Daten
Kommune
Wesseling
Größe
112 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
13.06.16, 17:06
Aktualisiert
13.06.16, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
112/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
61
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bürgerbahnhof Wesseling; Vorlage eines Nutzungskonzeptes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
61
02.06.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 112/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
02.06.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Bürgerbahnhof Wesseling; Vorlage eines Nutzungskonzeptes
Beschlussentwurf:
Dem der Vorlage 112/2016 als Anlage beigefügten Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling wird
zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
In seiner Sitzung vom 19.01.2016 hat der Rat folgenden Beschluss gefasst:
„Der der Vorlage-Nr. 243/2015 beigefügte Entwurf eines Nutzungskonzepts für den Bürgerbahnhof wird zur
Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Basis dieses Entwurfs fortzuentwickeln. Die Architekturplanung einschließlich einer Kostenberechnung (Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI), die
derzeit durch das Büro reicher haase associierte GmbH erarbeitet wird, um diese Nutzungskonzeption architektonisch, räumlich und kostenmäßig überprüfen zu können, soll im Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umweltschutz vorgestellt werden.
Nutzungskonzept und Architekturplanung sollen dann stufenweise abgestimmt und konkretisiert werden, um
eine schlüssige gesamte Planung für den 2016 einzureichenden Gesamtantrag zur Stadterneuerung für die
STEP 2017 ff. zu erhalten.
Die Kubatur des Bahnhofs ist nicht wesentlich durch Anbauten bzw. Aufstockungen zu verändern. Die Folgekosten und die Wirtschaftlichkeit sind darzustellen.“
Die Neugestaltung des Bahnhofsbereichs und die Sanierung und Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerbahnhof ist in verschiedenen Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Umweltschutz diskutiert worden. In diesen Sitzungen sind verschiedene Umbauvarianten beschrieben und
die Baukosten dieser Varianten erörtert worden. Zudem wurden die Förderbedingungen erläutert.
Auf der Grundlage der gefassten Beschlüsse wurde das seinerzeit vorgelegte Nutzungskonzept weiterentwickelt. Die abschließende Fassung des Nutzungskonzeptes und die vom Büro reicher haase associierte
GmbH gefertigten Pläne mit den vorgeschlagenen Nutzungen der Flächen im Bahnhofsgebäude sind der
Vorlage als Anlage beigefügt.
2. Lösung
Das vorliegende Nutzungskonzept berücksichtigt die grundsätzliche Fördervorgabe mit der lediglich untergeordneten, auf maximal 20 % der GNF begrenzten Etablierung rentierlicher Nutzungen für den Bürgerbahnhof.
Den Schwerpunkt des Nutzungskonzepts stellt die Belegung der Räumlichkeiten durch Beratungseinrichtungen und Organisationen der Stadt Wesseling im Sinne einer Gemeinbedarfseinrichtung nach Ziffer 11.3 der
Förderrichtlinie 2008 dar, die den nicht-rentierlichen Nutzungen zuzurechnen sind (Anteil 83,16 % an der
GNF).
Die geplante Belegung eines Büroraums mit der Bürgerstiftung Wesseling ist als rentierliche Nutzung zu
betrachten; die Stadt Wesseling beabsichtigt den Abschluss eines Mietvertrags mit der Bürgerstiftung für den
Büroraum (Miete und anteilige Betriebskostenbeteiligung). Mit dem vorgesehenen, ca. 18 qm großen Büro
im 1.OG für die Bürgerstiftung ist der maximal mögliche Flächenanteil rentierlicher Nutzungen eingehalten.
In Abhängigkeit von der Betreiberschaft der Gastronomieeinrichtung durch einen privaten Unternehmer oder
einen anerkannten Integrationsbetrieb sind die geplanten Gastronomienutzflächen (97 qm Nettofläche bzw.
16,84 % Anteil an der GNF) differenziert zu betrachten:
-
Im Falle eines privaten Gastronomiebetreibers sind die 97 qm Nutzflächen als rentierliche Nutzung zu
beurteilen, da die Stadt Wesseling Einnahmen durch die Vermietung der Flächen erzielen würde. Die
Stadt Wesseling würde in diesem Fall einen Mietvertrag mit dem privaten Betreiber abschließen (Miete
und anteilige Betriebskostenbeteiligung). Zusammen mit der vorgenannten Vermietung eines Büroraums
an die Bürgerstiftung wäre der maximal mögliche Flächenanteil von 20 % an der GNF für rentierliche
Nutzungen ausgeschöpft.
-
Im Falle einer Gastronomieeinrichtung, die durch ein anerkanntes Integrationsunternehmen betrieben
würde, für die die Stadt Wesseling keine Mieteinnahmen erzielen und lediglich eine kostendeckende
Betriebskostenerstattung erfolgen würde, wäre der Gastronomiebetrieb nach Abstimmung mit der För-
derbehörde nicht als rentierliche Nutzung zu beurteilen. Im Falle eines anerkannten Integrationsbetriebs
wäre von einer sozial- und gemeinbedarfsorientierten Nutzung auszugehen, die nicht auf den 20 %- Flächenanteil an der GNF anzurechnen ist.
Die Kosten für die Sanierung, die Höhe der erwarteten Landeszuweisung und des städtischen Eigenanteils
in Abhängigkeit vom Umfang der rentierlichen Nutzung sind in Kapitel 4 des Nutzungskonzepts beschrieben.
Im aktuellen Investitionsprogramm sind für die Sanierung des Bahnhofsgebäudes Haushaltsmittel in Höhe
von ca. 1,8 Mio. € veranschlagt. Der im Zuge der aktuellen Entwurfsplanung ermittelte zusätzliche Mittelbedarf in Höhe von ca. 420.000 € (Gesamtkosten ca. 2.220.782 €) und die über den bisherigen Haushaltsansatz hinaus erwartete Landeszuweisung von ca. 1.776.626 € werden im Zuge der Überarbeitung des Investitionsprogramms eingestellt.
Die Verwaltung bittet, dem beigefügten Nutzungskonzept zuzustimmen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind in der Vorlage und im Nutzungskonzept beschrieben.