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Beschlussvorlage (Nutzungskonzept)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
395 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
13.06.16, 17:06
Aktualisiert
13.06.16, 17:06

Inhalt der Datei

:gesamtperspektive Wesseling Neugestaltung Bahnhofsbereich Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling Stand: Juni 2016 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling Verfasser Stadt Wesseling Dezernat II- Bereiche 50 und 51 Dezernat III– Bereich 61 Titelbild: rha • reiche haase associierte GmbH Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling 1 Planungskonzept „Neugestaltung Bahnhofsumfeld“ __________________ 4 2 Bürgerbahnhof Wesseling – Projektidee und Rahmenvorgaben _________ 5 3 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling _________________ 6 Vorstellung der städtischen Angebote und Dienstleister aus dem Dezernat II, 3.1 Bereiche 51 Kinder, Jugend, Familie und 50 Soziales ________________7 3.1.1 Frühe Hilfen___________________________________________________8 3.1.2 Schulsozialarbeit _______________________________________________9 3.1.3 Streetwork ___________________________________________________10 3.1.4 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) __________________________11 3.1.5 Tagespflege __________________________________________________12 3.1.6 Fachstelle für Senioren ________________________________________12 3.1.7 Ehrenamtliche Rentenberatungsstelle ____________________________13 3.1.8 Integrationsbeauftragter und Integrationsrat ______________________13 Vorstellung weiterer Angebote und Dienstleister ___________________14 3.2 4 3.2.1 Innenstadtbüro und Citymanagement Wesseling____________________14 3.2.2 Bürgerstiftung Wesseling _______________________________________16 3.2.3 Bürgerbistro/Café mit Außengastronomie _________________________17 3.2.4 Mobilitätsstation ______________________________________________18 Betreiber- und Finanzierungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling 19 3 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling 1 Planungskonzept „Neugestaltung Bahnhofsumfeld“ Die Wesselinger Innenstadt hat einen besonderen Stellenwert in der Stadtentwicklung, da sie entscheidende Funktionen für die Gesamtstadt wahrnimmt und eine prägende Wirkung hat. Sie steht deshalb seit einigen Jahren mit der :gesamtperspektive Wesseling, zuerst als städtebauliches Schwerpunktprojekt der Regionale 2010 und aktuell im Rahmen des BundLänder-Programmes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, im Mittelpunkt der Stadtentwicklung Wesselings. Die Strategien und Projekte der :gesamtperspektive werden im Integrierten Handlungskonzept Wesseling (Fortschreibung 2016) ausführlich beschrieben. Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die :gesamtperspektive 2.0 mit den Projektbereichen „Neugestaltung Bahnhofsumfeld und Innenstadt“ in den Jahren 2017 ff fortzusetzen und damit dem weiterhin hohen Handlungsbedarf zur Aufwertung und Stärkung der Wesselinger Innenstadt Rechnung zu tragen. Das Bahnhofsumfeld ist, obwohl im Schnittpunkt der Fußgängerzonen und unmittelbar am Stadtbahnhaltepunkt Wesseling-Zentrum gelegen, seit Jahren nur ungenügend in die Stadtstruktur eingebunden und mit erheblichen städtebaulichen Mißständen behaftet. Das historische, unter Denkmalschutz stehende Bahnhofsgebäude wird zwischengenutzt und befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Bauzustand. Die umfassende Neugestaltung des zentralen Bahnhofbereichs - mit der oberirdischen Querung der Konrad-Adenauer-Straße, der Einkürzung des Fußgängertunnels, der Schaffung optisch ansprechender und barrierefreier neuer Zugänge sowie der modernen Gestaltung des verbleibenden Fußgängertunnels (BA 1) – und die Sanierung und Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerbahnhof (BA 2 a) stellen die zentralen Leitprojekte der Innenstadtentwicklung Wesselings dar. Der Bürgerbahnhof soll ein Quartiersmittelpunkt für die Bürgerschaft an diesem prominenten Standort werden; die Inwertsetzung des denkmalgeschützten Bahnhofs aus dem Jahr 1905 ist ein wichtiger Baustein der nachhaltigen städtebaulichen und sozialen Innenstadtentwicklung Wesselings. Der Umbau des Bahnhofsgebäudes wird durch die Neugestaltung und Aufwertung der angrenzenden Flächen zu Grün-, Spiel- und Aufenthaltsbereichen sinnvoll ergänzt. Die Realisierung der Baumaßnahme BA 2 a ist im Jahr 2019 vorgesehen. 4 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling Die geplanten Maßnahmen im Bahnhofsumfeld sind aus folgenden Gründen von entscheidender Bedeutung für die Innenstadtentwicklung: Mit der fußläufigen Verbindung der Fußgängerzonen Bahnhofstraße/Flach-Fengler-Straße über einen neugestalteten attraktiven Bahnhofsplatz und der erstmaligen barrierefreien Zugänglichkeit des Fußgängertunnels durch zwei neue Rampen wird zum einen die städtebaulich-funktionale Verknüpfung dieser Stadtbereiche deutlich optimiert und damit die Innenstadt insgesamt gestärkt. Zum anderen wird die derzeitige isolierte „Insellage“ des historischen Bahnhofsgebäudes inmitten mindergenutzter Restflächen durch die fußläufige Einbindung des Gebäudes in die Stadtstruktur, ergänzt durch die hochwertige Gestaltung des Bahnhofsumfelds und die Umnutzung zu einem Bürgerbahnhof, aufgehoben. Die zentrale Lage und Funktion des historischen Gebäudes im Schnittpunkt städtischer Hauptachsen, eingebunden in öffentliche Platz- und Grünbereiche mit Aufenthaltsqualitäten, wird damit wieder stadträumlich erlebbar und sinnvoll nutzbar. 2 Bürgerbahnhof Wesseling – Projektidee und Rahmenvorgaben Das historische, im Jahr 1905 zur Inbetriebnahme der Rheinuferbahn errichtete Bahnhofsgebäude ist auf Grund seiner ehemaligen Funktion, seiner zeittypischen Architektur und seiner prominenten Lage in der Innenstadt von hoher Bedeutung für die Stadtgeschichte und Stadtentwicklung Wesselings. Das Bahnhofsgebäude wurde im Jahr 2000 in die Denkmalliste der Stadt Wesseling eingetragen und steht seitdem unter Denkmalschutz. Nach langer Zeit des Funktionsverlustes, des Leerstands und der damit einhergehenden Verschlechterung der Bausubstanz wurden das historische Bahnhofsgebäude und das Bahnhofsumfeld frühzeitig in die Planungskonzepte der :gesamtperspektive Wesseling im Rahmen der Regionale 2010 einbezogen. Die Stadt Wesseling hat das Bahnhofsgebäude und zugehörige Teilflächen im Jahr 2009 von der Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) erworben. Im Zuge der Konkretisierung der Planungen wurden verschiedene Nutzungskonzepte diskutiert, wie z.B. die Umnutzung als Filmmuseum, als ChemieExploratorium oder als Jugendzentrum. Im Zuge der weiteren Planungsüberlegungen wurde gemeinsam mit der Bürgerstiftung Wesseling die Projektidee des „Bürgerbahnhofs Wesseling“ entwickelt. Das historische 5 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling Bahnhofsgebäude soll zum einen denkmalgerecht saniert und inwertgesetzt werden; zum anderen soll das Gebäude als quartiersbezogene Gemeinbedarfseinrichtung mit einem multifunktionalen Nutzungskonzept nachhaltig revitalisiert und für die Wesselinger Bürgerschaft geöffnet werden. Eine attraktive, öffentlichkeitswirksame Nutzung in dem denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude ist ein Alleinstellungsmerkmal und ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Aufwertung und Belebung des Bahnhofsumfeldes. Der Bürgerbahnhof soll in Trägerschaft der Stadt Wesseling, in Kooperation mit dem Citymanagement sowie interessierten BürgerInnen und Organisationen, umgesetzt werden. 3 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling Mit dem Konzept des Bürgerbahnhofs wird eine „Anlaufstelle“ und ein Quartiersmittelpunkt für die Wesselinger Bürgerschaft an zentraler Stelle der neugestalteten Innenstadt geschaffen, der mit seiner Anziehungskraft wiederum zu einer Belebung des gesamten Bahnhofsumfeldes beitragen wird. Der Bürgerbahnhof soll als neuer Treffpunkt für alle Bevölkerungsschichten und MitbürgerInnen aller Altersgruppen vielfältige Angebote für Beratung und Information, für Bildung und Schulung, für Unterstützung und Betreuung bereitstellen und bündeln. Ein für alle BürgerInnen offener Quartierstreff soll unter anderem vielfältige städtische und soziale Beratungsangebote und Einrichtungen konzentrieren und vernetzen. Durch die Zusammenarbeit und Kooperation mit lokalen Organisationen/Vereinen, Institutionen und Projekten sollen vorhandene und neue Angebote zur Beratung und gesellschaftlichen Teilhabe räumlich gebündelt und optimiert werden. Die Offenheit und Niedrigschwelligkeit, insbesondere für soziale Beratung und Information, soll zur Stärkung der Integration und Eigeninitiative der verschiedenen Nutzergruppen beitragen. Die städtischen Beratungsangebote sollen um Angebote von Organisationen wie z.B. das Innenstadtbüro Wesseling (Citymanagement/Innenstadtverein) und die Bürgerstiftung Wesseling ergänzt werden. In Anbetracht des zentralen innerstädtischen Standorts ist die Etablierung einer Gastronomieeinrichtung im Bürgerbahnhof vorgesehen. Ein „Bürgerbistro“ mit Innen- und Außengastronomie zur Belebung des neu gestalteten Bahnhofsplatzes soll das Nutzungskonzept sinnvoll abrunden. 6 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling Im Hinblick auf einen potenziellen Betreiber des Bürgerbistros werden derzeit Gespräche mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), der durch das LVR-Integrationsamt u.a. Beratungen für Integrationsunternehmen im Gastronomiesektor anbietet, durchgeführt, um die Möglichkeiten eines Integrationsprojektes für das Bistro/Café im Bürgerbahnhof Wesseling auszuloten. Der Betrieb der geplanten Gastronomieeinrichtung durch einen anerkannten Integrationsbetrieb würde das Nutzungskonzept des Bürgerbahnhofs in idealer Weise ergänzen. Ein integrativer Gastronomiebetrieb würde dem Gedanken der sozial- und gemeinwohlorientierten Projektarbeit im Bürgerbahnhof optimal Rechnung tragen und zusätzliche Arbeitsund Ausbildungsangebote schaffen. Parallel zur Entwicklung des vorliegenden Nutzungskonzeptes hat die Stadt Wesseling mit dem Büro reicher haase associierte GmbH (rha) die Architekturplanung für die Sanierung und Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerbahnhof erarbeitet. Die Entwurfsplanung des Büros rha für den Bürgerbahnhof (Leistungsphase 3 Hochbau) wird in die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 7.6.2016 als wesentliche Grundlage für die Einbringung des Projekts „Bürgerbahnhof“ in den Gesamtantrag zur Stadterneuerung (STEP) 2017 ff eingebracht. Das nachfolgende Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof ist mit der Entwurfsplanung abgestimmt; dem Konzept ist ein Planungsvorschlag zur räumlichen Anordnung der Nutzungen innerhalb des Bürgerbahnhofs beigefügt (vgl. Anlage- Grundrisspläne). 3.1 Vorstellung der städtischen Angebote und Dienstleister aus dem Dezernat II, Bereiche 51 Kinder, Jugend, Familie und 50 Soziales Ein Schwerpunkt der städtischen Nutzungskonzeption ist die räumliche Zusammenfassung verschiedener Sachgebiete des Dezernates II, Bereiche Kinder, Jugend und Familie und Soziales, im neuen Bürgerbahnhof. Darüber hinaus sind mögliche Kooperationen mit anderen Sachgebieten, wie z.B. der Ausländerbetreuung oder Gleichstellung, denkbar. Die räumliche Zusammenlegung verschiedener städtischer Beratungs- und Dienstleistungsangebote bietet den BürgerInnen der Stadt Wesseling die Möglichkeit, professionelle Ansprechpartner zu einem breiten Themenfeld an einem zentralen, gut erreichbaren 7 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling Standort in der Innenstadt vorzufinden. Da die Angebote unterschiedliche Altersgruppen ansprechen, entsteht im Bürgerbahnhof eine Begegnungsstätte für alle MitbürgerInnen, ein Haus der Generationen. Die Aspekte der Beratung, Bildung, Unterstützung und „Hilfe zur Selbsthilfe“ für Kinder, Jugendliche, Eltern und Senioren stehen im Vordergrund und werden durch Beratungen, Schulungen, Seminare und Veranstaltungen ausgefüllt. Es wird zudem auf Kooperationen mit externen und kommunalen Trägern, Vereinen etc. Wert gelegt, um das Dienstleistungsangebot im Bürgerbahnhof bedarfsgerecht erweitern zu können. Auch die städtischen Dienstleister können eine veränderte Nachfrage der Bürgerschaft durch die Erweiterung ihrer Angebote bedienen. 3.1.1 Frühe Hilfen Mitarbeiter: 2 (32,5 Wstd. und 19,5 Wstd.) Gesetzliche Grundlagen: Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), §3 Abs. 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Der Elternservice ist eine Anlaufstelle zu allen Fragen und Angeboten rund um das Thema Baby und Kleinkinder. Zwei pädagogische Mitarbeiterinnen beraten, unterstützen und begleiten Schwangere und Familien mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr vor und nach der Geburt eines Kindes. Sie vermitteln bei Bedarf Gruppenangebote, sowie weitere (fachliche) Hilfen. Hierzu kooperieren sie im Netzwerk „Frühe Hilfen“, um den Familien passgenaue Hilfen anbieten zu können. Aufgabenfelder:  Information/Beratung zu Schwangerschaft, Geburt und Entwicklung von Kleinkindern  Unterstützung von jungen Familien in schwierigen (Lebens-)Situationen  Unterstützung bei sozialen, finanziellen und beruflichen Fragen  Begleitung zu Ärzten, Beratungsstellen und Behörden  Hausbesuche, Babywillkommensbesuche  Vermittlung von weiteren fachlichen Hilfen 8 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling Weitere Aufgaben und Angebote der Frühen Hilfen:  Interdisziplinärer Arbeitskreis „Wesselinger Familien am Start“  Akteure: Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, Familienzentren, Gesundheitsamt, Kinderärzte, Hebammen, Jungenmigrationsdienst; Veranstaltungsturnus: 1x pro Quartal  Kooperation mit dem Jugendmigrationsdienst der katholischen Jugendagentur; bei Bedarf wird ihm die Räumlichkeit für Sprechzeiten zur Verfügung gestellt  Kursangebote zu Themen wie „Babys verstehen“, Ernährung, etc.  Offene Sprechzeiten Die Mitarbeiter der Frühen Hilfen haben Kontakt zu allen jungen Familien in Wesseling und stellen daher einen Kernbereich der Beratung dar. Im Bürgerbahnhof könnten Sie unter der Überschrift „Kinder- und Jugendberatung“ den Schwerpunkt Kinder abdecken und Schnittstelle für die Tagesbetreuung in Wesseling sein. 3.1.2 Schulsozialarbeit Mitarbeiter : 1 (Vollzeit) Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus § 13 SGB VIII. Die Schulsozialarbeit der Stadt Wesseling wurde bis zum 31.12.2014 aus Bundesmitteln des Bildungs- und Teilhabepakets finanziert und richtete sich an alle Grundschulen im Stadtgebiet. Ab dem Jahr 2015 wird die Schulsozialarbeit fortgeführt, sie wird über Landeszuweisungen und Haushaltsmittel der Stadt Wesseling finanziert. Aufgabenfelder:  Betreuung der 6 Grundschulen  Beratung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket  Einzelfallhilfen für Schüler/innen  Sozial- und Kompetenztrainings mit Schulklassen  Konfliktberatung Die Schulsozialarbeit ist vormittags intensiv in das Schulleben eingebunden. In den Nachmittagsstunden werden neben schulischen Angeboten auch Beratungsangebote für Eltern und Schüler angeboten. Diese Angebote ergänzen sich gut mit der Streetwork, so dass ein 9 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling gemeinsames Büro im Bahnhof für die Wesseling Schülerinnen und Schüler (Kinder- und Jugendbüro) eine sinnvolle Ergänzung darstellen würde. 3.1.3 Streetwork Mitarbeiter : 1 (Vollzeit) Der Gesetzgeber definiert den Arbeitsbereich Streetwork nicht eindeutig, jedoch ergibt sich aus den §§ 11,13 und 14 SGB VIII folgende Arbeitsgrundlage: Streetwork ist eine methodische Vorgehensweise innerhalb der Sozialen Arbeit. In erster Linie geht es darum, einen Zugang zu jungen Menschen herzustellen, die sonst von keinem anderen institutionalisierten Hilfsangebot mehr erreicht werden. Grundlegend sind somit Kontaktaufbau und Beziehungsarbeit. Vertrauen und eine verlässliche Beziehung zwischen Klienten und Streetworkern sind wichtig, damit spätere Hilfsangebote überhaupt angenommen werden können. So sind für Streetworker bestimmte Arbeitsprinzipien, wie Lebensweltorientierung, Niedrigschwelligkeit, Vertraulichkeit (Schweigepflicht), Freiwilligkeit, Parteilichkeit, unerlässlich. Streetwork ist ein Ansatz in der „Mobilen Jugendarbeit“. Dort werden mehrere Handlungsfelder und -prinzipien von sozialer Arbeit - Streetwork, Gruppenarbeit, Einzelfallhilfe und Gemeinwesenarbeit - innerhalb eines sozialpädagogischen Gesamtkonzeptes vereint. Aufgabenfelder:  Aufsuchende Mobile Jugendarbeit im Stadtgebiet (Jugendtreffpunkte)  Krisenintervention u.a. bei Anwohnern mit Jugendlichen  Beratungsangebote bei persönlichen Fragen und Vermittlung bei Konflikten  Integrationsarbeit wie Bildungs- und Sportangebote, Familientreffen und Frauendisco Diese Angebote ergänzen sich gut mit der Schulsozialarbeit, so dass ein gemeinsames Büro im Bahnhof für die Wesseling Schülerinnen und Schüler (Kinder- und Jugendbüro) eine sinnvolle Ergänzung darstellen würde. 10 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling 3.1.4 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Mitarbeiter: 4 (2x Vollzeit, 2x 19,5 Wstd.) Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus den §§ 27 ff SGB VIII. Die Beauftragung und Finanzierung der ambulanten Hilfen unterliegt den Kollegen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) des Bereichs Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Wesseling. Aufgabenfelder:  Sozialpädagogische Familienhilfe  Erziehungsbeistand  Hilfe für junge Volljährige  Begleiteter Umgang  Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder  Systemische Beratung  Beteiligung an Hilfeplangesprächen Das Team der SPFH greift aufgrund der verschiedenen professionellen Ausrichtungen, Arbeitsweisen und beruflichen Erfahrungen auf vielseitige Ressourcen zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien zurück. In der ambulanten, sozialpädagogischen Betreuung sollen Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene befähigt werden, ihre Probleme eigenständiger zu bewältigen. Die aufsuchende Arbeit steht dabei im Vordergrund. Aufgrund der Vielzahl von verschiedenen Arbeitsfeldern werden Lagerräume für die unterschiedlichen Büro-, Arbeits-, und Spielmaterialien benötigt. Die SPFH ist ambulanter Anbieter von Familienhilfe. Sie ergänzt das Angebot der Frühen Hilfen, der Tagespflege sowie der Streetwork, so dass die komplette Beratung von Familien im Bahnhof angeboten werden könnte. 11 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling 3.1.5 Tagespflege Mitarbeiter: 2 (1x Vollzeit, 1x 19,5 WStd.) Gesetzliche Grundlagen: Kinderbildungsgesetz (KiBiz), §§ 22-24, 43 SGBVIII, sowie die von der Stadt Wesseling intern gesetzten Richtlinien zur Kindertagespflege. Aufgabenfelder:  Akquise neuer Tagespflegepersonen und Organisation von Informationsveranstaltungen  Eignungsfeststellung und Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege  Beratung von Eltern und Vermittlung der Kinder in geeignete Tagespflegestellen  Fachliche Beratung und Begleitung der Kindertagespflegepersonen  Durchführung von Vernetzungstreffen der Tagespflegepersonen  Regelmäßige Teilnahme am „Arbeitskreis Kindertagespflege“ des Rhein-Erft-Kreises  Fortbildungsangebote für Tagespflegepersonen (intern oder extern)  Beratungen von Eltern/Kindertagesstätten von Kindern mit Beeinträchtigung/ Behinderung (in Bezug auf Antragsstellung, Einzelfallhilfe gemäß SGB XII, LVR & Kreissozialamt)  Auszahlung der laufenden Geldleistungen für die Kindertagespflegepersonen Die Tagespflege ist ein Baustein für die Kinderbetreuung in Wesseling. Es gibt regelmäßige Treffen der Tagesmütter, die künftig im Bürgerbahnhof stattfinden können. Auch Fortbildungen für Eltern und Erzieher könnten hier dann stattfinden. 3.1.6 Fachstelle für Senioren Mitarbeiter: 1 (Vollzeit) Die Seniorenbeauftragte steht allen Wesselinger BürgerInnen als Kontaktperson und Ansprechpartnerin rund um das Thema „Älter werden“ zur Verfügung. Aufgabenfelder:  Aufbau eines Seniorennetzwerkes in Wesseling  Koordination und konzeptionelle Weiterentwicklung der Altenhilfe  Pflegeberatung der Senioren und Angehörigen  Entwicklung neuer Wohn- und Lebensformen  Öffentlichkeitsarbeit 12 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling Die Seniorenberatung rundet das Beratungsangebot im Bereich Älter werden ab. Somit wäre der Bürgerbahnhof alters- und generationenübergreifend ein zentraler Anlaufpunkt. Im Hinblick auf die optimale Erreichbarkeit soll die Fachstelle im Erdgeschoss des Bürgerbahnhofs angeordnet werden. 3.1.7 Ehrenamtliche Rentenberatungsstelle Die Rentenberatungsstelle bietet allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt eine Anlaufstelle in allen Fragen rund um das Thema „Rente nach der gesetzlichen Rentenversicherung“ an. Aufgabenfelder:  Erteilung von Auskünften über die gesetzliche Rentenversicherung  Aufnahme und Weiterleitung von Rentenanträgen  Aufnahme von Anträgen zur Kontenklärung  Ausgabe von Broschüren und Merkblättern der Deutschen Rentenversicherung  Individuelle und persönliche Beratung in Rentenangelegenheiten In der Rentenberatungsstelle sind derzeit zwei Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Knappschaft Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger. Das Angebot, das die Dienststellen der Stadt im Bürgerbahnhof bieten, wird durch die Rentenberatungsstelle sinnvoll ergänzt. 3.1.8 Integrationsbeauftragter und Integrationsrat Mitarbeiter: 1 (Vollzeit) Die / Der Integrationsbeauftragte ist sowohl Ansprechpartner für Menschen mit Migrationshintergrund als auch für Menschen, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe und für die Integration engagieren. Aufgabenfelder:  Koordination und Vernetzung der Integrationsarbeit innerhalb und außerhalb der Verwaltung einschließlich des ehrenamtlichen Engagements in Wesseling.  Zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für alle Integrationsangelegenheiten. 13 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling  Situations- und Bedarfsanalyse durch Aufarbeitung und Erstellung von Daten zu Zielgruppen und Aufgabenstellungen; daraus resultierend Planung geeigneter Methoden und Maßnahmen.  Spezielle Unterstützung der Bildungseinrichtungen durch Organisation und Koordination von Projekten und Bildung von Netzwerken der interkulturellen Kompetenz und die Gewinnung, Anleitung und Unterstützung von ehrenamtlich Tätigen.  Organisation von Veranstaltungen/ Konzipierung und Umsetzung neuer, innovativer Maßnahmen. Die Integrationsberatung stellt eine sinnvolle Ergänzung der Angebote des Bürgerbahnhofs dar, der damit auch zentraler Anlaufpunkt für Menschen mit Migrationshintergrund sowie für Bürger wird, die sich für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft einsetzen. 3.2 Vorstellung weiterer Angebote und Dienstleister Ein zweiter Schwerpunkt des Nutzungskonzepts für den Bürgerbahnhof ist die räumliche Zusammenfassung weiterer städtischer/gemeinnütziger Beratungs-, Unterstützungs- und Informationsangebote sowie innenstadtrelevanter Organisationen, um eine möglichst große Anziehungskraft für verschiedenen Nutzergruppen zu erreichen. Darüber hinaus ist, wie in Kapitel 3 beschrieben, die Etablierung einer Gastronomieeinrichtung vorgesehen. Ein „Bürgerbistro“ mit Innen- und Außengastronomie zur Belebung des neu gestalteten Bahnhofsplatzes soll das Nutzungskonzept sinnvoll abrunden. Um dieses vielseitige, eine breite Öffentlichkeit ansprechende Angebot bereitstellen zu können, ist eine intensive Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern sinnvoll und notwendig. Dies umfasst u.a. Akteure wie das Citymanagement und den Innenstadtverein Wesseling sowie Organisationen/Unternehmen wie die Bürgerstiftung Wesseling und potenzielle Betreiber für die Gastronomienutzung (z.B. anerkannte Integrationsunternehmen oder private Betreiber). 3.2.1 Innenstadtbüro und Citymanagement Wesseling Das Büro Stadt + Handel, Dortmund, wurde Anfang 2015 mit dem Citymanagement für die Stadt Wesseling beauftragt. Das Citymanagement wird für 5 Jahre aus Städtebaufördermit- 14 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling teln unterstützt. Das Citymanagement hat im Mai 2015 seine Arbeit im Innenstadtbüro am Alfons-Müller-Platz aufgenommen und ist seitdem zentrale Schnittstelle und Ansprech- partner für alle Innenstadtakteure. Das Citymanagement führt in enger Zusammenarbeit mit dem Ende 2014 gegründeten Innenstadtverein, den interessierten lokalen Akteuren und der Stadtverwaltung (Bereiche 61 Stadtplanung und 80 Wirtschaftsförderung) den begonnenen Begleitprozess zur nachhaltigen Aufwertung und Attraktivierung der Wesselinger Innenstadt weiter. Zudem koordiniert und unterstützt das Citymanagement zahlreiche Aktivitäten der Akteure wie z.B. Beteiligungen bei Innenstadtveranstaltungen sowie bei der Etablierung des Verfügungsfonds und des entsprechenden Entscheidungsgremiums. Das Innenstadtbüro steht zu festen Sprechzeiten zweimal pro Woche für Beratungs- und Informationszwecke zur Verfügung. Die Bürgerschaft, Einzelhändler, Hauseigentümer, Kunden und alle Innenstadtakteure können sich in diesen Sprechzeiten informieren und ihre Ideen für die Entwicklung der Innenstadt einbringen. Mit separater Terminvereinbarung können Einzelberatungen des Citymanagements z.B. mit Einzelhändlern/Hauseigentümern geführt werden, um deren spezifische Fragen und Entwicklungschancen zu erörtern. Das Innenstadtbüro wird weiterhin für Beratungen des Citymanagements mit der Stadtverwaltung und dem Innenstadtverein, für Mitgliederversammlungen und Arbeitsgruppensitzungen des Innenstadtvereins, für kleinere Veranstaltungen mit Innenstadtakteuren und der Bürgerschaft und – während der Baumaßnahmen zur Neugestaltung der Innenstadt – für die Durchführung der regelmäßigen Baubesprechungen genutzt. Das Innenstadtbüro hat demzufolge unterschiedliche Nutzungs- und Bürozeiten; das Angebot kann schrittweise und bedarfsgerecht erweitert werden. Da es sich bei dem Innenstadtbüro um eine innenstadtrelevante und publikumsintensive Nutzung handelt und sich zudem der attraktive Standort im Zentrum der Wesselinger Innenstadt anbietet, soll das Innenstadtbüro nach Abschluss der Baumaßnahme in den Bürgerbahnhof umziehen. Um optimale Räumlichkeiten für die Durchführung der vorgenannten Aktivitäten anzubieten, soll das Citymanagement/Innenstadtbüro im 1. Obergeschoss, mit einem benachbarten Besprechungsraum, seinen Platz finden. 15 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling 3.2.2 Bürgerstiftung Wesseling Die Bürgerstiftung Wesseling hat frühzeitig das Konzept eines „Bürgerbahnhofs Wesseling“ für die Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes in die :gesamtperspektive Wesseling eingebracht; konzeptionelles Vorbild für diesen Vorschlag war ein Projekt in Süddeutschland in Trägerschaft einer Bürgerstiftung. Im Zuge der Projektkonkretisierung hat sich ergeben, dass eine Trägerschaft der Bürgerstiftung Wesseling im Hinblick auf eine optimierte Projektförderung und Realisierung im Rahmen der :gesamtperspektive nicht geeignet ist. Die Bürgerstiftung Wesseling möchte einen Büroraum im Bürgerbahnhof nutzen, innerhalb dessen sie ihre bisherigen Beratungsangebote für die Bürgerschaft weiter führen und bedarfsgerecht ausbauen kann. Zudem ist die gelegentliche Mitnutzung eines Multifunktions/Besprechungsraumes im 1. Obergeschoss zur Durchführung von Schulungen, Seminaren, Infoveranstaltungen o.ä. sinnvoll. Durch Kontakte der Bürgerstiftung mit der Deutschen Sporthochschule Köln wurde die Durchführung eines Modellprojektes der Sporthochschule im Bürgerbahnhof Wesseling vorgeschlagen. Die Sporthochschule hat Interesse an der Durchführung eines langfristigen Modellprojektes zur Bewegungsförderung von Schwangeren, Müttern und Kleinkindern im Wesselinger Bürgerbahnhof bekundet und der Stadt Wesseling bereits 2014 eine schriftliche Absichtserklärung zukommen lassen. Der Bedarf an Räumlichkeiten für das Modellprojekt kann mit der zeitweisen Nutzung der von der Bürgerstiftung genutzten Räume gedeckt werden. Der Vorschlag des Modellprojektes der Sporthochschule Köln erscheint auf Grund der möglichen Synergien und vergleichbaren Zielgruppen des Bürgerbahnhofs interessant. Um optimale Räumlichkeiten für die Durchführung der vorgenannten Aktivitäten anzubieten, soll die Bürgerstiftung im 1. Obergeschoss, in Nachbarschaft des Innenstadtbüros und Besprechungsraumes, ihren Platz finden. 16 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling 3.2.3 Bürgerbistro/Café mit Außengastronomie Zur Attraktivierung des Bürgerbahnhofs ist die Etablierung einer Gastronomieeinrichtung im Erdgeschoss des Bürgerbahnhofs, mit Ausrichtung zum neugeplanten Bahnhofsplatz vorgesehen. Ein „Bürgerbistro“ mit Innen- und Außengastronomie zur Belebung des neu gestalteten Bahnhofsplatzes soll das Nutzungskonzept sinnvoll abrunden. Wesentliche Anforderungen zur Abrundung des Nutzungsangebotes durch einen Gastronomiebetrieb sind, dass dieser zum geplanten Konzept des Bürgerbahnhofs passt, über eine ansprechende Gestaltung und ein gutes gastronomisches Angebot verfügt und verläßliche Öffnungszeiten gewährleistet. Im Hinblick auf die Betreiberschaft der Gastronomie im Bürgerbahnhof kommen zum einen private Unternehmen, zum anderen sozialorientierte Integrationsunternehmen in Frage. Die Stadt Wesseling führt derzeit Gespräche mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), der durch das LVR-Integrationsamt u.a. Beratungen für Integrationsunternehmen im Gastronomiesektor anbietet, um die Möglichkeiten eines Integrationsprojektes für das geplante Bistro/Café im Bürgerbahnhof Wesseling auszuloten. Der Betrieb der geplanten Gastronomie durch einen anerkannten Integrationsbetrieb würde das Nutzungskonzept des Bürgerbahnhofs in idealer Weise ergänzen. Ein integrativer Gastronomiebetrieb würde dem Gedanken der sozial- und gemeinwohlorientierten Projektarbeit im Bürgerbahnhof optimal Rechnung tragen und zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsangebote schaffen. Die Stadt Wesseling als künftige Trägerin des Bürgerbahnhofs strebt vorrangig die Etablierung eines Bistro/Cafés mit einem integrativen Betrieb an und wird deshalb weitere Gespräche über eine Kooperation mit dem LVR und anerkannten Integrationsunternehmen führen. Entsprechend der im Jahr 2019 geplanten Projektrealisierung ist mit einer Inbetriebnahme des Gastronomiebetriebs voraussichtlich Ende 2019/Anfang 2020 zu rechnen, so dass zur Zeit Gespräche geführt und Kooperationen abgestimmt, jedoch noch keine vertraglichen Regelungen getroffen werden können. 17 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling Falls die angestrebte Betreiberschaft durch einen anerkannten Integrationsbetrieb nicht zum Tragen käme, würde die Stadt Wesseling einen privaten Betreiber für die geplante Gastronomieeinrichtung akquirieren. In diesem Falle wäre die Gastronomienutzung als rentierliche Nutzung im Sinne der Ziffer 11.3 der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 zu betrachten (vgl. Kapitel 4). Sowohl das Bürgerbistro/Café im Erdgeschoss des Gebäudes als auch die geplante Außengastronomie orientieren sich zum neu gestalteten Bahnhofsplatz und zur Bahnhofstraße, so dass eine optimale Einbindung in die innerstädtische Struktur erfolgt und Synergien zwischen der „Lauflage“ am Bahnhof und neugestalteten Platz- und Grünbereichen am Bürgerbahnhof entstehen. Der gesamte Bereich wird sich künftig als attraktiver öffentlicher Stadtraum mit hoher Anziehungskraft für die Wesselinger Bevölkerung präsentieren. 3.2.4 Mobilitätsstation Die Integration einer sog. „Mobilitätsstation“ in den Bürgerbahnhof ist in Anbetracht der Funktion als ÖPNV-Umsteigepunkt mehrerer Buslinien zur Stadtbahnlinie 16 sinnvoll. Unter einer „Mobilitätsstation“ wird ein Verknüpfungspunkt verschiedener Verkehrsmittel verstanden, dessen zentrales Element der ÖPNV ist (Bus/Stadtbahn); durch ein Angebot, das den ÖPNV ergänzt (z.B. Car- und Bikesharing, Taxi, Anruftaxi) kann eine optimale Mobilitätsversorgung geschaffen werden. Mobilitätsstationen dienen der Förderung der Nahmobilität und der Unterstützung der gemeinschaftlichen Nutzung von Fahrzeugen sowie der multimodalen Verkehrsmittelwahl (Wahl des zweckmäßigsten Verkehrsmittels). Die inhaltlichen und räumlichen Anforderungen zur Ausstattung einer Mobilitätsstation werden derzeit durch verschiedene Kommunen und/oder Verkehrsträger, z.B. den NVR, erarbeitet. Bei einem Verknüpfungspunkt wie in Wesseling (mindestens drei Verkehrsmittel) sollen Ticketverkaufsautomaten, Sitzgelegenheiten mit Witterungsschutz, ein WLAN-Punkt, Notrufsprechstellen und ein adäquates Informationssystem bereit stehen. Mit der geplanten Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes ist auch eine deutliche Erhöhung der ÖPNV-Attraktivität des Haltepunktes Wesseling-Zentrum verbunden. Zum einen werden die Bushaltestellen barrierefrei umgestaltet; zum anderen wird die Zugänglichkeit des Stadtbahnhaltepunktes S 16 Wesseling-Zentrum mit einer barrierefreien Rampe zum Fußgängertunnel und der Einkürzung des Tunnels erheblich verbessert. Im Hinblick auf diese 18 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling Aufwertung des ÖPNV-Umsteigepunktes am Bahnhof ist es sinnvoll, zukünftig die Möglichkeit einer Mobilitätsstation im Foyer des Bürgerbahnhofs vorzusehen. 4 Betreiber- und Finanzierungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling Die Sanierung und Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerbahnhof ist ein zentrales Leitprojekt des Gesamtantrags der Stadt Wesseling für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017 ff. Der Bürgerbahnhof als Bauabschnitt BA 2 des Projektbereichs „Neugestaltung Bahnhofsumfeld“ ist zum einen Gegenstand des vorgenannten Gesamtantrags; zum anderen soll – vorbehaltlich der Bewilligung des „Gesamttestats“ - der BA 2 a Bürgerbahnhof Gegenstand eines Einzelförderantrags für das STEP 2019 werden mit dem Ziel der baulichen Umsetzung des BA 2 a im Jahr 2019. Der Bürgerbahnhof soll insgesamt in Trägerschaft der Stadt Wesseling umgebaut und betrieben werden; sowohl die Baumaßnahmen selbst als auch der künftige Betrieb des Bürgerbahnhofs werden durch den Bereich 65 Immobilienmanagement federführend durchgeführt und koordiniert. Der Bürgerbahnhof ist als eine Gemeinbedarfseinrichtung im Sinne der Ziffer 11.3 der Förderrichtlinie 2008 zu betrachten, so dass die Fördervorgaben der Ziffer 11.3 hinsichtlich des Anteils untergeordneter rentierlicher Nutzflächen (höchstens 20 % der Gesamtnutzfläche (GNF)) innerhalb des Bürgerbahnhofs zu Grunde zu legen sind. Das vorliegende Nutzungskonzept berücksichtigt die grundsätzliche Fördervorgabe mit der lediglich untergeordneten, auf maximal 20 % der GNF begrenzten Etablierung rentierlicher Nutzungen für den Bürgerbahnhof. Entsprechend der Entwurfsplanung des Büros rha werden innerhalb des Bürgerbahnhofs ca. 575 qm Gesamtnettofläche (GNF) geschaffen; davon ca. 478 qm Nettofläche (11 Büros/1 Besprechungsraum; Anteil 83,16 % an der GNF) für Beratungs-/Informationsangebote sowie ca. 97 qm Nettofläche für die der Gastronomienutzung zuzurechnende Nutzfläche (16,84 % an der GNF). In Anbetracht des Anteils von höchstens 20 % rentierlicher Nutzungen an der GNF würden – beim Betrieb der Gastronomie durch ein privates Unternehmen – noch ca. 18 19 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling qm Nettofläche (3,16 % an der GNF) verbleiben, die an private Beratungseinrichtungen vergeben werden können. Anhand des in Kapitel 3 beschriebenen Nutzungskonzepts ist von folgenden Grundlagen für das Betreiber- und Finanzierungskonzept des Bürgerbahnhofs auszugehen:  Den Schwerpunkt des Nutzungskonzepts stellt die Belegung der Räumlichkeiten durch Beratungseinrichtungen und Organisationen der Stadt Wesseling im Sinne einer Gemeinbedarfseinrichtung nach Ziffer 11.3 der Förderrichtlinie 2008 dar, die den nicht rentierlichen Nutzungen zuzurechnen sind (Anteil 83,16 % an der GNF).  Die geplante Belegung eines Büroraums mit der Bürgerstiftung Wesseling ist als rentierliche Nutzung zu betrachten; die Stadt Wesseling beabsichtigt den Abschluss eines Mietvertrags mit der Bürgerstiftung für den Büroraum (Miete und anteilige Betriebskostenbeteiligung). Mit dem vorgesehenen, ca. 18 qm großen Büro im 1.OG für die Bürgerstiftung ist der maximal mögliche Flächenanteil rentierlicher Nutzungen eingehalten.  In Abhängigkeit von der Betreiberschaft der Gastronomieeinrichtung durch einen privaten Unternehmer oder einen anerkannten Integrationsbetrieb sind die geplanten Gastronomienutzflächen (97 qm Nettofläche bzw. 16,84 % Anteil an der GNF) differenziert zu betrachten. Im Falle eines privaten Gastronomiebetreibers sind die 97 qm Nutzflächen als rentierliche Nutzung zu beurteilen, da die Stadt Wesseling Einnahmen durch die Vermietung der Flächen erzielen würde. Die Stadt Wesseling würde in diesem Fall einen Mietvertrag mit dem privaten Betreiber abschließen (Miete und anteilige Betriebskosten- beteiligung). Zusammen mit der vorgenannten Vermietung eines Büroraums an die Bürgerstiftung wäre der maximal mögliche Flächenanteil von 20 % an der GNF für rentierliche Nutzungen ausgeschöpft. Im Falle einer Gastronomieeinrichtung, die durch ein anerkanntes Integrationsunternehmen betrieben würde, für die die Stadt Wesseling keine Mieteinnahmen erzielen und lediglich eine kostendeckende Betriebskostenerstattung erfolgen würde, wäre der Gastronomiebetrieb nach Abstimmung mit der Förderbehörde nicht als rentierliche Nutzung zu beurteilen. Im Falle eines anerkannten Integrationsbetriebs wäre von einer sozial- und gemeinbedarfsorientierten Nutzung auszugehen, die nicht auf den 20 %Flächenanteil an der GNF anzurechnen ist. 20 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling Das Büro rha hat eine Kostenberechnung (Bruttobaukosten) für die Entwurfsplanung „Bürgerbahnhof (BA 2)“ erarbeitet; weiterhin wurden auf dieser Basis die Gesamtkosten für den BA 2 Bürgerbahnhof (zuzüglich Planungs- und Baunebenkosten) ermittelt. Demnach sind die Bruttobaukosten mit ca. 1.929.000 € und die Gesamtkosten für den BA 2 Bürgerbahnhof mit ca. 2.220.782 € (brutto) zu beziffern. Im Falle eines Nutzungskonzepts mit maximal 20 % Flächenanteil für rentierliche Nutzungen (privater Gastronomiebetrieb, Büro Bürgerstiftung) werden nach Ziffer 11.3 der Förderrichtlinie 2008 die Gesamtkosten von ca. 2.220.782 € als zuwendungsfähige Kosten angerechnet. Es werden lediglich die Mieteinnahmen für die rentierlichen Flächen, abzüglich der Betriebskosten, für den Zeitraum von 10 Jahren von den zuwendungsfähigen Kosten abgezogen. Im Falle der Ausschöpfung des 20 %- Flächenanteils durch rentierliche Nutzungen würden sich die zuwendungsfähigen Gesamtkosten um ca. 55.200 € reduzieren; bei einem geringeren Anteil rentierlicher Nutzungen erhöhen sich die zuwendungsfähigen Gesamtkosten dementsprechend anteilig. Im Falle einer Variante Bürgerbahnhof ohne jede rentierliche Nutzung (Belegung nur durch städtische Beratungsangebote und gemeinnützige/soziale Organisationen) werden die zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von ca. 2.220.782 € zu Grunde gelegt. Die Stadt Wesseling beantragt im Rahmen des Gesamtantrags sowie des Einzelförderantrags einen Förderanteil von 80 % (analog der bisherigen Förderquote für die Projekte der :gesamtperspektive 1.0). Der 20 %- Eigenanteil der Stadt Wesseling ist in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt und wird mit der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2017 fortgeschrieben. Bei Gesamtkosten in Höhe von ca. 2.220.782 € ist je nach Anteil rentierlicher Nutzungen an der GNF des Bürgerbahnhofs von zuwendungsfähigen Kosten von ca. 2.165.582 € (höchster Anteil 20 %) bis ca. 2.220.782 € (ohne rentierliche Nutzung) auszugehen. 21 Nutzungskonzept für den Bürgerbahnhof Wesseling Der Förderanteil von 80 % ist dementsprechend mit ca. 1.732.466 € (höchster Anteil 20 %) bis ca. 1.776.626 € (ohne rentierliche Nutzung) zu beziffern. Der jeweilige Eigenanteil der Stadt Wesseling ist mit ca. 444.156 € (ohne rentierliche Nutzung) bis ca. 488.316 € (höchster Anteil 20 %) zu beziffern. Da der Bürgerbahnhof in Trägerschaft der Stadt Wesseling verbleiben soll, werden die Betriebskosten durch die Stadt Wesseling getragen bzw. mittels Vertragsregelungen anteilig auf die nicht-städtischen und/oder rentierlichen Nutzer umgelegt. In Anbetracht des derzeitigen Projektstandes können dazu noch keine Kosten benannt werden. Vorbehaltlich der Bewilligung des „Gesamttestats“ für die STEP 2017 ff und des Einzelförderantrags für den Bauabschnitt BA 2 a „Bürgerbahnhof“ für das STEP 2019 strebt die Stadt Wesseling an, die Sanierung und Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerbahnhof im Jahr 2019 umzusetzen. 22