Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
5,9 MB
Datum
10.12.2014
Erstellt
02.10.14, 04:08
Aktualisiert
02.10.14, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Finanzen & Steuerungsunterstützung
Haushalt 2015
– Entwurf –
NEUES KOMMUNALES FINANZMANAGEMENT
Band II
Inhaltsverzeichnis
Band II
Geschäftsbereich III
(400) ............................................................................................................. 1
Geschäftsbereich III
1
2
Ergebnis- und Finanzpläne einschließlich Erläuterungen
Geschäftsbereich III
Überblick Budget 300
5
Budget 300 400 001
030
242 01 Regionale Schulberatungsstelle
030
243 01 Schulverwaltung
030
243 02 Schulamt für den Kreis Euskirchen
030
243 03 Kommunale Koordinierungsstelle "Übergang Schule - Beruf"
050
351 01 BAFöG
050
351 03 Kommunales Integrantionszentrum
9
15
23
29
35
41
Budget 300 400 002
030
231 01 Thomas-Eßer-Berufskolleg
49
Budget 300 400 003
030
231 02 Berufskolleg Eifel
65
Budget 300 400 004
030
221 01 Hans-Verbeek-Schule
77
Budget 300 400 005
030
221 02 St. Nikolaus-Schule
89
Budget 300 400 006
030
221 05 Förderschulzentrum Nord
101
Budget 300 400 008
030
221 04 Don-Bosco-Schule
113
Budget 300 430 000
040
271 01 Veranstaltungen
040
271 02 Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule
125
143
Budget 300 490 000
030
243 05 Kommunales Bildungszentrum
050
351 03 Kommunales Integrationszentrum - ab 2015
151
159
Budget 300 500 001
050
322 01 Leistungen für Schwerbehinderte nach SBG IX
050
331 01 Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände
050
343 04 Heimaufsicht
050
343 06 Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
167
175
183
189
Budget 300 500 004
050
311 01 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) - bis 2013
050
332 01 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) - ab 2014
050
311 03 Sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen (SGB XII) - bis 2013
050
337 01 Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (SGB XII) - ab 2014
050
338 01 Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) - ab 2014
050
311 05 Pflegewohngeld (PfG NW) - bis 2013
197
201
211
215
221
227
3
050
050
050
050
050
050
050
050
050
050
050
050
050
331 02
311 06
351 04
311 08
333 01
313 01
343 01
334 01
343 02
335 01
343 03
336 01
351 02
Pflegewohngeld (PfG NW) - ab 2014
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) - bis 2013
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) - ab 2014
Grundsicherungsleistungen nach SGB XII - bis 2013
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) - ab 2014
Bildung und Teilhabe für Asylbewerber
Leistungen bei Krankheit (SGB XII) - bis 2013
Leistungen bei Krankheit (SGB XII) - ab 2014
Leistungen bei Behinderung (SGB XII) - bis 2013
Leistungen bei Behinderung (SGB XII) - ab 2014
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) - bis 2013
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) - ab 2014
Leistungen nach den Bundeskindergeldgesetz
Budget 300 500 005
050
312 01 Grundsicherungsleistungen nach SGB II
050
312 03 Personalleistungen des Kreises im Jobcenter
Budget 300 500 006
060
363 07 Betreuungsgeld
060
368 01 Elterngeld und Elternzeit nach dem
Bundeselterngeld- und -zeitgesetz
231
239
243
249
253
261
267
271
277
281
289
293
301
309
323
331
337
Budget 300 510 001
050
341 01 Unterhaltsvorschussleistungen
060
363 01 Erziehungsberatung
060
363 02 Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII)
060
363 03 Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht
060
363 04 Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht
060
363 05 Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften
060
363 06 Adoptionsvermittlung
345
351
357
363
369
375
381
Budget 300 510 002
060
362 01 Kinder- und Jugendarbeit in/außerhalb von Einrichtungen
060
362 02 Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz
060
362 03 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
389
395
403
Budget 300 510 003
060
363 09 Ambulante Hilfe zur Erziehung
060
363 10 Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär)
411
419
Budget 300 510 004
060
361 01 Tagespflege
060
365 01 Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder
435
443
Budget 300 530 000
070
414 01 Gesundheitsförderung
070
414 02 Gutachten und Stellungnahmen
070
414 03 Gesundheitshilfe
070
414 04 Gesundheitsschutz
459
465
473
483
4
Budget 300
Ergebnisplan 2015
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Finanzerträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Finanzergebnis
Ordentliches Ergebnis
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
Jahresergebnis
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Ergebnis
300 400
0
-1.158.000
0
-13.700
-51.000
-43.100
-4.800
0
0
-1.270.600
1.312.600
0
2.200.700
229.800
72.400
492.600
4.308.100
3.037.500
0
0
0
3.037.500
0
0
0
3.037.500
0
3.491.000
6.528.500
300 430
0
-543.000
0
-759.200
0
0
0
0
0
-1.302.200
710.000
0
545.500
5.000
0
132.200
1.392.700
90.500
0
0
0
90.500
0
0
0
90.500
0
145.500
236.000
300 490
0
-281.600
0
0
0
0
0
0
0
-281.600
356.800
0
156.300
1.100
0
21.400
535.600
254.000
0
0
0
254.000
0
0
0
254.000
0
122.200
376.200
300 500
-4.300.000
-430.100
-1.120.500
-30.100
0
-24.446.300
-1.600
0
0
-30.328.600
5.812.700
0
1.294.000
1.000
29.624.100
26.251.400
62.983.200
32.654.600
0
0
0
32.654.600
0
0
0
32.654.600
0
1.151.400
33.806.000
300 510
0
-22.196.200
-1.830.000
-3.482.000
0
-3.300.000
0
0
0
-30.808.200
4.273.900
0
1.068.200
3.000
67.891.500
547.300
73.783.900
42.975.700
-100
100
0
42.975.700
0
0
0
42.975.700
0
1.397.100
44.372.800
300 530
0
-107.500
0
-388.000
0
-2.100
-27.800
0
0
-525.400
1.839.400
0
61.200
5.300
469.500
74.200
2.449.600
1.924.200
0
0
0
1.924.200
0
0
0
1.924.200
0
652.600
2.576.800
Summe
Budget
300
-4.300.000
-24.716.400
-2.950.500
-4.673.000
-51.000
-27.791.500
-34.200
0
0
-64.516.600
14.305.400
0
5.325.900
245.200
98.057.500
27.519.100
145.453.100
80.936.500
-100
100
0
80.936.500
0
0
0
80.936.500
0
6.959.800
87.896.300
5
6
Budget 300 400 001
7
8
Produkt: 242 01 - Regionale Schulberatungsstelle
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
300 400 001
Schulverwaltung
Politisches Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr Dr. Hatto Christian
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Die Regionale Schulberatungsstelle berät Erziehungsberechtigte und Lehrer über die
am Leistungsvermögen des Schülers gemessene adäquate schulische Ausbildung.
Auftragsgrundlage:
Entscheidungen des Schulträgers ( freiwillige Aufgabe )
Strategische Ziele:
Verbesserung der Lernsituation der Schülerinnen und Schüler
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet sowie deren
Erziehungsberechtigte und Lehrer
9
Haushaltsentwurf 2015
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030242
Fördermaßnahmen für Schüler
Produkt
03024201
Regionale Schulberatungsstelle
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
120.336,53
125.300
128.800
130.100
131.400
132.700
2.160,60
2.100
2.100
2.100
2.100
2.100
730,02
1.600
1.600
1.600
1.600
1.600
447,32
4.700
4.700
4.700
4.700
4.700
= Ordentliche Aufwendungen
123.674,47
133.700
137.200
138.500
139.800
141.100
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
123.674,47
133.700
137.200
138.500
139.800
141.100
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
123.674,47
133.700
137.200
138.500
139.800
141.100
123.674,47
133.700
137.200
138.500
139.800
141.100
47.800
39.300
39.600
40.000
40.800
181.500
176.500
178.100
179.800
181.900
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z.
18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
10
123.674,47
Haushaltsentwurf 2015
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030242
Fördermaßnahmen für Schüler
Produkt
03024201
Regionale Schulberatungsstelle
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferausszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
-123.047,21
-125.300
-128.800
-130.100
-131.400
-132.700
-2.160,60
-2.100
-2.100
-2.100
-2.100
-2.100
-1.306,74
-3.700
-3.700
-3.700
-3.700
-3.700
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-126.514,55
-131.100
-134.600
-135.900
-137.200
-138.500
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-126.514,55
-131.100
-134.600
-135.900
-137.200
-138.500
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
-1.866,89
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-1.866,89
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
-1.866,89
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
11
Haushaltsentwurf 2015
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
VE
Plan
2016
Plan
2017
2018
bisher
bereitgestellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I242012600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I242012620 VG > 60 Euro und < 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I242012630 VG < 410
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-505
-1.000
-505
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-4.813
-1.000
-1.000
-1.000
-4.813
-1.362
-3.049
-1.362
-1.000
-1.000
Summe
-1.867
-2.000
Gesamtsumme
-1.867
-2.000
12
-1.000
-3.049
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-8.863
-2.000
-2.000
-2.000
-8.863
-1.000
-2.000
Gesamtein/auszahlungen
Standardkennzahlen
Produkt 242 01 - Regionale Schulberatungsstelle
(Budget 300 400 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426
HH 2014
HH 2015
69,4%
73,3%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
2,6%
2,7%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,97
-0,94
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,67
0,69
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
13
242 01 – Regionale Schulberatungsstelle
(Budget 300 400 001 – Schulverwaltung)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
2014
200
400
9.400
13.900
23.100
800
47.800
Kennzahlen
Beratungen
2008
1. Einzelberatungen
a) Gesamtzahl aller Beratungsprodukte *)
b) Anzahl der Einzelberatungen
(Neuaufnahme)
c) Einzelberatungen (insgesamt)
2. Gruppenberatungen
a) Anzahl der Veranstaltungen
b) Stunden
2009
2010
2011
2012
2013
1.891 2.552 3.004 2.757 2.227 2.409
306
420
315
446
347
471
319
431
285
387
265
363
83
340
116
514
123
559
121
409
112
518
57
183
*) Summe der Erstgespräche, Testungen, Explorationen, Beratungsgespräche, Consilien
mit Lehrkräften und anderen Fachleuten, Schulbesuche usw.
14
2015
200
400
7.600
7.600
23.100
400
39.300
Diff. 2015/2014
+ 0
+ 0
‐ 1.800
‐ 6.300
+ 0
‐ 400
‐ 8.500
Produkt: 243 01 - Schulverwaltung
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
300 400 001
Schulverwaltung
Politisches Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr A. Hahn
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben als Serviceleistung für die kreiseigenen
Schulen sowie Mitwirkung und Vorbereitung von entwicklungsrelevanten
Entscheidungsprozessen zur zentralen Steuerung der Schulen. Im Bedarfsfalle
Gewährung von Zuschüssen an das Fachseminar für Altenpflege der
DRK-Schwesternschaft "BONN" e.V. sowie Erstattung der Kosten für externe Schüler
an das Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft auf der Grundlage geschlossener
Vereinbarungen. Aufbau und Weiterentwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerks
im Kreis Euskirchen.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Kreisordnung, Hauptsatzung und Dienstanweisung des Kreises
Euskirchen
Strategische Ziele:
Schaffung der finanziellen und sächlichen Voraussetzungen zum Betrieb der
kreiseigenen Schulen
Zielgruppen:
Schulleitungen, Sekretärinnen der kreiseigenen Schulen, Schüler und deren
Erziehungsberechtigte
15
Haushaltsentwurf 2015
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030243
Sonstige schulische Aufgaben
Produkt
03024301
Schulverwaltung
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
-145.038,97
-1.160.800
-1.076.200
-1.076.200
-1.076.200
-1.076.200
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
-145.038,97
-1.160.800
-1.076.200
-1.076.200
-1.076.200
-1.076.200
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
268.494,64
275.200
248.400
251.000
253.600
256.200
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
78.773,01
47.400
17.700
17.700
17.700
17.700
2.673,67
5.000
5.000
5.000
5.000
15
- Transferaufwendungen
5.000
24.100,48
25.800
25.800
25.800
25.800
25.800
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
6.390,96
19.300
19.300
19.300
19.300
19.300
17
= Ordentliche Aufwendungen
380.432,76
372.700
316.200
318.800
321.400
324.000
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
235.393,79
-788.100
-760.000
-757.400
-754.800
-752.200
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
235.393,79
-788.100
-760.000
-757.400
-754.800
-752.200
235.393,79
-788.100
-760.000
-757.400
-754.800
-752.200
183.200
149.900
150.000
150.800
152.700
-604.900
-610.100
-607.400
-604.000
-599.500
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z.
18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
16
235.393,79
Haushaltsentwurf 2015
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030243
Sonstige schulische Aufgaben
Produkt
03024301
Schulverwaltung
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
117.461,42
25.800
25.800
25.800
25.800
25.800
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
117.461,42
25.800
25.800
25.800
25.800
25.800
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
-270.742,12
-275.200
-248.400
-251.000
-253.600
-256.200
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
-75.017,94
-47.400
-17.700
-17.700
-17.700
-17.700
14
15
- Transferausszahlungen
-24.100,48
-25.800
-25.800
-25.800
-25.800
-25.800
- Sonstige Auszahlungen
-10.502,06
-19.300
-19.300
-19.300
-19.300
-19.300
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-380.362,60
-367.700
-311.200
-313.800
-316.400
-319.000
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-262.901,18
-341.900
-285.400
-288.000
-290.600
-293.200
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
31
-1.210,21
-2.000
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-1.210,21
-2.000
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
-1.210,21
-2.000
17
Haushaltsentwurf 2015
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
VE
Plan
2016
Plan
2017
2018
bisher
bereitgestellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I243011800 Inv.-Zuwendungen vom
LandRüM
764
18 + Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
I243012600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I243012620 VG > 60 Euro und < 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
764
-547
-547
Gesamtsumme
18
-2.434
-2.000
-2.434
-663
-1.964
-663
-1.210
Summe
-2.000
-1.210
-1.964
-2.000
-3.635
-2.000
-3.635
Gesamtein/auszahlungen
Standardkennzahlen
Produkt 243 01 - Schulverwaltung
(Budget 300 400 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426
HH 2014
HH 2015
56,4%
61,8%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
4,6%
5,5%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
3,5%
4,1%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
3,23
3,26
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
1,67
1,54
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,14
0,14
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
19
243 01 – Schulverwaltung
(Budget 300 400 001 – Schulverwaltung)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält:
Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4140000 Zuw. lfd Zwecke vom Bund
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
4141008 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Kultur und Schule)
4141100 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Konsumtiver Anteil Schul
4144000 Zuw. lfd Zwecke vom s. ö. Ber.
Summe
2014
0
0
-25.800
-1.135.000
0
-1.160.800
2015
0
0
-25.800
-1.050.400
0
-1.076.200
Diff. 2015/2014
+0
+0
+0
+ 84.600
+0
+ 84.600
SK 4141008
Hier wird die Zuweisung des Landes (25.800 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der
künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (NRW
Landesprogramm Kultur und Schule) ausgewiesen. Die Weiterleitung ist in Zeile 15 veranschlagt.
SK 4141100
Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im
Rahmen des § 30 SchVG für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und
Leasing von Schulgebäuden sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt
werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt werden und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst werden. Beim Produkt 111 19 - Immobilienmanagement - sind für die Modernisierung und Sanierung der kreiseigenen Schulen entsprechende Mittel eingeplant. In dieser Höhe wird die Schul-/Bildungspauschale aufgelöst. Buchungstechnisch wird der Aufwand im Produkt 111 19 auf die einzelnen Schulprodukte verrechnet. Die Schul/Bildungspauschale wird zentral für diese Produkte bei 243 01 aufgelöst. Ausgenommen hiervon ist
der auf das Produkt 221 05 „Förderschulzentrum Nord“ entfallende Anteil, da es sich hierbei um eine
eigene Einrichtung nach § 56 Abs. 4 KrO handelt, für die eine Differenzierte Umlage erhoben werden
muss.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
5238000 Erstattungen übrige Bereiche
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5281000 Sachkosten
5291008 Sonstige Dienstleistungen (Schüler-Online)
5291009 Sonstige Dienstleistungen (Bildungsportal)
Summe
2014
12.800
100
6.900
16.900
10.700
47.400
2015
17.600
100
0
0
0
17.700
Diff. 2015/2014
+ 4.800
+0
- 6.900
- 16.900
- 10.700
- 29.700
SK 5238000
Nachgewiesen wird der Aufwand für die Beschulung externer Schüler aus dem Gebiet des Kreises
Euskirchen (Südkreis) in der Priv. Kath. Schule für Erziehungshilfe (Förderschule) im Hermann-JosefHaus in Kall-Urft (Vereinbarung vom 20.3./31.03.1995) in Höhe von voraussichtlich 17.600 €.
In Zeile 15 werden die Transferaufwendungen (25.800 €) für die Durchführung von Projekten zur
Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen in den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden (NRW Landesprogramm Kultur und Schule) nachgewiesen. Die Zuweisung ist in Zeile 2
veranschlagt.
In Zeile 16 ist ein Ansatz von 10.000 € für die gutachterliche Begleitung der Schulentwicklungsplanung
ausgewiesen.
20
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
2014
37.600
600
57.000
11.100
75.900
1.000
183.200
2015
39.000
600
50.300
5.800
52.700
1.500
149.900
Diff. 2015/2014
+ 1.400
+0
- 6.700
- 5.300
- 23.200
+ 500
- 33.300
Kennzahlen
I.
Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an kreiseigenen Schulen
am 1.10. (ab 2008) bzw. 2004 2005 2006 2007 2008 2009
15.10. (vorher)
Anzahl:
a) TEBK
2.662 2.707 2.618 2.634 2.842 2.588
b) BKE
1.563 1.639 1.705 1.601 1.722 1.743
c) HVS
126
133
135
145
146
148
d) St. Nik.
72
79
76
77
80
85
e) Don-Bosco
70
63
58
43
49
56
f) St. Michael
20
g) Albert-Gutzmann
4.513 4.621 4.592 4.500 4.839 4.620
Summe
II.
2010
2011
2012
2013
2.522 2.610 2.512 2.422
1.617 1.650 1.652 1.630
140
128
126
122
82
87
83
85
45
42
36
39
4.406 4.517 4.409 4.298
Hermann-Josef-Haus in Urft: Anzahl der Schülerinnen und Schüler
im Zeitraum 1.1. 31.12.
Anzahl (insgesamt)
davon:
Externe Schüler
anzurechnende
Schülermonate
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
73
79
84
87
81
86
87
88
88
87
14
14
15
13
8
10
5
7
8
11
117
133
136
129
74
128
34
77
76
84
III. Fachseminar für Altenpflege: Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 15.10.
Anzahl
davon:
Schüler aus dem
Kreisgebiet
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
67
62
57
63
76
77
71
76
76
128
63
58
52
47
56
58
53
62
61
104
21
22
Produkt: 243 02 - Schulamt für den Kreis Euskirchen
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
300 400 001
Schulverwaltung
Politisches Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr A. Hahn
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Schulamtes als "Untere
Schulaufsichtsbehörde" für die Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreisgebiet.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Geschäftsordnung Schulamt, Zuständigkeitsverordnungen
Strategische Ziele:
Sicherstellung der Unterrichtsversorgung durch bestmöglichen Einsatz der Lehrkräfte
und Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung im Schulamtsbezirk
Zielgruppen:
Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen
23
Haushaltsentwurf 2015
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030243
Sonstige schulische Aufgaben
Produkt
03024302
Schulamt für den Kreis Euskirchen
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
-10.433,37
-10.200
-10.200
-10.200
-10.200
-10.200
750,00
-800
-800
-800
-800
-800
-9.683,37
-11.000
-11.000
-11.000
-11.000
-11.000
226.571,56
197.300
214.500
216.700
218.900
221.100
193,33
600
600
600
600
600
3.991,58
8.500
8.500
8.500
8.500
8.500
= Ordentliche Aufwendungen
232.260,54
206.400
223.600
225.800
228.000
230.200
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
222.577,17
195.400
212.600
214.800
217.000
219.200
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
222.577,17
195.400
212.600
214.800
217.000
219.200
222.577,17
195.400
212.600
214.800
217.000
219.200
118.500
117.300
117.500
118.100
119.300
313.900
329.900
332.300
335.100
338.500
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z.
18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
24
1.504,07
222.577,17
Haushaltsentwurf 2015
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030243
Sonstige schulische Aufgaben
Produkt
03024302
Schulamt für den Kreis Euskirchen
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferausszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
10.433,37
10.200
10.200
10.200
10.200
10.200
800
800
800
800
800
10.433,37
11.000
11.000
11.000
11.000
11.000
-226.714,00
-197.300
-214.500
-216.700
-218.900
-221.100
-193,33
-600
-600
-600
-600
-600
-5.889,56
-8.500
-8.500
-8.500
-8.500
-8.500
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-232.796,89
-206.400
-223.600
-225.800
-228.000
-230.200
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-222.363,52
-195.400
-212.600
-214.800
-217.000
-219.200
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
25
Standardkennzahlen
Produkt 243 02 - Schulamt für den Kreis Euskirchen
(Budget 300 400 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426
HH 2014
HH 2015
74,2%
76,1%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
2,6%
2,5%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-1,67
-1,76
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
1,29
1,38
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
26
243 02 – Schulamt für den Kreis Euskirchen
(Budget 300 400 001 – Schulverwaltung)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) wird die Erstattung des
Landes für die im Zusammenhang mit der Durchführung der jährlichen Sprachstandsfeststellungen
entstehenden Kosten nachgewiesen. Diese bemisst sich an der Zahl der voraussichtlich teilnehmenden Kinder. Für das Jahr 2015 wird eine Erstattung in Höhe von 10.200 € erwartet.
In Zeile 7 werden vorsorglich Zwangsgelder für den Fall von Schulpflichtsverletzungen eingeplant.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5281000 Sachkosten
Summe
2014
100
500
600
2015
100
500
600
Diff. 2015/2014
+ 0
+ 0
+ 0
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
2014
43.600
300
19.300
7.000
47.500
800
118.500
2015
44.400
400
18.900
5.300
47.700
600
117.300
Diff. 2015/2014
+ 800
+ 100
‐ 400
‐ 1.700
+ 200
‐ 200
‐ 1.200
27
Kennzahlen
I.
Anzahl der Schulen
am 15.10.
a) Grundschulen
b) Hauptschulen
c) Förderschulen
Summe
II.
2008
2009
2010
2011
2012
2013
42
11
10
63
42
11
10
63
42
11
10
63
38
10
10
58
37
10
10
57
36
10
10
56
2009
2010
2011
2012
2013
Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 15.10.
2008
a) Grundschulen
b) Hauptschulen
c) Förderschulen
Summe
7.875
7.712
7.446
7.109
7.045
3.380
3.205
2.977
2.742
2.562
1.264
1.256
1.413
1.130
1.106
12.519 12.173 11.836 10.981 10.713
6.662
2.220
1.084
9.966
III. Anzahl der Lehrerstellen
am 15.10.
a) Grundschulen
b) Hauptschulen
c) Förderschulen
Summe
2008
2009
2010
2011
2012
2013
389,32
223,60
221,12
834,04
395,88
227,15
227,22
850,25
377,78
217,20
264,64
859,62
387,37
211,96
216,41
815,74
390,17
209,22
217,54
816,93
382,90
195,55
228,55
807,00
IV. Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
2007 /
2008
2008 /
2009
2009 /
2010
2010 /
2011
2011 /
2012
2012 /
2013
315
232
188
188
179
194
Verfahren zur Feststellung des Sprachstands
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Anzahl der getesteten Kinder
1.731
1.425
1.626
1.535
Anzahl der begonnenen Verfahren
V.
28
1.719
1.745
Produkt: 243 03 - Kommunale Koordinierungsstelle "Übergang
Schule - Beruf" - bis 2014
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
300 400 001
Schulverwaltung
Politisches Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Frau S. Sistig
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Das Land NRW hat im November 2011 auf der Grundlage der Beschlüsse des
Ausbildungskonsens NRW die Einführung des "Neuen Übergangssystems Schule Beruf NRW" beschlossen. Durch die Einführung von verbindlichen
Standardelementen sollen die Jugendlichen frühzeitig bei der Berufsorientierung und
bei der Berufswahl kompetente Unterstützung und Beratung erhalten. Aufgabe der
Kommunalen Koordinierung ist vor allem die Steuerung und Moderation der
erforderlichen Abstimmungsprozesse zwischen den zahlreichen Akteuren auf
regionaler Ebene und die Entwicklung von Handlungsansätzen.
Auftragsgrundlage:
Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 19.12.2012 (V 322/2012), Abschluss einer
Absichtserklärung über die Umsetzung des Landesvorhabens "Neues
Übergangssystem Schule - Beruf" zur kommunalen Koordinierung zwischen dem
Kreis Euskirchen und dem Land NRW.
Strategische Ziele:
Im Mittelpunkt der Bemühungen steht das Ziel, allen Schulabgängerinnen und
Schulabgängern im Kreis Euskirchen eine orientierte Anschlussperspektive zu bieten.
Unnötige Warteschleifen sollen vermieden werden. Angebote im Übergang Schule Beruf / Studium sollen dazu systematisiert, reduziert und entsprechend dem
regionalen Bedarf im Kreis Euskirchen gesteuert werden. Vorrangig ist die Vermittlung
der Jugendlichen in eine duale Ausbildung, vor allem in den Bereichen, in denen ein
Fachkräftemangel erwartet wird.
Zielgruppen:
Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ab Klasse 8 und der gymnasialen
Oberstufe im Kreis Euskirchen.
29
Haushaltsentwurf 2015
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030243
Sonstige schulische Aufgaben
Produkt
03024303
Kommunale Koordinierungsstelle „Übergang Schule – Beruf“
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
54.381,60
184.600
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
27.381,60
88.200
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
27.381,60
88.200
27.381,60
88.200
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z.
18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
30
-27.000,00
-96.400
-27.000,00
-96.400
45.452,63
137.800
8.041,30
22.800
887,67
24.000
43.900
27.381,60
132.100
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Haushaltsentwurf 2015
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030243
Sonstige schulische Aufgaben
Produkt
03024303
Kommunale Koordinierungsstelle „Übergang Schule – Beruf“
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
27.000,00
96.400
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
27.000,00
96.400
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
-45.452,63
-137.800
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
-8.041,30
-22.800
14
- Transferausszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-53.493,93
-184.600
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-26.493,93
-88.200
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
-24.000
31
Standardkennzahlen
Produkt 243 03 - Kommunale Koordinierungsstelle "Übergang Schule - Beruf"
(Budget 300 400 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426
HH 2014
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
HH 2015
60,5%
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,0%
10,5%
-0,70
0,00
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,74
0,00
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
32
243 03 – Kommunale Koordinierungsstelle „Übergang Schule / Beruf"
(Budget 300 400 001 – Schulverwaltung)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Ab dem Haushaltsjahr 2015 wird die Kommunale Koordinierungsstelle „Übergang Schule / Beruf unter
dem neuen Produkt 243 05 „Kommunales Bildungszentrum“ in dem neuen Budget 300 490 000
„Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum“ abgebildet.
Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält:
Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
Summe
2014
‐96.400
‐96.400
2015
0
0
Diff. 2015/2014
+ 96.400
+ 96.400
SK 4141000
Auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 19.12.2012 (V322/2012) errichtete der Kreis
Euskirchen zum 01.07.2013 im Rahmen des Landesprogramms "Kein Abschluss ohne Anschluss KAboA -" eine kommunale Koordinierungsstelle für den Übergang Schule - Beruf.
Für den Zeitraum 01.07.2013 bis 31.12.2014 wird das Projekt aus Mitteln des Landes und des
Europäischen Sozialfonds gefördert.
Gefördert werden 50 % der pauschalierten direkten Personalaufwendungen für bis zu drei Stellen.
Direkte Sachkosten sind ebenfalls pauschal förderfähig im Umfang von 50 % des Höchstbetrages von
15.600 € je Stelle. Darüber hinausgehende Sachkosten sind nicht förderfähig. Das Gleiche gilt für
Gemeinkosten, die nur förderfähig sind, wenn "kassenmäßig" nachvollziehbar angefallene Ausgaben
entstanden sind.
In Zeile 11 des Ergebnisplans werden die voraussichtlichen Personalaufwendungen für die befristete
Beschäftigung von insgesamt 3 Projektstellen bis 3.12.2014 nachgewiesen.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5281000 Sachkosten
5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen)
Summe
2014
15.800
7.000
22.800
2015
0
0
0
Diff. 2015/2014
‐ 15.800
‐ 7.000
‐ 22.800
Zeile 16 des Ergebnisplans (Sonstige Aufwendungen) beinhaltet die Ansätze für die Fortbildung und
Dienstreisen von 18.000 € und für sonstigen Geschäftsaufwand von 4.000 €.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
Summe
2014
28.000
400
11.400
4.100
43.900
2015
0
0
0
0
0
Diff. 2015/2014
‐ 28.000
‐ 400
‐ 11.400
‐ 4.100
‐ 43.900
Kennzahlen
./.
33
34
Produkt: 351 01 - BAFÖG
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
300 400 001
Schulverwaltung
Politisches Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr A. Hahn
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Gewährung individueller Ausbildungsförderung entsprechend der Neigung, Eignung
und Leistung des Auszubildenden, wenn dem Auszubildenden die für seinen
Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur
Verfügung stehen
Auftragsgrundlage:
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
(Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) und Ausführungsgesetz zum BAföG
Strategische Ziele:
Ermöglichung der Ausbildung durch finanzielle Unterstützung
Zielgruppen:
Schüler/innen der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, der Berufsfach-,
Fach- und Fachoberschulen, der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung
ab Klasse 10, der Abendhauptschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien, der
Kollegs und Berufsaufbauschulen sowie der Höheren Fachschulen, Akademien und
Hochschulen
35
Haushaltsentwurf 2015
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
050
Soziale Leistungen
Produktgruppe
050351
Sonstige soziale Leistungen
Produkt
05035101
BAFÖG
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
48.685,36
81.300
61.300
61.900
62.500
63.100
39,77
100
100
100
100
100
2.391,32
4.900
4.900
4.900
4.900
4.900
= Ordentliche Aufwendungen
51.651,89
86.300
66.300
66.900
67.500
68.100
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
51.651,89
86.300
66.300
66.900
67.500
68.100
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
51.651,89
86.300
66.300
66.900
67.500
68.100
51.651,89
86.300
66.300
66.900
67.500
68.100
66.300
54.300
54.300
54.600
55.000
152.600
120.600
121.200
122.100
123.100
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z.
18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
36
535,44
51.651,89
Haushaltsentwurf 2015
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
050
Soziale Leistungen
Produktgruppe
050351
Sonstige soziale Leistungen
Produkt
05035101
BAFÖG
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferausszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
-51.919,87
-81.300
-61.300
-61.900
-62.500
-63.100
-39,77
-100
-100
-100
-100
-100
-2.656,49
-4.900
-4.900
-4.900
-4.900
-4.900
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-54.616,13
-86.300
-66.300
-66.900
-67.500
-68.100
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-54.616,13
-86.300
-66.300
-66.900
-67.500
-68.100
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
37
Standardkennzahlen
Produkt 351 01 - BAFÖG
(Budget 300 400 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426
HH 2014
HH 2015
79,1%
74,1%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
3,2%
4,1%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,81
-0,64
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,64
0,48
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
38
351 01 – BAFÖG
(Budget 300 400 001 – Schulverwaltung)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Die BAFöG–Leistungen werden direkt im Landeshaushalt gebucht.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
2014
39.400
7.500
2.500
16.900
0
66.300
2015
28.100
7.000
1.900
17.000
300
54.300
Diff. 2015/2014
‐ 11.300
‐ 500
‐ 600
+ 100
+ 300
‐ 12.000
39
Kennzahlen
I.
Anzahl der Förderfälle über das Gemeinsame Gebietsrechenzentrum
(GGRZ)
2008 2009 2010 2011 2012 2013
Erstanträge
davon: Ablehnungen
Wiederholungsanträge
davon: Ablehnungen
Andere Eingabewertbogen *
Summe
226
54
228
9
390
844
285
268
277
292
415
51
55
49
55
131
247
249
248
276
272
17
20
16
17
25
612
615
562
613
761
1.144 1.132 1.087 1.181 1.448
* Änderungsdienst, z.B. Änderung der Anschrift, der Bankverbindung
II. Geleistete Zahlungen
2008
Geleistete Zahlungen (T€)
2009
2010
2011
2012
2013
1.262 1.600 1.756 2.315 2.117 2.154
351 01: Anzahl Anträge
700
600
272
281
500
226
400
200
100
239
276
249
248
228
133
300
200
247
253
86
111
241
159
149
2000
2001
415
402
278
328
263
240
226
2006
2007
2008
285
268
277
292
2009
2010
2011
2012
0
2002
2003
2004
2005
Erstanträge
40
Wiederholungsanträge
2013
Produkt: 351 03 - Kommunales Integrationszentrum - ab 2015
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
300 490 000
Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum
Politisches Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Frau S. Sistig
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Aufgabe des Kommunalen Integrationszentrums ist vor allem die
geschäftsübergreifende Vernetzung und Koordinierung innerhalb der Kreisverwaltung,
zu freien Trägern, Wohlfahrtsverbänden, kreisangehörigen Städten und Gemeinden,
die Unterstützung und Beratung von Schulen, anderen Bildungseinrichtungen,
Kindertageseinrichtungen, außerschulischen Trägern sowie weiteren regionalen
Einrichtungen und Organisationen, Erweiterung und Ausbau bereits bestehender und
bewährter Integrationsangebote im Kreis Euskirchen in Abstimmung mit allen
Integrationsakteuren.
Auftragsgrundlage:
Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW
(Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW), Grundsatzbeschluss des Kreistages vom
19.12.2012 (V 315/2012), Genehmigung zur Einrichtung des Kommunalen
Integrationszentrums durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
vom 24.01.2013
Strategische Ziele:
Schwerpunktmäßige Ziele sind die Entwicklung und Förderung von Maßnahmen und
Projekten, die der Eingliederung, Gleichberechtigung, Chancengleichheit,
gesellschaftlichen Teilhabe und dem Zusammenleben der Einwohner mit
Migrationshintergrund dienen, die Schaffung von Rahmenbedingungen für
gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten und Zugängen zu Bildung, Ausbildung und
allgemeiner Weiterbildung, die Verbesserung der beruflichen Integration, die
Verstärkung der zielgruppenorientierten und wohnortnahen Sprachförderung sowie die
Verbesserung der Aufklärung von Migrantinnen und Migranten zum
Gesundheitsschutz durch Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung lokaler
Gesundheitstage.
Zielgruppen:
Menschen mit Migrationshintergrund gem. § 4 Abs. 1 des Teilhabe- und
Integrationsgesetzes NRW
41
Haushaltsentwurf 2015
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
050
Soziale Leistungen
Produktgruppe
050351
Sonstige soziale Leistungen
Produkt
05035103
Integrationszentrum
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
-4.167,00
-170.000
-170.000
-170.000
-170.000
-170.000
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
-4.167,00
-170.000
-170.000
-170.000
-170.000
-170.000
11
- Personalaufwendungen
12.615,98
172.900
177.700
179.500
181.300
183.100
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z.
18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
42
72,00
59.000
59.000
59.000
59.000
969,34
200
200
200
200
385,00
7.500
7.500
7.500
7.500
14.042,32
172.900
244.400
246.200
248.000
249.800
9.875,32
2.900
74.400
76.200
78.000
79.800
9.875,32
2.900
74.400
76.200
78.000
79.800
9.875,32
2.900
74.400
76.200
78.000
79.800
61.600
60.000
60.200
60.700
61.600
64.500
134.400
136.400
138.700
141.400
9.875,32
Haushaltsentwurf 2015
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
050
Soziale Leistungen
Produktgruppe
050351
Sonstige soziale Leistungen
Produkt
05035103
Integrationszentrum
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferausszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
31
4.167,00
170.000
170.000
170.000
170.000
170.000
4.167,00
170.000
170.000
170.000
170.000
170.000
-12.615,98
-172.900
-177.700
-179.500
-181.300
-183.100
-72,00
-59.000
-59.000
-59.000
-59.000
-385,00
-6.500
-6.500
-6.500
-6.500
-13.072,98
-172.900
-243.200
-245.000
-246.800
-248.600
-8.905,98
-2.900
-73.200
-75.000
-76.800
-78.600
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
43
Haushaltsentwurf 2015
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
VE
Plan
2016
Plan
2017
2018
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
Summe
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
Gesamtsumme
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
I351032600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I351032630 VG < 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
44
bisher
bereitgestellt
(bis VJ)
Gesamtein/auszahlungen
Standardkennzahlen
Produkt 351 03 - Kommunales Integrationszentrum
(Budget 300 490 000)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426
HH 2014
HH 2015
74,0%
58,6%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,0%
2,5%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,34
-0,72
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,93
0,95
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
45
351 03 – Integrationszentrum
(Budget 300 490 000 – Schulverwaltung)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Im Rahmen der Einrichtung eines kommunalen Integrationszentrums im Kreis Euskirchen 3,5 Stellen
(2 sozialpädagogische Fachkräfte, 1 Verwaltungsfachkraft und 0,5 Verwaltungsassistenzkraft) befristet
auf 2 Jahre eingeplant und mit einer Landeszuwendung in Höhe von 170.000 € gefördert, die in Zeile
2 ausgewiesen wird.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5281000 Sachkosten
5281016 Öffentlichkeitsarbeit
5291000 Sonstige Dienstleistungen
Summe
2014
0
0
0
0
2015
20.000
22.200
16.800
59.000
Diff. 2015/2014
+ 20.000
+ 22.200
+ 16.800
+ 59.000
SK 5281000
Entsprechend der Fördervoraussetzungen des Landes NRW für die Gewährung einer Zuwendung für
den Betrieb eines Kommunalen Integrationszentrums verpflichtet sich der Kreis Euskirchen, die
Projektkosten zu übernehmen.
SK 5281016
Der Betrag von 22.200 € für Öffentlichkeitsarbeit wird im Rahmen der Veränderungsliste auf 0 €
reduziert.
SK 5291000
Der Ansatz für sonstige Dienstleistungen wird ebenfalls im Rahmen der Veränderungsliste auf 0 €
reduziert.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
Summe
Kennzahlen
./.
46
2014
39.300
600
15.900
5.800
61.600
2015
39.400
600
15.600
4.400
60.000
Diff. 2015/2014
+ 100
+ 0
‐ 300
‐ 1.400
‐ 1.600
Budget 300 400 002
47
48
Produkt: 231 01 - Thomas-Eßer-Berufskolleg
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
300 400 002
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Politisches Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr Jürgen Tilk
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Das Berufskolleg umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule
und der Fachschule. Die Bildungsgänge der Berufsschule bereiten zusammen mit
dem Lernort Betrieb auf Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der
Handwerksordnung vor ( Abschlüsse der Sekundarstufe II ). Die Abschlüsse der
Sekundarstufe I können nachgeholt werden. Die übrigen Bildungsgänge sind
Angebotschulen, die nachfrageorientiert vorgehalten werden.
Der Kreis ist als Träger des Berufskollegs für Bereitstellung von nichtlehrendem
Personal (Schulsekretärinnen und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und
finanziellen Voraussetzungen für die Beschulung von Schüler/innen in
wirtschaftlichen, technischen und sozialen Bereichen verantwortlich.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des
Schulträgers
Strategische Ziele:
Das Berufskolleg vermittelt in einem differenzierten Unterrichtssystem in einfach- und
doppeltqualifizierenden Bildungsgängen eine berufliche und allgemeinbildende
Qualifizierung. Außerdem können Abschlüsse der Sekundarstufe I nachgeholt
werden.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet sowie deren
Erziehungsberechtigte, Betriebe und Unternehmen.
49
Haushaltsentwurf 2015
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030231
Berufskollegs
Produkt
03023101
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
-33.631,26
-43.500
-17.600
-17.600
-17.600
-17.600
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
06
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
-3.499,00
-2.000
-2.500
-2.500
-2.500
-2.500
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
-5.655,98
-2.800
-2.800
-2.800
-2.800
-2.800
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
-7.018,15
-2.500
-2.500
-2.500
-2.500
-2.500
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
-49.804,39
-50.800
-25.400
-25.400
-25.400
-25.400
11
- Personalaufwendungen
120.243,29
123.900
156.800
158.300
159.800
161.300
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
685.730,06
745.500
704.500
704.500
704.500
704.500
14
- Bilanzielle Abschreibungen
162.900
125.700
125.000
118.500
118.500
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
107.951,63
141.000
136.700
136.700
136.700
136.700
17
= Ordentliche Aufwendungen
913.924,98
1.173.300
1.123.700
1.124.500
1.119.500
1.121.000
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
864.120,59
1.122.500
1.098.300
1.099.100
1.094.100
1.095.600
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
864.120,59
1.122.500
1.098.300
1.099.100
1.094.100
1.095.600
864.120,59
1.122.500
1.098.300
1.099.100
1.094.100
1.095.600
1.332.600
1.327.800
1.325.400
1.328.600
1.356.700
2.455.100
2.426.100
2.424.500
2.422.700
2.452.300
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z.
18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
50
864.120,59
Haushaltsentwurf 2015
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030231
Berufskollegs
Produkt
03023101
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
7.980,00
34.100
8.600
8.600
8.600
8.600
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
06
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
3.629,26
2.000
2.500
2.500
2.500
2.500
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
6.228,74
2.800
2.800
2.800
2.800
2.800
07
+ Sonstige Einzahlungen
1.070,00
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
18.908,00
41.400
16.400
16.400
16.400
16.400
10
- Personalauszahlungen
-119.395,60
-123.900
-156.800
-158.300
-159.800
-161.300
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
-803.553,42
-745.500
-704.500
-704.500
-704.500
-704.500
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferausszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
-110.928,86
-116.000
-114.200
-114.200
-114.200
-114.200
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-1.033.877,88
-985.400
-975.500
-977.000
-978.500
-980.000
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-1.014.969,88
-944.000
-959.100
-960.600
-962.100
-963.600
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
31
58.300,00
3.897,36
62.197,36
-81.159,57
-1.000.000
-1.000.000
-1.000.000
-1.000.000
-800.000
-222.781,00
-176.000
-163.500
-159.500
-159.500
-159.500
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-303.940,57
-1.176.000
-1.163.500
-1.159.500
-1.159.500
-959.500
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
-241.743,21
-1.176.000
-1.163.500
-1.159.500
-1.159.500
-959.500
51
Haushaltsentwurf 2015
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
VE
Plan
2016
Plan
2017
2018
bisher
bereitgestellt
(bis VJ)
OBERHALB DER WERTGRENZE
I231012505 Hochbaumaßnahmen (Umbau
Trakt C)
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
I231012506 Hochbaumaßnahmen
(Sanierung zentrale Gewerke)
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
I611011801 Investitionspauschale nach §
16 GFG
18 + Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
-81.160
-81.160
-81.160
-1.000.000
-1.000.000
-81.160
-1.000.000
-1.000.000
-2.800.000
-2.800.000
-1.000.000
-1.000.000
-800.000
-1.000.000
-1.000.000
-1.000.000
-800.000
-1.000.000
58.300
58.300
58.300
58.300
I612021801 Investitionspauschale nach §
16 GFG
39.796
18 + Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
39.796
-22.860
-1.000.000
Summe
-1.000.000
-2.800.000
-1.000.000
-1.000.000
-800.000
-983.063
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I231011900 Veräußerung von bewegl.
Anlagevermögen
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
3.897
3.897
3.897
3.897
I231012500 Hochbaumaßnahmen
(allgemein)
-2.370
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
I231012600 VG > 410 Euro
-2.370
-7.581
-15.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-7.581
-15.000
I231012601 Lehr- u. Unterrichtsmittel >
410 Euro
-142.685
-135.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-142.685
-135.000
I231012605 Erwerb von Lizenzen > 410
Euro
-2.463
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-2.463
I231012620 VG > 60 Euro und < 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I231012621 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 60
Euro und < 410 Eur
-4.477
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-4.477
-1.000
-3.500
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-3.500
I231012631 Lehr- u. Unterrichtsmittel <
410
-21.500
-21.500
-218.884
-176.000
52
-135.000
-35.630
-1.000
-1.000
-1.000
-35.630
-135.000
-135.000
-135.000
-393.537
-135.000
-135.000
-135.000
-393.537
-4.000
-2.463
-4.000
-2.463
-11.226
-11.226
-59.500
I231012625 Erwerb von Lizenzen < 410
Euro
Summe
-135.000
-1.000
-1.000
-6.074
-59.500
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
-1.000
-6.074
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I231012630 VG < 410
-1.000
-106.887
-106.887
-1.000
-1.000
-1.000
-9.477
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-9.477
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-3.500
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-3.500
-21.500
-21.500
-21.500
-21.500
-21.500
-21.500
-21.500
-21.500
-21.500
-21.500
-163.500
-159.500
-159.500
-159.500
-582.693
-1.000
Gesamtein/auszahlungen
Haushaltsentwurf 2015
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Gesamtsumme
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
-241.743
-1.176.000
Ansatz
2015
-1.163.500
VE
-2.800.000
Plan
2016
-1.159.500
Plan
2017
2018
-1.159.500
-959.500
bisher
bereitgestellt
(bis VJ)
Gesamtein/auszahlungen
-1.565.756
53
Standardkennzahlen
Produkt 231 01 - Thomas-Eßer-Berufskolleg
(Budget 300 400 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426
HH 2014
HH 2015
5,1%
6,5%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
5,6%
5,6%
-13,10
-12,94
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,68
0,85
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
54
231 01 – Thomas-Eßer-Berufskolleg
(Budget 300 400 002 – Thomas-Eßer-Berufskolleg)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) ist u.a. die Zuweisung des
Landes (8.600 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung
an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule) nachgewiesen. Der Eigenanteil des Kreises
beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5281026) veranschlagt.
Bisher war hier die Zuweisung des Landes für die Durchführung des Projekts „Leonardo da Vinci“
enthalten, das die grenzübergreifende berufliche Bildung förderte. Dadurch sollte Menschen, die sich
in der Berufsausbildung befanden oder diese gerade hinter sich gebracht hatten, ermöglicht werden,
ihre Kenntnisse durch einen Auslandsaufenthalt zu vertiefen. Da dieses Projekt beendet ist, wird der
entsprechende Aufwandsansatz in Zeile 13 (SK 5281050) ebenfalls mit 0 € veranschlagt.
Daneben wird in Zeile 2 die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe
von 9.000 € ausgewiesen. Hier handelt es sich um die Auflösung der Schul-/Bildungspauschale sowie
der Investitionspauschale. Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung
der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen (Schul/Bildungspauschale). Diese Landesmittel können im Rahmen des § 94 Schulgesetz NRW für den Bau,
die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie die
Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden. Werden die Mittel für investive
Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der
Nutzungsdauer des beschafften Vermögensgegenstandes aufgelöst werden. Das Gleiche gilt für die
ertragswirksame Auflösung der Mittel der jährlichen Investitionspauschale nach dem GFG. Den
hierdurch bewirkten Investitionen in Einrichtungsgegenstände der Schule werden Sonderposten
gegenübergestellt, die ertragswirksam aufgelöst werden.
In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den
Kosten des wöchentlichen Kochunterrichtes (2.500 €) nachgewiesen.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene
Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte (2.800 €). Gemäß Rd.Erl. des
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen
zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel
5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule)
5281050 Sachkosten (Leonardo da Vinci Projekt)
5291001 Schülerbeförderungskosten
5291002 Schulwanderungen und ‐fahrten
5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr.
Summe
2014
40.700
72.200
4.300
59.700
5.100
30.700
530.000
0
2.800
745.500
2015
40.700
60.600
4.300
55.800
10.300
0
530.000
0
2.800
704.500
Diff. 2015/2014
+ 0
‐ 11.600
+ 0
‐ 3.900
+ 5.200
‐ 30.700
+ 0
+ 0
+ 0
‐ 41.000
SK 5255000
Enthalten in dem Ansatz ist u.a. der Aufwand für den seit 2009 abgeschlossenen IT-Wartungsvertrag
in Höhe von 24.000 €.
SK 5271000
Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule)
eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird
durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der
55
Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3
des Durchschnittswertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf
dieser Grundlage ergibt sich ein Aufwandsansatz in Höhe von 60.600 €.
SK 5281011
Grundlage für die Ermittlung des Aufwandsansatzes sind die Schülerzahlen und die je nach Schulform
anzusetzende Schlüsselzahl. Des Weiteren sind Aufwendungen für die Teilnahme am Essen und die
Kopierkosten hier enthalten.
SK 5291001
Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen
die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über
den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs
berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen.
Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den
erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungsberechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro
Beförderungsmonat.
Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines
festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der
Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine
Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder
Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt. Auf der Grundlage des
neuen Abrechnungssystems und einer Neuberechnung unter Zugrundelegung der zu erwartenden
Schülerzahlen ergibt sich für 2015 ein Ansatz von 530.000 €.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
Weitere Informationen zum Berufskolleg Euskirchen: www.teb-eu.de
56
2014
2.300
400
1.241.300
55.200
29.600
3.800
1.332.600
2015
2.200
500
1.256.400
35.800
31.100
1.800
1.327.800
Diff. 2015/2014
‐ 100
+ 100
+ 15.100
‐ 19.400
+ 1.500
‐ 2.000
‐ 4.800
Kennzahlen
I.
Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 1.10. (ab 2008) bzw. 15.10. (vorher)
1. Pflichtbereich:
Berufsschule
Berufsgrundschuljahr
Berufsorientierungsjahr
Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr
Summe Pflichtbereich
2009
2010
2011
2012
2013
1.102 1.108 1.080
243
227
243
33
19
24
997
212
99
1.030
213
27
1.378
1.354
1.347
1.308
1.270
2. Angebotsbereich:
Berufsfachschule
Aufbaubildungsgang Sozialmanagement
Fachschule für Sozialpädagogik
Fachschule für Heilpädagogik
Fachschule für Elektrotechnik
Fachschule für Wirtschaft
Fachschule für Maschinentechnik
Summe Angebotsbereich
829
18
140
19
86
53
65
1.210
810
33
134
0
90
29
72
1.168
800
777
15
0
171
156
31
24
102
95
71
81
73
71
1.263 1.204
766
0
140
21
77
82
66
1.152
Gesamtzahl
2.588
2.522
2.610
2.512
2.422
2.655 2.551 2.415
- 133
+ 59
+ 97
2.397
+ 25
Prognose Schulentwicklungsplan 2010
Differenz
231 01: Schülerzahlen TEBK
Anzahl
3.000
2.500
845
902
955
1.088 1.062 1.206 1.191 1.376
1.302 1.273
2.000
1.348
1.210 1.168 1.263
1.204
1.152
1.500
1.000
1.721 1.720 1.758
1.498 1.501 1.446 1.471
1.494 1.378
1.354 1.347 1.308 1.270
1.331 1.316 1.361
500
0
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Jahr
TEBK- Pflichtbereich
TEBK - Angebotsbereich
57
II.
Schülerbeförderung
2008 /
2009
a) Anzahl der ausgestellten Schülertickets (RVK + AVV)
a1) davon:
Freifahrtberechtigte *
a2) davon:
Nichtfreifahrtberechtigte **
a3) davon:
1. Befreite nach SGB XII
2. Befreite nach SGB II
3. Befreite nach Asylbewerberleistungsgesetz
b) Anzahl der erstatteten Fälle: TaxiBusfahrten ***
c) Anzahl d. Gewährungen einer Wegstreckenentschädigung
f. d. Nutzung privater PKW ****
d) Anzahl der erstatteten Fahrscheine *****
2009 /
2010
2010 /
2011
2011 /
2012
2012 /
2013
802
763
894
1.054
878
667
628
729
925
739
85
93
115
124
128
1
8
0
15
0
3
0
16
2
5
0
0
1
6
1
2
1
6
0
3
7
6
19
9
0
0
25
15
91
22
* Freifahrtberechtigte sind Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg länger als 5
km ist. Ebenso Schüler, deren Schulweg kürzer als 5 km, aber besonders gefährlich ist.
** Nichtfreifahrtberechtigte sind Schüler, deren Schulweg weniger als 5 km beträgt und nicht besonders
gefährlich ist.
*** TaxiBusse werden dann eingesetzt, wenn andere öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen.
Pro Fahrt wird ein Aufschlag in Höhe von 1 € erhoben.
**** Schüler, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind
antragsberechtigt.
***** Schüler, die nicht freifahrtberechtigt sind u. kein Schülerticket besitzen, haben Anspruch auf
Fahrkostenerstattung zu ihrer Praktikumsstelle, ebenfalls die Schüler, die das Ticket rechtzeitig beantragt, aber
zu spät erhalten haben und mit den Fahrkosten in Vorleistung getreten sind (Erstattungszeitraum von der
Beantragung bis zur Aushändigung des Tickets). Ebenso sind Erstattungen von Schülerinnen und Schüler der
Bezirksfachklassen berücksichtigt, wenn der Eigenanteil von 50 Euro gem. § 2 II Schülerfahrkostenverordnung
überschritten wurde.
III. Lernmittelfreiheit
2008 /
2009
Anzahl der berechtigten Schüler*
Anzahl der Befreiungen nach SGB XII
Anzahl der Befreiungen nach SGB II
Anzahl der Befreiungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
2009 /
2010
2010 /
2011
2011 /
2012
2012 /
2013
1.303
0
10
1.486
0
8
1.799
0
11
1.259
1
0
1.200
0
0
0
0
0
0
0
* Die Lernmittelfreiheit gilt nicht für Schüler, die ein Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsvergütung oder andere
Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln, z.B. BAföG, erhalten.
58
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I231012600 VG > 410 Euro
Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
Zeile
Sachkonto
HH 2014
HH 2015
FP 2016
FP 2017
FP 2018
‐15.000
‐1.000
‐1.000
‐1.000
‐1.000
‐15.000
‐1.000
‐1.000
‐1.000
‐1.000
26 ‐ Auszahlungen für den
7831000 Ausz. Erw.
Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro
Der hier veranschlagte Betrag wird für Ersatzmobiliar im Direktorenbüro benötigt.
Folgekostenberechnung p.a.:
Kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
50 €
20 €
Maßnahme: I231012601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro
Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
7831000 Ausz. Erw.
Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro
HH 2014
HH 2015
FP 2016
FP 2017
FP 2018
‐135.000
‐135.000
‐135.000
‐135.000
‐135.000
‐135.000
‐135.000
‐135.000
‐135.000
‐135.000
Budgetierter Ansatz
Seitens der Schule wurden für das Haushaltsjahr 2015 folgende Maßnahmen angemeldet:
1.
Interaktive Whiteboards (18 Stück)
Komplettsysteme des Fabrikats SMART-Board mit LCD-Projektor
und integriertem Mini-PC-Steuer-System
2.
Modernisierung und Erweiterung der Kunsträume
Beschaffung Trockenregal und Grafikschränke
4.
Modernisierung EDV-Räume 1.71 und 0.80
Beschaffung von 25 PC-Komplettsystemen
Projektoren
117.000 €
3.000 €
14.500 €
und
zwei
LCD-
Gesamtauszahlungsbedarf
aufgerundet
134.500 €
135.000 €
Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht
(z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder
Aufwendungen veranschlagt sind.
Folgekostenberechnung p.a.:
zu 1.
Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
zu 2.
Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
zu 3.
23.400 €
2.340 €
150 €
60 €
59
Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
2.900 €
290 €
Maßnahme: I231012605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro
Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
7831000 Ausz. Erw.
Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro
HH 2014
HH 2015
FP 2016
FP 2017
FP 2018
0
‐4.000
0
0
0
0
‐4.000
0
0
0
Im Haushaltsjahr 2015 ist die Anschaffung einer Erweiterungslizenz „WebUnits Termin“ und
„WebUnits Klassenbuch“ vorgesehen.
Maßnahme: I231012631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410
Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u.
Erwerb von bew. Anlageverm. Unterrichtsmittel < 410 Euro
HH 2014
HH 2015
FP 2016
FP 2017
FP 2018
‐21.500
‐21.500
‐21.500
‐21.500
‐21.500
‐21.500
‐21.500
‐21.500
‐21.500
‐21.500
Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen
Ersatzbeschaffungen.
Maßnahme: I231012506 Hochbaumaßnahmen (Sanierung zentrale Gewerke)
Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
Zeile
25 ‐ Auszahlungen für
Baumaßnahmen
Sachkonto
7851000 Ausz. für
Hochbaumaßnahmen
HH 2014
HH 2015
FP 2016
FP 2017
FP 2018
‐1.000.000
‐1.000.000
‐1.000.000
‐1.000.000
‐800.000
‐1.000.000
‐1.000.000
‐1.000.000
‐1.000.000
‐800.000
Verpflichtungsermächtigung
V231012506
Gesamt-VE
2.800.000 €
2016
1.000.000 €
2017
1.000.000 €
2018
800.000 €
2019
0€
Die überwiegende Bausubstanz des Schulgebäudes des Thomas-Eßer-Berufskollegs stammt aus den
1960er- (Trakte A und C) bzw. aus den 1970er-Jahren (Trakte B und D).
Es werden Gewerke saniert, die abgängig sind und im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts
kurzfristig oder innerhalb der kommenden 6 Jahre als sanierungsbedürftig bewertet wurden. Hierzu
gehören die Fenster und der Heizkessel. Zunächst wurde in der Gebäudeanalyse für das TEB auch
das Anbringen einer Innendämmung empfohlen. Auf der Grundlage einer bauphysikalischen
Bewertung wurde die ursprüngliche Empfehlung jedoch revidiert, so dass auf das Anbringen der
Innendämmung verzichtet wird.
Im Zusammenhang mit der Fenstersanierung ist ein großflächiger Eingriff in die mit KMF-Auflage
schallgedämmten Abhangdecken erforderlich. Dem Beispiel der Sanierungsmaßnahme Kreishaus
folgend soll die Abhangdecke erneuert und die Beleuchtung gegen eine energieeffiziente Beleuchtung
ausgetauscht werden. Die Sanierung soll in Teilabschnitten ohne teure Zwischenunterbringung der
Klassen in Schulcontainern durchgeführt werden. Die Laufzeit der Gesamtmaßnahme wird mit 6
Jahren kalkuliert.
60
Mit dem Umfang und der Qualität der Sanierungsmaßnahmen gelingt es, eine Standardverbesserung
in drei von vier zentralen Ausstattungsmerkmalen des Gebäudes und eine Verlängerung der
Restnutzungsdauer um mindestens 20% zu erreichen.
Fenster
Bei den vorhandenen Fensteranlagen handelt es sich um 36 Jahre alte Holz-Alufenster mit
Schwingflügel, die 1977 in allen Gebäudeteilen eingebaut worden sind. Die Fensterrahmen sind
abgängig und verhindern so ein dichtes schließen. Die Fensterdichtungen sind im Laufe der Jahre
durch thermische Einflüsse spröde geworden. Sie haben keinen Halt mehr in der Nut und fallen
heraus. Eine Winddichtigkeit der Fenster ist nicht mehr gegeben. Anfragen bei mehreren Herstellern
für die Beschaffung von Ersatzdichtungen schlugen auf Grund des Alters fehl. Die Isolierverglasung
wird im Außenbereich durch Alu-Profile gehalten, die mittels Kunststoff-Klipse auf dem Holzrahmen
befestigt sind. Die Fuge zwischen Scheibe und Aluprofil ist mit einer dauerelastischen
Dichtungsmasse ausgeführt. Eine Vielzahl der Kunststoff-Klipse ist durch thermische Einflüsse spröde
geworden und brechen ab. Auch das dauerelastische Fugmaterial erfüllt nicht mehr den Zweck der
Abdichtung und Befestigung der Scheibe. Wasser tritt ein und führt zu Schäden im Rahmenbereich.
Um sicherzustellen, dass die Scheiben fest im Rahmen sitzen, wurden die Aluprofile zum größten Teil
mit dem Holzrahmen verschraubt. Zurzeit handelt es sich um ca. 140 Fensterflügel. Für die
mechanischen Teile sind keine Ersatzteile mehr erhältlich. Mehrere Flügel mussten bereits fest
verschraubt werden, da sie nicht mehr zu schließen waren. Die Schwingflügel sind bis auf ein Fenster
pro Raum, das als 2. Rettungsweg dient, mit einer Öffnungssperre versehen, um Unfallgefahren zu
vermeiden. Der Austausch der Fenster im Thomas-Eßer-Berufskolleg wird im Entwurf des Integrierten
Klimaschutzkonzeptes für die Kreisverwaltung (IKSK) als Maßnahme mit 1. Priorität bewertet.
Der Bestand soll gegen Kunststoff-Fenster mit einen Wärmedurchgangskoeffizienten (UF - Wert) von
1,3 W/(m²·K) (Watt pro Quadratmeter und Kelvin) erreichen (z. B. 2-fach Verglasung mit ArgonFüllung) und mindestens den Vorgaben der ENEV 2009 entsprechen. Die Kosten für die
Fenstererneuerung belaufen sich auf insgesamt 2.400.000 €. Optional wird in die Ausschreibung auch
eine 3-fach Verglasung aufgenommen, um anhand der Angebotspreise und einer
Wirtschaftlichkeitsberechnung dann eine Vergabeentscheidung herbeiführen zu können.
Abhangdecke/KMF-Sanierung
Die Erneuerung der Fenster hat zwangsläufig einen Eingriff in die 30, zum Teil sogar 50 Jahre alten
Abhangdecken zur Folge.
Bei den vorhandenen Abhangdecken handelt es sich um Aluminium-Paneel- und Gips-KartonAkustikdecken mit Dämmstoffauflagen. Für die Erneuerung der Fenster wird die Abhangdecke entlang
der Fensterfront ca. 1 m aufgenommen. Dieser Eingriff ist nicht unproblematisch, da in sämtlichen
Gebäudeteilen des Berufskollegs zur Dämmung der Abhangdecken KMF-Material eingebaut wurde.
Die Analyse einer Fachfirma ergab, dass die Fasern im gesamten Schulgebäude der Kategorie 2 (als
krebserzeugend anzusehen) zuzuordnen sind. Die Auflagen hierfür sind den Technischen Regeln für
Gefahrstoffe - Faserstäube (TRGS 521) zu entnehmen und beinhalten u.a. den Einbau von
Schleusen, geführte Luftströme/Unterdruck, Einsatz von Entstaubern, Tragen von Persönlicher
Schutzausrüstung (PSA) in Form von Ganzkörperschutzkleidung und Masken/Halbmasken mit Filtern.
Die Verwaltung empfiehlt, wie dies auch bei der Sanierungsmaßnahme Kreishaus entschieden wurde,
die Abhangdecken zu erneuern und die KMF-Dämmung zu entsorgen.
Von der Wiederverwendung der alten Abhangdecken rät die Verwaltung dringend ab. Die Erfahrungen
des Immobilienmanagements haben gezeigt, dass eine Wiederverwendung gegenüber dem Einbau
einer neuen Decke nicht wirtschaftlicher ist und hinsichtlich der Optik zu einem unakzeptablen
Ergebnis führen wird. Außerdem ist damit zu rechnen, dass Deckenelemente beim Rückbau
beschädigt werden und Ersatzpaneele aufgrund des Alters nicht mehr zu beschaffen sind.
Die neuen Abhangdecken werden aus auswechselbaren Mineralfaserplatten bestehen, die
schallschutztechnisch den aktuellen Anforderungen entsprechen und weitaus besser zu bewerten
sind, als die Derzeitigen.
Die Kosten für die Erneuerung der Abhangdecken bei gleichzeitiger KMF-Sanierung belaufen sich auf
insgesamt 1.150.000 €.
Beleuchtung
Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung - wie ebenfalls bei der Sanierungsmaßnahme Kreishaus
entschieden - auch die Beleuchtung gegen energieeffiziente Deckenlampen auszutauschen.
Bei der vorhandenen Beleuchtung handelt es sich um Spiegelrasterleuchten. Im Trakt A, C und D als
Aufbauleuchten, im Hauptgebäude (Trakt B) als Einbauleuchten, die auf die Aluminium-Paneeldecke
abgestimmt sind.
61
In die neue Abhangdecke soll einheitlich eine energieeffiziente Beleuchtung nach aktuellem Stand der
Technik eingebaut werden. Es ist eine Beleuchtung in der Ausführung T5 geplant, die zusätzlich zur
tageslichtabhängigen Regelung eine Präsenzregelung bietet. Ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, die
Leuchten in LED auszuführen und/oder ggf. auch optional in die Ausschreibung aufzunehmen, wird in
der weiteren Detailplanung ermittelt. Die Kosten für die Erneuerung der Beleuchtung in T5-Lampen
belaufen sich auf insgesamt 1.050.000 €.
In diesen Kosten ist die Absicherung der Steckdosen über einen Fehlerstromschutzschalter (FISchalter) in den Unterverteilungen enthalten.
Heizung
Derzeit wird am Thomas-Esser-Berufskolleg als Energieträger Gas eingesetzt. Die beiden Kessel,
Hersteller Fröling, Typ FHN, Baujahr 1995 besitzen eine Nennleistung von jeweils 1450 kW.
Heizungsanlage und Verteilung verfügen über einen mittleren energetischen Standard. Die
Wärmeübergabe erfolgt größtenteils über Radiatoren, teilweise auch über Konvektoren. Die
Verteilungen selbst verfügen über einen mittleren Dämmstandard. Die Heizkessel versorgen alle
Trakte inkl. die Sporthalle mit Wärme; ausschließlich für die Sporthalle stellen Sie Warmwasser bereit.
In der Gebäudeanalyse des IKSK wird empfohlen, die Heizungsanlage innerhalb der kommenden 3
bis 6 gegen ein effizienteres Brennwertsystem auszutauschen.
Die Verwaltung schlägt zur Verbesserung der Energieeffizienz der Heizungstechnik vor, einen
separaten, energieeffizienten Heizkessel zur Bereitstellung von Wärme und Warmwasser für die
Sporthalle zu installieren, der durch eine Solaranlage unterstützt wird.
Die beiden ursprünglichen Heizkessel können dann durch wesentlich kleiner dimensionierte und
energieeffiziente Heizkessel abgelöst werden, die die übrigen Trakte mit Wärme versorgen. Ob auch
hier die Unterstützung durch eine Solaranlage energetisch zweckmäßig ist, wird in der weiteren
Detailplanung geprüft wie auch die Frage, ob die Errichtung eines BHKW eine sinnvolle Lösung
darstellen könnte.
Die Erneuerung der Heizungsanlage soll zum Ende der Gesamtmaßnahme (2017/2018) durchgeführt
werden. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 200.000 € (ohne Solaranlage für das klassische
Schulgebäude).
Überblick:
Maßnahme
Kostenschätzung
Erneuerung aller Fenster
2.400.000 €
Erneuerung der Abhangdecken inkl. KMFSanierung
1.150.000 €
Erneuerung Deckenbeleuchtung
1.050.000 €
Installation separater Heizkessel + Solar,
Erneuerung ursprüngliche Heizkessel (evtl.
BHKW)
200.000 €
Gesamt
4.800.000 €
Folgekostenberechnung p.a.
(ohne Berücksichtigung Restwert):
Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
62
137.100 €
96.000 €
Budget 300 400 003
63
64
Produkt: 231 02 - Berufskolleg Eifel
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
300 400 003
Berufskolleg Eifel
Politisches Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr J. Roebers
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Das Berufskolleg umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule
und der Fachschule.
Die Bildungsgänge der Berufsschule bereiten zusammen mit dem Lernort Betrieb auf
Berufsabschlüsse nach dem
Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung vor ( Abschlüsse der Sekundarstufe
II ). Die Abschlüsse der Sekundarstufe I können nachgeholt werden. Die übrigen
Bildungsgänge sind Angebotschulen, die nachfrageorientiert vorgehalten werden.
Der Kreis ist als Träger des Berufskollegs für Bereitstellung von nichtlehrendem
Personal (Schulsekretärinnen und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und
finanziellen Voraussetzungen für die Beschulung von Schüler/innen in
hauswirtschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen verantwortlich.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des
Schulträgers
Strategische Ziele:
Das Berufskolleg vermittelt in einem differenzierten Unterrichtssystem in einfach- und
doppeltqualifizierenden Bildungsgängen eine berufliche und allgemeinbildende
Qualifizierung. Außerdem können Abschlüsse der Sekundarstufe I nachgeholt
werden.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet sowie deren
Erziehungsberechtigte, Betriebe und Unternehmen.
65
Haushaltsentwurf 2015
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030231
Berufskollegs
Produkt
03023102
Berufskolleg Eifel
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
-12.200
-700
-700
-700
-700
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
-6.317,50
-6.000
-6.000
-6.000
-6.000
-6.000
-4.876,03
-1.800
-1.800
-1.800
-1.800
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
-1.800
-5.332,50
-1.200
-1.200
-1.200
-1.200
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
-1.200
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
-16.526,03
-21.200
-9.700
-9.700
-9.700
-9.700
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
77.957,07
78.000
86.500
87.400
88.300
89.200
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
411.815,35
459.900
461.700
461.700
461.700
461.700
576,56
57.400
61.100
62.900
62.900
15
- Transferaufwendungen
62.900
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
64.643,65
80.300
81.900
81.900
81.900
81.900
17
= Ordentliche Aufwendungen
554.992,63
675.600
691.200
693.900
694.800
695.700
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
538.466,60
654.400
681.500
684.200
685.100
686.000
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
538.466,60
654.400
681.500
684.200
685.100
686.000
538.466,60
654.400
681.500
684.200
685.100
686.000
1.038.100
995.500
993.700
996.100
1.017.200
1.692.500
1.677.000
1.677.900
1.681.200
1.703.200
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z.
18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
66
538.466,60
Haushaltsentwurf 2015
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030231
Berufskollegs
Produkt
03023102
Berufskolleg Eifel
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
11.500
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
5.655,50
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
5.104,05
1.800
1.800
1.800
1.800
1.800
07
+ Sonstige Einzahlungen
298,25
1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
11.057,80
20.500
9.000
9.000
9.000
9.000
10
- Personalauszahlungen
-77.224,09
-78.000
-86.500
-87.400
-88.300
-89.200
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
-484.806,09
-459.900
-461.700
-461.700
-461.700
-461.700
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferausszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
-66.887,13
-72.300
-76.900
-76.900
-76.900
-76.900
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-628.917,31
-610.200
-625.100
-626.000
-626.900
-627.800
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-617.859,51
-589.700
-616.100
-617.000
-617.900
-618.800
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
31
-18.700,28
-9.000
-1.011,91
-58.000
-59.000
-59.000
-59.000
-59.000
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-19.712,19
-67.000
-59.000
-59.000
-59.000
-59.000
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
-19.712,19
-67.000
-59.000
-59.000
-59.000
-59.000
67
Haushaltsentwurf 2015
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
VE
Plan
2016
Plan
2017
2018
bisher
bereitgestellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I231022500 Hochbaumaßnahmen
(allgemein)
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
I231022600 VG > 410 Euro
-18.700
-9.000
-5.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-5.000
I231022601 Lehr- u. Unterrichtsmittel >
410 Euro
-45.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-45.000
I231022620 VG < 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I231022621 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 60
Euro und < 410 Eur
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-27.700
-18.700
-9.000
-27.700
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-45.000
-45.000
-45.000
-45.000
-77.998
-45.000
-45.000
-45.000
-45.000
-77.998
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-396
-3.000
-3.000
-3.000
-396
-5.000
-3.000
-1.012
-47.374
-1.012
-47.374
I231022625 Erwerb von Lizenzen < 410
Euro
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
I231022630 VG < 410
-3.000
I231022631 Lehr- u. Unterrichtsmittel <
410
-5.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-5.000
Summe
-19.712
-67.000
Gesamtsumme
-19.712
-67.000
68
-3.000
-3.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-3.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-59.000
-59.000
-59.000
-59.000
-166.469
-59.000
-59.000
-59.000
-166.469
-5.000
-59.000
Gesamtein/auszahlungen
Standardkennzahlen
Produkt 231 02 - Berufskolleg Eifel
(Budget 300 400 003)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426
HH 2014
HH 2015
4,7%
5,2%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
4,7%
4,9%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-9,03
-8,95
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,43
0,47
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
69
231 02 – Berufskolleg Eifel
(Budget 300 400 003 – Berufskolleg Eifel)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 2 wird die ertragswirksame Auflösung der Schul-/Bildungspauschale ausgewiesen. Nach dem
jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im
Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im Rahmen des § 94
Schulgesetz NRW für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing
von Schulgebäuden sowie die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden.
Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und
entsprechend der Nutzungsdauer des beschafften Vermögensgegenstandes aufgelöst werden.
Bisher war hier die Zuweisung des Landes für die Durchführung des Projekts „Leonardo da Vinci“
enthalten, das die grenzübergreifende berufliche Bildung förderte. Dadurch sollte Menschen, die sich
in der Berufsausbildung befanden oder diese gerade hinter sich gebracht hatten, ermöglicht werden,
ihre Kenntnisse durch einen Auslandsaufenthalt zu vertiefen. Da dieses Projekt beendet ist, wird der
entsprechende Aufwandsansatz in Zeile 13 (SK 5281050) ebenfalls mit 0 € veranschlagt.
In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den
Kosten des wöchentlichen Kochunterrichtes (6.000 €) nachgewiesen.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene
Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte (1.800 €). Gemäß Rd.Erl. des
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen
zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende
Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält
Zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr- u. Unterrichtsmittel
5281050 Sachkosten (Leonardo da Vinci Projekt)
5291001 Schülerbeförderungskosten
5291002 Schulwanderungen und -fahrten
5291003 Aus- u. Fortb. staatl. Lehrkr.
Summe
2014
18.700
38.500
5.800
40.600
11.500
343.000
0
1.800
459.900
2015
18.700
34.300
5.800
40.600
0
360.500
0
1.800
461.700
Diff. 2015/2014
+0
- 4.200
+0
+0
- 11.500
+ 17.500
+0
+0
+ 1.800
SK 5255000
Enthalten in dem Ansatz ist u.a. der Aufwand für den seit 2009 abgeschlossenen IT-Wartungsvertrag
in Höhe von 10.710 €.
SK 5271000
Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule)
eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird
durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der
Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3
des Durchschnittswertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf
dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2015 ein Aufwandsansatz in Höhe von 34.300 €.
SK 5281011
Grundlage für die Ermittlung des Aufwandsansatzes sind die Schülerzahlen und die je nach Schulform
anzusetzende Schlüsselzahl. Des Weiteren sind Aufwendungen für die Teilnahme am Essen und die
Kopierkosten hier enthalten.
70
SK 5291001
Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen
die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über
den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs
berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den Schülerinnen und Schülern in Zusammenhang mit dem
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen.
Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den
erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungsberechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro
Beförderungsmonat.
Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines
festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der
Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine
Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder
Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt. Auf der Grundlage des
neuen Abrechnungssystems und einer Neuberechnung unter Zugrundelegung der zu erwartenden
Schülerzahlen ergibt sich für 2015 ein Ansatz von 360.500 €.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
5811011 ILB Schülerbeförderungskosten
Summe
2014
1.600
200
979.900
35.700
19.300
1.400
0
1.038.100
2015
1.500
300
934.100
28.200
30.600
800
0
995.500
Diff. 2015/2014
- 100
+ 100
- 45.800
- 7.500
+ 11.300
- 600
+0
- 42.600
Weitere Informationen zum Berufskolleg Kall: www.berufskolleg-eifel.de
71
Kennzahlen
I.
Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 1.10. (ab 2008) bzw. 15.10. (vorher)
1. Pflichtbereich:
Berufsschule
Berufsgrundschuljahr
Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr
Summe Pflichtbereich
2009
2010
2011
2012
1.152 1.084 1.086 1.100
89
86
91
89
18
18
24
18
1.259 1.188 1.201 1.207
2. Angebotsbereich:
Berufsfachschule
Fachschule für Tourismus
Fachschule für Hauswirtschaftsmeister
Summe Angebotsbereich
Gesamtzahl
2013
1.053
89
18
1.160
446
38
392
37
406
43
402
43
424
46
484
429
449
445
470
1.743 1.617 1.650 1.652
1.630
1.688 1.593 1.523
- 71
+ 57 + 129
1.493
+ 137
Prognose Schulentwicklungsplan 2010
Differenz
231 02: Schülerzahlen BKE
Anzahl
2.000
1.800
1.600
435
1.400
390
1.200
1.000
392
391
419
495
597
533
484
429
472
449
445
470
368
409
800
600
400
837
936
968
1999
2000
1.147 1.103 1.082 1.068 1.106 1.108 1.129
1.287 1.259
1.188 1.201 1.207 1.160
200
0
1998
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Jahr
BKE- Pflichtbereich
72
BKE - Angebotsbereich
2010
2011
2012
2013
II.
Schülerbeförderung
a) Anzahl der ausgestellten Schülertickets (RVK + AVV)
a1) davon:
Freifahrtberechtigte *
a2) davon:
Nichtfreifahrtberechtigte **
a3) davon:
1. Befreite nach SGB XII
2. Befreite nach SGB II
3. Befreite nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
b) Anzahl der erstatteten Fälle: TaxiBusfahrten ***
c) Anzahl d. Gewährungen einer Wegstreckenentschädigung f.
d. Nutzung privater PKW ****
d) Anzahl der erstatteten Fahrscheine *****
2008 /
2009
2009 /
2010
2010 /
2011
2011 /
2012
2012 /
2013
355
462
452
519
500
328
387
381
496
446
9
9
8
19
38
0
1
0
42
0
5
0
19
1
7
0
27
0
2
0
24
0
4
0
22
5
6
3
4
6
14
3
4
2
4
* Freifahrtberechtigte sind Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg länger
als 5 km ist. Ebenso Schüler, deren Schulweg kürzer als 5 km, aber besonders gefährlich ist.
** Nichtfreifahrtberechtigte sind Schüler, deren Schulweg weniger als 5 km beträgt und nicht besonders
gefährlich ist.
*** TaxiBusse werden dann eingesetzt, wenn andere öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung
stehen. Pro Fahrt wird ein Aufschlag in Höhe von 1 € erhoben.
**** Schüler, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind
antragsberechtigt.
***** Schüler, die nicht freifahrtberechtigt sind u. kein Schülerticket besitzen, haben Anspruch auf
Fahrkostenerstattung zu ihrer Praktikumsstelle.
III. Lernmittelfreiheit
Anzahl der berechtigten Schüler*
Anzahl der Befreiungen nach SGB XII
Anzahl der Befreiungen nach SGB II
Anzahl der Befreiungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
2008 /
2009
2009 /
2010
2010 /
2011
2011 /
2012
2012 /
2013
800
0
1
0
591
0
0
0
941
0
3
0
770
0
2
0
764
1
1
0
* Die Lernmittelfreiheit gilt nicht für Schüler, die ein Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsvergütung oder
andere Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln, z.B. BAföG erhalten.
73
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I231022600 VG > 410 Euro
Produkt: 03023102 Berufskolleg Eifel
Zeile
Sachkonto
26 - Auszahlungen für den
7831000 Ausz. Erw.
Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro
HH 2014
HH 2015
FP 2016
FP 2017
FP 2018
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre. Insbesondere wird dieser für die
Beschaffung von EDV-Ausstattung (z.B. Zeugnisdrucker) benötigt.
Folgekostenberechnung p.a.:
Kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
1.000 €
100 €
Maßnahme: I231022601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro
Produkt: 03023102 Berufskolleg Eifel
Zeile
Sachkonto
26 - Auszahlungen für den
7831000 Ausz. Erw.
Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro
HH 2014
HH 2015
FP 2016
FP 2017
FP 2018
-45.000
-45.000
-45.000
-45.000
-45.000
-45.000
-45.000
-45.000
-45.000
-45.000
Budgetierter Ansatz
Die Schule plant im Haushaltsjahr 2015 den budgetierten Ansatz im Wesentlichen für die Beschaffung
von EDV-Geräten (PCs, Bildschirme etc.) zu verwenden, da sich der Bedarf an EDV-gestütztem
Unterricht erhöht.
Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht
(z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder
Aufwendungen veranschlagt sind.
Folgekostenberechnung p.a.:
Kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
74
9.000 €
900 €
Budget 300 400 004
75
76
Produkt: 221 01 - Hans-Verbeek-Schule
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
300 400 004
Hans-Verbeek-Schule
Politisches Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Frau Gabriele Schmitz
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Die Hans-Verbeek-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung. Schuleinzugsbereich ist der Altkreis Euskirchen. Ziel und Aufgabe ist die
sonderpädagogische Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung. Sie unterstützt diese Schülerinnen und
Schüler in dem Prozess, ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Integration zu führen.
Der Kreis ist als Schulträger zur Bereitstellung von nichtlehrendem Personal
(Schulsekretärin und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen
Voraussetzungen für die Beschulung von geistigbehinderten (teilweise
schwerstmehrfachbehinderten) Schüler/innen verpflichtet. Er hat darüber hinaus auf
freiwilliger Basis Pflege- und Betreuungskräfte, eine Logopädin, einen
Krankengymnasten sowie Küchenpersonal eingestellt.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des
Schulträgers
Strategische Ziele:
Ziel ist es, die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Selbstverwirklichung
und sozialer Integration zu führen.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler der Schule sowie deren Erziehungsberechtigte
77
Haushaltsentwurf 2015
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030221
Sonderschulen
Produkt
03022101
Hans-Verbeek-Schule
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
-1.052,00
-1.300
-1.300
-1.300
-1.300
-1.300
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
06
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
-30.019,50
-27.200
-27.200
-27.200
-27.200
-27.200
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
-15.320,43
-12.700
-11.900
-11.900
-11.900
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
-11.900
-100
-100
-100
-100
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
-100
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
-46.391,93
-41.300
-40.500
-40.500
-40.500
-40.500
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
224.192,73
275.700
256.700
259.200
261.700
264.300
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
381.311,13
452.500
459.900
459.900
459.900
459.900
282,28
10.100
8.000
8.000
8.000
15
- Transferaufwendungen
8.000
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
9.336,92
16.400
15.400
15.400
15.400
15.400
17
= Ordentliche Aufwendungen
615.123,06
754.700
740.000
742.500
745.000
747.600
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
568.731,13
713.400
699.500
702.000
704.500
707.100
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
568.731,13
713.400
699.500
702.000
704.500
707.100
568.731,13
713.400
699.500
702.000
704.500
707.100
375.200
348.700
348.300
349.300
356.100
1.088.600
1.048.200
1.050.300
1.053.800
1.063.200
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z.
18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
78
568.731,13
Haushaltsentwurf 2015
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030221
Sonderschulen
Produkt
03022101
Hans-Verbeek-Schule
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
1.052,00
1.100
1.100
1.100
1.100
1.100
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
06
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
31.270,49
27.200
27.200
27.200
27.200
27.200
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
17.872,87
12.700
11.900
11.900
11.900
07
+ Sonstige Einzahlungen
11.900
100
100
100
100
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
100
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
50.195,36
41.100
40.300
40.300
40.300
40.300
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
-235.506,91
-275.700
-256.700
-259.200
-261.700
-264.300
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
-389.938,93
-452.500
-459.900
-459.900
-459.900
-459.900
14
- Transferausszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
-10.932,23
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-636.378,07
-738.600
-727.000
-729.500
-732.000
-734.600
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-586.182,71
-697.500
-686.700
-689.200
-691.700
-694.300
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
-10.831,63
-12.000
-11.000
-11.000
-11.000
-11.000
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-10.831,63
-12.000
-11.000
-11.000
-11.000
-11.000
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
-10.231,63
-12.000
-11.000
-11.000
-11.000
-11.000
600,00
600,00
79
Haushaltsentwurf 2015
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
VE
Plan
2016
Plan
2017
2018
bisher
bereitgestellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I221011910 Versicherungsleistungen
700
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
700
I221012500 Hochbaumaßnahmen
(allgemein)
-13.964
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
-985
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221012600 VG > 410 Euro
-12.979
-5.129
-2.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-5.129
-2.000
I221012601 Lehr- u. Unterrichtsmittel >
410 Euro
-4.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221012620 VG > 60 Euro und < 410 Euro
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221012621 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 60
E und < 410 E
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-4.000
-2.000
-2.000
-2.000
-7.668
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-7.668
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-7.433
-4.000
-4.000
-4.000
-7.433
-2.000
-4.000
-4.281
-6.494
600
600
-4.281
-6.494
-1.422
-6.902
-1.422
-6.902
I221012625 Erwerb von Lizenzen > 60
Euro und < 410 Euro
-590
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221012630 VG < 410
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-590
-1.000
-1.000
I221012631 Lehr- u. Unterrichtsmittel <
410
-5.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-5.000
-2.000
-2.000
-2.000
-1.000
-2.000
-2.000
-2.000
-1.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-5.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-5.000
-2.000
-2.000
Summe
-10.832
-12.000
-11.000
-11.000
-11.000
-11.000
-48.351
Gesamtsumme
-10.832
-12.000
-11.000
-11.000
-11.000
-11.000
-48.351
80
Gesamtein/auszahlungen
Standardkennzahlen
Produkt 221 01 - Hans-Verbeek-Schule
(Budget 300 400 004)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426
HH 2014
HH 2015
25,4%
24,9%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
1,5%
1,4%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-5,81
-5,59
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
1,53
1,44
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
81
221 01 – Hans-Verbeek-Schule
(Budget 300 400 004 – Hans-Verbeek-Schule)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) handelt es sich um die
Zuweisung des Landes (1.100 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerischkulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule). Der Eigenanteil des
Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5281026)
veranschlagt.
In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den
Kosten der Verpflegung mit 27.200 € nachgewiesen.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält:
Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
4480000 Erträge aus Kostenerst. Bund
4481001 Kostenerstattungen vom Land (Schulwanderungen und
4481003 Erträge aus Kostenerst. Land (Aus‐u.Fortbil.staatl
4484000 Kostenerst. so. öffentl. Ber.
4484002 Kostenerst. Logopädie und Krankengymnastik
Summe
2014
‐3.400
0
‐800
0
‐8.500
‐12.700
2015
‐3.400
0
‐800
0
‐7.700
‐11.900
Diff. 2015/2014
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 800
+ 800
SK 4480000
Dem hier veranschlagten Ertrag für 2015 steht Personalaufwand für Bundesfreiwilligendienstleistende
in Höhe von 6.300 € gegenüber.
SK 4481003
Der Ansatz enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte
(800 €). Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom
Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt.
SK 4484000 / 4484002
In 2015 ist der Ansatz zu reduzieren, weil ärztlicherseits eniger logopädische oder krankengymnastische Behandlungen verordnet werden.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel
5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule)
5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen)
5281028 Sachkosten (Verpflegung)
5281054 Sachkosten (Inhouse‐Beschulung)
5291001 Schülerbeförderungskosten
5291002 Schulwanderungen und ‐fahrten
5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr.
5291004 Entschädigung Freiwilliges Soziales Jahr
Summe
2014
10.300
4.000
7.100
10.000
1.500
1.200
57.800
1.900
338.900
0
800
19.000
452.500
2015
8.800
4.000
8.000
10.000
1.500
2.500
60.500
1.900
342.900
0
800
19.000
459.900
Diff. 2015/2014
‐ 1.500
+ 0
+ 900
+ 0
+ 0
+ 1.300
+ 2.700
+ 0
+ 4.000
+ 0
+ 0
+ 0
+ 7.400
SK 5271000
Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule)
eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird
durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der
82
Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung nur
1/3 des Durchschnittswertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf
dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2015 ein Aufwandsansatz in Höhe von 4.000 €.
SK 5281000
Hier ist u.a. ein Betrag in Höhe von 6.600 € für die im Rahmen der Ausgabe der Schulverpflegung
erforderliche Hilfskraft eingeplant.
SK 5281027
Der Aufwandsansatz Schulveranstaltungen beinhaltet 1.800 € für Schulschwimmen und einen Anteil
freiwilliger Leistungen von 700 € (für 122 Schüler je 6 €).
SK 5281028
In 2015 werden voraussichtlich rd. 120 Schüler/innen an der Schulverpflegung teilnehmen. Aufgrund
der Anpassung der aktuellen Teilnehmer am Mittagessen sowie einer zu erwartenden Preisanpassung
erhöht sich der Bedarf für 2015 gegenüber dem Vorjahr auf 60.500 €.
SK 5281054
Der Kreistag hat am 20.06.2007 (V 321/2007) die Bildung eines Teilstandortes der Hans-VerbeekSchule im Heilpädagogischen Eingliederungszentrum in Bürvenich zum Zwecke der InhouseBeschulung beschlossen.
SK 5291001
Grundlage für die Ermittlung des Aufwandsansatzes sind die aktuellen Tagespauschalen der
Beförderungsunternehmen bei jährlich 190 Beförderungstagen.
Zum 01.08.2013 erfolgte die ursprünglich für 2012 geplante Neuausschreibung des Schülerspezialverkehrs für die Hans-Verbeek-Schule und für die St.-Nikolaus-Schule, die eine
Preissteigerung von ca. 12% auf 338.900 € zur Folge hatte. In 2015 wird mit Kosten von 342.900 €
gerechnet.
SK 5291004
Mit dem DRK-Kreisverband Köln e.V. besteht seit 2006 ein Rahmenvertrag über die Gestellung von
jungen Menschen im Rahmen des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ (FSJ). Die FSJ'ler unterstützen
gemeinsam mit den Bundesfreiwilligendienstleistenden sowie mit Praktikanten die in Trägerschaft des
Kreises stehenden Pflege- und Betreuungskräfte. Ziel ist es, dass für jede Klasse mindestens eine
Pflege- und Betreuungskraft zur Verfügung steht. Für 2015 werden Mittel für den Einsatz von 6
FSJ´lern eingeplant.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
2014
10.500
600
297.000
13.800
53.300
375.200
2015
13.300
700
284.000
8.500
42.200
348.700
Diff. 2015/2014
+ 2.800
+ 100
‐ 13.000
‐ 5.300
‐ 11.100
‐ 26.500
83
Kennzahlen
I.
Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 1.10. (ab 2008) bzw. 15.10. (vorher)
Anzahl
2009
148
Prognose Schulentwicklungsplan 2010
Differenz
2010
140
2011
128
2012
126
2013
122
145
-5
145
- 17
144
- 18
139
- 17
221 01: Schülerzahlen Hans‐Verbeek‐Schule am 1.10./15.10.
160
140
120
100
80
60
133 135
118 118 126
114
103 104 106
145 146 148 140
128 126 122
40
20
0
II.
Schülerspezialverkehr
Anzahl der gefahrenen km
2008 /
2009
2009 /
2010
2010 /
2011
2011 /
2012
2012 /
2013
137.819
139.339
135.506
132.060
133.120
2009
2010
2011
2012
2013
65
51
31
5
42
5
24
0
66
17
0
5
77
29
0
37
39
35
III. Zivildienstleistende, FSJ, Praktikanten
a) Anzahl der Monate der Zivildienstleistenden
b) Anzahl der Monate der Bundesfreiwilligendienstleistenden
c) Anzahl der Monate des Freiw. Sozialen Jahrs (FSJ)
d) Anzahl der Monate der Praktikanten
IV. Schulverpflegung
2008 /
2009
a) Anzahl der teilnehmenden Schüler
davon: a) Befreiungen nach SGB XII
b) Befreiungen nach SGB II
c) Befreiungen nachAsylbewerberleistungsG
b) Anzahl der ausgeteilten Essen
V.
117
12
23
0
17.550
2010 /
2011
2011 /
2012
2012 /
2013
113
12
16
0
16.950
106
13
13
0
15.900
103
17
2
0
15.450
Kosten der Essensbeschaffung und Personalkosten (ohne Bewirtschaftung, Kapitalkosten etc.)
2009
2010
2011
c) Kosten je Essen für den Kreis
3,20
3,35
2,60
d) Kosten je Essen für die Eltern
2,73
2,80
2,83
2012
2,39
2,87
2013
3,34
2,93
Logopädie und Krankengymnastik
a) Anzahl der Behandlungen
1. Krankengymnastik
2. Logopädie
84
135
14
31
0
20.500
2009 /
2010
2009
2010
2011
2012
2013
640
1.600
661
410
637
328
593
364
600
349
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I221012600 VG > 410 Euro
Produkt: 03022101 Hans‐Verbeek‐Schule
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
7831000 Ausz. Erw.
Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro
Der vorgenannte Ansatz
Wäschetrockners benötigt.
wird
zur
HH 2014
HH 2015
FP 2016
FP 2017
FP 2018
‐2.000
‐2.000
‐2.000
‐2.000
‐2.000
‐2.000
‐2.000
‐2.000
‐2.000
‐2.000
Ersatzbeschaffung
einer
Waschmaschine
sowie
eines
Folgekostenberechnung p.a.:
Kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
200 €
40 €
Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht
(z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder
Aufwendungen veranschlagt sind.
Maßnahme: I221012601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro
Produkt: 03022101 Hans‐Verbeek‐Schule
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
7831000 Ausz. Erw.
Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro
HH 2014
HH 2015
FP 2016
FP 2017
FP 2018
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
Für das Haushaltsjahr 2015 ist die Beschaffung des IQ-Tests K-ABC vorgesehen. Des Weiteren wird
der Ansatz für diverse Ersatzbeschaffungen benötigt.
Folgekostenberechnung p.a.:
Kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
400 €
80 €
85
86
Budget 300 400 005
87
88
Produkt: 221 02 - St.-Nikolaus-Schule
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
300 400 005
St.-Nikolaus-Schule
Politisches Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Frau Andrea Luxenburger-Schlösser
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Die St.-Nikolaus-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung. Schuleinzugsbereich ist der Altkreis Schleiden. Ziel und Aufgabe ist die
sonderpädagogische Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung. Sie unterstützt diese Schülerinnen und
Schüler in dem Prozess, ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Integration zu führen.
Der Kreis ist als Schulträger zur Bereitstellung von nichtlehrendem Personal
(Schulsekretärin und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen
Voraussetzungen für die Beschulung von geistigbehinderten (teilweise
schwerstmehrfachbehinderten) Schüler/innen verpflichtet. Er hat darüber hinaus auf
freiwilliger Basis Pflege- und Betreuungskräfte, eine Logopädin, einen
Krankengymnasten sowie Küchenpersonal eingestellt.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des
Schulträgers
Strategische Ziele:
Ziel ist es, die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Selbstverwirklichung
und sozialer Integration zu führen.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler der Schule sowie deren Erziehungsberechtigte
89
Haushaltsentwurf 2015
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030221
Sonderschulen
Produkt
03022102
St. Nikolaus-Schule
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
-300
-300
-300
-300
-300
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
-14.572,36
-15.300
-15.300
-15.300
-15.300
-15.300
-12.656,72
-12.400
-15.400
-15.400
-15.400
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
-15.400
-100
-100
-100
-100
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
-100
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
-27.229,08
-28.100
-31.100
-31.100
-31.100
-31.100
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
132.622,49
133.100
139.300
140.700
142.100
143.500
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
330.697,56
401.100
403.600
403.600
403.600
403.600
15.300
15.700
14.100
14.100
15
- Transferaufwendungen
14.100
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
7.377,45
16.000
15.200
15.200
15.200
15.200
17
= Ordentliche Aufwendungen
470.697,50
565.500
573.800
573.600
575.000
576.400
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
443.468,42
537.400
542.700
542.500
543.900
545.300
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
443.468,42
537.400
542.700
542.500
543.900
545.300
443.468,42
537.400
542.700
542.500
543.900
545.300
355.400
347.400
347.000
347.900
355.200
892.800
890.100
889.500
891.800
900.500
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z.
18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
90
443.468,42
Haushaltsentwurf 2015
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030221
Sonderschulen
Produkt
03022102
St. Nikolaus-Schule
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
13.323,31
15.300
15.300
15.300
15.300
15.300
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
14.002,17
12.400
15.400
15.400
15.400
15.400
07
+ Sonstige Einzahlungen
202,64
100
100
100
100
100
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
27.528,12
27.800
30.800
30.800
30.800
30.800
10
- Personalauszahlungen
-135.724,79
-133.100
-139.300
-140.700
-142.100
-143.500
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
-327.596,24
-401.100
-403.600
-403.600
-403.600
-403.600
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferausszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
-7.789,03
-9.000
-8.200
-8.200
-8.200
-8.200
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-471.110,06
-543.200
-551.100
-552.500
-553.900
-555.300
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-443.581,94
-515.400
-520.300
-521.700
-523.100
-524.500
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
-25.331,27
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-166.998,18
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
-166.998,18
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
-141.666,91
91
Haushaltsentwurf 2015
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
VE
Plan
2016
Plan
2017
2018
bisher
bereitgestellt
(bis VJ)
OBERHALB DER WERTGRENZE
I221022501 Hochbaumaßnahmen (Erw. St.
Nikolaus-Sch)
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
-141.667
-245.593
-141.667
I221022602 VG > 410 Euro (Einrichtung
Erweiterung)
-9.208
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-9.208
-245.593
-12.908
-12.908
-150.875
Summe
-258.500
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I221022600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221022601 Lehr- und Unterrichtsmittel >
410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-3.919
-11.363
-3.919
-7.018
-4.000
-7.018
-4.000
-11.363
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-22.501
-4.000
-4.000
-4.000
-22.501
I221022605 Erwerb von Lizenzen > 410
Euro
-500
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-500
I221022620 VG > 60 Euro und < 410 Euro
-1.895
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221022621 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 60
Euro und < 410 Eur
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221022625 Erwerb von Lizenzen > 60
Euro und < 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221022630 VG < 410
-1.895
-5.114
-72
-1.000
-72
-1.000
-2.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-2.000
I221022631 Lehr- u. Unterrichtsmittel <
410
-5.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
Summe
Gesamtsumme
92
-23.899
-5.114
-5.000
-23.899
-1.000
-1.000
-1.000
-5.762
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-5.762
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-72.920
-331.420
-1.000
-5.000
-16.124
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
-166.998
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
Gesamtein/auszahlungen
Standardkennzahlen
Produkt 221 02 - St. Nikolaus-Schule
(Budget 300 400 005)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426
HH 2014
HH 2015
14,6%
15,2%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
1,7%
1,7%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-4,76
-4,75
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,72
0,75
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
93
221 02 – St. Nikolaus-Schule
(Budget 300 400 005 – St. Nikolaus-Schule)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 2 wird die Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen ausgewiesen.
In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den
Kosten der Verpflegung mit 15.300 € nachgewiesen.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält:
Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
4480000 Erträge aus Kostenerst. Bund
4481003 Erträge aus Kostenerst. Land (Aus‐u.Fortbil.staatl
4484000 Kostenerst. so. öffentl. Ber.
4484002 Kostenerst. Logopädie und Krankengymnastik
Summe
2014
‐3.600
‐800
0
‐8.000
‐12.400
2015
‐3.600
‐800
0
‐11.000
‐15.400
Diff. 2015/2014
+ 0
+ 0
+ 0
‐ 3.000
‐ 3.000
SK 4481003
Der Ansatz enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte.
Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004
erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der
korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt.
SK 4484000 / 4484002
In 2015 ist der Ansatz zu erhöhen, weil ärztlicherseits mehr logopädische und krankengymnastische
Behandlungen verordnet werden.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel
5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen)
5281028 Sachkosten (Verpflegung)
5291001 Schülerbeförderungskosten
5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr.
5291004 Entschädigung Freiwilliges Soziales Jahr
Summe
2014
4.000
2.800
1.600
5.700
18.000
38.900
268.400
800
60.900
401.100
2015
4.000
2.800
1.600
6.300
12.400
43.400
271.400
800
60.900
403.600
Diff. 2015/2014
+ 0
+ 0
+ 0
+ 600
‐ 5.600
+ 4.500
+ 3.000
+ 0
+ 0
+ 2.500
SK 5271000
Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule)
eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird
durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der
Schule auf eigene Kosten zu beschaffen.
Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3 des Durchschnittwertes. Der Kreisanteil
beträgt folglich 2/3 des Durchschnittbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr
2015 ein Aufwandsansatz in Höhe von 2.800 €.
94
SK 5281027
Der Aufwandsansatz Schulveranstaltungen beinhaltet u.a. Aufwendungen für das Schulschwimmen
(2.900 €) sowie für das therapeutische Reiten einschl. Fahrtkosten (9.000 €). Ebenfalls enthalten ist
ein Anteil freiwilliger Leistungen in Höhe von 6 € je Schüler, der bei einer Schülerzahl von 85 einem
Betrag von 510 € entspricht.
SK 5281028
In 2015 werden rd. 74 Schüler/innen an der Schulverpflegung teilnehmen. Aufgrund der Anpassung
der aktuellen Teilnehmer am Mittagessen sowie einer zu erwartenden Preisanpassung erhöht sich der
Bedarf für 2015 gegenüber dem Vorjahr auf 43.400 €.
SK 5291001
Grundlage für die Ermittlung des Aufwandsansatzes sind die aktuellen Tagespauschalen der
Beförderungsunternehmen bei jährlich 190 Beförderungstagen.
Zum 01.08.2013 erfolgte die ursprünglich für 2012 geplante Neuausschreibung des Schülerspezialverkehrs für die Hans-Verbeek-Schule und für die St.-Nikolaus-Schule, die eine
Preissteigerung von ca. 12% auf 268.400 € zur Folge hatte. Ab 2015 werden hier die Fahrkosten für
die Teilnahme von Schülern an Praktika mit 4.000 € veranschlagt. In 2015 wird mit Kosten von
insgesamt 271.400 € gerechnet.
SK 5291004
Mit dem DRK-Kreisverband Köln e.V. wurde 2006 ein Rahmenvertrag über die Gestellung von jungen
Menschen im Rahmen des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ (FSJ) abgeschlossen. Die FSJ'ler unterstützen die in Trägerschaft des Kreises stehenden Pflege- und Betreuungskräfte. Ziel ist, dass jeder
Klasse eine Pflege- und Betreuungskraft zur Verfügung steht. Im Jahr 2015 werden voraussichtlich 8
FSJ´ler an der Schule eingesetzt.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
2014
700
400
311.800
11.700
30.800
355.400
2015
600
500
304.000
11.400
30.900
347.400
Diff. 2015/2014
‐ 100
+ 100
‐ 7.800
‐ 300
+ 100
‐ 8.000
95
Kennzahlen
I.
Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 1.10. (ab 2008) bzw. 15.10. (vorher)
Anzahl
2009
85
2010
82
2011
87
2012
83
2013
85
83
-1
82
+5
83
+0
80
+5
Prognose Schulentwicklungsplan 2010
Differenz
221 02: Schülerzahlen St. Nikolaus‐Schule am 1.10./15.10.
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
II.
48
56
64
72
73
77
72
79
76
77
80
85
82
87
83
85
Schülerspezialverkehr
2008 /
2009
Anzahl der gefahrenen km
2009 /
2010
2010 /
2011
2011 /
2012
2012 /
2013
120.147 122.047 134.034 131.130 136.608
III. Zivildienstleistende, FSJ, Praktikanten
a) Anzahl der Monate der Zivildienstleistenden
b) Anzahl der Monate der Bundesfreiwilligendienstleistenden
c) Anzahl der Monate des Freiw. Sozialen Jahrs (FSJ)
d) Anzahl der Monate der Praktikanten
2009
2010
2011
2012
2013
30
35
51
2
40
0
29
4
39
0
0
5
65
0
0
0
78
0
IV. Schulverpflegung
2008 /
2009
a) Anzahl der teilnehmenden Schüler
davon: a) Befreiungen nach SGB XII
b) Befreiungen nach SGB II
c) Befreiungen nachAsylbewerberleistungsG
b) Anzahl der ausgeteilten Essen
V.
61
10
9
0
9.150
2010 /
2011
73
11
10
0
10.950
2011 /
2012
2012 /
2013
63
14
9
0
9.450
63
13
10
0
9.450
c) Kosten der Essensbeschaffung und Personalkosten (ohne Bewirtschaftung, Kapitalkosten etc.)
2009
2010
2011
2012
c1) Kosten je Essen für den Kreis
5,17
5,87
4,59
5,71
c2) Kosten je Essen für die Eltern
2,73
2,80
2,83
2,87
2013
6,31
2,93
Logopädie und Krankengymnastik
Anzahl der Behandlungen:
1. Krankengymnastik
2. Logopädie
96
69
9
15
0
10.350
2009 /
2010
2009
2010
2011
2012
2013
720
1.320
337
832
435
686
560
709
414
633
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I221022601 Lehr‐ und Unterrichtsmittel > 410 Euro
Produkt: 03022102 St. Nikolaus‐Schule
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
7831000 Ausz. Erw.
Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro
HH 2014
HH 2015
FP 2016
FP 2017
FP 2018
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
Budgetierter Ansatz
Der Ansatz wird unter anderem für die Anschaffung von vier iPads benötigt. Die iPads werden als
Sprachausgabegerät für die zunehmende Schülerschaft mit Einschränkungen in der Kommunikation
genutzt. Des Weiteren ist die Anschaffung einer Trampenschaukel sowie eines Trapezsprungkastens
geplant.
Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht
(z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder
Aufwendungen veranschlagt sind.
Folgekostenberechnung p.a.:
Kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
800 €
80 €
Maßnahme: I221022631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410
Produkt: 03022102 St. Nikolaus‐Schule
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u.
Erwerb von bew. Anlageverm. Unterrichtsmittel < 410 Euro
HH 2014
HH 2015
FP 2016
FP 2017
FP 2018
‐5.000
‐5.000
‐5.000
‐5.000
‐5.000
‐5.000
‐5.000
‐5.000
‐5.000
‐5.000
Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen
Ersatzbeschaffungen.
97
98
Budget 300 400 006
99
100
Produkt: 221 05 - Förderschulzentrum Nord
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
300 400 006
Förderschulzentrum Nord
Politisches Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr Jan Schütz
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Gemäß Beschluss des Kreistages vom 09.04.2014 übernimmt der Kreis Euskirchen
mit Wirkung vom 01.08.2015 die bisher in Trägerschaft der Kreisstadt Euskirchen
stehende Förderschule Matthias-Hagen-Schule in Euskirchen. Es handelt sich um
eine Förderschule im Verbund für Schülerinnen und Schülern mit Lern- und
Entwicklungsstörungen im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I mit den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung.
Die Förderschule wird künftig unter dem Namen "Förderschulzentrum Nord" geführt.
Schuleinzugsbereiche sind die Städte Euskirchen und Bad Münstereifel sowie die
Gemeinde Weilerswist. Aber auch Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten
Kreisgebiet mit festgestelltem Intensivförderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale
und soziale Entwicklung können nach erfolgter Auflösung der Don-Bosco-Schule ab
dem Schuljahr 2015/16 an dieser Schule gefördert werden.
Der Kreis ist als Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen
und das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand
der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung
zu stellen (§ 79 SchulG NRW).
Im Primarbereich ist das Förderschulzentrum Nord als Offene Ganztagsschule
konzipiert. Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I werden
Betreuungsangebote aus dem Programm "Geld oder Stellen" angeboten.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz NRW, Nebengesetze, Verordnungen und Ausführungsvorschriften,
Kreistagsbeschlüsse, Entscheidungen der Verwaltungsleitung
Strategische Ziele:
Schülerinnen und Schüler, die erhebliche Beeinträchtigungen im Lernen, in der
Sprache sowie in der emotionalen und sozialen Entwicklung aufweisen, bedürfen
sonderpädagogischer Unterstützung. Sonderpädagogische Förderung findet in der
Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die
Förderschule wählen. Die sonderpädagogische Förderung hat das Ziel, die
Schülerinnen und Schüler zu den im Schulgesetz und in der Ausbildungsordnung
vorgesehenen Abschlüssen zu führen. Für den Unterricht gelten grundsätzlich die
Unterrichtsvorgaben für die allgemeine Schule sowie die Richtlinien für die einzelnen
Förderschwerpunkte. An der Förderschule kann neben dem Förderschulabschluss
"Lernen" auch der Hauptschulabschluss erworben werden.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung sowie deren Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer.
101
Haushaltsentwurf 2015
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030221
Sonderschulen
Produkt
03022105
Förderschulzentrum Nord
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
-61.900
-114.200
-114.200
-114.200
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
-13.700
-32.700
-32.700
-32.700
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
-500
-1.000
-1.000
-1.000
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
-76.100
-147.900
-147.900
-147.900
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
16.100
16.200
16.300
16.400
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
135.900
310.500
310.500
310.500
7.200
15.500
15.500
15
- Transferaufwendungen
15.500
46.600
112.000
112.000
112.000
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
202.300
428.300
428.300
428.300
17
= Ordentliche Aufwendungen
408.100
882.500
882.600
882.700
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
332.000
734.600
734.700
734.800
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
332.000
734.600
734.700
734.800
332.000
734.600
734.700
734.800
49.000
117.500
118.000
120.500
381.000
852.100
852.700
855.300
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z.
18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
102
Haushaltsentwurf 2015
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030221
Sonderschulen
Produkt
03022105
Förderschulzentrum Nord
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
37.300
89.600
89.600
89.600
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
13.700
32.700
32.700
32.700
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
500
1.000
1.000
1.000
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
51.500
123.300
123.300
123.300
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
-16.100
-16.200
-16.300
-16.400
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
-135.900
-310.500
-310.500
-310.500
14
15
- Transferausszahlungen
-46.600
-112.000
-112.000
-112.000
- Sonstige Auszahlungen
-177.300
-425.700
-425.700
-425.700
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-375.900
-864.400
-864.500
-864.600
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-324.400
-741.100
-741.200
-741.300
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
-100.000
-6.600
-6.600
-6.600
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-100.000
-6.600
-6.600
-6.600
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
-100.000
-6.600
-6.600
-6.600
103
Haushaltsentwurf 2015
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
VE
Plan
2016
Plan
2017
2018
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I221052601 Lehr- u. Unterrichtsmittel >
410 Euro
-75.000
-4.000
-4.000
-4.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-75.000
-4.000
-4.000
-4.000
I221052631 Lehr- u. Unterrichtsmittel <
410
-25.000
-2.600
-2.600
-2.600
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-25.000
-2.600
-2.600
-2.600
Summe
-100.000
-6.600
-6.600
-6.600
Gesamtsumme
-100.000
-6.600
-6.600
-6.600
104
bisher
bereitgestellt
(bis VJ)
Gesamtein/auszahlungen
Standardkennzahlen
Produkt 221 05 - Förderschulzentrum Nord
(Budget 300 400 006)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426
HH 2014
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
HH 2015
3,6%
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
10,2%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
44,3%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
0,00
-2,03
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,09
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,25
105
221 05 – Förderschulzentrum Nord
(Budget 300 400 006 – Förderschulzentrum Nord)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Der Kreistag hat am 09.04.2014 die Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen ab dem 01.08.2015 beschlossen (siehe hierzu V
108/2014). Nach der Übernahme der Matthias-Hagen-Schule entsteht aus dieser und der Don-BoscoSchule eine eigene Einrichtung nach § 56 Abs. 4 KrO, die ab dem 01.08.2015 unter dem neuen
Produkt 221 05 „Förderschulzentrum Nord“ abgebildet wird. Im Haushalt 2015 wird daher ein Anteil
von 5/12 des bisher für den Schulbetrieb der Don-Bosco-Schule benötigten Budgets sowie in
Absprache mit der Stadt Euskirchen ermittelte Ansätze für die Matthias-Hagen-Schule veranschlagt.
Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält:
Kostenträger
0302210500 Förderschulzentrum Nord
0302210500 Förderschulzentrum Nord
Sachkonto
4141022 Zuw. lfd Zwecke vom
Land
(Sonst.Betreuungsangebote
4141023 Zuw. lfd. Zwecke vom
Land (Geld oder Stelle)
2014
2015
Diff. 2015/2014
0
‐2.700
‐ 2.700
0
‐6.200
‐ 6.200
0302210500 Förderschulzentrum Nord
4141100 Zuw. lfd Zwecke vom
Land (Konsumtiver Anteil Schul
0
‐24.600
‐ 24.600
0302210501 Offene Ganztagsschule
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom
Land
0
‐28.400
‐ 28.400
0
‐61.900
‐ 61.900
Ergebnis
4141000
Die Matthias-Hagen-Schule ist im Bereich der Primarstufe als Offene Ganztagsschule konzipiert. Der
Kreis Euskirchen wird den Ganztagsbetrieb nach Übernahme der Trägerschaft am Förderschulzentrum Nord im bisherigen Umfange fortsetzen. Im Schuljahr 2015/16 nehmen voraussichtlich ca. 36
Kinder an der OGS-Maßnahme teil. Das Land gewährt einen Zuschuss in Höhe von 1.890 € je Kind
mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Veranschlagt sind für den Zeitraum August - Dezember 2015
5/12 der zu erwartenden Zuwendung (68.040 €). Die Weiterleitung des Zuweisungsbetrages von
28.400 €, der vereinnahmten Elternbeiträge von 6.200 € (Zeile 4) sowie eines Eigenanteils des
Kreises von 3.100 € erfolgt in Zeile 15.
4141022
Für Kinder der Primarstufe, die nicht an der OGS teilnehmen, werden an der Schule sonstige
pädagogische Betreuungsangebote durchgeführt. Das Land gewährt hierzu einen Zuschuss in Form
einer Betreuungspauschale in Höhe von 6.500 € je Schule und Jahr. 5/12 entsprechen einem Betrag
von 2.700 €. Die Weiterleitung des Zuweisungsbetrages erfolgt in Zeile 15. Auf den Kreis Euskirchen
entfällt kein Eigenanteil.
4141023
Das Land gewährt aus dem Programm "Geld statt Stellen" einen Zuschuss für Maßnahmen zur
pädagogischen Übermittagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Insbesondere werden Maßnahmen aus dieser Zuwendung gefördert, in denen auf die Inanspruchnahme
von Lehrerstellen durch die Schule verzichtet wird. Ein von der Schule nicht in Anspruch genommener
Lehrerstellenanteil im Umfang von 0,1 Stellen entspricht einem Förderbetrag von 5.000 €. Bisher
erfolgte eine Kapitalisierung im Umfang von 0,3 Stellen = 15.000 € pro Jahr. 5/12 entsprechen einem
Betrag von 6.200 €. Die Weiterleitung des Zuweisungsbetrages erfolgt in Zeile 15. Auf den Kreis
Euskirchen entfällt kein Eigenanteil.
4141100
Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im
Rahmen des § 30 SchVG für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und
Leasing von Schulgebäuden sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt
106
werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst werden. Beim Produkt 111 19 - Immobilienmanagement - sind für die Modernisierung und Sanierung der kreiseigenen Schulen entsprechende Mittel eingeplant. In dieser Höhe wird die Schul-/Bildungspauschale aufgelöst. Buchungstechnisch wird der Aufwand im Produkt 111 19 auf die einzelnen Schulprodukte verrechnet. Die Schul/Bildungspauschale wird zentral für diese Produkte bei 243 01 aufgelöst. Ausgenommen hiervon ist
der auf das Produkt 221 05 „Förderschulzentrum Nord“ entfallende Anteil, da es sich hierbei um eine
eigene Einrichtung nach § 56 Abs. 4 KrO handelt, für die eine Differenzierte Umlage erhoben werden
muss.
Zeile 4 des Ergebnisplans (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte):
Kostenträger
0302210501 Offene Ganztagsschule
0302210501 Offene Ganztagsschule
Sachkonto
4322001 Entgelte
(Elternbeiträge)
4322004 Entgelte
(Elternbeiträge Mittagessen)
Ergebnis
2014
2015
Diff. 2015/2014
0
‐6.200
‐ 6.200
0
‐7.500
‐ 7.500
0
‐13.700
‐ 13.700
4322001
Siehe Erläuterung zu Sachkonto 4141000.
4322004
Der Schulträger ermöglicht den Schülerinnen und Schülern im Rahmen der OGS die Einnahme eines
Mittagessens oder eines Mittagsimbisses. Er stellt dafür Räume, Sach- und Personalausstattung
bereit und trägt die sächlichen Betriebskosten. Für die Mittagsverpflegung kann ein zusätzlicher
Elternbeitrag erhoben werden. Die konkrete Umsetzung kann im Einvernehmen mit der Schule auch
von Dritten (z.B. dem Maßnahmeträger) durchgeführt werden.
Im Budget der Matthias-Hagen-Schule waren im Jahr 2014 Elternbeiträge zum Mittagessen in der
OGS sowie Ausgaben für die Mittagsverpflegung in Höhe von jeweils 17.855 € veranschlagt. Im Zuge
der anstehenden Übernahmeverhandlungen mit dem Maßnahmeträger ist durch den Kreis noch zu
entscheiden, ob die Umsetzung der Mittagsverpflegung wie bisher in Regie des Schulträgers oder
künftig durch den Maßnahmeträger erfolgen soll. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung des
Mittagessens unmittelbar zwischen Eltern und dem Träger der Maßnahme, sodass der Kreis keine
Elternbeiträge zum Mittagessen einbehalten und auch keine Haushaltsansätze für das Mittagessen
einplanen müsste.
Da eine Entscheidung über die Durchführung der Mittagsverpflegung durch den Maßnahmeträger zum
heutigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden kann, sind für das Haushaltsjahr 2015 vorsorglich die
Elternbeiträge für 5 Monate (7.500 €) als Ertrag und der entsprechende Betrag auch als Aufwand zur
Auszahlung an den Maßnahmeträger einzuplanen.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene
Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte. Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für
Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung
der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile
13 (SK 5291003) veranschlagt.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
107
Kostenträger
0302210500 Förderschulzentrum Nord
0302210500 Förderschulzentrum Nord
0302210500 Förderschulzentrum Nord
0302210500 Förderschulzentrum Nord
0302210500 Förderschulzentrum Nord
0302210500 Förderschulzentrum Nord
0302210500 Förderschulzentrum Nord
0302210501 Offene Ganztagsschule
Ergebnis
Sachkonto
5255000 Unterhaltung so. bew.
Vermögen
5271000 Lernmittel nach
Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr‐ u.
Unterrichtsmittel
5281027 Sachkosten
(Schulveranstaltungen)
5291001
Schülerbeförderungskosten
5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl.
Lehrkr.
5291000 Sonstige
Dienstleistungen
2014
2015
Diff. 2015/2014
0
7.600
+ 7.600
0
10.700
+ 10.700
0
1.100
+ 1.100
0
7.100
+ 7.100
0
3.600
+ 3.600
0
97.800
+ 97.800
0
500
+ 500
0
7.500
+ 7.500
0
135.900
+ 135.900
SK 5271000
Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule)
eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird
durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der
Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3
des Durchschnittwertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages
Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2015 ein Aufwandsansatz in Höhe von 10.700
€. Da die Beschaffung der Lernmittel überwiegend zum Beginn eines Schuljahres erfolgt, wird für den
Zeitraum ab dem 01.08.2015 ein Betrag von 10.700 € benötigt.
SK5281027
Der Aufwandsansatz für Schulveranstaltungen setzt sich zusammen aus einem Anteil freiwilliger
Leistungen in Höhe von 600 € (2,50 € x 240 Schüler). Hinzu kommt ein Ansatz für die Schwimmbadbenutzung für das Schulschwimmen in Höhe von voraussichtlich 7.900 € p.a.
Für das Jahr 2015 ergibt sich für das Förderschulzentrum Nord ein Ansatz aufgrund der 5/12
Regelung in Höhe von 3.600 €.
SK 5291000
Bei dieser Position handelt es sich um die im Zusammenhang mit dem Mittagessen der OGS
anfallenden Kosten (siehe hierzu auch die Erläuterungen zu Sachkonto 4322004).
SK 5291001
Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe werden überwiegend durch Schülerspezialverkehr (vom
Schulträger angemietete Fahrzeuge) zur Schule befördert. Bei Übernahme der Trägerschaft werden
die bestehenden Verträge mit den Beförderungsunternehmen zunächst übernommen.
Den Schüler/innen der SEK I sowie der bisherigen Don-Bosco-Schule wird die Nutzung eines
Schülertickets angeboten. Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger oder ein von ihm
beauftragtes Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes
Schülerzeitkarten anzubieten, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung von
Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den Schülerinnen
und Schülern im Zusammenhang mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die Möglichkeit, ein
derartiges Schülerticket zu nutzen.
Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den
erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungsberechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro
Beförderungsmonat.
Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines
festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der
Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine
Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder
Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt.
Für die Monate August bis Dezember 2015 ist ein Betrag von 97.800 € einzuplanen.
108
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Kostenträger
0302210500 Förderschulzentrum Nord
0302210500 Förderschulzentrum Nord
0302210501 Offene Ganztagsschule
Sachkonto
5318044 Zuschüsse
(Sonst.Betreuungsangebote)
5318045 Zuschüsse (Geld oder
Stelle)
5318000 Lfd. Zuschüsse übrige
Bereiche
2014
2015
Diff. 2015/2014
0
2.700
+ 2.700
0
6.200
+ 6.200
0
37.700
+ 37.700
0
46.600
+ 46.600
Ergebnis
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
2014
0
0
0
0
0
2015
300
39.600
4.300
4.800
49.000
Diff. 2015/2014
+ 300
+ 39.600
+ 4.300
+ 4.800
+ 49.000
Kennzahlen:
entfällt
109
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I221052601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro
Produkt: 03022105 Förderschulzentrum Nord
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
7831000 Ausz. Erw.
Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro
HH 2014
HH 2015
FP 2016
FP 2017
FP 2018
0
‐75.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
0
‐75.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
Die Kreisstadt Euskirchen übergibt dem Kreis Euskirchen die zum Betrieb der Förderschule Nord
bestimmte Sachausstattung gegen Zahlung der zum Zeitpunkt der Übernahme geltenden
Restbuchwerte (siehe hierzu V 108/2014).
Für die Übernahme des Inventars wird insgesamt eine Auszahlungsermächtigung in Höhe von
100.000 € benötigt, wobei ein Betrag in Höhe von 25.000 € auf die Position I221052631 entfällt (s.u.).
Folgekostenberechnung p.a.:
Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
7.500 €
1.500 €
Maßnahme: I221052631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410
Produkt: 03022105 Förderschulzentrum Nord
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u.
Erwerb von bew. Anlageverm. Unterrichtsmittel < 410 Euro
siehe I221052601
110
HH 2014
HH 2015
FP 2016
FP 2017
FP 2018
0
‐25.000
‐2.600
‐2.600
‐2.600
0
‐25.000
‐2.600
‐2.600
‐2.600
Budget 300 400 008
111
112
Produkt: 221 04 - Don-Bosco-Schule
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
300 400 008
Don-Bosco-Schule
Politisches Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr Michael Diefenthal
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Die Don-Bosco-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale
und soziale Entwicklung der Sekundarstufe I (Klassen 5-10). Sonderpädagogischer
Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern in diesem Förderschwerpunkt liegt vor,
wenn die emotionale und soziale Entwicklung so beeinträchtigt ist, dass eine
hinreichende Förderung im Unterricht allgemeiner Schulen nicht möglich ist. Aufgabe
der sonderpädagogischen Förderung ist es, durch Erziehung und Unterricht die
emotionale und soziale Entwicklung zu verbessern und die Lern- und
Leistungsbereitschaft weiterzuentwickeln, um eine personale und soziale Integration
im Hinblick auf die schulische, berufliche und gesellschaftliche Eingliederung zu
ermöglichen.
Der Kreis ist als Schulträger für die Bereitstellung von nichtlehrendem Personal
(Schulsekretärin und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen
Voraussetzungen für die Beschulung von erziehungsschwierigen Schüler/innen
verantwortlich.
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen
sind ab dem Schuljahr 2014/15 für die Fortführung einer Förderschule mit dem
Föderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im Bereich der Sekundarstufe
I mindestens 55 Schülerinnen und Schüler erforderlich. Da die Don-Bosco-Schule
diese Mindestschülerzahl bereits seit mehreren Jahren unterschreitet und auch nach
der aktuellen Schulentwicklungsplanung weiterhin die Mindestgröße nicht erreichen
wird, muss die Don-Bosco-Schule als eigenständige Förderschule spätestens zum
Beginn des Schuljahres 2015/16 aufgelöst werden. Im Vorgriff auf den noch zu
fassenden Auflösungsbeschluss sind die Haushaltsansätze nur anteilig bis 31.07.2015
ermittelt worden.
Für Schülerinnen und Schüler mit Intensivförderbedarf im Förderschwerpunkt
Emotionale und soziale Entwicklung, die bisher die Don-Bosco-Schule besucht haben,
steht nach erfolgter Auflösung u.a. das Förderschulzentrum Nord in
Euskirchen-Kuchenheim (früher Matthias-Hagen-Schule), das ab dem 01.08.2015 in
die Trägerschaft des Kreises Euskirchen übernommen wird, als Förderort zur
Verfügung.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des
Schulträgers
Strategische Ziele:
Ziel ist es, den Schüler/-innen durch sonderpädagogische Förderung die elementaren
Formen des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens zu vermitteln. Dadurch soll ihnen
sowohl die Integration in das Regelschulsystem als auch die berufliche und
gesellschaftliche Eingliederung ermöglicht werden.
Zielgruppen:
Schüler/-innen der Schule sowie deren Erziehungsberechtigte.
113
Haushaltsentwurf 2015
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030221
Sonderschulen
Produkt
03022104
Don-Bosco-Schule
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
-960,00
-800
-500
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
-252,10
-200
-100
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
-1.212,10
-1.000
-600
11
- Personalaufwendungen
7.871,83
7.800
4.200
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
19.604,80
21.700
14.600
14
- Bilanzielle Abschreibungen
8.100
5.500
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
3.947,69
5.600
3.700
17
= Ordentliche Aufwendungen
31.424,32
43.200
28.000
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
30.212,22
42.200
27.400
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
30.212,22
42.200
27.400
30.212,22
42.200
27.400
126.800
61.800
169.000
89.200
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z.
18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
114
30.212,22
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Haushaltsentwurf 2015
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030221
Sonderschulen
Produkt
03022104
Don-Bosco-Schule
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferausszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
960,00
800
500
200
100
960,00
1.000
600
-7.819,35
-7.800
-4.200
-22.130,70
-21.700
-14.600
-4.817,82
-4.600
-2.700
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-34.767,87
-34.100
-21.500
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-33.807,87
-33.100
-20.900
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
-4.456,18
-5.000
-3.000
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-4.456,18
-5.000
-3.000
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
-4.456,18
-5.000
-3.000
115
Haushaltsentwurf 2015
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
VE
Plan
2016
Plan
2017
2018
bisher
bereitgestellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I221041910 Versicherungsleistungen
4.657
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
4.657
I221042601 Lehr- u. Unterrichtsmittel >
410 Euro
-3.864
-4.000
-2.000
-11.973
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-3.864
-4.000
-2.000
-11.973
I221042621 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 60
Euro und < 410 Eur
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-592
-6.237
-592
I221042631 Lehr- u. Unterrichtsmittel <
410
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
-6.237
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
Summe
-4.456
-5.000
-3.000
-14.553
Gesamtsumme
-4.456
-5.000
-3.000
-14.553
116
Gesamtein/auszahlungen
Standardkennzahlen
Produkt 221 04 - Don-Bosco-Schule
(Budget 300 400 008)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426
HH 2014
HH 2015
5,0%
4,9%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
3,3%
4,1%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,90
-0,48
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,05
0,02
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
117
221 04 – Don-Bosco-Schule
(Budget 300 400 008 – Don-Bosco-Schule)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Der Kreistag hat am 09.04.2014 die Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen ab dem 01.08.2015 beschlossen (siehe hierzu V
108/2014). Nach der Übernahme der Matthias-Hagen-Schule entsteht aus dieser und der Don-BoscoSchule eine eigene Einrichtung nach § 56 Abs. 4 KrO, die ab dem 01.08.2015 unter dem neuen
Produkt 221 05 „Förderschulzentrum Nord“ abgebildet wird. Im Haushalt 2015 wird daher lediglich ein
Anteil von 7/12 des bisher für den Schulbetrieb der Don-Bosco-Schule benötigten Budgets
veranschlagt.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene
Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte. Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für
Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung
der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile
13 (SK 5291003) veranschlagt.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel
5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen)
5291001 Schülerbeförderungskosten
5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr.
Summe
2014
4.100
2.000
400
2.900
500
11.000
800
21.700
2015
2.400
300
100
1.400
300
9.600
500
14.600
Diff. 2015/2014
‐ 1.700
‐ 1.700
‐ 300
‐ 1.500
‐ 200
‐ 1.400
‐ 300
‐ 7.100
SK 5271000
Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule)
eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird
durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der
Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3
des Durchschnittwertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages
Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2015 ein Aufwandsansatz in Höhe von 2.000 €.
Da die Beschaffung der Lernmittel überwiegend zum Beginn eines Schuljahres erfolgt, wird für den
Zeitraum bis zum 31.07.2015 lediglich ein Betrag von 300 € benötigt.
SK5281027
Der Aufwandsansatz Schulveranstaltungen beinhaltet einen Anteil freiwilliger Leistungen von 100 €
(für 39 Schüler je 2,50 €) sowie einen Anteil von 400 € für das Klettern und Schwimmen. Aufgrund der
7/12 Regelung verbleibt ein Betrag von 300 €.
SK 5291001
Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen
die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über
den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs
berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen.
Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den
erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungsberechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro
Beförderungsmonat.
Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines
festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der
Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine
118
Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder
Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt. Nach einer Neukalkulation
reduzierte sich der Betrag ab 2014 auf 11.000 € und erhöht sich für 2015 auf 16.500 €. Für 2015 ist
somit ein Betrag von 9.600 € (7/12) einzuplanen.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
2014
700
113.100
12.600
400
126.800
2015
200
55.400
6.000
200
61.800
Diff. 2015/2014
‐ 500
‐ 57.700
‐ 6.600
‐ 200
‐ 65.000
119
Kennzahlen
I.
Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 1.10. (ab 2008) bzw. 15.10. (vorher)
Anzahl
2009
56
2010
45
2011
42
2012
36
2013
39
53
-8
51
-9
46
- 10
44
-5
Prognose Schulentwicklungsplan 2010
Differenz
221 04: Schülerzahlen Don‐Bosco‐Schule am 1.10./15.10.
80
70
60
50
40
30
20
58
40
45
62
68
70
63
58
46
43
56
49
45
42
39
36
10
0
II.
Schülerbeförderung
a) Anzahl der ausgestellten Schülertickets (RVK + AVV)
a1) davon:
Freifahrtberechtigte *
a2) davon:
Nichtfreifahrtberechtigte **
a3) davon:
1. Befreite nach SGB XII
2. Befreite nach SGB II
3. Befreite nach Asylbewerberleistungsgesetz
b) Anzahl der erstatteten Fälle: TaxiBusfahrten ***
c) Anzahl d. Gewährungen einer Wegstreckenentschädigung f. d.
Nutzung privater PKW ****
2008
/
2009
2009
/
2010
2010
/
2011
2011
/
2012
2012
/
2013
24
22
13
38
27
18
16
10
33
20
4
4
2
5
4
0
1
0
0
0
2
0
0
0
1
0
0
0
1
0
0
0
3
0
0
0
0
0
0
0
* Freifahrtberechtigte sind Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg länger
als 5 km ist. Ebenso Schüler, deren Schulweg kürzer als 5 km, aber besonders gefährlich ist.
** Nichtfreifahrtberechtigte sind Schüler, deren Schulweg weniger als 5 km beträgt und nicht besonders
gefährlich ist.
*** TaxiBusse werden dann eingesetzt, wenn andere öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung
stehen. Pro Fahrt wird ein Aufschlag in Höhe von 1 € erhoben.
**** Schüler, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind
antragsberechtigt.
III. Lernmittelfreiheit
Anzahl der berechtigten Schüler*
Anzahl der Befreiungen nach SGB XII
Anzahl der Befreiungen nach SGB II
Anzahl der Befreiungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
* entspricht der Gesamtanzahl der Schüler
120
2008
/
2009
2009
/
2010
2010
/
2011
2011
/
2012
2012
/
2013
56
0
1
0
56
0
0
0
45
0
1
0
36
0
2
0
39
0
2
0
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I221042601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro
Produkt: 03022104 Don‐Bosco‐Schule
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
7831000 Ausz. Erw.
Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro
HH 2014
HH 2015
FP 2016
FP 2017
‐4.000
‐2.000
0
0
‐4.000
‐2.000
0
0
Budgetierter Ansatz
Der vorgenannte Ansatz ist für die Beschaffung von EDV-Ausstattung (Beamer, Notebook etc.)
vorgesehen.
Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht
(z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder
Aufwendungen veranschlagt sind.
Folgekostenberechnung p.a.:
Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
800 €
80 €
121
122
Budget 300 430 000
123
124
Produkt: 271 01 - Veranstaltungen
Produktbereich:
040
Kultur
Budget:
300 430 000
Volkshochschule
Politisches Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr R. Victor
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Angebote der Weiterbildung, Fortbildung, Qualifizierung (Kurse, Seminare,
Lehrgänge, Arbeitskreise, Vorträge, Vortragsreihen, Exkursionen und Tagesfahrten)
Auftragsgrundlage:
Weiterbildungsgesetz NRW
Strategische Ziele:
Sicherstellung eines bedarfsdeckenden Angebots an Lehrveranstaltungen zum
Erwerb und zur Vertiefung von Kenntnissen und Qualifikationen, die zur freien
Entfaltung der Persönlichkeit und zur freien Wahl des Berufs erforderlich sind.
Zielgruppen:
In der Regel Erwachsene und Jugendliche nach Abschluss der 1. Bildungsphase
125
Haushaltsentwurf 2015
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
040
Kultur und Wissenschaft
Produktgruppe
040271
Volkshochschulen
Produkt
04027101
Veranstaltungen
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
-440.086,95
-533.000
-533.000
-533.000
-533.000
-533.000
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
-298.154,23
-605.200
-605.200
-605.200
-605.200
-605.200
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
-738.240,63
-1.138.200
-1.138.200
-1.138.200
-1.138.200
-1.138.200
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
383.309,84
693.600
618.900
625.100
631.400
637.700
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
237.635,04
460.700
456.800
456.800
456.800
456.800
2.858,92
15.000
5.000
7.100
7.200
15
- Transferaufwendungen
7.200
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
57.077,80
114.700
125.800
123.000
123.000
123.000
17
= Ordentliche Aufwendungen
680.881,60
1.284.000
1.206.500
1.212.000
1.218.400
1.224.700
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-57.359,03
145.800
68.300
73.800
80.200
86.500
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-57.359,03
145.800
68.300
73.800
80.200
86.500
-57.359,03
145.800
68.300
73.800
80.200
86.500
139.700
138.500
139.300
141.000
143.200
285.500
206.800
213.100
221.200
229.700
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z.
18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
126
0,55
-57.359,03
Haushaltsentwurf 2015
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
040
Kultur und Wissenschaft
Produktgruppe
040271
Volkshochschulen
Produkt
04027101
Veranstaltungen
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
440.216,00
533.000
533.000
533.000
533.000
533.000
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
298.484,33
605.200
605.200
605.200
605.200
605.200
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
738.699,78
1.138.200
1.138.200
1.138.200
1.138.200
1.138.200
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
-382.293,54
-693.600
-618.900
-625.100
-631.400
-637.700
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
-225.278,59
-460.700
-456.800
-456.800
-456.800
-456.800
14
- Transferausszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
-58.559,64
-100.700
-110.800
-108.000
-108.000
-108.000
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-666.131,77
-1.255.000
-1.186.500
-1.189.900
-1.196.200
-1.202.500
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
72.568,01
-116.800
-48.300
-51.700
-58.000
-64.300
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
-2.128,43
-56.000
-27.000
-27.000
-27.000
-27.000
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-2.128,43
-56.000
-27.000
-27.000
-27.000
-27.000
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
-2.128,43
-56.000
-27.000
-27.000
-27.000
-27.000
-0,55
127
Haushaltsentwurf 2015
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
VE
Plan
2016
Plan
2017
2018
bisher
bereitgestellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I271012600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I271012605 Erwerb von Lizenzen > 410
Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I271012620 VG > 60 Euro und < 410 Euro
-997
-36.000
-997
-36.000
-3.000
-3.000
-697
I271012625 Erwerb von Lizenzen < 410
Euro
-434
-3.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-434
-3.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-5.000
-4.000
-4.000
-5.000
-5.000
-5.000
-36.997
-5.000
-5.000
-5.000
-36.997
-4.000
-4.000
-4.000
-3.000
-4.000
-4.000
-4.000
-3.000
-697
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I271012630 VG < 410
-5.000
-14.000
-14.000
-1.932
-1.932
-3.000
-3.000
-3.000
-3.434
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.434
-15.000
-15.000
-15.000
-15.000
-14.000
-15.000
-15.000
-15.000
-14.000
-59.363
-59.363
-3.000
-15.000
Summe
-2.128
-56.000
-27.000
-27.000
-27.000
-27.000
Gesamtsumme
-2.128
-56.000
-27.000
-27.000
-27.000
-27.000
128
Gesamtein/auszahlungen
Standardkennzahlen
Produkt 271 01 - Veranstaltungen
(Budget 300 430 000)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426
HH 2014
HH 2015
48,9%
46,2%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
8,1%
9,4%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-1,52
-1,10
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
3,71
3,31
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
129
271 01 – Veranstaltungen
(Budget 600 430 000 – Volkshochschule)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) setzt sich wie folgt zusammen:
Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
4141001 Zuw. lfd Zwecke von Land (hauptberufl. pädagog.
4141002 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Unterrichtsstunden)
4146000 Lfd. Zusch. sonst. ö. Sonderr.
4147000 Zuw. lfd Zwecke von p. Untern.
4182002 Mehrbelastung (VHS‐Umlage)
Summe
2014
‐47.000
‐294.000
‐165.000
‐20.000
‐7.000
0
‐533.000
2015
‐47.000
‐294.000
‐165.000
‐20.000
‐7.000
0
‐533.000
Diff. 2015/2014
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
SK 4141000
Für die geplante Fortsetzung der in 2011 durch die Stadt-VHS begonnenen Integrationskurse werden
Landeszuwendungen i.H.v. 47.000 € erwartet.
Zeile 4 beinhaltet die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte.
In den Zeilen 13 und 16 des Ergebnisplans sind unter anderem Aufwendungen für die nebenberuflichen Dozenten enthalten. Es werden Dozentenhonorare in Höhe von 335.000 € und Reisekosten
von 31.900 € für das Jahr 2015 veranschlagt.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811009 ILB Medienzentrum
5811010 ILB Druckerei
Summe
130
2014
104.700
2.300
0
32.100
200
400
139.700
2015
108.200
2.200
400
26.400
100
1.200
138.500
Diff. 2015/2014
+ 3.500
‐ 100
+ 400
‐ 5.700
‐ 100
+ 800
‐ 1.200
Kennzahlen Budget 600 430
(Darstellung zu den Produkten 271 01 und 271 02)
I.
Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen (Produkte 271 01 und 271 02)
a) örtlich
Blankenheim
Dahlem
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim*
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe örtl. VHSn
271 02: Studienreisen, Exkursionen,
Auftragsmaßnahmen
insgesamt
2007
53
7
29
65
143
144
78
101
94
714
2008
39
9
23
57
146
147
81
90
93
685
2009
47
6
22
71
132
149
78
87
97
689
2010
33
6
17
75
127
146
77
91
100
672
2011
31
6
17
55
141
128
80
66
110
634
2012
26
5
20
61
137
141
87
58
128
663
2013
26
6
15
93
146
121
76
59
129
671
92
806
56
741
82
771
99
771
89
723
114
777
133
804
* Besonderheit Gemeinde Nettersheim: es besteht eine Kooperation mit dem Naturzentrum Eifel.
271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Veranstaltungen 2013
Blankenheim
3%
Studienreisen etc.
17%
Dahlem
1%
Hellenthal
2%
Kall
12%
Zülpich
16%
Mechernich
18%
Weilerswist
7%
Nettersheim
15%
Schleiden
9%
131
b) fachbereichsbezogen
Gesellschaft - Politik - Umwelt
Kultur - Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Arbeit - Beruf
Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
2007
159
80
280
145
142
0
806
2008
144
66
281
137
113
0
741
2009
162
57
302
152
91
7
771
2010
165
57
275
157
97
20
771
2011
142
41
272
144
105
19
723
2012
185
55
266
121
103
47
777
271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Veranstaltungen 2013 ‐ nach Fachbereichen
Grundbildung ‐ Schulabschlüsse
54 Veranstaltungen
7%
Arbeit ‐ Beruf
90 Veranstaltungen
11%
Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt
227 Veranstaltungen
28%
Sprachen
120 Veranstaltungen
15%
Kultur ‐ Gestalten
44 Veranstaltungen
6%
Gesundheit
269 Veranstaltungen
33%
132
2013
227
44
269
120
90
54
804
271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Veranstaltungen ‐ nach Fachbereichen
350
302
300
281
280
275
272
269
266
250
227
200
185
165
157
162
159
150
152
144
137
145
142
144
142
121
120
113
105
100
97
91
103
90
80
66
57
50
57
41
20
0
0
0
2007
2008
Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt
II.
55
47
54
44
19
7
2009
Kultur ‐ Gestalten
2010
Gesundheit
2011
Sprachen
2012
Arbeit ‐ Beruf
2013
Grundbildung ‐ Schulabschlüsse
Anzahl der durchgeführten Unterrichtsstunden (Produkte 271 01 und 271 02)
a) örtlich
Blankenheim
Dahlem
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe örtl. VHSn
2007
860
99
440
1.177
2.764
744
1.596
1.590
1.886
11.156
2008
781
121
370
1.150
2.721
863
1.784
1.511
1.874
11.175
2009
878
80
337
1.290
2.448
725
1.628
1.528
1.907
10.821
2010
663
92
292
1.312
2.282
692
1.491
1.527
2.092
10.443
2011
592
100
282
1.056
2.488
587
1.675
1.288
2.040
10.108
2012
530
41
308
1.197
2.421
691
1.703
1.114
2.178
10.183
2013
485
64
247
1.197
2.604
514
1.611
1.123
2.070
9.915
Studienreisen, Exkursionen,
Auftragsmaßnahmen
insgesamt
1.254
12.410
1.025
12.200
1.496
12.317
1.855
12.298
1.484
11.592
2.004
12.187
2.140
12.055
b) fachbereichsbezogen
Gesellschaft - Politik - Umwelt
Kultur - Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Arbeit - Beruf
Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
2007
1.061
1.420
4.625
3.368
1.936
0
12.410
2008
872
1.229
4.883
3.433
1.783
0
12.200
2009
1.037
1.022
5.047
3.581
1.530
100
12.317
2010
964
918
4.834
3.688
1.392
502
12.298
2011
683
803
4.764
3.464
1.578
300
11.592
2012
985
1.022
4.613
2.796
1.522
1.249
12.187
2013
1.050
930
4.511
2.776
1.551
1.237
12.055
133
271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Unterrichtsstunden 2013 ‐ nach Fachbereichen
Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt
1.050 Unterrichtsstunden
9%
Grundbildung ‐ Schulabschlüsse
1.237 Unterrichtsstunden
10%
Kultur ‐ Gestalten
930 Unterrichtsstunden
8%
Arbeit ‐ Beruf
1.551 Unterrichtsstunden
13%
Sprachen
2.776 Unterrichtsstunden
23%
Gesundheit
4.511 Unterrichtsstunden
37%
271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Unterrichtsstunden ‐ nach Fachbereichen
6.000
5.047
5.000
4.883
4.834
4.764
4.625
4.613
4.511
4.000
3.688
3.581
3.464
3.433
3.368
3.000
2.000
2.796
2.776
1.522
1.551
1.249
1.237
1.050
930
1.936
1.783
1.392
1.229
1.000
1.578
1.530
1.420
1.061
872
1.037
1.022
1.022
964
918
803
683
985
502
300
0
0
0
2007
2008
Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt
134
100
2009
Kultur ‐ Gestalten
2010
Gesundheit
2011
Sprachen
Arbeit ‐ Beruf
2012
2013
Grundbildung ‐ Schulabschlüsse
III. Anzahl der Belegungen (Produkte 271 01 und 271 02)
Belegung = Teilnehmer je Veranstaltung
a) örtlich
Blankenheim
Dahlem
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe örtl. VHSn
Studienreisen, Exkursionen,
Auftragsmaßnahmen
insgesamt
2007
521
96
254
861
1.718
2.987
831
1.135
999
9.402
2008
400
116
244
711
1.666
2.863
774
999
992
8.765
2009
505
86
235
837
1.259
3.434
823
1.027
1.056
9.262
2010
339
84
198
840
1.458
3.188
805
1.087
1.029
9.028
2011
304
79
202
615
1.365
2.522
828
759
1.128
7.802
2012
264
71
239
697
1.611
2.822
865
701
1.453
8.723
2013
273
84
159
1.303
1.857
2.808
718
760
1.826
9.788
700
10.102
393
9.158
817
10.079
1.289
10.317
2.015
9.817
1.030
9.753
994
10.782
271 01 & 271 02: Anzahl der Belegungen
12.000
Exkursionen etc.
10.000
Zülpich
Weilerswist
8.000
Schleiden
Nettersheim
6.000
Mechernich
Kall
4.000
Hellenthal
Dahlem
2.000
Blankenheim
0
2003
2004
2005
2006
b) fachbereichsbezogen
Gesellschaft - Politik - Umwelt
Kultur - Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Arbeit - Beruf
Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
2007
2008
2007
3.300
1.088
3.491
1.251
972
0
10.102
2009
2010
2008
2.893
922
3.400
1.153
790
0
9.158
2011
2009
3.612
700
3.686
1.306
683
92
10.079
2012
2010
3.748
983
3.431
1.244
723
188
10.317
2013
2011
3.147
389
3.272
1.197
1.612
200
9.817
2012
3.724
773
3.179
1.011
741
325
9.753
2013
5.193
648
3.271
924
535
211
10.782
135
271 01 & 271 02: Anzahl Belegungen 2013 ‐ nach Fachbereichen
Sprachen
924 Belegungen
9%
Arbeit ‐ Beruf
535 Belegungen
5%
Grundbildung ‐ Schulabschlüsse
211 Belegungen
2%
Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt
5.193 Belegungen
48%
Gesundheit
3.271 Belegungen
30%
Kultur ‐ Gestalten
648 Belegungen
6%
IV. Durchschnittliche Belegung der Veranstaltungen
(Anzahl Belegungen dividiert durch Anzahl Veranstaltungen)
2007
2008
Blankenheim
9,8
10,3
Dahlem
13,7
12,9
Hellenthal
8,8
10,6
Kall
13,2
12,5
Mechernich
12,0
11,4
Nettersheim
20,7
19,5
Schleiden
10,7
9,6
Weilerswist
11,2
11,1
Zülpich
10,6
10,7
Durchschnitt örtl. VHSn
13,2
12,8
V.
2009
10,7
14,3
10,7
11,8
9,5
23,0
10,6
11,8
10,9
13,4
2010
10,3
14,0
11,6
11,2
11,5
21,8
10,5
11,9
10,3
13,4
2011
9,8
13,2
11,9
11,2
9,7
19,7
10,4
11,5
10,3
12,3
2012
10,2
14,2
12,0
11,4
11,8
20,0
9,9
12,1
11,4
13,2
2013
10,5
14,0
10,6
14,0
12,7
23,2
9,4
12,9
14,2
14,6
Belegung der Veranstaltungen mit eigenen Einwohnern / je 1.000 Einwohner
2007
2008
2009
2010
Blankenheim
54,45
47,53
50,90
36,09
Dahlem
40,67
48,47
48,45
36,14
Hellenthal
56,79
59,33
67,86
63,72
Kall
59,66
54,66
53,97
53,33
Mechernich
42,67
40,99
37,63
35,92
Nettersheim
51,98
49,79
44,30
37,23
Schleiden
60,32
54,78
54,05
52,59
Weilerswist
65,32
60,18
58,15
66,09
Zülpich
43,97
47,54
47,57
47,19
Einzugsgebiet*
52,16
50,32
49,61
47,77
2011
40,94
37,65
63,05
50,78
37,48
44,96
55,67
54,00
50,65
47,93
2012
40,42
36,70
67,07
57,58
39,86
37,23
57,11
54,11
60,82
50,78
2013
39,48
42,67
54,51
53,67
40,78
38,96
50,03
59,36
74,61
52,29
* Anmerkung: Einzugsgebiet ist das Gebiet der der VHS angeschlossenen Städte und
Gemeinden, d.h.: jeweils ohne Bad Münstereifel und Euskirchen
136
VI.
Zahlenverhältnis fortgeführte Veranstaltungen/neue Veranstaltungen (Planung)
2.
1.
2.
1.
Sem.
Sem.
Sem.
Sem. 2.Sem.
2010
2011
2011
2012
2012
fortgeführte Veranstaltungen
405
528
365
492
344
neue Veranstaltungen*
140
107
72
113
120
Veranstaltungen insgesamt
545
635
437
605
464
1.Sem.
2013
501
186
687
2.Sem.
2013
362
101
463
*Anmerkung: Veranstaltungen, die an einem neuen Ort oder unter neuer Leitung angeboten
werden, zählen ebenso wie neue Themen zu den neuen Veranstaltungsformen.
VII. Fachbereichsbezogener Überblick:
2012
Gesellschaft - Politik - Umwelt
Kultur - Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Arbeit - Beruf
Grundbildung - Schulabschlüsse
2013
Gesellschaft - Politik - Umwelt
Kultur - Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Arbeit - Beruf
Grundbildung - Schulabschlüsse
Veranstaltungen
Anzahl
Anteil
185
24%
55
7%
266
34%
121
16%
103
13%
47
6%
777
100%
Unterrichtsstd.
Anzahl
Anteil
985
8%
1.022
8%
4.613
38%
2.796
23%
1.522
12%
1.249
10%
12.187
100%
Teilnehmer
Anzahl
Anteil
3.724
38%
773
8%
3.179
33%
1.011
10%
741
8%
325
3%
9.753
100%
Anteil
38%
8%
33%
10%
8%
3%
100%
Veranstaltungen
Anzahl
Anteil
227
29%
44
6%
269
35%
120
15%
90
12%
54
7%
804
103%
Unterrichtsstd.
Anzahl
Anteil
1.050
9%
930
8%
4.511
37%
2.776
23%
1.551
13%
1.237
10%
12.055
99%
Teilnehmer
Anzahl
Anteil
5.193
53%
648
7%
3.271
34%
924
9%
535
5%
211
2%
10.782
111%
Anteil
53%
7%
34%
9%
5%
2%
111%
137
VIII. Altersgliederung von Belegungen in Kursen/Lehrgängen nach Programmbereichen
2009
Programmbereich
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
unter 18
3
32
82
224
78
91
510
18 bis
25 bis
35 bis
50 bis
unter 25 unter 35 unter 50 unter 65
6
15
41
50
17
0
129
11
44
261
54
27
0
397
27
150
1.057
320
173
0
1.727
23
119
871
368
152
0
1.533
65
und
älter
12
75
793
144
94
0
1.118
Summe
82
435
3.105
1.160
541
91
5.414
2010
Programmbereich
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
unter 18
6
6
68
174
55
164
473
18 bis
25 bis
35 bis
50 bis
unter 25 unter 35 unter 50 unter 65
0
3
52
38
16
4
113
6
40
209
63
14
6
338
37
142
920
266
137
5
1.507
44
126
908
385
126
0
1.589
65
und
älter
19
82
784
151
91
0
1.127
Summe
112
399
2.941
1.077
439
179
5.147
2011
Programmbereich
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
unter 18
41
15
67
148
68
183
522
18 bis
25 bis
35 bis
50 bis
unter 25 unter 35 unter 50 unter 65
8
4
35
28
17
1
93
4
35
175
57
21
0
292
21
75
886
278
97
0
1.357
11
100
885
376
134
0
1.506
65
und
älter
8
72
747
147
115
0
1.089
Summe
93
301
2.795
1.034
452
184
4.859
2012
Programmbereich
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
unter 18
6
13
80
18
56
245
418
18 bis
25 bis
35 bis
50 bis
unter 25 unter 35 unter 50 unter 65
9
8
23
30
21
6
97
19
44
173
52
26
0
314
106
103
695
245
151
1
1.301
167
163
946
352
189
0
1.817
65
und
älter
70
84
794
190
114
0
1.252
Summe
377
415
2.711
887
557
252
5.199
2013
Programmbereich
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
unter 18
50
8
79
12
85
156
390
18 bis
25 bis
35 bis
50 bis
unter 25 unter 35 unter 50 unter 65
36
12
21
23
39
0
131
35
26
196
48
12
0
317
217
74
720
189
82
1
1.283
291
95
987
307
111
0
1.791
65
und
älter
149
66
746
215
76
0
1.252
Summe
778
281
2.749
794
405
157
5.164
Anmerkung: Ausgewertet werden die (freiwilligen) Angaben der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Soweit keine
Angaben über das Alter gemacht werden, führt das zur Unvollständigkeit der obigen Zahlen.
138
271 01 & 271 02: Altersgliederung (soweit angegeben)
100%
9%
10%
10%
11%
17%
90%
80%
25%
22%
25%
21%
21%
22%
65 und älter
22%
24%
24%
26%
70%
50 bis unter 65
28%
30%
28%
31%
60%
31%
35%
50%
35%
35 bis unter 50
35%
40%
39%
40%
25 bis unter 35
40%
39%
32%
29%
35%
30%
28%
25%
11%
20%
10%
3%
15%
18 bis unter 25
12%
12%
4%
4%
3%
18%
11%
8%
8%
0%
2003
2004
25%
2005
2006
8%
7%
3%
2%
5%
6%
2007
2008
6%
7%
7%
2%
2%
9%
9%
11%
2009
2010
2011
2%
6%
6%
2%
3%
8%
8%
2012
2013
unter 18
271 01 & 271 02: Altersgliederung 2013 (soweit angegeben) ‐ fachbereichsbezogen
100%
90%
0%
19%
19%
23%
27%
27%
80%
70%
27%
60%
37%
34%
65 und älter
36%
50 bis unter 65
39%
50%
99%
35 bis unter 50
25 bis unter 35
20%
40%
18 bis unter 25
unter 18
30%
3%
28%
26%
26%
20%
4%
10%
9%
5%
6%
0%
Gesellschaft ‐ Politik ‐
Umwelt
10%
24%
21%
7%
6%
3%
1%
3%
3%
2%
Kultur ‐ Gestalten
Gesundheit
Sprachen
4%
Arbeit ‐ Beruf
Grundbildung ‐
Schulabschlüsse
139
IX.
Geschlechtsgliederung von Belegungen in Kursen/Lehrgängen nach
Programmbereichen
2009
Programmbereich
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
Frauen
136
375
3.103
818
440
30
4.902
Männer
59
144
457
447
197
50
1.354
Summe
195
519
3.560
1.265
637
80
6.256
Anteil Frauen
70%
72%
87%
65%
69%
38%
78%
2010
Programmbereich
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
Frauen
212
353
2.919
786
456
80
4.806
Männer
99
135
451
435
245
84
1.449
Summe
311
488
3.370
1.221
701
164
6.255
Anteil Frauen
68%
72%
87%
64%
65%
49%
77%
2011
Programmbereich
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
Frauen
215
70
249
1.152
1.191
853
3.730
Männer
253
20
43
202
311
236
1.065
Summe
468
90
292
1.354
1.502
1.089
4.795
Anteil Frauen
46%
78%
85%
85%
79%
78%
78%
2012
Programmbereich
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
Frauen
351
362
2.740
685
503
103
4.744
Männer
215
146
386
319
210
161
1.437
Summe
566
508
3.126
1.004
713
264
6.181
Anteil Frauen
62%
71%
88%
68%
71%
39%
77%
2013
Programmbereich
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
Frauen
629
291
2.814
631
369
78
4.812
Männer
365
76
393
287
145
86
1.352
Summe
994
367
3.207
918
514
164
6.164
Anteil Frauen
63%
79%
88%
69%
72%
48%
78%
Anmerkung: Ausgewertet werden die (freiwilligen) Angaben der Teilnehmer und
Teilnehmerinnen. Soweit keine Angaben über das Geschlecht gemacht werden, führt
das zur Unvollständigkeit der obigen Zahlen.
140
271 01 & 271 02: Geschlechtsgliederung 2013 nach Programmbereichen
(soweit angegeben)
100%
12%
90%
80%
21%
28%
31%
37%
52%
70%
60%
50%
88%
40%
30%
79%
72%
69%
63%
48%
20%
10%
0%
Gesellschaft ‐ Politik ‐
Umwelt
Kultur ‐ Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Frauen
Arbeit ‐ Beruf
Grundbildung ‐
Schulabschlüsse
Männer
X. Entgeltentwicklung (Stand: jeweils 2. Semester, nur exemplarische
Standardangebote)
Gesellschaft
Kultur
Gestalten
Bewegung
Gesundheitspflege
Sprachen
Berufl. Bildung
EDV
Grundbildung
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
3,00 €
2,00 €
1,60 €
1,50 €
2,00 €
1,80 €
3,00 €
3,00 €
1,80 €
3,00 €
2,00 €
1,70 €
1,75 €
2,10 €
1,90 €
3,40 €
3,10 €
1,00 €
4,00 €
2,00 €
1,70 €
1,75 €
2,50 €
1,90 €
4,60 €
4,00 €
1,00 €
4,00 €
2,30 €
2,10 €
1,80 €
3,50 €
2,65 €
4,90 €
4,95 €
1,00 €
4,00 €
2,35 €
2,10 €
1,80 €
3,50 €
2,65 €
4,90 €
4,50 €
1,00 €
4,00 €
2,35 €
2,20 €
1,80 €
3,50 €
2,65 €
4,70 €
4,50 €
1,00 €
4,00 €
2,35 €
2,50 €
1,90 €
3,50 €
2,65 €
4,70 €
4,50 €
1,00 €
4,20 €
2,90 €
2,50 €
2,00 €
4,50 €
2,90 €
4,70 €
3,80 €
1,00 €
4,20 €
2,90 €
2,50 €
2,10 €
4,50 €
2,90 €
4,70 €
3,80 €
1,00 €
4,50 €
2,90 €
3,30 €
2,10 €
5,00 €
2,90 €
4,70 €
3,80 €
1,00 €
141
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Die Investitionen im Jahr 2015 beziehen sich ausschließlich auf Maßnahmen, die für den
Unterrichtsbetrieb der VHS Kreis Euskirchen erforderlich sind. Das alte Rathaus Euskirchen und die
St.-Barbara-Schule in Mechernich nehmen als Unterrichtsräume der VHS Kreis Euskirchen eine
Sonderstellung ein, da die VHS die Unterrichtsräume alleine nutzt und somit für notwendige
Investitionen in Ausstattung und Geräte zuständig ist. In allen anderen kommunalen Unterrichtsstätten
übt die VHS Gastrecht in den Unterrichtsräumen aus.
Maßnahme: I271012600 VG > 410 Euro
Produkt: 04027101 Veranstaltungen
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
7831000 Ausz. Erw.
Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro
HH 2014
HH 2015
FP 2016
FP 2017
FP 2018
‐36.000
‐5.000
‐5.000
‐5.000
‐5.000
‐36.000
‐5.000
‐5.000
‐5.000
‐5.000
Für das Haushaltsjahr 2015 ist unter anderem der Austausch von Monitoren, die Beschaffung eines
Windows 8 – Tablets, eines Beamers sowie einer Schleifmaschine für den Kreativraum vorgesehen.
Folgekostenberechnung p.a.:
Kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
1.000 €
100 €
Maßnahme: I271012630 VG < 410
Produkt: 04027101 Veranstaltungen
Zeile
Sachkonto
7832100 Ausz. Erw.
26 ‐ Auszahlungen für den
Vermögensg. < 410 Euro (§ 35
Erwerb von bew. Anlageverm.
II GemHVO)
HH 2014
HH 2015
FP 2016
FP 2017
FP 2018
‐14.000
‐15.000
‐15.000
‐15.000
‐15.000
‐14.000
‐15.000
‐15.000
‐15.000
‐15.000
Der vorgenannte Ansatz wird insbesondere für die Anschaffung erwachsenengerechter Tische und
Stühle sowie weiterer Kleingeräte benötigt.
142
Produkt: 271 02 - Besondere Dienstleistungen der
Volkshochschule
Produktbereich:
040
Kultur
Budget:
300 430 000
Volkshochschule
Politisches Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr R. Victor
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Vermittlung von Studienreisen, Durchführung von Auftragsmaßnahmen,
Qualifizierungen, Schulungen für Dritte (z.B. Firmen, Verbände, Behörden und
Schulen) sowie sonstige weiterbildungsrelevante Leistungen, die nicht im Produkt 271
01 - Veranstaltungen enthalten sind.
Auftragsgrundlage:
Weiterbildungsgesetz NRW
Strategische Ziele:
Weiterbildung auf Bestellung; berufsbezogene Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern; Vermittlung von Sozialkompetenzen für Betrieb, Verwaltung und
Organisation; Vermittlung von Schlüsselqualifikationen für den Beruf;
Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler
Zielgruppen:
Schüler, Jugendliche und Erwachsene
143
Haushaltsentwurf 2015
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
040
Kultur und Wissenschaft
Produktgruppe
040271
Volkshochschulen
Produkt
04027102
Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule
Nr.
01
Bezeichnung
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Ergebnis
2013
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z.
18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
144
-8.431,28
-10.000
-10.000
-10.000
-10.000
-10.000
-72.146,20
-70.000
-154.000
-154.000
-154.000
-154.000
-80.577,48
-80.000
-164.000
-164.000
-164.000
-164.000
27.098,82
28.300
91.100
92.000
92.900
93.800
34.677,24
34.700
88.700
88.700
88.700
88.700
4.089,31
6.400
6.400
6.400
6.400
6.400
66.076,52
69.400
186.200
187.100
188.000
188.900
-14.500,96
-10.600
22.200
23.100
24.000
24.900
-14.500,96
-10.600
22.200
23.100
24.000
24.900
-14.500,96
-10.600
22.200
23.100
24.000
24.900
7.800
7.000
7.000
7.200
7.200
-2.800
29.200
30.100
31.200
32.100
211,15
-14.500,96
Haushaltsentwurf 2015
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
040
Kultur und Wissenschaft
Produktgruppe
040271
Volkshochschulen
Produkt
04027102
Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferausszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
8.431,28
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
75.825,80
70.000
154.000
154.000
154.000
154.000
84.257,08
80.000
164.000
164.000
164.000
164.000
-27.313,69
-28.300
-91.100
-92.000
-92.900
-93.800
-30.558,43
-34.700
-88.700
-88.700
-88.700
-118.700
-4.189,53
-6.400
-6.400
-6.400
-6.400
-6.400
-62.061,65
-69.400
-186.200
-187.100
-188.000
-218.900
22.195,43
10.600
-22.200
-23.100
-24.000
-54.900
145
Standardkennzahlen
Produkt 271 02 - Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule
(Budget 300 430 000)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426
HH 2014
HH 2015
36,8%
47,3%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
8,3%
3,3%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
0,01
-0,16
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,15
0,49
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
146
271 02 – Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule
(Budget 600 430 000 – Volkshochschule)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 2 des Ergebnisplans weist die anteiligen Landeszuweisungen für die hauptamtlichen
pädagogischen Mitarbeiter der VHS aus.
In Zeile 4 (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) werden die Teilnehmerentgelte für die
Leistungsangebote der Volkshochschule ausgewiesen.
Der in Zeile 11 (Personalaufwendungen) ausgewiesene Betrag ist nicht korrekt. Tatsächlich entfällt
lediglich rd. 35.000 € Personalaufwand auf das Produkt 271 02. Im Rahmen der Veränderungsliste
wird eine entsprechende Korrektur auf das Produkt 271 01 vorgenommen.
Zeile 13 weist im Wesentlichen die Aufwendungen für Studienreisen und -fahrten sowie für sonstige
bildungsfördernde Leistungen aus.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811010 ILB Druckerei
Summe
2014
5.900
100
0
1.800
0
7.800
2015
5.400
300
0
1.300
0
7.000
Diff. 2015/2014
‐ 500
+ 200
+ 0
‐ 500
+ 0
‐ 800
Kennzahlen
Die Kennzahlen zu diesem Produkt sind bei Produkt 271 01 ausgewiesen.
147
148
Budget 300 490 000
149
150
Produkt: 243 05 - Kommunales Bildungszentrum
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
300 490 000
Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum
Politisches Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Frau S. Sistig
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
- Kommunale Koordinierung des Landesvorhabens "Kein Abschluss ohne Anschluss"
Ziel der Kommunalen Koordinierung des Landesvorhabens ''Kein Abschluss ohne
Anschluss'' ist die flächendeckende Gestaltung und Umsetzung eines transparenten,
geschlechtersensiblen und nachhaltigen Übergangssystems von der allgemein
bildenden Schule in die duale Ausbildung oder ein Studium durch Steuerung und
Moderation erforderlicher Abstimmungsprozesse auf regionaler Ebene und
Entwicklung notwendiger Handlungsstrategien.
- Regionales Bildungsbüro
Die Aufgabe des Regionalen Bildungsbüros besteht darin, alle an Bildung beteiligten
Akteure in der Bildungsregion Kreis Euskirchen systematisch und strukturiert in ein
Bildungsnetzwerk einzubeziehen, um bereits bestehende Ressourcen optimal zu
nutzen und miteinander zu vernetzen. Das Regionale Bildungsbüro bietet neben der
Gremienarbeit für Bildungskonferenz und Lenkungskreis den Schulen, Lehrern,
Schülern, Eltern, Schulträgern und anderen Bildungsakteuren in der Region eine
zentrale Anlaufstelle für vielfältige Informationen und Beratungen zu aktuellen
Projekten, besonderen pädagogischen Angeboten und individuellen
Fördermöglichkeiten, Fördergeldern usw. im gesamten Bildungsbereich an.
- Inklusion im Gemeinwesen
Der Themenschwerpunkt „kommunale Inklusion“ befindet sich in politischer
Aufbereitung mit dem Ziel der Legitimation zur Erstellung eines Inklusionskonzeptes
i.R. der Sitzungsfolge im 2. Halbjahr 2014.
Die Arbeit des Teams besteht unter anderem darin, gemeinsame Themen zu
identifizieren, die im Querschnitt zu den aktuell von der Politik gesetzten
Handlungsfeldern „Bildung“ und „Gesundheit“ bearbeitet werden.
Basis für die gemeinsame Abstimmung bildet der vom Kreis Euskirchen über den
Demografie-Prozess in Auftrag gegebene Sozialbericht, der im Februar dieses Jahres
veröffentlicht wurde.
Auftragsgrundlage:
Kommunale Koordinierung „Kein Abschluss ohne Anschluss“: Grundsatzbeschluss des
Kreistages vom 19.12.2012.
Regionales Bildungsbüro: Kooperationsvertrag zwischen dem Land NRW und dem
Kreis Euskirchen zur Errichtung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes in der
Bildungsregion Kreis Euskirchen vom 12.06.2009.
Inklusion im Gemeinwesen: in Vorbereitung.
Strategische Ziele:
Im Mittelpunkt der Bemühungen steht die Planung und Umsetzung von Projekten und
Maßnahmen in den Handlungsfeldern des Kommunalen Bildungs- und
Integrationszentrums (KoBIZ).
Zielgruppen:
Frühkindlich bis Ältere
151
Haushaltsentwurf 2015
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030243
Sonstige schulische Aufgaben
Produkt
03024305
Kommunales Bildungszentrum
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
-111.600
-111.600
-111.600
-111.600
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
-111.600
-111.600
-111.600
-111.600
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
179.100
180.900
182.800
184.700
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
97.300
97.300
97.300
97.300
900
900
900
15
- Transferaufwendungen
900
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
13.900
13.900
13.900
13.900
17
= Ordentliche Aufwendungen
291.200
293.000
294.900
296.800
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
179.600
181.400
183.300
185.200
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
179.600
181.400
183.300
185.200
179.600
181.400
183.300
185.200
62.200
62.400
62.900
63.900
241.800
243.800
246.200
249.100
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z.
18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
152
Haushaltsentwurf 2015
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
030
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
030243
Sonstige schulische Aufgaben
Produkt
03024305
Kommunales Bildungszentrum
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
111.600
111.600
111.600
111.600
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
111.600
111.600
111.600
111.600
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
-179.100
-180.900
-182.800
-184.700
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
-104.300
-97.300
-97.300
-97.300
14
- Transferausszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
-11.400
-11.400
-11.400
-11.400
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-294.800
-289.600
-291.500
-293.400
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-183.200
-178.000
-179.900
-181.800
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
-5.500
-5.500
-5.500
-5.500
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-5.500
-5.500
-5.500
-5.500
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
-5.500
-5.500
-5.500
-5.500
153
Haushaltsentwurf 2015
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
VE
Plan
2016
Plan
2017
2018
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-2.500
-2.500
-2.500
-2.500
-2.500
-2.500
-2.500
-2.500
Summe
-5.500
-5.500
-5.500
-5.500
Gesamtsumme
-5.500
-5.500
-5.500
-5.500
I243052600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I243052630 VG < 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
154
bisher
bereitgestellt
(bis VJ)
Gesamtein/auszahlungen
Standardkennzahlen
Produkt 243 05 - Kommunales Bildungszentrum
(Budget 300 490 000)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426
HH 2014
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
HH 2015
50,8%
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
3,9%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
0,00
-1,29
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,96
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
155
243 05 – Kommunales Bildungszentrum
(Budget 300 490 000 – Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum)
Unter dem Produkt Kommunales Bildungszentrum werden die Aufgaben der Inklusion, das Regionale
Bildungsbüro und die Kommunale Koordinierungsstelle „Übergang Schule und Beruf“ zusammengefasst.
Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält:
Kostenträger
0302430501 Inklusion
0302430503 Kommunale
Koordinierungsstelle "Übergang Schule /
Beruf"
Ergebnis
Sachkonto
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom
Land
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom
Land
2014
2015
Diff. 2015/2014
0
‐15.000
‐ 15.000
0
‐96.600
‐ 96.600
0
‐111.600
‐ 111.600
In Zeile 2 wird u.a. der konsumtive Anteil der Landeszuweisung aus dem Inklusionsfonds
ausgewiesen. Die entsprechende Aufwandsposition ist in Zeile 13 enthalten.
Ebenfalls wird hier die Landeszuweisung für die kommunale Koordinierungsstelle veranschlagt. Auf
der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 19.12.2012 (V322/2012) errichtete der Kreis
Euskirchen zum 01.07.2013 im Rahmen des Landesprogramms "Kein Abschluss ohne Anschluss KAboA -" eine kommunale Koordinierungsstelle für den Übergang Schule - Beruf.
Für den Zeitraum 01.07.2013 bis 31.12.2015 wird das Projekt aus Mitteln des Landes und des
Europäischen Sozialfonds gefördert.
Gefördert werden 50 % der pauschalierten direkten Personalaufwendungen für bis zu drei Stellen.
Direkte Sachkosten sind ebenfalls pauschal förderfähig im Umfang von 50 % des Höchstbetrages von
15.600 € je Stelle. Darüber hinausgehende Sachkosten sind nicht förderfähig. Das Gleiche gilt für
Gemeinkosten, die nur förderfähig sind, wenn "kassenmäßig" nachvollziehbar angefallene Ausgaben
entstanden sind
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Kostenträger
0302430501 Inklusion
0302430502 Regionales Bildungsbüro
0302430502 Regionales Bildungsbüro
0302430502 Regionales Bildungsbüro
0302430502 Regionales Bildungsbüro
0302430503 Kommunale
Koordinierungsstelle "Übergang Schule /
Beruf"
0302430503 Kommunale
Koordinierungsstelle "Übergang Schule /
Beruf"
0302430503 Kommunale
Koordinierungsstelle "Übergang Schule /
Beruf"
Ergebnis
2014
0
0
2015
14.000
6.900
Diff. 2015/2014
+ 14.000
+ 6.900
0
5.600
+ 5.600
0
10.700
+ 10.700
0
15.300
+ 15.300
5281000 Sachkosten
0
15.900
+ 15.900
5291000 Sonstige
Dienstleistungen
0
12.000
+ 12.000
5291008 Sonstige
Dienstleistungen (Schüler‐
Online)
0
16.900
+ 16.900
0
97.300
+ 97.300
Sachkonto
5281000 Sachkosten
5281000 Sachkosten
5291004 Entschädigung
Freiwilliges Soziales Jahr
5291009 Sonstige
Dienstleistungen
(Bildungsportal)
5291011 Sonstige
Dienstleistungen (Komm auf
Tour)
SK 5281000
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.06.2009 (V 520/2009) der Entwicklung eines regionalen
Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Kreis Euskirchen sowie dem Abschluss eines
Kooperationsvertrages mit dem Land NRW zugestimmt. Vertragsinhalt ist u.a. die Einrichtung einer
156
Geschäftsstelle (Bildungsbüro) zur Unterstützung der regionalen Bildungskonferenz und des
Lenkungskreises. Der Sachaufwand beträgt 6.900 €.
SK 5291004
Implementierung einer Stelle im Rahmen „Freiwilliges Politisches Jahr (FPJ)“ als KoordinatorIn des
Netzwerkes der Schülervertretungen im Kreis Euskirchen. Aufgabe ist die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für Schülervertretungen im Kreis Euskirchen, Installierung und
Federführung eines Arbeitskreises (AK) Jugendpartizipation, Präsentation von Ergebnissen und
basisdemokratischen Vorschlägen u.a. in parlamentarischen Gremien und Verwaltung sowie die
Unterstützung bei weiteren Veranstaltungen des Regionalen Bildungsbüros (Fachtagungen,
Bildungskonferenz etc.) u.a. in Kooperation mit der DemografieInitiative.
SK 5291009
Für die Bereitstellung des Bildungsportals ist eine monatliche Wartungspauschale von ca. 890 € zu
zahlen.
SK 5291011
Im November 2009 startete das Projekt „komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“. Die
landesweite Initiative der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes
Nordrhein-Westfalen wird im Kreis Euskirchen seitdem jährlich mit zahlreichen regionalen
Partnerinnen und Partnern sehr erfolgreich realisiert. „komm auf Tour – meine Stärken, meine
Zukunft“ gehört mittlerweile zum festen Baustein in der Berufs- und Studienorientierung im Kreis
Euskirchen an den Hauptschulen, den teilnehmenden Förderschulen und der Gesamtschule
Weilerswist. Die Finanzierung des Projektes (50 %) wurde in den Jahren seit 2009 durch die Agentur
für Arbeit Brühl vorgenommen. Als Ko-Finanzierung (50 %) wurde das Engagement der
Kooperationspartner, der Einsatz des Regionalen Bildungsbüros sowie die für den Kreis kostenfrei zur
Verfügung gestellte TONFABRIK anerkannt, so dass keine Geldmittel notwendig waren. Aufgrund
einer im Frühjahr 2014 getroffenen Entscheidung des Bundesrechnungshofes ist diese
Finanzierungsform ab 2014 nicht mehr möglich. Eine Ko-Finanzierung durch das Ministerium für
Arbeit, Integration und Soziales NRW oder durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW
ist nicht möglich, da beide Ministerien das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ bereits
ko-finanzieren. Um das Projekt ab dem Schuljahr 2015/2016 weiterhin als festen Baustein in der
Berufsorientierung in den Schulen der Sekundarstufe I anbieten zu können, ist die Bereitstellung der
entsprechenden Haushaltsmittel unabdingbar.
SK 5291008
Bei den im Zusammenhang mit Schüleronline anfallenden Sachaufwendungen handelt es sich um
Bereitstellungskosten der Webanwendung sowie um Supportkosten.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
Summe
2014
0
0
0
0
0
2015
39.400
600
17.900
4.300
62.200
Diff. 2015/2014
+ 39.400
+ 600
+ 17.900
+ 4.300
+ 62.200
Kennzahlen
./.
157
158
Produkt: 351 03 - Kommunales Integrationszentrum - ab 2015
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
300 490 000
Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum
Politisches Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Frau S. Sistig
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Aufgabe des Kommunalen Integrationszentrums ist vor allem die
geschäftsübergreifende Vernetzung und Koordinierung innerhalb der Kreisverwaltung,
zu freien Trägern, Wohlfahrtsverbänden, kreisangehörigen Städten und Gemeinden,
die Unterstützung und Beratung von Schulen, anderen Bildungseinrichtungen,
Kindertageseinrichtungen, außerschulischen Trägern sowie weiteren regionalen
Einrichtungen und Organisationen, Erweiterung und Ausbau bereits bestehender und
bewährter Integrationsangebote im Kreis Euskirchen in Abstimmung mit allen
Integrationsakteuren.
Auftragsgrundlage:
Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW
(Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW), Grundsatzbeschluss des Kreistages vom
19.12.2012 (V 315/2012), Genehmigung zur Einrichtung des Kommunalen
Integrationszentrums durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
vom 24.01.2013
Strategische Ziele:
Schwerpunktmäßige Ziele sind die Entwicklung und Förderung von Maßnahmen und
Projekten, die der Eingliederung, Gleichberechtigung, Chancengleichheit,
gesellschaftlichen Teilhabe und dem Zusammenleben der Einwohner mit
Migrationshintergrund dienen, die Schaffung von Rahmenbedingungen für
gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten und Zugängen zu Bildung, Ausbildung und
allgemeiner Weiterbildung, die Verbesserung der beruflichen Integration, die
Verstärkung der zielgruppenorientierten und wohnortnahen Sprachförderung sowie die
Verbesserung der Aufklärung von Migrantinnen und Migranten zum
Gesundheitsschutz durch Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung lokaler
Gesundheitstage.
Zielgruppen:
Menschen mit Migrationshintergrund gem. § 4 Abs. 1 des Teilhabe- und
Integrationsgesetzes NRW
159
Haushaltsentwurf 2015
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
050
Soziale Leistungen
Produktgruppe
050351
Sonstige soziale Leistungen
Produkt
05035103
Integrationszentrum
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
-4.167,00
-170.000
-170.000
-170.000
-170.000
-170.000
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
-4.167,00
-170.000
-170.000
-170.000
-170.000
-170.000
11
- Personalaufwendungen
12.615,98
172.900
177.700
179.500
181.300
183.100
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z.
18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
160
72,00
59.000
59.000
59.000
59.000
969,34
200
200
200
200
385,00
7.500
7.500
7.500
7.500
14.042,32
172.900
244.400
246.200
248.000
249.800
9.875,32
2.900
74.400
76.200
78.000
79.800
9.875,32
2.900
74.400
76.200
78.000
79.800
9.875,32
2.900
74.400
76.200
78.000
79.800
61.600
60.000
60.200
60.700
61.600
64.500
134.400
136.400
138.700
141.400
9.875,32
Haushaltsentwurf 2015
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
050
Soziale Leistungen
Produktgruppe
050351
Sonstige soziale Leistungen
Produkt
05035103
Integrationszentrum
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferausszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
31
4.167,00
170.000
170.000
170.000
170.000
170.000
4.167,00
170.000
170.000
170.000
170.000
170.000
-12.615,98
-172.900
-177.700
-179.500
-181.300
-183.100
-72,00
-59.000
-59.000
-59.000
-59.000
-385,00
-6.500
-6.500
-6.500
-6.500
-13.072,98
-172.900
-243.200
-245.000
-246.800
-248.600
-8.905,98
-2.900
-73.200
-75.000
-76.800
-78.600
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
161
Haushaltsentwurf 2015
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
VE
Plan
2016
Plan
2017
2018
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
Summe
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
Gesamtsumme
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
I351032600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I351032630 VG < 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
162
bisher
bereitgestellt
(bis VJ)
Gesamtein/auszahlungen
Standardkennzahlen
Produkt 351 03 - Kommunales Integrationszentrum
(Budget 300 490 000)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426
HH 2014
HH 2015
74,0%
58,6%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,0%
2,5%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,34
-0,72
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,93
0,95
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
163
351 03 – Integrationszentrum
(Budget 300 490 000 – Schulverwaltung)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Im Rahmen der Einrichtung eines kommunalen Integrationszentrums im Kreis Euskirchen 3,5 Stellen
(2 sozialpädagogische Fachkräfte, 1 Verwaltungsfachkraft und 0,5 Verwaltungsassistenzkraft) befristet
auf 2 Jahre eingeplant und mit einer Landeszuwendung in Höhe von 170.000 € gefördert, die in Zeile
2 ausgewiesen wird.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5281000 Sachkosten
5281016 Öffentlichkeitsarbeit
5291000 Sonstige Dienstleistungen
Summe
2014
0
0
0
0
2015
20.000
22.200
16.800
59.000
Diff. 2015/2014
+ 20.000
+ 22.200
+ 16.800
+ 59.000
SK 5281000
Entsprechend der Fördervoraussetzungen des Landes NRW für die Gewährung einer Zuwendung für
den Betrieb eines Kommunalen Integrationszentrums verpflichtet sich der Kreis Euskirchen, die
Projektkosten zu übernehmen.
SK 5281016
Der Betrag von 22.200 € für Öffentlichkeitsarbeit wird im Rahmen der Veränderungsliste auf 0 €
reduziert.
SK 5291000
Der Ansatz für sonstige Dienstleistungen wird ebenfalls im Rahmen der Veränderungsliste auf 0 €
reduziert.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
Summe
Kennzahlen
./.
164
2014
39.300
600
15.900
5.800
61.600
2015
39.400
600
15.600
4.400
60.000
Diff. 2015/2014
+ 100
+ 0
‐ 300
‐ 1.400
‐ 1.600