Daten
Kommune
Wesseling
Größe
77 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
04.04.16, 16:39
Aktualisiert
04.04.16, 16:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Westringquartier”
Zusammenfassende Erklärung
Gem. § 6 (5) BauGB
Planverfasser
Stadt Wesseling
Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung
Erstellt durch
rha
reicher haase associierte gmbh, Aachen
Wesseling / Aachen, Stand Feststellung
Planungsziele
Im Rahmen des städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbs Innenstadt Wesseling 2001
wurden hochwertige Bebauungskonzepte für die wesentlichen Entwicklungspotenziale der Innenstadt entwickelt.
Die Einbeziehung des ca. 4 ha großen Geländes am Westring in den Wettbewerb war aus städtebaulicher Sicht sinnvoll und möglich, da dieses, ursprünglich als Gewerbeerweiterungsfläche geplante Areal, von dem Unternehmen Saint Gobain Abrasives nicht mehr benötigt und der Stadt
Wesseling zum Kauf angeboten wurde. Die Stadt Wesseling hat dieses Areal erworben, da es in
Anbetracht der zentralen Lage im Wesselinger Stadtzentrum und der Nähe zum Stadtbahnhaltepunkt der Linie 16 (Köln-Bonn) eine optimale Standortgunst zur Ansiedlung innerstädtischer Wohn/Mischnutzungen aufweist und einen wichtigen Beitrag zur gebotenen Stärkung der Innenstadt als
Wohn- und Einkaufsschwerpunkt leisten kann.
Die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung der Flächen wird als dieser innerstädtischen Lage nicht
angemessen erachtet. Aus Sicht der Stadtentwicklung ist es mit der Umwandlung der Flächen in
Bauland an diesem Standort möglich, auf die Inanspruchnahme weiterer Flächen im Außenbereich
zu verzichten. Im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung der Stadt Wesseling wird
der Verlust von landwirtschaftlichen Flächen daher zugunsten einer klaren Innenentwicklung zurückgestellt.
Für das sogenannte „Stadtquartier am Westring“ ist das Bebauungskonzept eines der beiden 1.
Preisträger des Wettbewerbs - des Büros rha reicher haase associierte GmbH, Aachen - als
planerische Grundlage für die Entwicklung des Neubauquartiers ausgewählt worden. Das Planungskonzept ist seitdem, unter Berücksichtigung der städtebaulichen und immissionsschutzrechtlichen Rahmenvorgaben für das „Stadtquartier am Westring“, kontinuierlich weiter entwickelt
worden. Der Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling ist mit seiner 2004 wirksam gewordenen
48. Änderung für das Plangebiet des „Stadtquartiers am Westring“ an die damaligen Planungsziele
angepasst worden (Änderung von Gewerbe-/Industrieflächen in gemischte Baufläche/Wohnbaufläche/Grünfläche).
Ende 2014 hat die Stadt Wesseling erste Beratungen mit einem Investor geführt, der großes
Interesse an der Realisierung eines innerstädtischen Wohnquartiers und dem Erwerb des
städtischen Grundstückareals bekundet hat. Der Investor (BR Projektentwicklung) hat zwischenzeitlich ein Bebauungskonzept erarbeitet und die Rahmenvorgaben für die städtebauliche,
planungsrechtliche und erschließungstechnische Umsetzung dieser Konzeption mit der Stadt
Wesseling abgestimmt. Das Bebauungskonzept „Westringquartier“ steht mit den städtebaulichen
Zielen der Stadt Wesseling im Einklang.
Die Umsetzung des Bebauungskonzeptes erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplanes für
das „Westringquartier“ sowie die nochmalige Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Wesseling.
Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für das Plangebiet „Westringquartier“ soll
gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/114 „Westringquartier“ durchgeführt werden.
Als wesentliche Planungsziele, die mit der Aufstellung der 56. FNP-Änderung „Westringquartier“
verfolgt werden, sind zu nennen:
• Attraktivierung und Stärkung der Innenstadt als Wohn- und Einkaufsstandort;
• Entwicklung eines innerstädtischen Wohnquartiers mit ergänzenden wohngebietsbezogenen
Nutzungen (z.B. kleinteilige Nahversorgung / Gastronomie);
• Erhaltung und Aufwertung der „grünen Hangkante“ an der Birkenstraße, Gestaltung des
südlichen Freiraums als wohnungsnahe Grünfläche mit Spiel-/ Aufenthaltsfunktion für alle
Nutzergruppen und räumliche Vernetzung des neuen Wohnquartiers mit den
Umgebungsstrukturen
Verfahrensablauf
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 17.06.2015
gem. § 1 (3) und § 2 (1, 4) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 24.06.2015 ortsüblich bekannt gemacht
worden. Mit dem Beschluss wurde auf Grundlage des Vorentwurfs zur Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1)
BauGB beschlossen und durchgeführt.
Hierzu fand am 12.08.2015 im Ratssaal des Neuen Rathauses eine Veranstaltung zur Information
der Öffentlichkeit statt. Die Planungsunterlagen lagen vom 29.06.2015 bis einschließlich 14.08.
2015 bei der Stadt Wesseling, Bereich Stadtplanung, Neues Rathaus, zur Einsichtnahme aus.
Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung ist die Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen nicht für die jeweiligen Planverfahren separat dargestellt; sie wurden in gemeinsamen Listen für die 56. FNPÄnderung und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/114 "Westringquartier'' zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind 2 schriftliche Stellungnahmen aus der Bürgerschaft
eingegangen. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge wurden in Listen zusammengefasst und berücksichtigt.
Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung sind zahlreiche Anregungen und Hinweise zur
Bauleitplanung "Westringquartier" vorgetragen worden; diese wurden in einer Niederschrift der
Veranstaltung protokolliert und im Rahmen der Zusammenfassung der Stellungnahmen bzw.
Abwägungsvorschlägen berücksichtigt.
Im Rahmen der Beteiligung haben 25 Behörden/Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zur
Bauleitplanung "Westringquartier" abgegeben. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge wurden in Listen dargestellt. Die planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden, entsprechend dieser Abwägungsvorschläge, in die
Planentwürfe bzw. in die Entwürfe der Begründung/Umweltbericht aufgenommen. Es lagen umweltrelevante Stellungnahmen vor, die gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt wurden.
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Iandesplanerischen Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) bestätigt, dass die generellen Planungsziele der Stadt Wesseling für das
Plangebiet - Entwicklung von Wohnbauflächen - den Zielen der Raumordnung angepasst sind.
Die begleitend zur Bauleitplanung "Westringquartier" erstellten Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen wurden gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.
Die aus der Abwägung resultierenden Änderungen sind in die Planung eingeflossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 08.12.2015
die öffentliche Auslegung dieses Flächennutzungsplanes, mit Begründung, für die Dauer eines
Monats gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes hat auf Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz mit Begründung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 04.01.2016 bis 12.02.2016 öffentlich ausgelegen.
Die ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung ist am 23.12.2015 im Amtsblatt
der Stadt Wesseling erfolgt.
Die Behörden/Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben
vom 18.12.2015 entsprechend § 4 (2) BauGB an den Bauleitplanverfahren beteiligt worden.
Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung ist die Auswertung der im Rahmen der öffentlichen
Auslegung und Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2), 4 (2)
BauGB eingegangenen Stellungnahmen nicht für die jeweiligen Planverfahren separat dargestellt;
sie wurden für die 56. FNP-Änderung und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/114
„Westringquartier" zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind 13 schriftliche Stellungnahmen aus der Bürgerschaft
eingegangen; eine Stellungnahme umfasst eine Unterschriftenliste mit 42 Unterschriften, einige
Stellungnahmen enthalten sehr ausführliche Einwendungen und sind den Fraktionen von den
jeweiligen Einwendern in Kopie zugesandt worden. Die zahlreichen Einwendungen sind sachgerecht geprüft und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB nicht zu einer Änderung
des Flächennutzungsplanentwurfs geführt hat.
Im Rahmen der Beteiligung haben 11 Behörden/Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zur
Bauleitplanung "Westringquartier" abgegeben. Die Einwendungen sind sachgerecht geprüft
worden; im Falle einer Einwendung bezüglich der externen Ausgleichsflächen wurden Detailabstimmungen geführt mit dem Ergebnis, dass der Ausgleichsnachweis auf den benannten
Grundstücken umgesetzt werden kann.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Abwägung gemäߧ 1 (7) BauGB nicht zu einer Änderung
des Flächennutzungsplanentwurfs für das Plangebiet "Westringquartier" geführt hat.
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Iandesplanerischen Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) mit Schreiben vom 23.09.2015 bestätigt, dass die generellen Planungsziele der Stadt Wesseling für das Plangebiet - Entwicklung von Wohnbauflächen - den Zielen der
Raumordnung angepasst sind.
Grundlage für den Feststellungsbeschluss des Rates der Stadt Wesseling zum Flächennutzungsplan war die Abwägung aller im Planverfahren vorgelegten Stellungnahmen. Hierzu gehören auch
die Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes.
Beurteilung der Umweltbelange und Abwägung
Die BR Projektentwicklung beabsichtigt die Entwicklung eines neuen, hochwertigen und innenstadtnahen Wohnstandortes in Wesseling durchzuführen. Die Flächengröße beträgt insgesamt ca.
4,8 ha. Das Gebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es zeichnet sich durch
eine enge Verzahnung mit umgebenden, innenstadtnahen Wohn-, Geschäfts- und Einkaufsbereichen aus. Der Stadtbahnhaltepunkt Wesseling liegt in einer Entfernung von nur 250 m. Die
Erschließung des Gebietes erfolgt über den „Westring“ mit einer neuen Haupterschließungsstraße
in das neue Wohnquartier.
Mit der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling werden im Plangebiet
größtenteils Wohnbauflächen ausgewiesen. Die begrünte Hangkante an der Birkenstraße und die
vormals als Kleingärten genutzten Flächen im Südosten werden als Grünflächen mit besonderer
Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt.
Umweltzustand zu Beginn des Planverfahrens
Das Plangebiet selbst ist derzeit unbebaut und wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Im
Nordwesten und Südwesten grenzt die Wohnbebauung am Westring und an der Birkenstraße an,
von der keine relevante Lärmbelastung auf das Plangebiet einwirkt. Aus benachbarten Nutzungen
im nordöstlichen und südöstlichen Randbereich ergeben sich gewerbliche und durch eine Veranstaltungshalle hervorgerufene Lärmbelastungen. Das Plangebiet liegt im Einwirkungsbereich von
Störfallanlagen i.S.d. europäischen Seveso-III-Richtlinie.
Aufgrund der intensiven Inanspruchnahme des Landschaftsraums durch die Landwirtschaft, aber
auch durch die das Plangebiet rahmenden Verkehrstrassen und den innenstadtnahen Standort sind
die landschaftsökologischen Funktionen des Raumes, insbesondere für die Tier- und Pflanzenwelt
und die biologische Vielfalt, stark reduziert.
Laut geologischer Karte NRW prägen Auenterrassenablagerungen (Kies und Sand) sowie Bach- und
Flussablagerungen (Schluff und Sand) den Planungsraum. An der südöstlichen Grenze des Plangebietes grenzt eine ehemalige Werksdeponie an, das Plangebiet selbst ist aber von diesen Ablagerungen nicht betroffen.
Im Planungsraum sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Aufgrund des Grundwasserflurabstandes und der guten Puffereigenschaften der darüber befindlichen Schichten sind für den Planungsraum und sein Umfeld keine sensiblen Bereiche für den Grundwasserschutz zu definieren. Das Plangebiet liegt ebenfalls außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Die Bedeutung der Fläche für Klima und Lufthygiene ist allgemeiner Art. Aufgrund seiner innerstädtischen Lage ist das Plangebiet ein kleinräumiger Baustein der Grün- und Erholungsflächen rund
um das Ulrike-Meyfarth-Stadion. Im Hinblick auf Kultur- und Sachgüter im Planungsraum und seinem
Umfeld bestehen keine Erkenntnisse.
Die Bewertung des Umweltzustandes zu Beginn des Planverfahrens ergibt einen Flächenwert von
106.898 Biotopwertpunkten.
Prognose zur Entwicklung der Umwelt
Die im Einflussbereich der zukünftigen Erschließung des Plangebiets liegende vorhandene Wohnbebauung am Westring ist durch verkehrsbedingte Immissionen vorbelastet. Es wurde eine schalltechnische Untersuchung erarbeitet, die Lärmbelastungen auf Bestandsgebäude und die zukünftige
Wohnbebauung verkehrlicher (Straße, Schiene), gewerblicher und freizeitorientierter Art ermittelt und
Schutzmaßnahmen definiert.
Vor dem Hintergrund dieser und weiterer, innenstadtnaher Wohngebietsentwicklungen erfolgt eine
intensive Auseinandersetzung mit dem Thema „Seveso - Richtline“ im Rahmen der Begründung des
Bebauungsplans (Teil A), in dem die umfangreichen Vorkehrungen der Stadt Wesseling gegen
schwere Unfallereignisse dargestellt werden.
Die im Freiflächenkonzept vorgesehenen Maßnahmen zur Aufwertung vorhandener Grünräume
sichern, trotz der Erschließung des Gebietes für eine zukünftige Wohnnutzung, die derzeitige
Bedeutung der Fläche für Natur und Landschaft.
Als wesentlicher Konflikt bei Verwirklichung der Planung kann das Schutzgut Boden bezeichnet
werden. Ca. 37% der Bestandsfläche im Umgriff des Bebauungsplans werden als Wohn- und
Erschließungsfläche entwickelt. Dadurch geht ein großer Teil der Pufferwirkungen des Bodens
verloren oder wird bei teilversiegelten Flächen zumindest in ihrer Wertigkeit stark eingeschränkt. Die
Entwicklung eines innenstadtnahen, verdichteten Baugebietes lässt allerdings auch, im Vergleich zu
anderen städtebaulichen Entwicklungsvarianten, eine positive Betrachtung zu, da hier in flächensparender Bauweise neuer Wohnraum geschaffen werden kann.
Aufgrund des Regenwassermanagements findet nach wie vor eine Anreicherung des Grundwassers
durch Regenwasser statt. Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen. Einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der klimatischen Ausgleichsfunktion leistet die im Bebauungskonzept gesicherte Vegetationsfläche auf der Hangkante.
Aufgrund des Erhalts und der Aufwertung öffentlicher Grünräume ist von einer Steigerung der Attraktivität der Fläche für die Feierabenderholung auszugehen. Die städtebauliche Entwicklung im
Innenstadtraum Wesselings vermeidet zugleich die Inanspruchnahme von Landschaftsraum im
Umfeld.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
Die schalltechnische Untersuchung erarbeitet umfangreiche Maßnahmen zum Schutz schädlicher
Umwelteinwirkungen durch Lärm im Planungsraum und angrenzenden Flächen. Im Stadtgebiet
Wesseling existieren schon jetzt verschiedene organisatorische Maßnahmen der Stadt /Feuerwehr
Wesseling und der Betreiber der Störfallanlagen, die im Alarmierungsfall zum Einsatz kommen.
Zur Minimierung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Tier- und Pflanzenwelt werden
Maßnahmen wie der Erhalt der Hangkante an der Birkenstraße, Festsetzungen zu Grünflächen und
Festsetzungen zur Begrünung der Dächer geplanter Tiefgaragen, Stellplätze und Nebenanlagen im
festgesetzt. Diese Festsetzungen wirken sich ebenfalls positiv auf die Schutzgüter Boden, Wasser,
Klima und Luft und Landschaft/Erholung aus.
Ergebnis der Eingriffsbewertung
Bewertet man die Biotoptypen des Bestands anhand einer definierten Bewertungsmethode, so ergibt
sich für die Fläche des Bebauungsplans Nr. 1 / 114 ‚Westringquartier’ ein Gesamtwert von 106.898
Biotopwertpunkten. Die Bewertung des Zustands nach dem erfolgten Eingriff gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans wird entsprechend der geplanten Nutzungen für die gesamte Fläche
ermittelt. In der Planung sind grünordnerische und landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen,
die den Eingriff teilweise kompensieren können (Sicherung der grünen Hangkante, private Grünfläche
mit Pflanzgebot auf ehemaliger Kleingartenfläche).
Bewertet man die Biotoptypen der Planfläche nach der Umsetzung des Eingriffs, so ergibt sich ein
Gesamtwert von 64.181 Biotopwertpunkten. Aus der Gegenüberstellung der Biotopwerte vor und
nach dem Eingriff ergibt sich folgende Bilanz:
Bewertung der Bestandssituation (Ist-Wert)
Bewertung der Planung (Soll-Zustand)
Defizit
106.898 Werteinheiten
64.181 Werteinheiten
- 42.717 Werteinheiten
Der Eingriff kann somit innerhalb der Grenzen des Bebauungsplans nicht kompensiert werden.
Da kein vollständiger Ausgleich des Eingriffs durch die Kompensation innerhalb des Geltungsbereichs
des B-Plans Nr. 1/114 erzielt werden kann, müssen extern gelegene Flächen herangezogen werden.
Die Stadt Wesseling bildet aktuell, auch vor dem Hintergrund der städtebaulichen Entwicklung weiterer innenstadtnaher Bereiche, einen Flächenpool der bevorzugt Flächen in den Bereichen „Regio
Grün“ am westlichen Stadtrand, im Bereich „Entenfang“ und im Ortsteil Urfeld bereitstellen wird.
Für den Ausgleich des durch den Bebauungsplan 1/114 „Westringquartier“ hervorgerufenen Eingriffs
stehen Kompensationsflächen im Ortsteil Urfeld zur Verfügung.
Bei Umwandlung dieser Flächen in Wald mit einem Anteil von lebensraumtypischen Baumarten
zwischen 90 und 100 % ergibt sich folgende Bewertung:
Bewertung der Kompensationsflächen - im aktuellen Zustand
21.094 Werteinheiten
- im geplanten Zustand
63.820 Werteinheiten
Differenz
+ 42.726 Werteinheiten
Durch die Aufwertung der Flächen ergibt sich somit eine Kompensation des durch den Eingriff des
Bebauungsplans verursachten Defizits von 42.717 Werteinheiten.
Der Nachweis der Kompensation wird im Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Wesseling und
dem Träger des Vorhabens BR Projektentwicklung geregelt.
Mit der Zusammenstellung der notwendigen Daten waren keine Schwierigkeiten, technischen Lücken
oder fehlenden Kenntnisse über umweltrelevante Informationen verbunden.
Feststellungsbeschluss
Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Westringquartier“ wurde vom Rat der Stadt
Wesseling am 10.05.2016 mit dem Feststellungsbeschluss beschlossen.
Wesseling, den
Der Bürgermeister