheidung). Der Zeitraum der Sperrungsgenehmigung wird an der Brunftdauer orientiert. Insofern handelt der Landesbetrieb Wald und Holz auf der von der Forschungsstelle gelieferten Grundlage. In diesem Jahr wurden erstmals versuchsweise auch Waldwege gesperrt, wobei die Benutzung bestimmter Wege für Erholungsnutzung frei geblieben ist. 3. Welche Maßnahmen gedenken Sie in die Wege zu leiten, um dieses Problem nachhaltig zu lösen? Für den 05.12.2014 ist ein Evaluierungsgespräch zwischen dem Landesbetrieb Wald und Holz, den Waldbesitzern und den Behördenvertretern zu den Erfahrungen aus den Sperrungen in der Saison 2014 beim Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde terminiert. Neben der Klärung der grundsätzlichen Notwendigkeit der Wegesperrungen soll aus Sicht des Kreises hier insbesondere hinterfragt werden, wie die Öffentlichkeitsarbeit, ganz besonders auch im Hinblick auf den Tourismus, optimiert werden kann. gez. i. V. Poth