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Beschlussvorlage GB (HH-Entwurf 2015 - Budget 300 - Teil 1)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
5,9 MB
Datum
10.12.2014
Erstellt
02.10.14, 04:08
Aktualisiert
02.10.14, 04:08

Inhalt der Datei

Finanzen & Steuerungsunterstützung Haushalt 2015 – Entwurf – NEUES KOMMUNALES FINANZMANAGEMENT Band II Inhaltsverzeichnis Band II Geschäftsbereich III (400) ............................................................................................................. 1 Geschäftsbereich III 1 2 Ergebnis- und Finanzpläne einschließlich Erläuterungen Geschäftsbereich III Überblick Budget 300 5 Budget 300 400 001 030 242 01 Regionale Schulberatungsstelle 030 243 01 Schulverwaltung 030 243 02 Schulamt für den Kreis Euskirchen 030 243 03 Kommunale Koordinierungsstelle "Übergang Schule - Beruf" 050 351 01 BAFöG 050 351 03 Kommunales Integrantionszentrum 9 15 23 29 35 41 Budget 300 400 002 030 231 01 Thomas-Eßer-Berufskolleg 49 Budget 300 400 003 030 231 02 Berufskolleg Eifel 65 Budget 300 400 004 030 221 01 Hans-Verbeek-Schule 77 Budget 300 400 005 030 221 02 St. Nikolaus-Schule 89 Budget 300 400 006 030 221 05 Förderschulzentrum Nord 101 Budget 300 400 008 030 221 04 Don-Bosco-Schule 113 Budget 300 430 000 040 271 01 Veranstaltungen 040 271 02 Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule 125 143 Budget 300 490 000 030 243 05 Kommunales Bildungszentrum 050 351 03 Kommunales Integrationszentrum - ab 2015 151 159 Budget 300 500 001 050 322 01 Leistungen für Schwerbehinderte nach SBG IX 050 331 01 Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände 050 343 04 Heimaufsicht 050 343 06 Betreuung nach dem Betreuungsgesetz 167 175 183 189 Budget 300 500 004 050 311 01 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) - bis 2013 050 332 01 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) - ab 2014 050 311 03 Sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen (SGB XII) - bis 2013 050 337 01 Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (SGB XII) - ab 2014 050 338 01 Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) - ab 2014 050 311 05 Pflegewohngeld (PfG NW) - bis 2013 197 201 211 215 221 227 3 050 050 050 050 050 050 050 050 050 050 050 050 050 331 02 311 06 351 04 311 08 333 01 313 01 343 01 334 01 343 02 335 01 343 03 336 01 351 02 Pflegewohngeld (PfG NW) - ab 2014 Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) - bis 2013 Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) - ab 2014 Grundsicherungsleistungen nach SGB XII - bis 2013 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) - ab 2014 Bildung und Teilhabe für Asylbewerber Leistungen bei Krankheit (SGB XII) - bis 2013 Leistungen bei Krankheit (SGB XII) - ab 2014 Leistungen bei Behinderung (SGB XII) - bis 2013 Leistungen bei Behinderung (SGB XII) - ab 2014 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) - bis 2013 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) - ab 2014 Leistungen nach den Bundeskindergeldgesetz Budget 300 500 005 050 312 01 Grundsicherungsleistungen nach SGB II 050 312 03 Personalleistungen des Kreises im Jobcenter Budget 300 500 006 060 363 07 Betreuungsgeld 060 368 01 Elterngeld und Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und -zeitgesetz 231 239 243 249 253 261 267 271 277 281 289 293 301 309 323 331 337 Budget 300 510 001 050 341 01 Unterhaltsvorschussleistungen 060 363 01 Erziehungsberatung 060 363 02 Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII) 060 363 03 Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht 060 363 04 Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht 060 363 05 Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften 060 363 06 Adoptionsvermittlung 345 351 357 363 369 375 381 Budget 300 510 002 060 362 01 Kinder- und Jugendarbeit in/außerhalb von Einrichtungen 060 362 02 Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz 060 362 03 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 389 395 403 Budget 300 510 003 060 363 09 Ambulante Hilfe zur Erziehung 060 363 10 Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär) 411 419 Budget 300 510 004 060 361 01 Tagespflege 060 365 01 Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder 435 443 Budget 300 530 000 070 414 01 Gesundheitsförderung 070 414 02 Gutachten und Stellungnahmen 070 414 03 Gesundheitshilfe 070 414 04 Gesundheitsschutz 459 465 473 483 4 Budget 300 Ergebnisplan 2015 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Finanzerträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis Ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Ergebnis 300 400 0 -1.158.000 0 -13.700 -51.000 -43.100 -4.800 0 0 -1.270.600 1.312.600 0 2.200.700 229.800 72.400 492.600 4.308.100 3.037.500 0 0 0 3.037.500 0 0 0 3.037.500 0 3.491.000 6.528.500 300 430 0 -543.000 0 -759.200 0 0 0 0 0 -1.302.200 710.000 0 545.500 5.000 0 132.200 1.392.700 90.500 0 0 0 90.500 0 0 0 90.500 0 145.500 236.000 300 490 0 -281.600 0 0 0 0 0 0 0 -281.600 356.800 0 156.300 1.100 0 21.400 535.600 254.000 0 0 0 254.000 0 0 0 254.000 0 122.200 376.200 300 500 -4.300.000 -430.100 -1.120.500 -30.100 0 -24.446.300 -1.600 0 0 -30.328.600 5.812.700 0 1.294.000 1.000 29.624.100 26.251.400 62.983.200 32.654.600 0 0 0 32.654.600 0 0 0 32.654.600 0 1.151.400 33.806.000 300 510 0 -22.196.200 -1.830.000 -3.482.000 0 -3.300.000 0 0 0 -30.808.200 4.273.900 0 1.068.200 3.000 67.891.500 547.300 73.783.900 42.975.700 -100 100 0 42.975.700 0 0 0 42.975.700 0 1.397.100 44.372.800 300 530 0 -107.500 0 -388.000 0 -2.100 -27.800 0 0 -525.400 1.839.400 0 61.200 5.300 469.500 74.200 2.449.600 1.924.200 0 0 0 1.924.200 0 0 0 1.924.200 0 652.600 2.576.800 Summe Budget 300 -4.300.000 -24.716.400 -2.950.500 -4.673.000 -51.000 -27.791.500 -34.200 0 0 -64.516.600 14.305.400 0 5.325.900 245.200 98.057.500 27.519.100 145.453.100 80.936.500 -100 100 0 80.936.500 0 0 0 80.936.500 0 6.959.800 87.896.300 5 6 Budget 300 400 001 7 8 Produkt: 242 01 - Regionale Schulberatungsstelle Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 300 400 001 Schulverwaltung Politisches Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr Dr. Hatto Christian Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Die Regionale Schulberatungsstelle berät Erziehungsberechtigte und Lehrer über die am Leistungsvermögen des Schülers gemessene adäquate schulische Ausbildung. Auftragsgrundlage: Entscheidungen des Schulträgers ( freiwillige Aufgabe ) Strategische Ziele: Verbesserung der Lernsituation der Schülerinnen und Schüler Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet sowie deren Erziehungsberechtigte und Lehrer 9 Haushaltsentwurf 2015 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030242 Fördermaßnahmen für Schüler Produkt 03024201 Regionale Schulberatungsstelle Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 120.336,53 125.300 128.800 130.100 131.400 132.700 2.160,60 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 730,02 1.600 1.600 1.600 1.600 1.600 447,32 4.700 4.700 4.700 4.700 4.700 = Ordentliche Aufwendungen 123.674,47 133.700 137.200 138.500 139.800 141.100 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 123.674,47 133.700 137.200 138.500 139.800 141.100 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 123.674,47 133.700 137.200 138.500 139.800 141.100 123.674,47 133.700 137.200 138.500 139.800 141.100 47.800 39.300 39.600 40.000 40.800 181.500 176.500 178.100 179.800 181.900 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 10 123.674,47 Haushaltsentwurf 2015 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030242 Fördermaßnahmen für Schüler Produkt 03024201 Regionale Schulberatungsstelle Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferausszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 -123.047,21 -125.300 -128.800 -130.100 -131.400 -132.700 -2.160,60 -2.100 -2.100 -2.100 -2.100 -2.100 -1.306,74 -3.700 -3.700 -3.700 -3.700 -3.700 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -126.514,55 -131.100 -134.600 -135.900 -137.200 -138.500 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -126.514,55 -131.100 -134.600 -135.900 -137.200 -138.500 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen -1.866,89 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -1.866,89 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) -1.866,89 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 11 Haushaltsentwurf 2015 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 VE Plan 2016 Plan 2017 2018 bisher bereitgestellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I242012600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I242012620 VG > 60 Euro und < 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I242012630 VG < 410 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -505 -1.000 -505 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -4.813 -1.000 -1.000 -1.000 -4.813 -1.362 -3.049 -1.362 -1.000 -1.000 Summe -1.867 -2.000 Gesamtsumme -1.867 -2.000 12 -1.000 -3.049 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -8.863 -2.000 -2.000 -2.000 -8.863 -1.000 -2.000 Gesamtein/auszahlungen Standardkennzahlen Produkt 242 01 - Regionale Schulberatungsstelle (Budget 300 400 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426 HH 2014 HH 2015 69,4% 73,3% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 2,6% 2,7% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,97 -0,94 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,67 0,69 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 13 242 01 – Regionale Schulberatungsstelle (Budget 300 400 001 – Schulverwaltung) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 2014 200 400 9.400 13.900 23.100 800 47.800 Kennzahlen Beratungen 2008 1. Einzelberatungen a) Gesamtzahl aller Beratungsprodukte *) b) Anzahl der Einzelberatungen (Neuaufnahme) c) Einzelberatungen (insgesamt) 2. Gruppenberatungen a) Anzahl der Veranstaltungen b) Stunden 2009 2010 2011 2012 2013 1.891 2.552 3.004 2.757 2.227 2.409 306 420 315 446 347 471 319 431 285 387 265 363 83 340 116 514 123 559 121 409 112 518 57 183 *) Summe der Erstgespräche, Testungen, Explorationen, Beratungsgespräche, Consilien mit Lehrkräften und anderen Fachleuten, Schulbesuche usw. 14 2015 200 400 7.600 7.600 23.100 400 39.300 Diff. 2015/2014 + 0 + 0 ‐ 1.800 ‐ 6.300 + 0 ‐ 400 ‐ 8.500 Produkt: 243 01 - Schulverwaltung Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 300 400 001 Schulverwaltung Politisches Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr A. Hahn Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben als Serviceleistung für die kreiseigenen Schulen sowie Mitwirkung und Vorbereitung von entwicklungsrelevanten Entscheidungsprozessen zur zentralen Steuerung der Schulen. Im Bedarfsfalle Gewährung von Zuschüssen an das Fachseminar für Altenpflege der DRK-Schwesternschaft "BONN" e.V. sowie Erstattung der Kosten für externe Schüler an das Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft auf der Grundlage geschlossener Vereinbarungen. Aufbau und Weiterentwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerks im Kreis Euskirchen. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Kreisordnung, Hauptsatzung und Dienstanweisung des Kreises Euskirchen Strategische Ziele: Schaffung der finanziellen und sächlichen Voraussetzungen zum Betrieb der kreiseigenen Schulen Zielgruppen: Schulleitungen, Sekretärinnen der kreiseigenen Schulen, Schüler und deren Erziehungsberechtigte 15 Haushaltsentwurf 2015 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030243 Sonstige schulische Aufgaben Produkt 03024301 Schulverwaltung Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge -145.038,97 -1.160.800 -1.076.200 -1.076.200 -1.076.200 -1.076.200 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge -145.038,97 -1.160.800 -1.076.200 -1.076.200 -1.076.200 -1.076.200 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 268.494,64 275.200 248.400 251.000 253.600 256.200 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 78.773,01 47.400 17.700 17.700 17.700 17.700 2.673,67 5.000 5.000 5.000 5.000 15 - Transferaufwendungen 5.000 24.100,48 25.800 25.800 25.800 25.800 25.800 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 6.390,96 19.300 19.300 19.300 19.300 19.300 17 = Ordentliche Aufwendungen 380.432,76 372.700 316.200 318.800 321.400 324.000 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 235.393,79 -788.100 -760.000 -757.400 -754.800 -752.200 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 235.393,79 -788.100 -760.000 -757.400 -754.800 -752.200 235.393,79 -788.100 -760.000 -757.400 -754.800 -752.200 183.200 149.900 150.000 150.800 152.700 -604.900 -610.100 -607.400 -604.000 -599.500 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 16 235.393,79 Haushaltsentwurf 2015 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030243 Sonstige schulische Aufgaben Produkt 03024301 Schulverwaltung Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 117.461,42 25.800 25.800 25.800 25.800 25.800 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 117.461,42 25.800 25.800 25.800 25.800 25.800 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen -270.742,12 -275.200 -248.400 -251.000 -253.600 -256.200 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen -75.017,94 -47.400 -17.700 -17.700 -17.700 -17.700 14 15 - Transferausszahlungen -24.100,48 -25.800 -25.800 -25.800 -25.800 -25.800 - Sonstige Auszahlungen -10.502,06 -19.300 -19.300 -19.300 -19.300 -19.300 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -380.362,60 -367.700 -311.200 -313.800 -316.400 -319.000 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -262.901,18 -341.900 -285.400 -288.000 -290.600 -293.200 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 31 -1.210,21 -2.000 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -1.210,21 -2.000 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) -1.210,21 -2.000 17 Haushaltsentwurf 2015 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 VE Plan 2016 Plan 2017 2018 bisher bereitgestellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I243011800 Inv.-Zuwendungen vom LandRüM 764 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen I243012600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I243012620 VG > 60 Euro und < 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 764 -547 -547 Gesamtsumme 18 -2.434 -2.000 -2.434 -663 -1.964 -663 -1.210 Summe -2.000 -1.210 -1.964 -2.000 -3.635 -2.000 -3.635 Gesamtein/auszahlungen Standardkennzahlen Produkt 243 01 - Schulverwaltung (Budget 300 400 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426 HH 2014 HH 2015 56,4% 61,8% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 4,6% 5,5% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 3,5% 4,1% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 3,23 3,26 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 1,67 1,54 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,14 0,14 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 19 243 01 – Schulverwaltung (Budget 300 400 001 – Schulverwaltung) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält: Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4140000 Zuw. lfd Zwecke vom Bund 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4141008 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Kultur und Schule) 4141100 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Konsumtiver Anteil Schul 4144000 Zuw. lfd Zwecke vom s. ö. Ber. Summe 2014 0 0 -25.800 -1.135.000 0 -1.160.800 2015 0 0 -25.800 -1.050.400 0 -1.076.200 Diff. 2015/2014 +0 +0 +0 + 84.600 +0 + 84.600 SK 4141008 Hier wird die Zuweisung des Landes (25.800 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (NRW Landesprogramm Kultur und Schule) ausgewiesen. Die Weiterleitung ist in Zeile 15 veranschlagt. SK 4141100 Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im Rahmen des § 30 SchVG für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt werden und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst werden. Beim Produkt 111 19 - Immobilienmanagement - sind für die Modernisierung und Sanierung der kreiseigenen Schulen entsprechende Mittel eingeplant. In dieser Höhe wird die Schul-/Bildungspauschale aufgelöst. Buchungstechnisch wird der Aufwand im Produkt 111 19 auf die einzelnen Schulprodukte verrechnet. Die Schul/Bildungspauschale wird zentral für diese Produkte bei 243 01 aufgelöst. Ausgenommen hiervon ist der auf das Produkt 221 05 „Förderschulzentrum Nord“ entfallende Anteil, da es sich hierbei um eine eigene Einrichtung nach § 56 Abs. 4 KrO handelt, für die eine Differenzierte Umlage erhoben werden muss. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5238000 Erstattungen übrige Bereiche 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5281000 Sachkosten 5291008 Sonstige Dienstleistungen (Schüler-Online) 5291009 Sonstige Dienstleistungen (Bildungsportal) Summe 2014 12.800 100 6.900 16.900 10.700 47.400 2015 17.600 100 0 0 0 17.700 Diff. 2015/2014 + 4.800 +0 - 6.900 - 16.900 - 10.700 - 29.700 SK 5238000 Nachgewiesen wird der Aufwand für die Beschulung externer Schüler aus dem Gebiet des Kreises Euskirchen (Südkreis) in der Priv. Kath. Schule für Erziehungshilfe (Förderschule) im Hermann-JosefHaus in Kall-Urft (Vereinbarung vom 20.3./31.03.1995) in Höhe von voraussichtlich 17.600 €. In Zeile 15 werden die Transferaufwendungen (25.800 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (NRW Landesprogramm Kultur und Schule) nachgewiesen. Die Zuweisung ist in Zeile 2 veranschlagt. In Zeile 16 ist ein Ansatz von 10.000 € für die gutachterliche Begleitung der Schulentwicklungsplanung ausgewiesen. 20 In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 2014 37.600 600 57.000 11.100 75.900 1.000 183.200 2015 39.000 600 50.300 5.800 52.700 1.500 149.900 Diff. 2015/2014 + 1.400 +0 - 6.700 - 5.300 - 23.200 + 500 - 33.300 Kennzahlen I. Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an kreiseigenen Schulen am 1.10. (ab 2008) bzw. 2004 2005 2006 2007 2008 2009 15.10. (vorher) Anzahl: a) TEBK 2.662 2.707 2.618 2.634 2.842 2.588 b) BKE 1.563 1.639 1.705 1.601 1.722 1.743 c) HVS 126 133 135 145 146 148 d) St. Nik. 72 79 76 77 80 85 e) Don-Bosco 70 63 58 43 49 56 f) St. Michael 20 g) Albert-Gutzmann 4.513 4.621 4.592 4.500 4.839 4.620 Summe II. 2010 2011 2012 2013 2.522 2.610 2.512 2.422 1.617 1.650 1.652 1.630 140 128 126 122 82 87 83 85 45 42 36 39 4.406 4.517 4.409 4.298 Hermann-Josef-Haus in Urft: Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Zeitraum 1.1. 31.12. Anzahl (insgesamt) davon: Externe Schüler anzurechnende Schülermonate 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 73 79 84 87 81 86 87 88 88 87 14 14 15 13 8 10 5 7 8 11 117 133 136 129 74 128 34 77 76 84 III. Fachseminar für Altenpflege: Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 15.10. Anzahl davon: Schüler aus dem Kreisgebiet 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 67 62 57 63 76 77 71 76 76 128 63 58 52 47 56 58 53 62 61 104 21 22 Produkt: 243 02 - Schulamt für den Kreis Euskirchen Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 300 400 001 Schulverwaltung Politisches Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr A. Hahn Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Schulamtes als "Untere Schulaufsichtsbehörde" für die Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreisgebiet. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Geschäftsordnung Schulamt, Zuständigkeitsverordnungen Strategische Ziele: Sicherstellung der Unterrichtsversorgung durch bestmöglichen Einsatz der Lehrkräfte und Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung im Schulamtsbezirk Zielgruppen: Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen 23 Haushaltsentwurf 2015 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030243 Sonstige schulische Aufgaben Produkt 03024302 Schulamt für den Kreis Euskirchen Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 -10.433,37 -10.200 -10.200 -10.200 -10.200 -10.200 750,00 -800 -800 -800 -800 -800 -9.683,37 -11.000 -11.000 -11.000 -11.000 -11.000 226.571,56 197.300 214.500 216.700 218.900 221.100 193,33 600 600 600 600 600 3.991,58 8.500 8.500 8.500 8.500 8.500 = Ordentliche Aufwendungen 232.260,54 206.400 223.600 225.800 228.000 230.200 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 222.577,17 195.400 212.600 214.800 217.000 219.200 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 222.577,17 195.400 212.600 214.800 217.000 219.200 222.577,17 195.400 212.600 214.800 217.000 219.200 118.500 117.300 117.500 118.100 119.300 313.900 329.900 332.300 335.100 338.500 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 24 1.504,07 222.577,17 Haushaltsentwurf 2015 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030243 Sonstige schulische Aufgaben Produkt 03024302 Schulamt für den Kreis Euskirchen Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferausszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 10.433,37 10.200 10.200 10.200 10.200 10.200 800 800 800 800 800 10.433,37 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 -226.714,00 -197.300 -214.500 -216.700 -218.900 -221.100 -193,33 -600 -600 -600 -600 -600 -5.889,56 -8.500 -8.500 -8.500 -8.500 -8.500 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -232.796,89 -206.400 -223.600 -225.800 -228.000 -230.200 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -222.363,52 -195.400 -212.600 -214.800 -217.000 -219.200 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 25 Standardkennzahlen Produkt 243 02 - Schulamt für den Kreis Euskirchen (Budget 300 400 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426 HH 2014 HH 2015 74,2% 76,1% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 2,6% 2,5% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -1,67 -1,76 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 1,29 1,38 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 26 243 02 – Schulamt für den Kreis Euskirchen (Budget 300 400 001 – Schulverwaltung) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) wird die Erstattung des Landes für die im Zusammenhang mit der Durchführung der jährlichen Sprachstandsfeststellungen entstehenden Kosten nachgewiesen. Diese bemisst sich an der Zahl der voraussichtlich teilnehmenden Kinder. Für das Jahr 2015 wird eine Erstattung in Höhe von 10.200 € erwartet. In Zeile 7 werden vorsorglich Zwangsgelder für den Fall von Schulpflichtsverletzungen eingeplant. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5281000 Sachkosten Summe 2014 100 500 600 2015 100 500 600 Diff. 2015/2014 + 0 + 0 + 0 In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 2014 43.600 300 19.300 7.000 47.500 800 118.500 2015 44.400 400 18.900 5.300 47.700 600 117.300 Diff. 2015/2014 + 800 + 100 ‐ 400 ‐ 1.700 + 200 ‐ 200 ‐ 1.200 27 Kennzahlen I. Anzahl der Schulen am 15.10. a) Grundschulen b) Hauptschulen c) Förderschulen Summe II. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 42 11 10 63 42 11 10 63 42 11 10 63 38 10 10 58 37 10 10 57 36 10 10 56 2009 2010 2011 2012 2013 Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 15.10. 2008 a) Grundschulen b) Hauptschulen c) Förderschulen Summe 7.875 7.712 7.446 7.109 7.045 3.380 3.205 2.977 2.742 2.562 1.264 1.256 1.413 1.130 1.106 12.519 12.173 11.836 10.981 10.713 6.662 2.220 1.084 9.966 III. Anzahl der Lehrerstellen am 15.10. a) Grundschulen b) Hauptschulen c) Förderschulen Summe 2008 2009 2010 2011 2012 2013 389,32 223,60 221,12 834,04 395,88 227,15 227,22 850,25 377,78 217,20 264,64 859,62 387,37 211,96 216,41 815,74 390,17 209,22 217,54 816,93 382,90 195,55 228,55 807,00 IV. Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs 2007 / 2008 2008 / 2009 2009 / 2010 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 315 232 188 188 179 194 Verfahren zur Feststellung des Sprachstands 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Anzahl der getesteten Kinder 1.731 1.425 1.626 1.535 Anzahl der begonnenen Verfahren V. 28 1.719 1.745 Produkt: 243 03 - Kommunale Koordinierungsstelle "Übergang Schule - Beruf" - bis 2014 Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 300 400 001 Schulverwaltung Politisches Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Frau S. Sistig Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Das Land NRW hat im November 2011 auf der Grundlage der Beschlüsse des Ausbildungskonsens NRW die Einführung des "Neuen Übergangssystems Schule Beruf NRW" beschlossen. Durch die Einführung von verbindlichen Standardelementen sollen die Jugendlichen frühzeitig bei der Berufsorientierung und bei der Berufswahl kompetente Unterstützung und Beratung erhalten. Aufgabe der Kommunalen Koordinierung ist vor allem die Steuerung und Moderation der erforderlichen Abstimmungsprozesse zwischen den zahlreichen Akteuren auf regionaler Ebene und die Entwicklung von Handlungsansätzen. Auftragsgrundlage: Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 19.12.2012 (V 322/2012), Abschluss einer Absichtserklärung über die Umsetzung des Landesvorhabens "Neues Übergangssystem Schule - Beruf" zur kommunalen Koordinierung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Land NRW. Strategische Ziele: Im Mittelpunkt der Bemühungen steht das Ziel, allen Schulabgängerinnen und Schulabgängern im Kreis Euskirchen eine orientierte Anschlussperspektive zu bieten. Unnötige Warteschleifen sollen vermieden werden. Angebote im Übergang Schule Beruf / Studium sollen dazu systematisiert, reduziert und entsprechend dem regionalen Bedarf im Kreis Euskirchen gesteuert werden. Vorrangig ist die Vermittlung der Jugendlichen in eine duale Ausbildung, vor allem in den Bereichen, in denen ein Fachkräftemangel erwartet wird. Zielgruppen: Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ab Klasse 8 und der gymnasialen Oberstufe im Kreis Euskirchen. 29 Haushaltsentwurf 2015 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030243 Sonstige schulische Aufgaben Produkt 03024303 Kommunale Koordinierungsstelle „Übergang Schule – Beruf“ Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 54.381,60 184.600 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 27.381,60 88.200 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 27.381,60 88.200 27.381,60 88.200 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 30 -27.000,00 -96.400 -27.000,00 -96.400 45.452,63 137.800 8.041,30 22.800 887,67 24.000 43.900 27.381,60 132.100 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Haushaltsentwurf 2015 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030243 Sonstige schulische Aufgaben Produkt 03024303 Kommunale Koordinierungsstelle „Übergang Schule – Beruf“ Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 27.000,00 96.400 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 27.000,00 96.400 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen -45.452,63 -137.800 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen -8.041,30 -22.800 14 - Transferausszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -53.493,93 -184.600 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -26.493,93 -88.200 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) -24.000 31 Standardkennzahlen Produkt 243 03 - Kommunale Koordinierungsstelle "Übergang Schule - Beruf" (Budget 300 400 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426 HH 2014 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand HH 2015 60,5% Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 10,5% -0,70 0,00 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,74 0,00 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 32 243 03 – Kommunale Koordinierungsstelle „Übergang Schule / Beruf" (Budget 300 400 001 – Schulverwaltung) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Ab dem Haushaltsjahr 2015 wird die Kommunale Koordinierungsstelle „Übergang Schule / Beruf unter dem neuen Produkt 243 05 „Kommunales Bildungszentrum“ in dem neuen Budget 300 490 000 „Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum“ abgebildet. Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält: Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Summe 2014 ‐96.400 ‐96.400 2015 0 0 Diff. 2015/2014 + 96.400 + 96.400 SK 4141000 Auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 19.12.2012 (V322/2012) errichtete der Kreis Euskirchen zum 01.07.2013 im Rahmen des Landesprogramms "Kein Abschluss ohne Anschluss KAboA -" eine kommunale Koordinierungsstelle für den Übergang Schule - Beruf. Für den Zeitraum 01.07.2013 bis 31.12.2014 wird das Projekt aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds gefördert. Gefördert werden 50 % der pauschalierten direkten Personalaufwendungen für bis zu drei Stellen. Direkte Sachkosten sind ebenfalls pauschal förderfähig im Umfang von 50 % des Höchstbetrages von 15.600 € je Stelle. Darüber hinausgehende Sachkosten sind nicht förderfähig. Das Gleiche gilt für Gemeinkosten, die nur förderfähig sind, wenn "kassenmäßig" nachvollziehbar angefallene Ausgaben entstanden sind. In Zeile 11 des Ergebnisplans werden die voraussichtlichen Personalaufwendungen für die befristete Beschäftigung von insgesamt 3 Projektstellen bis 3.12.2014 nachgewiesen. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5281000 Sachkosten 5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen) Summe 2014 15.800 7.000 22.800 2015 0 0 0 Diff. 2015/2014 ‐ 15.800 ‐ 7.000 ‐ 22.800 Zeile 16 des Ergebnisplans (Sonstige Aufwendungen) beinhaltet die Ansätze für die Fortbildung und Dienstreisen von 18.000 € und für sonstigen Geschäftsaufwand von 4.000 €. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) Summe 2014 28.000 400 11.400 4.100 43.900 2015 0 0 0 0 0 Diff. 2015/2014 ‐ 28.000 ‐ 400 ‐ 11.400 ‐ 4.100 ‐ 43.900 Kennzahlen ./. 33 34 Produkt: 351 01 - BAFÖG Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 300 400 001 Schulverwaltung Politisches Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr A. Hahn Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Gewährung individueller Ausbildungsförderung entsprechend der Neigung, Eignung und Leistung des Auszubildenden, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen Auftragsgrundlage: Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) und Ausführungsgesetz zum BAföG Strategische Ziele: Ermöglichung der Ausbildung durch finanzielle Unterstützung Zielgruppen: Schüler/innen der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, der Berufsfach-, Fach- und Fachoberschulen, der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10, der Abendhauptschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien, der Kollegs und Berufsaufbauschulen sowie der Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 35 Haushaltsentwurf 2015 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich 050 Soziale Leistungen Produktgruppe 050351 Sonstige soziale Leistungen Produkt 05035101 BAFÖG Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 48.685,36 81.300 61.300 61.900 62.500 63.100 39,77 100 100 100 100 100 2.391,32 4.900 4.900 4.900 4.900 4.900 = Ordentliche Aufwendungen 51.651,89 86.300 66.300 66.900 67.500 68.100 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 51.651,89 86.300 66.300 66.900 67.500 68.100 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 51.651,89 86.300 66.300 66.900 67.500 68.100 51.651,89 86.300 66.300 66.900 67.500 68.100 66.300 54.300 54.300 54.600 55.000 152.600 120.600 121.200 122.100 123.100 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 36 535,44 51.651,89 Haushaltsentwurf 2015 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich 050 Soziale Leistungen Produktgruppe 050351 Sonstige soziale Leistungen Produkt 05035101 BAFÖG Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferausszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 -51.919,87 -81.300 -61.300 -61.900 -62.500 -63.100 -39,77 -100 -100 -100 -100 -100 -2.656,49 -4.900 -4.900 -4.900 -4.900 -4.900 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -54.616,13 -86.300 -66.300 -66.900 -67.500 -68.100 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -54.616,13 -86.300 -66.300 -66.900 -67.500 -68.100 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 37 Standardkennzahlen Produkt 351 01 - BAFÖG (Budget 300 400 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426 HH 2014 HH 2015 79,1% 74,1% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 3,2% 4,1% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,81 -0,64 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,64 0,48 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 38 351 01 – BAFÖG (Budget 300 400 001 – Schulverwaltung) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Die BAFöG–Leistungen werden direkt im Landeshaushalt gebucht. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 2014 39.400 7.500 2.500 16.900 0 66.300 2015 28.100 7.000 1.900 17.000 300 54.300 Diff. 2015/2014 ‐ 11.300 ‐ 500 ‐ 600 + 100 + 300 ‐ 12.000 39 Kennzahlen I. Anzahl der Förderfälle über das Gemeinsame Gebietsrechenzentrum (GGRZ) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Erstanträge davon: Ablehnungen Wiederholungsanträge davon: Ablehnungen Andere Eingabewertbogen * Summe 226 54 228 9 390 844 285 268 277 292 415 51 55 49 55 131 247 249 248 276 272 17 20 16 17 25 612 615 562 613 761 1.144 1.132 1.087 1.181 1.448 * Änderungsdienst, z.B. Änderung der Anschrift, der Bankverbindung II. Geleistete Zahlungen 2008 Geleistete Zahlungen (T€) 2009 2010 2011 2012 2013 1.262 1.600 1.756 2.315 2.117 2.154 351 01: Anzahl Anträge 700 600 272 281 500 226 400 200 100 239 276 249 248 228 133 300 200 247 253 86 111 241 159 149 2000 2001 415 402 278 328 263 240 226 2006 2007 2008 285 268 277 292 2009 2010 2011 2012 0 2002 2003 2004 2005 Erstanträge 40 Wiederholungsanträge 2013 Produkt: 351 03 - Kommunales Integrationszentrum - ab 2015 Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 300 490 000 Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum Politisches Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Frau S. Sistig Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Aufgabe des Kommunalen Integrationszentrums ist vor allem die geschäftsübergreifende Vernetzung und Koordinierung innerhalb der Kreisverwaltung, zu freien Trägern, Wohlfahrtsverbänden, kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die Unterstützung und Beratung von Schulen, anderen Bildungseinrichtungen, Kindertageseinrichtungen, außerschulischen Trägern sowie weiteren regionalen Einrichtungen und Organisationen, Erweiterung und Ausbau bereits bestehender und bewährter Integrationsangebote im Kreis Euskirchen in Abstimmung mit allen Integrationsakteuren. Auftragsgrundlage: Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW (Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW), Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 19.12.2012 (V 315/2012), Genehmigung zur Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW vom 24.01.2013 Strategische Ziele: Schwerpunktmäßige Ziele sind die Entwicklung und Förderung von Maßnahmen und Projekten, die der Eingliederung, Gleichberechtigung, Chancengleichheit, gesellschaftlichen Teilhabe und dem Zusammenleben der Einwohner mit Migrationshintergrund dienen, die Schaffung von Rahmenbedingungen für gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten und Zugängen zu Bildung, Ausbildung und allgemeiner Weiterbildung, die Verbesserung der beruflichen Integration, die Verstärkung der zielgruppenorientierten und wohnortnahen Sprachförderung sowie die Verbesserung der Aufklärung von Migrantinnen und Migranten zum Gesundheitsschutz durch Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung lokaler Gesundheitstage. Zielgruppen: Menschen mit Migrationshintergrund gem. § 4 Abs. 1 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW 41 Haushaltsentwurf 2015 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich 050 Soziale Leistungen Produktgruppe 050351 Sonstige soziale Leistungen Produkt 05035103 Integrationszentrum Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge -4.167,00 -170.000 -170.000 -170.000 -170.000 -170.000 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge -4.167,00 -170.000 -170.000 -170.000 -170.000 -170.000 11 - Personalaufwendungen 12.615,98 172.900 177.700 179.500 181.300 183.100 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 42 72,00 59.000 59.000 59.000 59.000 969,34 200 200 200 200 385,00 7.500 7.500 7.500 7.500 14.042,32 172.900 244.400 246.200 248.000 249.800 9.875,32 2.900 74.400 76.200 78.000 79.800 9.875,32 2.900 74.400 76.200 78.000 79.800 9.875,32 2.900 74.400 76.200 78.000 79.800 61.600 60.000 60.200 60.700 61.600 64.500 134.400 136.400 138.700 141.400 9.875,32 Haushaltsentwurf 2015 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich 050 Soziale Leistungen Produktgruppe 050351 Sonstige soziale Leistungen Produkt 05035103 Integrationszentrum Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferausszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 31 4.167,00 170.000 170.000 170.000 170.000 170.000 4.167,00 170.000 170.000 170.000 170.000 170.000 -12.615,98 -172.900 -177.700 -179.500 -181.300 -183.100 -72,00 -59.000 -59.000 -59.000 -59.000 -385,00 -6.500 -6.500 -6.500 -6.500 -13.072,98 -172.900 -243.200 -245.000 -246.800 -248.600 -8.905,98 -2.900 -73.200 -75.000 -76.800 -78.600 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 43 Haushaltsentwurf 2015 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 VE Plan 2016 Plan 2017 2018 UNTERHALB DER WERTGRENZE -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 Summe -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 Gesamtsumme -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 I351032600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I351032630 VG < 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 44 bisher bereitgestellt (bis VJ) Gesamtein/auszahlungen Standardkennzahlen Produkt 351 03 - Kommunales Integrationszentrum (Budget 300 490 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426 HH 2014 HH 2015 74,0% 58,6% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 2,5% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,34 -0,72 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,93 0,95 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 45 351 03 – Integrationszentrum (Budget 300 490 000 – Schulverwaltung) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Im Rahmen der Einrichtung eines kommunalen Integrationszentrums im Kreis Euskirchen 3,5 Stellen (2 sozialpädagogische Fachkräfte, 1 Verwaltungsfachkraft und 0,5 Verwaltungsassistenzkraft) befristet auf 2 Jahre eingeplant und mit einer Landeszuwendung in Höhe von 170.000 € gefördert, die in Zeile 2 ausgewiesen wird. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5281000 Sachkosten 5281016 Öffentlichkeitsarbeit 5291000 Sonstige Dienstleistungen Summe 2014 0 0 0 0 2015 20.000 22.200 16.800 59.000 Diff. 2015/2014 + 20.000 + 22.200 + 16.800 + 59.000 SK 5281000 Entsprechend der Fördervoraussetzungen des Landes NRW für die Gewährung einer Zuwendung für den Betrieb eines Kommunalen Integrationszentrums verpflichtet sich der Kreis Euskirchen, die Projektkosten zu übernehmen. SK 5281016 Der Betrag von 22.200 € für Öffentlichkeitsarbeit wird im Rahmen der Veränderungsliste auf 0 € reduziert. SK 5291000 Der Ansatz für sonstige Dienstleistungen wird ebenfalls im Rahmen der Veränderungsliste auf 0 € reduziert. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) Summe Kennzahlen ./. 46 2014 39.300 600 15.900 5.800 61.600 2015 39.400 600 15.600 4.400 60.000 Diff. 2015/2014 + 100 + 0 ‐ 300 ‐ 1.400 ‐ 1.600 Budget 300 400 002 47 48 Produkt: 231 01 - Thomas-Eßer-Berufskolleg Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 300 400 002 Thomas-Eßer-Berufskolleg Politisches Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr Jürgen Tilk Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Das Berufskolleg umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule und der Fachschule. Die Bildungsgänge der Berufsschule bereiten zusammen mit dem Lernort Betrieb auf Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung vor ( Abschlüsse der Sekundarstufe II ). Die Abschlüsse der Sekundarstufe I können nachgeholt werden. Die übrigen Bildungsgänge sind Angebotschulen, die nachfrageorientiert vorgehalten werden. Der Kreis ist als Träger des Berufskollegs für Bereitstellung von nichtlehrendem Personal (Schulsekretärinnen und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Beschulung von Schüler/innen in wirtschaftlichen, technischen und sozialen Bereichen verantwortlich. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers Strategische Ziele: Das Berufskolleg vermittelt in einem differenzierten Unterrichtssystem in einfach- und doppeltqualifizierenden Bildungsgängen eine berufliche und allgemeinbildende Qualifizierung. Außerdem können Abschlüsse der Sekundarstufe I nachgeholt werden. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet sowie deren Erziehungsberechtigte, Betriebe und Unternehmen. 49 Haushaltsentwurf 2015 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030231 Berufskollegs Produkt 03023101 Thomas-Eßer-Berufskolleg Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge -33.631,26 -43.500 -17.600 -17.600 -17.600 -17.600 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 06 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -3.499,00 -2.000 -2.500 -2.500 -2.500 -2.500 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -5.655,98 -2.800 -2.800 -2.800 -2.800 -2.800 07 + Sonstige ordentliche Erträge -7.018,15 -2.500 -2.500 -2.500 -2.500 -2.500 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge -49.804,39 -50.800 -25.400 -25.400 -25.400 -25.400 11 - Personalaufwendungen 120.243,29 123.900 156.800 158.300 159.800 161.300 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 685.730,06 745.500 704.500 704.500 704.500 704.500 14 - Bilanzielle Abschreibungen 162.900 125.700 125.000 118.500 118.500 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 107.951,63 141.000 136.700 136.700 136.700 136.700 17 = Ordentliche Aufwendungen 913.924,98 1.173.300 1.123.700 1.124.500 1.119.500 1.121.000 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 864.120,59 1.122.500 1.098.300 1.099.100 1.094.100 1.095.600 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 864.120,59 1.122.500 1.098.300 1.099.100 1.094.100 1.095.600 864.120,59 1.122.500 1.098.300 1.099.100 1.094.100 1.095.600 1.332.600 1.327.800 1.325.400 1.328.600 1.356.700 2.455.100 2.426.100 2.424.500 2.422.700 2.452.300 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 50 864.120,59 Haushaltsentwurf 2015 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030231 Berufskollegs Produkt 03023101 Thomas-Eßer-Berufskolleg Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 7.980,00 34.100 8.600 8.600 8.600 8.600 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 06 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 3.629,26 2.000 2.500 2.500 2.500 2.500 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 6.228,74 2.800 2.800 2.800 2.800 2.800 07 + Sonstige Einzahlungen 1.070,00 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 18.908,00 41.400 16.400 16.400 16.400 16.400 10 - Personalauszahlungen -119.395,60 -123.900 -156.800 -158.300 -159.800 -161.300 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen -803.553,42 -745.500 -704.500 -704.500 -704.500 -704.500 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferausszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen -110.928,86 -116.000 -114.200 -114.200 -114.200 -114.200 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -1.033.877,88 -985.400 -975.500 -977.000 -978.500 -980.000 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -1.014.969,88 -944.000 -959.100 -960.600 -962.100 -963.600 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 31 58.300,00 3.897,36 62.197,36 -81.159,57 -1.000.000 -1.000.000 -1.000.000 -1.000.000 -800.000 -222.781,00 -176.000 -163.500 -159.500 -159.500 -159.500 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -303.940,57 -1.176.000 -1.163.500 -1.159.500 -1.159.500 -959.500 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) -241.743,21 -1.176.000 -1.163.500 -1.159.500 -1.159.500 -959.500 51 Haushaltsentwurf 2015 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 VE Plan 2016 Plan 2017 2018 bisher bereitgestellt (bis VJ) OBERHALB DER WERTGRENZE I231012505 Hochbaumaßnahmen (Umbau Trakt C) 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen I231012506 Hochbaumaßnahmen (Sanierung zentrale Gewerke) 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen I611011801 Investitionspauschale nach § 16 GFG 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen -81.160 -81.160 -81.160 -1.000.000 -1.000.000 -81.160 -1.000.000 -1.000.000 -2.800.000 -2.800.000 -1.000.000 -1.000.000 -800.000 -1.000.000 -1.000.000 -1.000.000 -800.000 -1.000.000 58.300 58.300 58.300 58.300 I612021801 Investitionspauschale nach § 16 GFG 39.796 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 39.796 -22.860 -1.000.000 Summe -1.000.000 -2.800.000 -1.000.000 -1.000.000 -800.000 -983.063 UNTERHALB DER WERTGRENZE I231011900 Veräußerung von bewegl. Anlagevermögen 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 3.897 3.897 3.897 3.897 I231012500 Hochbaumaßnahmen (allgemein) -2.370 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen I231012600 VG > 410 Euro -2.370 -7.581 -15.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -7.581 -15.000 I231012601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro -142.685 -135.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -142.685 -135.000 I231012605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro -2.463 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -2.463 I231012620 VG > 60 Euro und < 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I231012621 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 60 Euro und < 410 Eur -4.477 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -4.477 -1.000 -3.500 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -3.500 I231012631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 -21.500 -21.500 -218.884 -176.000 52 -135.000 -35.630 -1.000 -1.000 -1.000 -35.630 -135.000 -135.000 -135.000 -393.537 -135.000 -135.000 -135.000 -393.537 -4.000 -2.463 -4.000 -2.463 -11.226 -11.226 -59.500 I231012625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro Summe -135.000 -1.000 -1.000 -6.074 -59.500 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 -1.000 -6.074 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I231012630 VG < 410 -1.000 -106.887 -106.887 -1.000 -1.000 -1.000 -9.477 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -9.477 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -3.500 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -3.500 -21.500 -21.500 -21.500 -21.500 -21.500 -21.500 -21.500 -21.500 -21.500 -21.500 -163.500 -159.500 -159.500 -159.500 -582.693 -1.000 Gesamtein/auszahlungen Haushaltsentwurf 2015 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Gesamtsumme Ergebnis 2013 Ansatz 2014 -241.743 -1.176.000 Ansatz 2015 -1.163.500 VE -2.800.000 Plan 2016 -1.159.500 Plan 2017 2018 -1.159.500 -959.500 bisher bereitgestellt (bis VJ) Gesamtein/auszahlungen -1.565.756 53 Standardkennzahlen Produkt 231 01 - Thomas-Eßer-Berufskolleg (Budget 300 400 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426 HH 2014 HH 2015 5,1% 6,5% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 5,6% 5,6% -13,10 -12,94 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,68 0,85 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 54 231 01 – Thomas-Eßer-Berufskolleg (Budget 300 400 002 – Thomas-Eßer-Berufskolleg) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) ist u.a. die Zuweisung des Landes (8.600 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule) nachgewiesen. Der Eigenanteil des Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5281026) veranschlagt. Bisher war hier die Zuweisung des Landes für die Durchführung des Projekts „Leonardo da Vinci“ enthalten, das die grenzübergreifende berufliche Bildung förderte. Dadurch sollte Menschen, die sich in der Berufsausbildung befanden oder diese gerade hinter sich gebracht hatten, ermöglicht werden, ihre Kenntnisse durch einen Auslandsaufenthalt zu vertiefen. Da dieses Projekt beendet ist, wird der entsprechende Aufwandsansatz in Zeile 13 (SK 5281050) ebenfalls mit 0 € veranschlagt. Daneben wird in Zeile 2 die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe von 9.000 € ausgewiesen. Hier handelt es sich um die Auflösung der Schul-/Bildungspauschale sowie der Investitionspauschale. Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen (Schul/Bildungspauschale). Diese Landesmittel können im Rahmen des § 94 Schulgesetz NRW für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer des beschafften Vermögensgegenstandes aufgelöst werden. Das Gleiche gilt für die ertragswirksame Auflösung der Mittel der jährlichen Investitionspauschale nach dem GFG. Den hierdurch bewirkten Investitionen in Einrichtungsgegenstände der Schule werden Sonderposten gegenübergestellt, die ertragswirksam aufgelöst werden. In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den Kosten des wöchentlichen Kochunterrichtes (2.500 €) nachgewiesen. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte (2.800 €). Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule) 5281050 Sachkosten (Leonardo da Vinci Projekt) 5291001 Schülerbeförderungskosten 5291002 Schulwanderungen und ‐fahrten 5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr. Summe 2014 40.700 72.200 4.300 59.700 5.100 30.700 530.000 0 2.800 745.500 2015 40.700 60.600 4.300 55.800 10.300 0 530.000 0 2.800 704.500 Diff. 2015/2014 + 0 ‐ 11.600 + 0 ‐ 3.900 + 5.200 ‐ 30.700 + 0 + 0 + 0 ‐ 41.000 SK 5255000 Enthalten in dem Ansatz ist u.a. der Aufwand für den seit 2009 abgeschlossenen IT-Wartungsvertrag in Höhe von 24.000 €. SK 5271000 Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule) eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der 55 Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3 des Durchschnittswertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich ein Aufwandsansatz in Höhe von 60.600 €. SK 5281011 Grundlage für die Ermittlung des Aufwandsansatzes sind die Schülerzahlen und die je nach Schulform anzusetzende Schlüsselzahl. Des Weiteren sind Aufwendungen für die Teilnahme am Essen und die Kopierkosten hier enthalten. SK 5291001 Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen. Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungsberechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro Beförderungsmonat. Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt. Auf der Grundlage des neuen Abrechnungssystems und einer Neuberechnung unter Zugrundelegung der zu erwartenden Schülerzahlen ergibt sich für 2015 ein Ansatz von 530.000 €. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe Weitere Informationen zum Berufskolleg Euskirchen: www.teb-eu.de 56 2014 2.300 400 1.241.300 55.200 29.600 3.800 1.332.600 2015 2.200 500 1.256.400 35.800 31.100 1.800 1.327.800 Diff. 2015/2014 ‐ 100 + 100 + 15.100 ‐ 19.400 + 1.500 ‐ 2.000 ‐ 4.800 Kennzahlen I. Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 1.10. (ab 2008) bzw. 15.10. (vorher) 1. Pflichtbereich: Berufsschule Berufsgrundschuljahr Berufsorientierungsjahr Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr Summe Pflichtbereich 2009 2010 2011 2012 2013 1.102 1.108 1.080 243 227 243 33 19 24 997 212 99 1.030 213 27 1.378 1.354 1.347 1.308 1.270 2. Angebotsbereich: Berufsfachschule Aufbaubildungsgang Sozialmanagement Fachschule für Sozialpädagogik Fachschule für Heilpädagogik Fachschule für Elektrotechnik Fachschule für Wirtschaft Fachschule für Maschinentechnik Summe Angebotsbereich 829 18 140 19 86 53 65 1.210 810 33 134 0 90 29 72 1.168 800 777 15 0 171 156 31 24 102 95 71 81 73 71 1.263 1.204 766 0 140 21 77 82 66 1.152 Gesamtzahl 2.588 2.522 2.610 2.512 2.422 2.655 2.551 2.415 - 133 + 59 + 97 2.397 + 25 Prognose Schulentwicklungsplan 2010 Differenz 231 01: Schülerzahlen TEBK Anzahl 3.000 2.500 845 902 955 1.088 1.062 1.206 1.191 1.376 1.302 1.273 2.000 1.348 1.210 1.168 1.263 1.204 1.152 1.500 1.000 1.721 1.720 1.758 1.498 1.501 1.446 1.471 1.494 1.378 1.354 1.347 1.308 1.270 1.331 1.316 1.361 500 0 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr TEBK- Pflichtbereich TEBK - Angebotsbereich 57 II. Schülerbeförderung 2008 / 2009 a) Anzahl der ausgestellten Schülertickets (RVK + AVV) a1) davon: Freifahrtberechtigte * a2) davon: Nichtfreifahrtberechtigte ** a3) davon: 1. Befreite nach SGB XII 2. Befreite nach SGB II 3. Befreite nach Asylbewerberleistungsgesetz b) Anzahl der erstatteten Fälle: TaxiBusfahrten *** c) Anzahl d. Gewährungen einer Wegstreckenentschädigung f. d. Nutzung privater PKW **** d) Anzahl der erstatteten Fahrscheine ***** 2009 / 2010 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 802 763 894 1.054 878 667 628 729 925 739 85 93 115 124 128 1 8 0 15 0 3 0 16 2 5 0 0 1 6 1 2 1 6 0 3 7 6 19 9 0 0 25 15 91 22 * Freifahrtberechtigte sind Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg länger als 5 km ist. Ebenso Schüler, deren Schulweg kürzer als 5 km, aber besonders gefährlich ist. ** Nichtfreifahrtberechtigte sind Schüler, deren Schulweg weniger als 5 km beträgt und nicht besonders gefährlich ist. *** TaxiBusse werden dann eingesetzt, wenn andere öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen. Pro Fahrt wird ein Aufschlag in Höhe von 1 € erhoben. **** Schüler, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind antragsberechtigt. ***** Schüler, die nicht freifahrtberechtigt sind u. kein Schülerticket besitzen, haben Anspruch auf Fahrkostenerstattung zu ihrer Praktikumsstelle, ebenfalls die Schüler, die das Ticket rechtzeitig beantragt, aber zu spät erhalten haben und mit den Fahrkosten in Vorleistung getreten sind (Erstattungszeitraum von der Beantragung bis zur Aushändigung des Tickets). Ebenso sind Erstattungen von Schülerinnen und Schüler der Bezirksfachklassen berücksichtigt, wenn der Eigenanteil von 50 Euro gem. § 2 II Schülerfahrkostenverordnung überschritten wurde. III. Lernmittelfreiheit 2008 / 2009 Anzahl der berechtigten Schüler* Anzahl der Befreiungen nach SGB XII Anzahl der Befreiungen nach SGB II Anzahl der Befreiungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2009 / 2010 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 1.303 0 10 1.486 0 8 1.799 0 11 1.259 1 0 1.200 0 0 0 0 0 0 0 * Die Lernmittelfreiheit gilt nicht für Schüler, die ein Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsvergütung oder andere Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln, z.B. BAföG, erhalten. 58 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I231012600 VG > 410 Euro Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg Zeile Sachkonto HH 2014 HH 2015 FP 2016 FP 2017 FP 2018 ‐15.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐15.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐1.000 26 ‐ Auszahlungen für den 7831000 Ausz. Erw. Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro Der hier veranschlagte Betrag wird für Ersatzmobiliar im Direktorenbüro benötigt. Folgekostenberechnung p.a.: Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 50 € 20 € Maßnahme: I231012601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den 7831000 Ausz. Erw. Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro HH 2014 HH 2015 FP 2016 FP 2017 FP 2018 ‐135.000 ‐135.000 ‐135.000 ‐135.000 ‐135.000 ‐135.000 ‐135.000 ‐135.000 ‐135.000 ‐135.000 Budgetierter Ansatz Seitens der Schule wurden für das Haushaltsjahr 2015 folgende Maßnahmen angemeldet: 1. Interaktive Whiteboards (18 Stück) Komplettsysteme des Fabrikats SMART-Board mit LCD-Projektor und integriertem Mini-PC-Steuer-System 2. Modernisierung und Erweiterung der Kunsträume Beschaffung Trockenregal und Grafikschränke 4. Modernisierung EDV-Räume 1.71 und 0.80 Beschaffung von 25 PC-Komplettsystemen Projektoren 117.000 € 3.000 € 14.500 € und zwei LCD- Gesamtauszahlungsbedarf aufgerundet 134.500 € 135.000 € Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht (z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder Aufwendungen veranschlagt sind. Folgekostenberechnung p.a.: zu 1. Abschreibung Kalkulatorische Zinsen zu 2. Abschreibung Kalkulatorische Zinsen zu 3. 23.400 € 2.340 € 150 € 60 € 59 Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 2.900 € 290 € Maßnahme: I231012605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den 7831000 Ausz. Erw. Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro HH 2014 HH 2015 FP 2016 FP 2017 FP 2018 0 ‐4.000 0 0 0 0 ‐4.000 0 0 0 Im Haushaltsjahr 2015 ist die Anschaffung einer Erweiterungslizenz „WebUnits Termin“ und „WebUnits Klassenbuch“ vorgesehen. Maßnahme: I231012631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den 7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u. Erwerb von bew. Anlageverm. Unterrichtsmittel < 410 Euro HH 2014 HH 2015 FP 2016 FP 2017 FP 2018 ‐21.500 ‐21.500 ‐21.500 ‐21.500 ‐21.500 ‐21.500 ‐21.500 ‐21.500 ‐21.500 ‐21.500 Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen Ersatzbeschaffungen. Maßnahme: I231012506 Hochbaumaßnahmen (Sanierung zentrale Gewerke) Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg Zeile 25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen Sachkonto 7851000 Ausz. für Hochbaumaßnahmen HH 2014 HH 2015 FP 2016 FP 2017 FP 2018 ‐1.000.000 ‐1.000.000 ‐1.000.000 ‐1.000.000 ‐800.000 ‐1.000.000 ‐1.000.000 ‐1.000.000 ‐1.000.000 ‐800.000 Verpflichtungsermächtigung V231012506 Gesamt-VE 2.800.000 € 2016 1.000.000 € 2017 1.000.000 € 2018 800.000 € 2019 0€ Die überwiegende Bausubstanz des Schulgebäudes des Thomas-Eßer-Berufskollegs stammt aus den 1960er- (Trakte A und C) bzw. aus den 1970er-Jahren (Trakte B und D). Es werden Gewerke saniert, die abgängig sind und im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts kurzfristig oder innerhalb der kommenden 6 Jahre als sanierungsbedürftig bewertet wurden. Hierzu gehören die Fenster und der Heizkessel. Zunächst wurde in der Gebäudeanalyse für das TEB auch das Anbringen einer Innendämmung empfohlen. Auf der Grundlage einer bauphysikalischen Bewertung wurde die ursprüngliche Empfehlung jedoch revidiert, so dass auf das Anbringen der Innendämmung verzichtet wird. Im Zusammenhang mit der Fenstersanierung ist ein großflächiger Eingriff in die mit KMF-Auflage schallgedämmten Abhangdecken erforderlich. Dem Beispiel der Sanierungsmaßnahme Kreishaus folgend soll die Abhangdecke erneuert und die Beleuchtung gegen eine energieeffiziente Beleuchtung ausgetauscht werden. Die Sanierung soll in Teilabschnitten ohne teure Zwischenunterbringung der Klassen in Schulcontainern durchgeführt werden. Die Laufzeit der Gesamtmaßnahme wird mit 6 Jahren kalkuliert. 60 Mit dem Umfang und der Qualität der Sanierungsmaßnahmen gelingt es, eine Standardverbesserung in drei von vier zentralen Ausstattungsmerkmalen des Gebäudes und eine Verlängerung der Restnutzungsdauer um mindestens 20% zu erreichen. Fenster Bei den vorhandenen Fensteranlagen handelt es sich um 36 Jahre alte Holz-Alufenster mit Schwingflügel, die 1977 in allen Gebäudeteilen eingebaut worden sind. Die Fensterrahmen sind abgängig und verhindern so ein dichtes schließen. Die Fensterdichtungen sind im Laufe der Jahre durch thermische Einflüsse spröde geworden. Sie haben keinen Halt mehr in der Nut und fallen heraus. Eine Winddichtigkeit der Fenster ist nicht mehr gegeben. Anfragen bei mehreren Herstellern für die Beschaffung von Ersatzdichtungen schlugen auf Grund des Alters fehl. Die Isolierverglasung wird im Außenbereich durch Alu-Profile gehalten, die mittels Kunststoff-Klipse auf dem Holzrahmen befestigt sind. Die Fuge zwischen Scheibe und Aluprofil ist mit einer dauerelastischen Dichtungsmasse ausgeführt. Eine Vielzahl der Kunststoff-Klipse ist durch thermische Einflüsse spröde geworden und brechen ab. Auch das dauerelastische Fugmaterial erfüllt nicht mehr den Zweck der Abdichtung und Befestigung der Scheibe. Wasser tritt ein und führt zu Schäden im Rahmenbereich. Um sicherzustellen, dass die Scheiben fest im Rahmen sitzen, wurden die Aluprofile zum größten Teil mit dem Holzrahmen verschraubt. Zurzeit handelt es sich um ca. 140 Fensterflügel. Für die mechanischen Teile sind keine Ersatzteile mehr erhältlich. Mehrere Flügel mussten bereits fest verschraubt werden, da sie nicht mehr zu schließen waren. Die Schwingflügel sind bis auf ein Fenster pro Raum, das als 2. Rettungsweg dient, mit einer Öffnungssperre versehen, um Unfallgefahren zu vermeiden. Der Austausch der Fenster im Thomas-Eßer-Berufskolleg wird im Entwurf des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Kreisverwaltung (IKSK) als Maßnahme mit 1. Priorität bewertet. Der Bestand soll gegen Kunststoff-Fenster mit einen Wärmedurchgangskoeffizienten (UF - Wert) von 1,3 W/(m²·K) (Watt pro Quadratmeter und Kelvin) erreichen (z. B. 2-fach Verglasung mit ArgonFüllung) und mindestens den Vorgaben der ENEV 2009 entsprechen. Die Kosten für die Fenstererneuerung belaufen sich auf insgesamt 2.400.000 €. Optional wird in die Ausschreibung auch eine 3-fach Verglasung aufgenommen, um anhand der Angebotspreise und einer Wirtschaftlichkeitsberechnung dann eine Vergabeentscheidung herbeiführen zu können. Abhangdecke/KMF-Sanierung Die Erneuerung der Fenster hat zwangsläufig einen Eingriff in die 30, zum Teil sogar 50 Jahre alten Abhangdecken zur Folge. Bei den vorhandenen Abhangdecken handelt es sich um Aluminium-Paneel- und Gips-KartonAkustikdecken mit Dämmstoffauflagen. Für die Erneuerung der Fenster wird die Abhangdecke entlang der Fensterfront ca. 1 m aufgenommen. Dieser Eingriff ist nicht unproblematisch, da in sämtlichen Gebäudeteilen des Berufskollegs zur Dämmung der Abhangdecken KMF-Material eingebaut wurde. Die Analyse einer Fachfirma ergab, dass die Fasern im gesamten Schulgebäude der Kategorie 2 (als krebserzeugend anzusehen) zuzuordnen sind. Die Auflagen hierfür sind den Technischen Regeln für Gefahrstoffe - Faserstäube (TRGS 521) zu entnehmen und beinhalten u.a. den Einbau von Schleusen, geführte Luftströme/Unterdruck, Einsatz von Entstaubern, Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in Form von Ganzkörperschutzkleidung und Masken/Halbmasken mit Filtern. Die Verwaltung empfiehlt, wie dies auch bei der Sanierungsmaßnahme Kreishaus entschieden wurde, die Abhangdecken zu erneuern und die KMF-Dämmung zu entsorgen. Von der Wiederverwendung der alten Abhangdecken rät die Verwaltung dringend ab. Die Erfahrungen des Immobilienmanagements haben gezeigt, dass eine Wiederverwendung gegenüber dem Einbau einer neuen Decke nicht wirtschaftlicher ist und hinsichtlich der Optik zu einem unakzeptablen Ergebnis führen wird. Außerdem ist damit zu rechnen, dass Deckenelemente beim Rückbau beschädigt werden und Ersatzpaneele aufgrund des Alters nicht mehr zu beschaffen sind. Die neuen Abhangdecken werden aus auswechselbaren Mineralfaserplatten bestehen, die schallschutztechnisch den aktuellen Anforderungen entsprechen und weitaus besser zu bewerten sind, als die Derzeitigen. Die Kosten für die Erneuerung der Abhangdecken bei gleichzeitiger KMF-Sanierung belaufen sich auf insgesamt 1.150.000 €. Beleuchtung Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung - wie ebenfalls bei der Sanierungsmaßnahme Kreishaus entschieden - auch die Beleuchtung gegen energieeffiziente Deckenlampen auszutauschen. Bei der vorhandenen Beleuchtung handelt es sich um Spiegelrasterleuchten. Im Trakt A, C und D als Aufbauleuchten, im Hauptgebäude (Trakt B) als Einbauleuchten, die auf die Aluminium-Paneeldecke abgestimmt sind. 61 In die neue Abhangdecke soll einheitlich eine energieeffiziente Beleuchtung nach aktuellem Stand der Technik eingebaut werden. Es ist eine Beleuchtung in der Ausführung T5 geplant, die zusätzlich zur tageslichtabhängigen Regelung eine Präsenzregelung bietet. Ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, die Leuchten in LED auszuführen und/oder ggf. auch optional in die Ausschreibung aufzunehmen, wird in der weiteren Detailplanung ermittelt. Die Kosten für die Erneuerung der Beleuchtung in T5-Lampen belaufen sich auf insgesamt 1.050.000 €. In diesen Kosten ist die Absicherung der Steckdosen über einen Fehlerstromschutzschalter (FISchalter) in den Unterverteilungen enthalten. Heizung Derzeit wird am Thomas-Esser-Berufskolleg als Energieträger Gas eingesetzt. Die beiden Kessel, Hersteller Fröling, Typ FHN, Baujahr 1995 besitzen eine Nennleistung von jeweils 1450 kW. Heizungsanlage und Verteilung verfügen über einen mittleren energetischen Standard. Die Wärmeübergabe erfolgt größtenteils über Radiatoren, teilweise auch über Konvektoren. Die Verteilungen selbst verfügen über einen mittleren Dämmstandard. Die Heizkessel versorgen alle Trakte inkl. die Sporthalle mit Wärme; ausschließlich für die Sporthalle stellen Sie Warmwasser bereit. In der Gebäudeanalyse des IKSK wird empfohlen, die Heizungsanlage innerhalb der kommenden 3 bis 6 gegen ein effizienteres Brennwertsystem auszutauschen. Die Verwaltung schlägt zur Verbesserung der Energieeffizienz der Heizungstechnik vor, einen separaten, energieeffizienten Heizkessel zur Bereitstellung von Wärme und Warmwasser für die Sporthalle zu installieren, der durch eine Solaranlage unterstützt wird. Die beiden ursprünglichen Heizkessel können dann durch wesentlich kleiner dimensionierte und energieeffiziente Heizkessel abgelöst werden, die die übrigen Trakte mit Wärme versorgen. Ob auch hier die Unterstützung durch eine Solaranlage energetisch zweckmäßig ist, wird in der weiteren Detailplanung geprüft wie auch die Frage, ob die Errichtung eines BHKW eine sinnvolle Lösung darstellen könnte. Die Erneuerung der Heizungsanlage soll zum Ende der Gesamtmaßnahme (2017/2018) durchgeführt werden. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 200.000 € (ohne Solaranlage für das klassische Schulgebäude). Überblick: Maßnahme Kostenschätzung Erneuerung aller Fenster 2.400.000 € Erneuerung der Abhangdecken inkl. KMFSanierung 1.150.000 € Erneuerung Deckenbeleuchtung 1.050.000 € Installation separater Heizkessel + Solar, Erneuerung ursprüngliche Heizkessel (evtl. BHKW) 200.000 € Gesamt 4.800.000 € Folgekostenberechnung p.a. (ohne Berücksichtigung Restwert): Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 62 137.100 € 96.000 € Budget 300 400 003 63 64 Produkt: 231 02 - Berufskolleg Eifel Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 300 400 003 Berufskolleg Eifel Politisches Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr J. Roebers Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Das Berufskolleg umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule und der Fachschule. Die Bildungsgänge der Berufsschule bereiten zusammen mit dem Lernort Betrieb auf Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung vor ( Abschlüsse der Sekundarstufe II ). Die Abschlüsse der Sekundarstufe I können nachgeholt werden. Die übrigen Bildungsgänge sind Angebotschulen, die nachfrageorientiert vorgehalten werden. Der Kreis ist als Träger des Berufskollegs für Bereitstellung von nichtlehrendem Personal (Schulsekretärinnen und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Beschulung von Schüler/innen in hauswirtschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen verantwortlich. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers Strategische Ziele: Das Berufskolleg vermittelt in einem differenzierten Unterrichtssystem in einfach- und doppeltqualifizierenden Bildungsgängen eine berufliche und allgemeinbildende Qualifizierung. Außerdem können Abschlüsse der Sekundarstufe I nachgeholt werden. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet sowie deren Erziehungsberechtigte, Betriebe und Unternehmen. 65 Haushaltsentwurf 2015 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030231 Berufskollegs Produkt 03023102 Berufskolleg Eifel Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge -12.200 -700 -700 -700 -700 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -6.317,50 -6.000 -6.000 -6.000 -6.000 -6.000 -4.876,03 -1.800 -1.800 -1.800 -1.800 07 + Sonstige ordentliche Erträge -1.800 -5.332,50 -1.200 -1.200 -1.200 -1.200 08 + Aktivierte Eigenleistungen -1.200 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge -16.526,03 -21.200 -9.700 -9.700 -9.700 -9.700 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 77.957,07 78.000 86.500 87.400 88.300 89.200 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 411.815,35 459.900 461.700 461.700 461.700 461.700 576,56 57.400 61.100 62.900 62.900 15 - Transferaufwendungen 62.900 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 64.643,65 80.300 81.900 81.900 81.900 81.900 17 = Ordentliche Aufwendungen 554.992,63 675.600 691.200 693.900 694.800 695.700 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 538.466,60 654.400 681.500 684.200 685.100 686.000 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 538.466,60 654.400 681.500 684.200 685.100 686.000 538.466,60 654.400 681.500 684.200 685.100 686.000 1.038.100 995.500 993.700 996.100 1.017.200 1.692.500 1.677.000 1.677.900 1.681.200 1.703.200 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 66 538.466,60 Haushaltsentwurf 2015 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030231 Berufskollegs Produkt 03023102 Berufskolleg Eifel Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 11.500 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 5.655,50 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 5.104,05 1.800 1.800 1.800 1.800 1.800 07 + Sonstige Einzahlungen 298,25 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 11.057,80 20.500 9.000 9.000 9.000 9.000 10 - Personalauszahlungen -77.224,09 -78.000 -86.500 -87.400 -88.300 -89.200 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen -484.806,09 -459.900 -461.700 -461.700 -461.700 -461.700 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferausszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen -66.887,13 -72.300 -76.900 -76.900 -76.900 -76.900 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -628.917,31 -610.200 -625.100 -626.000 -626.900 -627.800 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -617.859,51 -589.700 -616.100 -617.000 -617.900 -618.800 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 31 -18.700,28 -9.000 -1.011,91 -58.000 -59.000 -59.000 -59.000 -59.000 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -19.712,19 -67.000 -59.000 -59.000 -59.000 -59.000 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) -19.712,19 -67.000 -59.000 -59.000 -59.000 -59.000 67 Haushaltsentwurf 2015 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 VE Plan 2016 Plan 2017 2018 bisher bereitgestellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I231022500 Hochbaumaßnahmen (allgemein) 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen I231022600 VG > 410 Euro -18.700 -9.000 -5.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -5.000 I231022601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro -45.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -45.000 I231022620 VG < 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I231022621 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 60 Euro und < 410 Eur 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -27.700 -18.700 -9.000 -27.700 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -77.998 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -77.998 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -396 -3.000 -3.000 -3.000 -396 -5.000 -3.000 -1.012 -47.374 -1.012 -47.374 I231022625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 I231022630 VG < 410 -3.000 I231022631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 -5.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -5.000 Summe -19.712 -67.000 Gesamtsumme -19.712 -67.000 68 -3.000 -3.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -3.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -59.000 -59.000 -59.000 -59.000 -166.469 -59.000 -59.000 -59.000 -166.469 -5.000 -59.000 Gesamtein/auszahlungen Standardkennzahlen Produkt 231 02 - Berufskolleg Eifel (Budget 300 400 003) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426 HH 2014 HH 2015 4,7% 5,2% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 4,7% 4,9% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -9,03 -8,95 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,43 0,47 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 69 231 02 – Berufskolleg Eifel (Budget 300 400 003 – Berufskolleg Eifel) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 2 wird die ertragswirksame Auflösung der Schul-/Bildungspauschale ausgewiesen. Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im Rahmen des § 94 Schulgesetz NRW für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer des beschafften Vermögensgegenstandes aufgelöst werden. Bisher war hier die Zuweisung des Landes für die Durchführung des Projekts „Leonardo da Vinci“ enthalten, das die grenzübergreifende berufliche Bildung förderte. Dadurch sollte Menschen, die sich in der Berufsausbildung befanden oder diese gerade hinter sich gebracht hatten, ermöglicht werden, ihre Kenntnisse durch einen Auslandsaufenthalt zu vertiefen. Da dieses Projekt beendet ist, wird der entsprechende Aufwandsansatz in Zeile 13 (SK 5281050) ebenfalls mit 0 € veranschlagt. In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den Kosten des wöchentlichen Kochunterrichtes (6.000 €) nachgewiesen. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte (1.800 €). Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält Zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr- u. Unterrichtsmittel 5281050 Sachkosten (Leonardo da Vinci Projekt) 5291001 Schülerbeförderungskosten 5291002 Schulwanderungen und -fahrten 5291003 Aus- u. Fortb. staatl. Lehrkr. Summe 2014 18.700 38.500 5.800 40.600 11.500 343.000 0 1.800 459.900 2015 18.700 34.300 5.800 40.600 0 360.500 0 1.800 461.700 Diff. 2015/2014 +0 - 4.200 +0 +0 - 11.500 + 17.500 +0 +0 + 1.800 SK 5255000 Enthalten in dem Ansatz ist u.a. der Aufwand für den seit 2009 abgeschlossenen IT-Wartungsvertrag in Höhe von 10.710 €. SK 5271000 Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule) eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3 des Durchschnittswertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2015 ein Aufwandsansatz in Höhe von 34.300 €. SK 5281011 Grundlage für die Ermittlung des Aufwandsansatzes sind die Schülerzahlen und die je nach Schulform anzusetzende Schlüsselzahl. Des Weiteren sind Aufwendungen für die Teilnahme am Essen und die Kopierkosten hier enthalten. 70 SK 5291001 Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den Schülerinnen und Schülern in Zusammenhang mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen. Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungsberechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro Beförderungsmonat. Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt. Auf der Grundlage des neuen Abrechnungssystems und einer Neuberechnung unter Zugrundelegung der zu erwartenden Schülerzahlen ergibt sich für 2015 ein Ansatz von 360.500 €. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei 5811011 ILB Schülerbeförderungskosten Summe 2014 1.600 200 979.900 35.700 19.300 1.400 0 1.038.100 2015 1.500 300 934.100 28.200 30.600 800 0 995.500 Diff. 2015/2014 - 100 + 100 - 45.800 - 7.500 + 11.300 - 600 +0 - 42.600 Weitere Informationen zum Berufskolleg Kall: www.berufskolleg-eifel.de 71 Kennzahlen I. Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 1.10. (ab 2008) bzw. 15.10. (vorher) 1. Pflichtbereich: Berufsschule Berufsgrundschuljahr Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr Summe Pflichtbereich 2009 2010 2011 2012 1.152 1.084 1.086 1.100 89 86 91 89 18 18 24 18 1.259 1.188 1.201 1.207 2. Angebotsbereich: Berufsfachschule Fachschule für Tourismus Fachschule für Hauswirtschaftsmeister Summe Angebotsbereich Gesamtzahl 2013 1.053 89 18 1.160 446 38 392 37 406 43 402 43 424 46 484 429 449 445 470 1.743 1.617 1.650 1.652 1.630 1.688 1.593 1.523 - 71 + 57 + 129 1.493 + 137 Prognose Schulentwicklungsplan 2010 Differenz 231 02: Schülerzahlen BKE Anzahl 2.000 1.800 1.600 435 1.400 390 1.200 1.000 392 391 419 495 597 533 484 429 472 449 445 470 368 409 800 600 400 837 936 968 1999 2000 1.147 1.103 1.082 1.068 1.106 1.108 1.129 1.287 1.259 1.188 1.201 1.207 1.160 200 0 1998 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Jahr BKE- Pflichtbereich 72 BKE - Angebotsbereich 2010 2011 2012 2013 II. Schülerbeförderung a) Anzahl der ausgestellten Schülertickets (RVK + AVV) a1) davon: Freifahrtberechtigte * a2) davon: Nichtfreifahrtberechtigte ** a3) davon: 1. Befreite nach SGB XII 2. Befreite nach SGB II 3. Befreite nach dem Asylbewerberleistungsgesetz b) Anzahl der erstatteten Fälle: TaxiBusfahrten *** c) Anzahl d. Gewährungen einer Wegstreckenentschädigung f. d. Nutzung privater PKW **** d) Anzahl der erstatteten Fahrscheine ***** 2008 / 2009 2009 / 2010 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 355 462 452 519 500 328 387 381 496 446 9 9 8 19 38 0 1 0 42 0 5 0 19 1 7 0 27 0 2 0 24 0 4 0 22 5 6 3 4 6 14 3 4 2 4 * Freifahrtberechtigte sind Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg länger als 5 km ist. Ebenso Schüler, deren Schulweg kürzer als 5 km, aber besonders gefährlich ist. ** Nichtfreifahrtberechtigte sind Schüler, deren Schulweg weniger als 5 km beträgt und nicht besonders gefährlich ist. *** TaxiBusse werden dann eingesetzt, wenn andere öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen. Pro Fahrt wird ein Aufschlag in Höhe von 1 € erhoben. **** Schüler, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind antragsberechtigt. ***** Schüler, die nicht freifahrtberechtigt sind u. kein Schülerticket besitzen, haben Anspruch auf Fahrkostenerstattung zu ihrer Praktikumsstelle. III. Lernmittelfreiheit Anzahl der berechtigten Schüler* Anzahl der Befreiungen nach SGB XII Anzahl der Befreiungen nach SGB II Anzahl der Befreiungen nach Asylbewerberleistungsgesetz 2008 / 2009 2009 / 2010 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 800 0 1 0 591 0 0 0 941 0 3 0 770 0 2 0 764 1 1 0 * Die Lernmittelfreiheit gilt nicht für Schüler, die ein Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsvergütung oder andere Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln, z.B. BAföG erhalten. 73 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I231022600 VG > 410 Euro Produkt: 03023102 Berufskolleg Eifel Zeile Sachkonto 26 - Auszahlungen für den 7831000 Ausz. Erw. Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro HH 2014 HH 2015 FP 2016 FP 2017 FP 2018 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre. Insbesondere wird dieser für die Beschaffung von EDV-Ausstattung (z.B. Zeugnisdrucker) benötigt. Folgekostenberechnung p.a.: Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 1.000 € 100 € Maßnahme: I231022601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro Produkt: 03023102 Berufskolleg Eifel Zeile Sachkonto 26 - Auszahlungen für den 7831000 Ausz. Erw. Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro HH 2014 HH 2015 FP 2016 FP 2017 FP 2018 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 Budgetierter Ansatz Die Schule plant im Haushaltsjahr 2015 den budgetierten Ansatz im Wesentlichen für die Beschaffung von EDV-Geräten (PCs, Bildschirme etc.) zu verwenden, da sich der Bedarf an EDV-gestütztem Unterricht erhöht. Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht (z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder Aufwendungen veranschlagt sind. Folgekostenberechnung p.a.: Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 74 9.000 € 900 € Budget 300 400 004 75 76 Produkt: 221 01 - Hans-Verbeek-Schule Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 300 400 004 Hans-Verbeek-Schule Politisches Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Frau Gabriele Schmitz Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Die Hans-Verbeek-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Schuleinzugsbereich ist der Altkreis Euskirchen. Ziel und Aufgabe ist die sonderpädagogische Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung. Sie unterstützt diese Schülerinnen und Schüler in dem Prozess, ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Integration zu führen. Der Kreis ist als Schulträger zur Bereitstellung von nichtlehrendem Personal (Schulsekretärin und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Beschulung von geistigbehinderten (teilweise schwerstmehrfachbehinderten) Schüler/innen verpflichtet. Er hat darüber hinaus auf freiwilliger Basis Pflege- und Betreuungskräfte, eine Logopädin, einen Krankengymnasten sowie Küchenpersonal eingestellt. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers Strategische Ziele: Ziel ist es, die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Selbstverwirklichung und sozialer Integration zu führen. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler der Schule sowie deren Erziehungsberechtigte 77 Haushaltsentwurf 2015 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030221 Sonderschulen Produkt 03022101 Hans-Verbeek-Schule Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge -1.052,00 -1.300 -1.300 -1.300 -1.300 -1.300 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 06 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -30.019,50 -27.200 -27.200 -27.200 -27.200 -27.200 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -15.320,43 -12.700 -11.900 -11.900 -11.900 07 + Sonstige ordentliche Erträge -11.900 -100 -100 -100 -100 08 + Aktivierte Eigenleistungen -100 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge -46.391,93 -41.300 -40.500 -40.500 -40.500 -40.500 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 224.192,73 275.700 256.700 259.200 261.700 264.300 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 381.311,13 452.500 459.900 459.900 459.900 459.900 282,28 10.100 8.000 8.000 8.000 15 - Transferaufwendungen 8.000 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 9.336,92 16.400 15.400 15.400 15.400 15.400 17 = Ordentliche Aufwendungen 615.123,06 754.700 740.000 742.500 745.000 747.600 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 568.731,13 713.400 699.500 702.000 704.500 707.100 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 568.731,13 713.400 699.500 702.000 704.500 707.100 568.731,13 713.400 699.500 702.000 704.500 707.100 375.200 348.700 348.300 349.300 356.100 1.088.600 1.048.200 1.050.300 1.053.800 1.063.200 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 78 568.731,13 Haushaltsentwurf 2015 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030221 Sonderschulen Produkt 03022101 Hans-Verbeek-Schule Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 1.052,00 1.100 1.100 1.100 1.100 1.100 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 06 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 31.270,49 27.200 27.200 27.200 27.200 27.200 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 17.872,87 12.700 11.900 11.900 11.900 07 + Sonstige Einzahlungen 11.900 100 100 100 100 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 100 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 50.195,36 41.100 40.300 40.300 40.300 40.300 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen -235.506,91 -275.700 -256.700 -259.200 -261.700 -264.300 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen -389.938,93 -452.500 -459.900 -459.900 -459.900 -459.900 14 - Transferausszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen -10.932,23 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -636.378,07 -738.600 -727.000 -729.500 -732.000 -734.600 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -586.182,71 -697.500 -686.700 -689.200 -691.700 -694.300 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen -10.831,63 -12.000 -11.000 -11.000 -11.000 -11.000 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -10.831,63 -12.000 -11.000 -11.000 -11.000 -11.000 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) -10.231,63 -12.000 -11.000 -11.000 -11.000 -11.000 600,00 600,00 79 Haushaltsentwurf 2015 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 VE Plan 2016 Plan 2017 2018 bisher bereitgestellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I221011910 Versicherungsleistungen 700 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 700 I221012500 Hochbaumaßnahmen (allgemein) -13.964 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -985 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221012600 VG > 410 Euro -12.979 -5.129 -2.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -5.129 -2.000 I221012601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro -4.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221012620 VG > 60 Euro und < 410 Euro 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221012621 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 60 E und < 410 E 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -4.000 -2.000 -2.000 -2.000 -7.668 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -7.668 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -7.433 -4.000 -4.000 -4.000 -7.433 -2.000 -4.000 -4.281 -6.494 600 600 -4.281 -6.494 -1.422 -6.902 -1.422 -6.902 I221012625 Erwerb von Lizenzen > 60 Euro und < 410 Euro -590 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221012630 VG < 410 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -590 -1.000 -1.000 I221012631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 -5.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -5.000 -2.000 -2.000 -2.000 -1.000 -2.000 -2.000 -2.000 -1.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -5.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -5.000 -2.000 -2.000 Summe -10.832 -12.000 -11.000 -11.000 -11.000 -11.000 -48.351 Gesamtsumme -10.832 -12.000 -11.000 -11.000 -11.000 -11.000 -48.351 80 Gesamtein/auszahlungen Standardkennzahlen Produkt 221 01 - Hans-Verbeek-Schule (Budget 300 400 004) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426 HH 2014 HH 2015 25,4% 24,9% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 1,5% 1,4% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -5,81 -5,59 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 1,53 1,44 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 81 221 01 – Hans-Verbeek-Schule (Budget 300 400 004 – Hans-Verbeek-Schule) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) handelt es sich um die Zuweisung des Landes (1.100 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerischkulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule). Der Eigenanteil des Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5281026) veranschlagt. In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den Kosten der Verpflegung mit 27.200 € nachgewiesen. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält: Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 4480000 Erträge aus Kostenerst. Bund 4481001 Kostenerstattungen vom Land (Schulwanderungen und 4481003 Erträge aus Kostenerst. Land (Aus‐u.Fortbil.staatl 4484000 Kostenerst. so. öffentl. Ber. 4484002 Kostenerst. Logopädie und Krankengymnastik Summe 2014 ‐3.400 0 ‐800 0 ‐8.500 ‐12.700 2015 ‐3.400 0 ‐800 0 ‐7.700 ‐11.900 Diff. 2015/2014 + 0 + 0 + 0 + 0 + 800 + 800 SK 4480000 Dem hier veranschlagten Ertrag für 2015 steht Personalaufwand für Bundesfreiwilligendienstleistende in Höhe von 6.300 € gegenüber. SK 4481003 Der Ansatz enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte (800 €). Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt. SK 4484000 / 4484002 In 2015 ist der Ansatz zu reduzieren, weil ärztlicherseits eniger logopädische oder krankengymnastische Behandlungen verordnet werden. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule) 5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen) 5281028 Sachkosten (Verpflegung) 5281054 Sachkosten (Inhouse‐Beschulung) 5291001 Schülerbeförderungskosten 5291002 Schulwanderungen und ‐fahrten 5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr. 5291004 Entschädigung Freiwilliges Soziales Jahr Summe 2014 10.300 4.000 7.100 10.000 1.500 1.200 57.800 1.900 338.900 0 800 19.000 452.500 2015 8.800 4.000 8.000 10.000 1.500 2.500 60.500 1.900 342.900 0 800 19.000 459.900 Diff. 2015/2014 ‐ 1.500 + 0 + 900 + 0 + 0 + 1.300 + 2.700 + 0 + 4.000 + 0 + 0 + 0 + 7.400 SK 5271000 Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule) eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der 82 Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung nur 1/3 des Durchschnittswertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2015 ein Aufwandsansatz in Höhe von 4.000 €. SK 5281000 Hier ist u.a. ein Betrag in Höhe von 6.600 € für die im Rahmen der Ausgabe der Schulverpflegung erforderliche Hilfskraft eingeplant. SK 5281027 Der Aufwandsansatz Schulveranstaltungen beinhaltet 1.800 € für Schulschwimmen und einen Anteil freiwilliger Leistungen von 700 € (für 122 Schüler je 6 €). SK 5281028 In 2015 werden voraussichtlich rd. 120 Schüler/innen an der Schulverpflegung teilnehmen. Aufgrund der Anpassung der aktuellen Teilnehmer am Mittagessen sowie einer zu erwartenden Preisanpassung erhöht sich der Bedarf für 2015 gegenüber dem Vorjahr auf 60.500 €. SK 5281054 Der Kreistag hat am 20.06.2007 (V 321/2007) die Bildung eines Teilstandortes der Hans-VerbeekSchule im Heilpädagogischen Eingliederungszentrum in Bürvenich zum Zwecke der InhouseBeschulung beschlossen. SK 5291001 Grundlage für die Ermittlung des Aufwandsansatzes sind die aktuellen Tagespauschalen der Beförderungsunternehmen bei jährlich 190 Beförderungstagen. Zum 01.08.2013 erfolgte die ursprünglich für 2012 geplante Neuausschreibung des Schülerspezialverkehrs für die Hans-Verbeek-Schule und für die St.-Nikolaus-Schule, die eine Preissteigerung von ca. 12% auf 338.900 € zur Folge hatte. In 2015 wird mit Kosten von 342.900 € gerechnet. SK 5291004 Mit dem DRK-Kreisverband Köln e.V. besteht seit 2006 ein Rahmenvertrag über die Gestellung von jungen Menschen im Rahmen des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ (FSJ). Die FSJ'ler unterstützen gemeinsam mit den Bundesfreiwilligendienstleistenden sowie mit Praktikanten die in Trägerschaft des Kreises stehenden Pflege- und Betreuungskräfte. Ziel ist es, dass für jede Klasse mindestens eine Pflege- und Betreuungskraft zur Verfügung steht. Für 2015 werden Mittel für den Einsatz von 6 FSJ´lern eingeplant. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe 2014 10.500 600 297.000 13.800 53.300 375.200 2015 13.300 700 284.000 8.500 42.200 348.700 Diff. 2015/2014 + 2.800 + 100 ‐ 13.000 ‐ 5.300 ‐ 11.100 ‐ 26.500 83 Kennzahlen I. Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 1.10. (ab 2008) bzw. 15.10. (vorher) Anzahl 2009 148 Prognose Schulentwicklungsplan 2010 Differenz 2010 140 2011 128 2012 126 2013 122 145 -5 145 - 17 144 - 18 139 - 17 221 01: Schülerzahlen Hans‐Verbeek‐Schule am 1.10./15.10. 160 140 120 100 80 60 133 135 118 118 126 114 103 104 106 145 146 148 140 128 126 122 40 20 0 II. Schülerspezialverkehr Anzahl der gefahrenen km 2008 / 2009 2009 / 2010 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 137.819 139.339 135.506 132.060 133.120 2009 2010 2011 2012 2013 65 51 31 5 42 5 24 0 66 17 0 5 77 29 0 37 39 35 III. Zivildienstleistende, FSJ, Praktikanten a) Anzahl der Monate der Zivildienstleistenden b) Anzahl der Monate der Bundesfreiwilligendienstleistenden c) Anzahl der Monate des Freiw. Sozialen Jahrs (FSJ) d) Anzahl der Monate der Praktikanten IV. Schulverpflegung 2008 / 2009 a) Anzahl der teilnehmenden Schüler davon: a) Befreiungen nach SGB XII b) Befreiungen nach SGB II c) Befreiungen nachAsylbewerberleistungsG b) Anzahl der ausgeteilten Essen V. 117 12 23 0 17.550 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 113 12 16 0 16.950 106 13 13 0 15.900 103 17 2 0 15.450 Kosten der Essensbeschaffung und Personalkosten (ohne Bewirtschaftung, Kapitalkosten etc.) 2009 2010 2011 c) Kosten je Essen für den Kreis 3,20 3,35 2,60 d) Kosten je Essen für die Eltern 2,73 2,80 2,83 2012 2,39 2,87 2013 3,34 2,93 Logopädie und Krankengymnastik a) Anzahl der Behandlungen 1. Krankengymnastik 2. Logopädie 84 135 14 31 0 20.500 2009 / 2010 2009 2010 2011 2012 2013 640 1.600 661 410 637 328 593 364 600 349 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I221012600 VG > 410 Euro Produkt: 03022101 Hans‐Verbeek‐Schule Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den 7831000 Ausz. Erw. Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro Der vorgenannte Ansatz Wäschetrockners benötigt. wird zur HH 2014 HH 2015 FP 2016 FP 2017 FP 2018 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 Ersatzbeschaffung einer Waschmaschine sowie eines Folgekostenberechnung p.a.: Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 200 € 40 € Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht (z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder Aufwendungen veranschlagt sind. Maßnahme: I221012601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro Produkt: 03022101 Hans‐Verbeek‐Schule Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den 7831000 Ausz. Erw. Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro HH 2014 HH 2015 FP 2016 FP 2017 FP 2018 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 Für das Haushaltsjahr 2015 ist die Beschaffung des IQ-Tests K-ABC vorgesehen. Des Weiteren wird der Ansatz für diverse Ersatzbeschaffungen benötigt. Folgekostenberechnung p.a.: Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 400 € 80 € 85 86 Budget 300 400 005 87 88 Produkt: 221 02 - St.-Nikolaus-Schule Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 300 400 005 St.-Nikolaus-Schule Politisches Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Frau Andrea Luxenburger-Schlösser Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Die St.-Nikolaus-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Schuleinzugsbereich ist der Altkreis Schleiden. Ziel und Aufgabe ist die sonderpädagogische Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung. Sie unterstützt diese Schülerinnen und Schüler in dem Prozess, ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Integration zu führen. Der Kreis ist als Schulträger zur Bereitstellung von nichtlehrendem Personal (Schulsekretärin und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Beschulung von geistigbehinderten (teilweise schwerstmehrfachbehinderten) Schüler/innen verpflichtet. Er hat darüber hinaus auf freiwilliger Basis Pflege- und Betreuungskräfte, eine Logopädin, einen Krankengymnasten sowie Küchenpersonal eingestellt. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers Strategische Ziele: Ziel ist es, die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Selbstverwirklichung und sozialer Integration zu führen. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler der Schule sowie deren Erziehungsberechtigte 89 Haushaltsentwurf 2015 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030221 Sonderschulen Produkt 03022102 St. Nikolaus-Schule Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge -300 -300 -300 -300 -300 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -14.572,36 -15.300 -15.300 -15.300 -15.300 -15.300 -12.656,72 -12.400 -15.400 -15.400 -15.400 07 + Sonstige ordentliche Erträge -15.400 -100 -100 -100 -100 08 + Aktivierte Eigenleistungen -100 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge -27.229,08 -28.100 -31.100 -31.100 -31.100 -31.100 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 132.622,49 133.100 139.300 140.700 142.100 143.500 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 330.697,56 401.100 403.600 403.600 403.600 403.600 15.300 15.700 14.100 14.100 15 - Transferaufwendungen 14.100 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 7.377,45 16.000 15.200 15.200 15.200 15.200 17 = Ordentliche Aufwendungen 470.697,50 565.500 573.800 573.600 575.000 576.400 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 443.468,42 537.400 542.700 542.500 543.900 545.300 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 443.468,42 537.400 542.700 542.500 543.900 545.300 443.468,42 537.400 542.700 542.500 543.900 545.300 355.400 347.400 347.000 347.900 355.200 892.800 890.100 889.500 891.800 900.500 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 90 443.468,42 Haushaltsentwurf 2015 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030221 Sonderschulen Produkt 03022102 St. Nikolaus-Schule Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 13.323,31 15.300 15.300 15.300 15.300 15.300 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 14.002,17 12.400 15.400 15.400 15.400 15.400 07 + Sonstige Einzahlungen 202,64 100 100 100 100 100 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 27.528,12 27.800 30.800 30.800 30.800 30.800 10 - Personalauszahlungen -135.724,79 -133.100 -139.300 -140.700 -142.100 -143.500 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen -327.596,24 -401.100 -403.600 -403.600 -403.600 -403.600 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferausszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen -7.789,03 -9.000 -8.200 -8.200 -8.200 -8.200 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -471.110,06 -543.200 -551.100 -552.500 -553.900 -555.300 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -443.581,94 -515.400 -520.300 -521.700 -523.100 -524.500 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen -25.331,27 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -166.998,18 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) -166.998,18 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 -141.666,91 91 Haushaltsentwurf 2015 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 VE Plan 2016 Plan 2017 2018 bisher bereitgestellt (bis VJ) OBERHALB DER WERTGRENZE I221022501 Hochbaumaßnahmen (Erw. St. Nikolaus-Sch) 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -141.667 -245.593 -141.667 I221022602 VG > 410 Euro (Einrichtung Erweiterung) -9.208 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -9.208 -245.593 -12.908 -12.908 -150.875 Summe -258.500 UNTERHALB DER WERTGRENZE I221022600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221022601 Lehr- und Unterrichtsmittel > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -3.919 -11.363 -3.919 -7.018 -4.000 -7.018 -4.000 -11.363 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -22.501 -4.000 -4.000 -4.000 -22.501 I221022605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro -500 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -500 I221022620 VG > 60 Euro und < 410 Euro -1.895 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221022621 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 60 Euro und < 410 Eur 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221022625 Erwerb von Lizenzen > 60 Euro und < 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221022630 VG < 410 -1.895 -5.114 -72 -1.000 -72 -1.000 -2.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -2.000 I221022631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 -5.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Summe Gesamtsumme 92 -23.899 -5.114 -5.000 -23.899 -1.000 -1.000 -1.000 -5.762 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -5.762 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -72.920 -331.420 -1.000 -5.000 -16.124 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 -166.998 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 Gesamtein/auszahlungen Standardkennzahlen Produkt 221 02 - St. Nikolaus-Schule (Budget 300 400 005) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426 HH 2014 HH 2015 14,6% 15,2% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 1,7% 1,7% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -4,76 -4,75 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,72 0,75 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 93 221 02 – St. Nikolaus-Schule (Budget 300 400 005 – St. Nikolaus-Schule) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 2 wird die Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen ausgewiesen. In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den Kosten der Verpflegung mit 15.300 € nachgewiesen. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält: Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 4480000 Erträge aus Kostenerst. Bund 4481003 Erträge aus Kostenerst. Land (Aus‐u.Fortbil.staatl 4484000 Kostenerst. so. öffentl. Ber. 4484002 Kostenerst. Logopädie und Krankengymnastik Summe 2014 ‐3.600 ‐800 0 ‐8.000 ‐12.400 2015 ‐3.600 ‐800 0 ‐11.000 ‐15.400 Diff. 2015/2014 + 0 + 0 + 0 ‐ 3.000 ‐ 3.000 SK 4481003 Der Ansatz enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte. Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt. SK 4484000 / 4484002 In 2015 ist der Ansatz zu erhöhen, weil ärztlicherseits mehr logopädische und krankengymnastische Behandlungen verordnet werden. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen) 5281028 Sachkosten (Verpflegung) 5291001 Schülerbeförderungskosten 5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr. 5291004 Entschädigung Freiwilliges Soziales Jahr Summe 2014 4.000 2.800 1.600 5.700 18.000 38.900 268.400 800 60.900 401.100 2015 4.000 2.800 1.600 6.300 12.400 43.400 271.400 800 60.900 403.600 Diff. 2015/2014 + 0 + 0 + 0 + 600 ‐ 5.600 + 4.500 + 3.000 + 0 + 0 + 2.500 SK 5271000 Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule) eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3 des Durchschnittwertes. Der Kreisanteil beträgt folglich 2/3 des Durchschnittbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2015 ein Aufwandsansatz in Höhe von 2.800 €. 94 SK 5281027 Der Aufwandsansatz Schulveranstaltungen beinhaltet u.a. Aufwendungen für das Schulschwimmen (2.900 €) sowie für das therapeutische Reiten einschl. Fahrtkosten (9.000 €). Ebenfalls enthalten ist ein Anteil freiwilliger Leistungen in Höhe von 6 € je Schüler, der bei einer Schülerzahl von 85 einem Betrag von 510 € entspricht. SK 5281028 In 2015 werden rd. 74 Schüler/innen an der Schulverpflegung teilnehmen. Aufgrund der Anpassung der aktuellen Teilnehmer am Mittagessen sowie einer zu erwartenden Preisanpassung erhöht sich der Bedarf für 2015 gegenüber dem Vorjahr auf 43.400 €. SK 5291001 Grundlage für die Ermittlung des Aufwandsansatzes sind die aktuellen Tagespauschalen der Beförderungsunternehmen bei jährlich 190 Beförderungstagen. Zum 01.08.2013 erfolgte die ursprünglich für 2012 geplante Neuausschreibung des Schülerspezialverkehrs für die Hans-Verbeek-Schule und für die St.-Nikolaus-Schule, die eine Preissteigerung von ca. 12% auf 268.400 € zur Folge hatte. Ab 2015 werden hier die Fahrkosten für die Teilnahme von Schülern an Praktika mit 4.000 € veranschlagt. In 2015 wird mit Kosten von insgesamt 271.400 € gerechnet. SK 5291004 Mit dem DRK-Kreisverband Köln e.V. wurde 2006 ein Rahmenvertrag über die Gestellung von jungen Menschen im Rahmen des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ (FSJ) abgeschlossen. Die FSJ'ler unterstützen die in Trägerschaft des Kreises stehenden Pflege- und Betreuungskräfte. Ziel ist, dass jeder Klasse eine Pflege- und Betreuungskraft zur Verfügung steht. Im Jahr 2015 werden voraussichtlich 8 FSJ´ler an der Schule eingesetzt. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe 2014 700 400 311.800 11.700 30.800 355.400 2015 600 500 304.000 11.400 30.900 347.400 Diff. 2015/2014 ‐ 100 + 100 ‐ 7.800 ‐ 300 + 100 ‐ 8.000 95 Kennzahlen I. Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 1.10. (ab 2008) bzw. 15.10. (vorher) Anzahl 2009 85 2010 82 2011 87 2012 83 2013 85 83 -1 82 +5 83 +0 80 +5 Prognose Schulentwicklungsplan 2010 Differenz 221 02: Schülerzahlen St. Nikolaus‐Schule am 1.10./15.10. 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 II. 48 56 64 72 73 77 72 79 76 77 80 85 82 87 83 85 Schülerspezialverkehr 2008 / 2009 Anzahl der gefahrenen km 2009 / 2010 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 120.147 122.047 134.034 131.130 136.608 III. Zivildienstleistende, FSJ, Praktikanten a) Anzahl der Monate der Zivildienstleistenden b) Anzahl der Monate der Bundesfreiwilligendienstleistenden c) Anzahl der Monate des Freiw. Sozialen Jahrs (FSJ) d) Anzahl der Monate der Praktikanten 2009 2010 2011 2012 2013 30 35 51 2 40 0 29 4 39 0 0 5 65 0 0 0 78 0 IV. Schulverpflegung 2008 / 2009 a) Anzahl der teilnehmenden Schüler davon: a) Befreiungen nach SGB XII b) Befreiungen nach SGB II c) Befreiungen nachAsylbewerberleistungsG b) Anzahl der ausgeteilten Essen V. 61 10 9 0 9.150 2010 / 2011 73 11 10 0 10.950 2011 / 2012 2012 / 2013 63 14 9 0 9.450 63 13 10 0 9.450 c) Kosten der Essensbeschaffung und Personalkosten (ohne Bewirtschaftung, Kapitalkosten etc.) 2009 2010 2011 2012 c1) Kosten je Essen für den Kreis 5,17 5,87 4,59 5,71 c2) Kosten je Essen für die Eltern 2,73 2,80 2,83 2,87 2013 6,31 2,93 Logopädie und Krankengymnastik Anzahl der Behandlungen: 1. Krankengymnastik 2. Logopädie 96 69 9 15 0 10.350 2009 / 2010 2009 2010 2011 2012 2013 720 1.320 337 832 435 686 560 709 414 633 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I221022601 Lehr‐ und Unterrichtsmittel > 410 Euro Produkt: 03022102 St. Nikolaus‐Schule Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den 7831000 Ausz. Erw. Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro HH 2014 HH 2015 FP 2016 FP 2017 FP 2018 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 Budgetierter Ansatz Der Ansatz wird unter anderem für die Anschaffung von vier iPads benötigt. Die iPads werden als Sprachausgabegerät für die zunehmende Schülerschaft mit Einschränkungen in der Kommunikation genutzt. Des Weiteren ist die Anschaffung einer Trampenschaukel sowie eines Trapezsprungkastens geplant. Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht (z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder Aufwendungen veranschlagt sind. Folgekostenberechnung p.a.: Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 800 € 80 € Maßnahme: I221022631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Produkt: 03022102 St. Nikolaus‐Schule Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den 7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u. Erwerb von bew. Anlageverm. Unterrichtsmittel < 410 Euro HH 2014 HH 2015 FP 2016 FP 2017 FP 2018 ‐5.000 ‐5.000 ‐5.000 ‐5.000 ‐5.000 ‐5.000 ‐5.000 ‐5.000 ‐5.000 ‐5.000 Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen Ersatzbeschaffungen. 97 98 Budget 300 400 006 99 100 Produkt: 221 05 - Förderschulzentrum Nord Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 300 400 006 Förderschulzentrum Nord Politisches Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr Jan Schütz Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Gemäß Beschluss des Kreistages vom 09.04.2014 übernimmt der Kreis Euskirchen mit Wirkung vom 01.08.2015 die bisher in Trägerschaft der Kreisstadt Euskirchen stehende Förderschule Matthias-Hagen-Schule in Euskirchen. Es handelt sich um eine Förderschule im Verbund für Schülerinnen und Schülern mit Lern- und Entwicklungsstörungen im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung. Die Förderschule wird künftig unter dem Namen "Förderschulzentrum Nord" geführt. Schuleinzugsbereiche sind die Städte Euskirchen und Bad Münstereifel sowie die Gemeinde Weilerswist. Aber auch Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet mit festgestelltem Intensivförderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung können nach erfolgter Auflösung der Don-Bosco-Schule ab dem Schuljahr 2015/16 an dieser Schule gefördert werden. Der Kreis ist als Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (§ 79 SchulG NRW). Im Primarbereich ist das Förderschulzentrum Nord als Offene Ganztagsschule konzipiert. Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I werden Betreuungsangebote aus dem Programm "Geld oder Stellen" angeboten. Auftragsgrundlage: Schulgesetz NRW, Nebengesetze, Verordnungen und Ausführungsvorschriften, Kreistagsbeschlüsse, Entscheidungen der Verwaltungsleitung Strategische Ziele: Schülerinnen und Schüler, die erhebliche Beeinträchtigungen im Lernen, in der Sprache sowie in der emotionalen und sozialen Entwicklung aufweisen, bedürfen sonderpädagogischer Unterstützung. Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen. Die sonderpädagogische Förderung hat das Ziel, die Schülerinnen und Schüler zu den im Schulgesetz und in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Abschlüssen zu führen. Für den Unterricht gelten grundsätzlich die Unterrichtsvorgaben für die allgemeine Schule sowie die Richtlinien für die einzelnen Förderschwerpunkte. An der Förderschule kann neben dem Förderschulabschluss "Lernen" auch der Hauptschulabschluss erworben werden. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sowie deren Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer. 101 Haushaltsentwurf 2015 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030221 Sonderschulen Produkt 03022105 Förderschulzentrum Nord Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge -61.900 -114.200 -114.200 -114.200 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -13.700 -32.700 -32.700 -32.700 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge -500 -1.000 -1.000 -1.000 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge -76.100 -147.900 -147.900 -147.900 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 16.100 16.200 16.300 16.400 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 135.900 310.500 310.500 310.500 7.200 15.500 15.500 15 - Transferaufwendungen 15.500 46.600 112.000 112.000 112.000 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 202.300 428.300 428.300 428.300 17 = Ordentliche Aufwendungen 408.100 882.500 882.600 882.700 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 332.000 734.600 734.700 734.800 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 332.000 734.600 734.700 734.800 332.000 734.600 734.700 734.800 49.000 117.500 118.000 120.500 381.000 852.100 852.700 855.300 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 102 Haushaltsentwurf 2015 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030221 Sonderschulen Produkt 03022105 Förderschulzentrum Nord Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 37.300 89.600 89.600 89.600 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 13.700 32.700 32.700 32.700 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 500 1.000 1.000 1.000 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 51.500 123.300 123.300 123.300 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen -16.100 -16.200 -16.300 -16.400 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen -135.900 -310.500 -310.500 -310.500 14 15 - Transferausszahlungen -46.600 -112.000 -112.000 -112.000 - Sonstige Auszahlungen -177.300 -425.700 -425.700 -425.700 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -375.900 -864.400 -864.500 -864.600 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -324.400 -741.100 -741.200 -741.300 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen -100.000 -6.600 -6.600 -6.600 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -100.000 -6.600 -6.600 -6.600 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) -100.000 -6.600 -6.600 -6.600 103 Haushaltsentwurf 2015 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 VE Plan 2016 Plan 2017 2018 UNTERHALB DER WERTGRENZE I221052601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro -75.000 -4.000 -4.000 -4.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -75.000 -4.000 -4.000 -4.000 I221052631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 -25.000 -2.600 -2.600 -2.600 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -25.000 -2.600 -2.600 -2.600 Summe -100.000 -6.600 -6.600 -6.600 Gesamtsumme -100.000 -6.600 -6.600 -6.600 104 bisher bereitgestellt (bis VJ) Gesamtein/auszahlungen Standardkennzahlen Produkt 221 05 - Förderschulzentrum Nord (Budget 300 400 006) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426 HH 2014 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand HH 2015 3,6% Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 10,2% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 44,3% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 0,00 -2,03 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,09 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,25 105 221 05 – Förderschulzentrum Nord (Budget 300 400 006 – Förderschulzentrum Nord) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Der Kreistag hat am 09.04.2014 die Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen ab dem 01.08.2015 beschlossen (siehe hierzu V 108/2014). Nach der Übernahme der Matthias-Hagen-Schule entsteht aus dieser und der Don-BoscoSchule eine eigene Einrichtung nach § 56 Abs. 4 KrO, die ab dem 01.08.2015 unter dem neuen Produkt 221 05 „Förderschulzentrum Nord“ abgebildet wird. Im Haushalt 2015 wird daher ein Anteil von 5/12 des bisher für den Schulbetrieb der Don-Bosco-Schule benötigten Budgets sowie in Absprache mit der Stadt Euskirchen ermittelte Ansätze für die Matthias-Hagen-Schule veranschlagt. Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält: Kostenträger 0302210500 Förderschulzentrum Nord 0302210500 Förderschulzentrum Nord Sachkonto 4141022 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Sonst.Betreuungsangebote 4141023 Zuw. lfd. Zwecke vom Land (Geld oder Stelle) 2014 2015 Diff. 2015/2014 0 ‐2.700 ‐ 2.700 0 ‐6.200 ‐ 6.200 0302210500 Förderschulzentrum Nord 4141100 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Konsumtiver Anteil Schul 0 ‐24.600 ‐ 24.600 0302210501 Offene Ganztagsschule 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 0 ‐28.400 ‐ 28.400 0 ‐61.900 ‐ 61.900 Ergebnis 4141000 Die Matthias-Hagen-Schule ist im Bereich der Primarstufe als Offene Ganztagsschule konzipiert. Der Kreis Euskirchen wird den Ganztagsbetrieb nach Übernahme der Trägerschaft am Förderschulzentrum Nord im bisherigen Umfange fortsetzen. Im Schuljahr 2015/16 nehmen voraussichtlich ca. 36 Kinder an der OGS-Maßnahme teil. Das Land gewährt einen Zuschuss in Höhe von 1.890 € je Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Veranschlagt sind für den Zeitraum August - Dezember 2015 5/12 der zu erwartenden Zuwendung (68.040 €). Die Weiterleitung des Zuweisungsbetrages von 28.400 €, der vereinnahmten Elternbeiträge von 6.200 € (Zeile 4) sowie eines Eigenanteils des Kreises von 3.100 € erfolgt in Zeile 15. 4141022 Für Kinder der Primarstufe, die nicht an der OGS teilnehmen, werden an der Schule sonstige pädagogische Betreuungsangebote durchgeführt. Das Land gewährt hierzu einen Zuschuss in Form einer Betreuungspauschale in Höhe von 6.500 € je Schule und Jahr. 5/12 entsprechen einem Betrag von 2.700 €. Die Weiterleitung des Zuweisungsbetrages erfolgt in Zeile 15. Auf den Kreis Euskirchen entfällt kein Eigenanteil. 4141023 Das Land gewährt aus dem Programm "Geld statt Stellen" einen Zuschuss für Maßnahmen zur pädagogischen Übermittagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Insbesondere werden Maßnahmen aus dieser Zuwendung gefördert, in denen auf die Inanspruchnahme von Lehrerstellen durch die Schule verzichtet wird. Ein von der Schule nicht in Anspruch genommener Lehrerstellenanteil im Umfang von 0,1 Stellen entspricht einem Förderbetrag von 5.000 €. Bisher erfolgte eine Kapitalisierung im Umfang von 0,3 Stellen = 15.000 € pro Jahr. 5/12 entsprechen einem Betrag von 6.200 €. Die Weiterleitung des Zuweisungsbetrages erfolgt in Zeile 15. Auf den Kreis Euskirchen entfällt kein Eigenanteil. 4141100 Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im Rahmen des § 30 SchVG für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt 106 werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst werden. Beim Produkt 111 19 - Immobilienmanagement - sind für die Modernisierung und Sanierung der kreiseigenen Schulen entsprechende Mittel eingeplant. In dieser Höhe wird die Schul-/Bildungspauschale aufgelöst. Buchungstechnisch wird der Aufwand im Produkt 111 19 auf die einzelnen Schulprodukte verrechnet. Die Schul/Bildungspauschale wird zentral für diese Produkte bei 243 01 aufgelöst. Ausgenommen hiervon ist der auf das Produkt 221 05 „Förderschulzentrum Nord“ entfallende Anteil, da es sich hierbei um eine eigene Einrichtung nach § 56 Abs. 4 KrO handelt, für die eine Differenzierte Umlage erhoben werden muss. Zeile 4 des Ergebnisplans (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte): Kostenträger 0302210501 Offene Ganztagsschule 0302210501 Offene Ganztagsschule Sachkonto 4322001 Entgelte (Elternbeiträge) 4322004 Entgelte (Elternbeiträge Mittagessen) Ergebnis 2014 2015 Diff. 2015/2014 0 ‐6.200 ‐ 6.200 0 ‐7.500 ‐ 7.500 0 ‐13.700 ‐ 13.700 4322001 Siehe Erläuterung zu Sachkonto 4141000. 4322004 Der Schulträger ermöglicht den Schülerinnen und Schülern im Rahmen der OGS die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagsimbisses. Er stellt dafür Räume, Sach- und Personalausstattung bereit und trägt die sächlichen Betriebskosten. Für die Mittagsverpflegung kann ein zusätzlicher Elternbeitrag erhoben werden. Die konkrete Umsetzung kann im Einvernehmen mit der Schule auch von Dritten (z.B. dem Maßnahmeträger) durchgeführt werden. Im Budget der Matthias-Hagen-Schule waren im Jahr 2014 Elternbeiträge zum Mittagessen in der OGS sowie Ausgaben für die Mittagsverpflegung in Höhe von jeweils 17.855 € veranschlagt. Im Zuge der anstehenden Übernahmeverhandlungen mit dem Maßnahmeträger ist durch den Kreis noch zu entscheiden, ob die Umsetzung der Mittagsverpflegung wie bisher in Regie des Schulträgers oder künftig durch den Maßnahmeträger erfolgen soll. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung des Mittagessens unmittelbar zwischen Eltern und dem Träger der Maßnahme, sodass der Kreis keine Elternbeiträge zum Mittagessen einbehalten und auch keine Haushaltsansätze für das Mittagessen einplanen müsste. Da eine Entscheidung über die Durchführung der Mittagsverpflegung durch den Maßnahmeträger zum heutigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden kann, sind für das Haushaltsjahr 2015 vorsorglich die Elternbeiträge für 5 Monate (7.500 €) als Ertrag und der entsprechende Betrag auch als Aufwand zur Auszahlung an den Maßnahmeträger einzuplanen. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte. Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: 107 Kostenträger 0302210500 Förderschulzentrum Nord 0302210500 Förderschulzentrum Nord 0302210500 Förderschulzentrum Nord 0302210500 Förderschulzentrum Nord 0302210500 Förderschulzentrum Nord 0302210500 Förderschulzentrum Nord 0302210500 Förderschulzentrum Nord 0302210501 Offene Ganztagsschule Ergebnis Sachkonto 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen) 5291001 Schülerbeförderungskosten 5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr. 5291000 Sonstige Dienstleistungen 2014 2015 Diff. 2015/2014 0 7.600 + 7.600 0 10.700 + 10.700 0 1.100 + 1.100 0 7.100 + 7.100 0 3.600 + 3.600 0 97.800 + 97.800 0 500 + 500 0 7.500 + 7.500 0 135.900 + 135.900 SK 5271000 Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule) eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3 des Durchschnittwertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2015 ein Aufwandsansatz in Höhe von 10.700 €. Da die Beschaffung der Lernmittel überwiegend zum Beginn eines Schuljahres erfolgt, wird für den Zeitraum ab dem 01.08.2015 ein Betrag von 10.700 € benötigt. SK5281027 Der Aufwandsansatz für Schulveranstaltungen setzt sich zusammen aus einem Anteil freiwilliger Leistungen in Höhe von 600 € (2,50 € x 240 Schüler). Hinzu kommt ein Ansatz für die Schwimmbadbenutzung für das Schulschwimmen in Höhe von voraussichtlich 7.900 € p.a. Für das Jahr 2015 ergibt sich für das Förderschulzentrum Nord ein Ansatz aufgrund der 5/12 Regelung in Höhe von 3.600 €. SK 5291000 Bei dieser Position handelt es sich um die im Zusammenhang mit dem Mittagessen der OGS anfallenden Kosten (siehe hierzu auch die Erläuterungen zu Sachkonto 4322004). SK 5291001 Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe werden überwiegend durch Schülerspezialverkehr (vom Schulträger angemietete Fahrzeuge) zur Schule befördert. Bei Übernahme der Trägerschaft werden die bestehenden Verträge mit den Beförderungsunternehmen zunächst übernommen. Den Schüler/innen der SEK I sowie der bisherigen Don-Bosco-Schule wird die Nutzung eines Schülertickets angeboten. Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen. Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungsberechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro Beförderungsmonat. Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt. Für die Monate August bis Dezember 2015 ist ein Betrag von 97.800 € einzuplanen. 108 In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Kostenträger 0302210500 Förderschulzentrum Nord 0302210500 Förderschulzentrum Nord 0302210501 Offene Ganztagsschule Sachkonto 5318044 Zuschüsse (Sonst.Betreuungsangebote) 5318045 Zuschüsse (Geld oder Stelle) 5318000 Lfd. Zuschüsse übrige Bereiche 2014 2015 Diff. 2015/2014 0 2.700 + 2.700 0 6.200 + 6.200 0 37.700 + 37.700 0 46.600 + 46.600 Ergebnis In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe 2014 0 0 0 0 0 2015 300 39.600 4.300 4.800 49.000 Diff. 2015/2014 + 300 + 39.600 + 4.300 + 4.800 + 49.000 Kennzahlen: entfällt 109 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I221052601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro Produkt: 03022105 Förderschulzentrum Nord Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den 7831000 Ausz. Erw. Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro HH 2014 HH 2015 FP 2016 FP 2017 FP 2018 0 ‐75.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 0 ‐75.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 Die Kreisstadt Euskirchen übergibt dem Kreis Euskirchen die zum Betrieb der Förderschule Nord bestimmte Sachausstattung gegen Zahlung der zum Zeitpunkt der Übernahme geltenden Restbuchwerte (siehe hierzu V 108/2014). Für die Übernahme des Inventars wird insgesamt eine Auszahlungsermächtigung in Höhe von 100.000 € benötigt, wobei ein Betrag in Höhe von 25.000 € auf die Position I221052631 entfällt (s.u.). Folgekostenberechnung p.a.: Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 7.500 € 1.500 € Maßnahme: I221052631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Produkt: 03022105 Förderschulzentrum Nord Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den 7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u. Erwerb von bew. Anlageverm. Unterrichtsmittel < 410 Euro siehe I221052601 110 HH 2014 HH 2015 FP 2016 FP 2017 FP 2018 0 ‐25.000 ‐2.600 ‐2.600 ‐2.600 0 ‐25.000 ‐2.600 ‐2.600 ‐2.600 Budget 300 400 008 111 112 Produkt: 221 04 - Don-Bosco-Schule Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 300 400 008 Don-Bosco-Schule Politisches Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr Michael Diefenthal Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Die Don-Bosco-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung der Sekundarstufe I (Klassen 5-10). Sonderpädagogischer Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern in diesem Förderschwerpunkt liegt vor, wenn die emotionale und soziale Entwicklung so beeinträchtigt ist, dass eine hinreichende Förderung im Unterricht allgemeiner Schulen nicht möglich ist. Aufgabe der sonderpädagogischen Förderung ist es, durch Erziehung und Unterricht die emotionale und soziale Entwicklung zu verbessern und die Lern- und Leistungsbereitschaft weiterzuentwickeln, um eine personale und soziale Integration im Hinblick auf die schulische, berufliche und gesellschaftliche Eingliederung zu ermöglichen. Der Kreis ist als Schulträger für die Bereitstellung von nichtlehrendem Personal (Schulsekretärin und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Beschulung von erziehungsschwierigen Schüler/innen verantwortlich. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen sind ab dem Schuljahr 2014/15 für die Fortführung einer Förderschule mit dem Föderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im Bereich der Sekundarstufe I mindestens 55 Schülerinnen und Schüler erforderlich. Da die Don-Bosco-Schule diese Mindestschülerzahl bereits seit mehreren Jahren unterschreitet und auch nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung weiterhin die Mindestgröße nicht erreichen wird, muss die Don-Bosco-Schule als eigenständige Förderschule spätestens zum Beginn des Schuljahres 2015/16 aufgelöst werden. Im Vorgriff auf den noch zu fassenden Auflösungsbeschluss sind die Haushaltsansätze nur anteilig bis 31.07.2015 ermittelt worden. Für Schülerinnen und Schüler mit Intensivförderbedarf im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, die bisher die Don-Bosco-Schule besucht haben, steht nach erfolgter Auflösung u.a. das Förderschulzentrum Nord in Euskirchen-Kuchenheim (früher Matthias-Hagen-Schule), das ab dem 01.08.2015 in die Trägerschaft des Kreises Euskirchen übernommen wird, als Förderort zur Verfügung. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers Strategische Ziele: Ziel ist es, den Schüler/-innen durch sonderpädagogische Förderung die elementaren Formen des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens zu vermitteln. Dadurch soll ihnen sowohl die Integration in das Regelschulsystem als auch die berufliche und gesellschaftliche Eingliederung ermöglicht werden. Zielgruppen: Schüler/-innen der Schule sowie deren Erziehungsberechtigte. 113 Haushaltsentwurf 2015 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030221 Sonderschulen Produkt 03022104 Don-Bosco-Schule Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -960,00 -800 -500 07 + Sonstige ordentliche Erträge -252,10 -200 -100 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge -1.212,10 -1.000 -600 11 - Personalaufwendungen 7.871,83 7.800 4.200 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 19.604,80 21.700 14.600 14 - Bilanzielle Abschreibungen 8.100 5.500 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.947,69 5.600 3.700 17 = Ordentliche Aufwendungen 31.424,32 43.200 28.000 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 30.212,22 42.200 27.400 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 30.212,22 42.200 27.400 30.212,22 42.200 27.400 126.800 61.800 169.000 89.200 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 114 30.212,22 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Haushaltsentwurf 2015 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030221 Sonderschulen Produkt 03022104 Don-Bosco-Schule Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferausszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 960,00 800 500 200 100 960,00 1.000 600 -7.819,35 -7.800 -4.200 -22.130,70 -21.700 -14.600 -4.817,82 -4.600 -2.700 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -34.767,87 -34.100 -21.500 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -33.807,87 -33.100 -20.900 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen -4.456,18 -5.000 -3.000 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -4.456,18 -5.000 -3.000 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) -4.456,18 -5.000 -3.000 115 Haushaltsentwurf 2015 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 VE Plan 2016 Plan 2017 2018 bisher bereitgestellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I221041910 Versicherungsleistungen 4.657 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 4.657 I221042601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro -3.864 -4.000 -2.000 -11.973 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -3.864 -4.000 -2.000 -11.973 I221042621 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 60 Euro und < 410 Eur 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -592 -6.237 -592 I221042631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 -6.237 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 Summe -4.456 -5.000 -3.000 -14.553 Gesamtsumme -4.456 -5.000 -3.000 -14.553 116 Gesamtein/auszahlungen Standardkennzahlen Produkt 221 04 - Don-Bosco-Schule (Budget 300 400 008) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426 HH 2014 HH 2015 5,0% 4,9% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 3,3% 4,1% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,90 -0,48 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,05 0,02 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 117 221 04 – Don-Bosco-Schule (Budget 300 400 008 – Don-Bosco-Schule) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Der Kreistag hat am 09.04.2014 die Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen ab dem 01.08.2015 beschlossen (siehe hierzu V 108/2014). Nach der Übernahme der Matthias-Hagen-Schule entsteht aus dieser und der Don-BoscoSchule eine eigene Einrichtung nach § 56 Abs. 4 KrO, die ab dem 01.08.2015 unter dem neuen Produkt 221 05 „Förderschulzentrum Nord“ abgebildet wird. Im Haushalt 2015 wird daher lediglich ein Anteil von 7/12 des bisher für den Schulbetrieb der Don-Bosco-Schule benötigten Budgets veranschlagt. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte. Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen) 5291001 Schülerbeförderungskosten 5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr. Summe 2014 4.100 2.000 400 2.900 500 11.000 800 21.700 2015 2.400 300 100 1.400 300 9.600 500 14.600 Diff. 2015/2014 ‐ 1.700 ‐ 1.700 ‐ 300 ‐ 1.500 ‐ 200 ‐ 1.400 ‐ 300 ‐ 7.100 SK 5271000 Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule) eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3 des Durchschnittwertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2015 ein Aufwandsansatz in Höhe von 2.000 €. Da die Beschaffung der Lernmittel überwiegend zum Beginn eines Schuljahres erfolgt, wird für den Zeitraum bis zum 31.07.2015 lediglich ein Betrag von 300 € benötigt. SK5281027 Der Aufwandsansatz Schulveranstaltungen beinhaltet einen Anteil freiwilliger Leistungen von 100 € (für 39 Schüler je 2,50 €) sowie einen Anteil von 400 € für das Klettern und Schwimmen. Aufgrund der 7/12 Regelung verbleibt ein Betrag von 300 €. SK 5291001 Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen. Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungsberechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro Beförderungsmonat. Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine 118 Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt. Nach einer Neukalkulation reduzierte sich der Betrag ab 2014 auf 11.000 € und erhöht sich für 2015 auf 16.500 €. Für 2015 ist somit ein Betrag von 9.600 € (7/12) einzuplanen. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe 2014 700 113.100 12.600 400 126.800 2015 200 55.400 6.000 200 61.800 Diff. 2015/2014 ‐ 500 ‐ 57.700 ‐ 6.600 ‐ 200 ‐ 65.000 119 Kennzahlen I. Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 1.10. (ab 2008) bzw. 15.10. (vorher) Anzahl 2009 56 2010 45 2011 42 2012 36 2013 39 53 -8 51 -9 46 - 10 44 -5 Prognose Schulentwicklungsplan 2010 Differenz 221 04: Schülerzahlen Don‐Bosco‐Schule am 1.10./15.10. 80 70 60 50 40 30 20 58 40 45 62 68 70 63 58 46 43 56 49 45 42 39 36 10 0 II. Schülerbeförderung a) Anzahl der ausgestellten Schülertickets (RVK + AVV) a1) davon: Freifahrtberechtigte * a2) davon: Nichtfreifahrtberechtigte ** a3) davon: 1. Befreite nach SGB XII 2. Befreite nach SGB II 3. Befreite nach Asylbewerberleistungsgesetz b) Anzahl der erstatteten Fälle: TaxiBusfahrten *** c) Anzahl d. Gewährungen einer Wegstreckenentschädigung f. d. Nutzung privater PKW **** 2008 / 2009 2009 / 2010 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 24 22 13 38 27 18 16 10 33 20 4 4 2 5 4 0 1 0 0 0 2 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 * Freifahrtberechtigte sind Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg länger als 5 km ist. Ebenso Schüler, deren Schulweg kürzer als 5 km, aber besonders gefährlich ist. ** Nichtfreifahrtberechtigte sind Schüler, deren Schulweg weniger als 5 km beträgt und nicht besonders gefährlich ist. *** TaxiBusse werden dann eingesetzt, wenn andere öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen. Pro Fahrt wird ein Aufschlag in Höhe von 1 € erhoben. **** Schüler, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind antragsberechtigt. III. Lernmittelfreiheit Anzahl der berechtigten Schüler* Anzahl der Befreiungen nach SGB XII Anzahl der Befreiungen nach SGB II Anzahl der Befreiungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz * entspricht der Gesamtanzahl der Schüler 120 2008 / 2009 2009 / 2010 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 56 0 1 0 56 0 0 0 45 0 1 0 36 0 2 0 39 0 2 0 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I221042601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro Produkt: 03022104 Don‐Bosco‐Schule Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den 7831000 Ausz. Erw. Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro HH 2014 HH 2015 FP 2016 FP 2017 ‐4.000 ‐2.000 0 0 ‐4.000 ‐2.000 0 0 Budgetierter Ansatz Der vorgenannte Ansatz ist für die Beschaffung von EDV-Ausstattung (Beamer, Notebook etc.) vorgesehen. Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht (z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder Aufwendungen veranschlagt sind. Folgekostenberechnung p.a.: Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 800 € 80 € 121 122 Budget 300 430 000 123 124 Produkt: 271 01 - Veranstaltungen Produktbereich: 040 Kultur Budget: 300 430 000 Volkshochschule Politisches Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr R. Victor Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Angebote der Weiterbildung, Fortbildung, Qualifizierung (Kurse, Seminare, Lehrgänge, Arbeitskreise, Vorträge, Vortragsreihen, Exkursionen und Tagesfahrten) Auftragsgrundlage: Weiterbildungsgesetz NRW Strategische Ziele: Sicherstellung eines bedarfsdeckenden Angebots an Lehrveranstaltungen zum Erwerb und zur Vertiefung von Kenntnissen und Qualifikationen, die zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur freien Wahl des Berufs erforderlich sind. Zielgruppen: In der Regel Erwachsene und Jugendliche nach Abschluss der 1. Bildungsphase 125 Haushaltsentwurf 2015 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich 040 Kultur und Wissenschaft Produktgruppe 040271 Volkshochschulen Produkt 04027101 Veranstaltungen Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge -440.086,95 -533.000 -533.000 -533.000 -533.000 -533.000 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -298.154,23 -605.200 -605.200 -605.200 -605.200 -605.200 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge -738.240,63 -1.138.200 -1.138.200 -1.138.200 -1.138.200 -1.138.200 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 383.309,84 693.600 618.900 625.100 631.400 637.700 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 237.635,04 460.700 456.800 456.800 456.800 456.800 2.858,92 15.000 5.000 7.100 7.200 15 - Transferaufwendungen 7.200 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 57.077,80 114.700 125.800 123.000 123.000 123.000 17 = Ordentliche Aufwendungen 680.881,60 1.284.000 1.206.500 1.212.000 1.218.400 1.224.700 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -57.359,03 145.800 68.300 73.800 80.200 86.500 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -57.359,03 145.800 68.300 73.800 80.200 86.500 -57.359,03 145.800 68.300 73.800 80.200 86.500 139.700 138.500 139.300 141.000 143.200 285.500 206.800 213.100 221.200 229.700 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 126 0,55 -57.359,03 Haushaltsentwurf 2015 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich 040 Kultur und Wissenschaft Produktgruppe 040271 Volkshochschulen Produkt 04027101 Veranstaltungen Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 440.216,00 533.000 533.000 533.000 533.000 533.000 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 298.484,33 605.200 605.200 605.200 605.200 605.200 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 738.699,78 1.138.200 1.138.200 1.138.200 1.138.200 1.138.200 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen -382.293,54 -693.600 -618.900 -625.100 -631.400 -637.700 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen -225.278,59 -460.700 -456.800 -456.800 -456.800 -456.800 14 - Transferausszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen -58.559,64 -100.700 -110.800 -108.000 -108.000 -108.000 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -666.131,77 -1.255.000 -1.186.500 -1.189.900 -1.196.200 -1.202.500 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 72.568,01 -116.800 -48.300 -51.700 -58.000 -64.300 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen -2.128,43 -56.000 -27.000 -27.000 -27.000 -27.000 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -2.128,43 -56.000 -27.000 -27.000 -27.000 -27.000 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) -2.128,43 -56.000 -27.000 -27.000 -27.000 -27.000 -0,55 127 Haushaltsentwurf 2015 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 VE Plan 2016 Plan 2017 2018 bisher bereitgestellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I271012600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I271012605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I271012620 VG > 60 Euro und < 410 Euro -997 -36.000 -997 -36.000 -3.000 -3.000 -697 I271012625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro -434 -3.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -434 -3.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -5.000 -4.000 -4.000 -5.000 -5.000 -5.000 -36.997 -5.000 -5.000 -5.000 -36.997 -4.000 -4.000 -4.000 -3.000 -4.000 -4.000 -4.000 -3.000 -697 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I271012630 VG < 410 -5.000 -14.000 -14.000 -1.932 -1.932 -3.000 -3.000 -3.000 -3.434 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.434 -15.000 -15.000 -15.000 -15.000 -14.000 -15.000 -15.000 -15.000 -14.000 -59.363 -59.363 -3.000 -15.000 Summe -2.128 -56.000 -27.000 -27.000 -27.000 -27.000 Gesamtsumme -2.128 -56.000 -27.000 -27.000 -27.000 -27.000 128 Gesamtein/auszahlungen Standardkennzahlen Produkt 271 01 - Veranstaltungen (Budget 300 430 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426 HH 2014 HH 2015 48,9% 46,2% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 8,1% 9,4% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -1,52 -1,10 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 3,71 3,31 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 129 271 01 – Veranstaltungen (Budget 600 430 000 – Volkshochschule) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) setzt sich wie folgt zusammen: Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4141001 Zuw. lfd Zwecke von Land (hauptberufl. pädagog. 4141002 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Unterrichtsstunden) 4146000 Lfd. Zusch. sonst. ö. Sonderr. 4147000 Zuw. lfd Zwecke von p. Untern. 4182002 Mehrbelastung (VHS‐Umlage) Summe 2014 ‐47.000 ‐294.000 ‐165.000 ‐20.000 ‐7.000 0 ‐533.000 2015 ‐47.000 ‐294.000 ‐165.000 ‐20.000 ‐7.000 0 ‐533.000 Diff. 2015/2014 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 SK 4141000 Für die geplante Fortsetzung der in 2011 durch die Stadt-VHS begonnenen Integrationskurse werden Landeszuwendungen i.H.v. 47.000 € erwartet. Zeile 4 beinhaltet die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte. In den Zeilen 13 und 16 des Ergebnisplans sind unter anderem Aufwendungen für die nebenberuflichen Dozenten enthalten. Es werden Dozentenhonorare in Höhe von 335.000 € und Reisekosten von 31.900 € für das Jahr 2015 veranschlagt. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811009 ILB Medienzentrum 5811010 ILB Druckerei Summe 130 2014 104.700 2.300 0 32.100 200 400 139.700 2015 108.200 2.200 400 26.400 100 1.200 138.500 Diff. 2015/2014 + 3.500 ‐ 100 + 400 ‐ 5.700 ‐ 100 + 800 ‐ 1.200 Kennzahlen Budget 600 430 (Darstellung zu den Produkten 271 01 und 271 02) I. Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen (Produkte 271 01 und 271 02) a) örtlich Blankenheim Dahlem Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim* Schleiden Weilerswist Zülpich Summe örtl. VHSn 271 02: Studienreisen, Exkursionen, Auftragsmaßnahmen insgesamt 2007 53 7 29 65 143 144 78 101 94 714 2008 39 9 23 57 146 147 81 90 93 685 2009 47 6 22 71 132 149 78 87 97 689 2010 33 6 17 75 127 146 77 91 100 672 2011 31 6 17 55 141 128 80 66 110 634 2012 26 5 20 61 137 141 87 58 128 663 2013 26 6 15 93 146 121 76 59 129 671 92 806 56 741 82 771 99 771 89 723 114 777 133 804 * Besonderheit Gemeinde Nettersheim: es besteht eine Kooperation mit dem Naturzentrum Eifel. 271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Veranstaltungen 2013 Blankenheim 3% Studienreisen etc. 17% Dahlem 1% Hellenthal 2% Kall 12% Zülpich 16% Mechernich 18% Weilerswist 7% Nettersheim 15% Schleiden 9% 131 b) fachbereichsbezogen Gesellschaft - Politik - Umwelt Kultur - Gestalten Gesundheit Sprachen Arbeit - Beruf Grundbildung - Schulabschlüsse Summe 2007 159 80 280 145 142 0 806 2008 144 66 281 137 113 0 741 2009 162 57 302 152 91 7 771 2010 165 57 275 157 97 20 771 2011 142 41 272 144 105 19 723 2012 185 55 266 121 103 47 777 271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Veranstaltungen 2013 ‐ nach Fachbereichen Grundbildung ‐ Schulabschlüsse 54 Veranstaltungen 7% Arbeit ‐ Beruf 90 Veranstaltungen 11% Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt 227 Veranstaltungen 28% Sprachen 120 Veranstaltungen 15% Kultur ‐ Gestalten 44 Veranstaltungen 6% Gesundheit 269 Veranstaltungen 33% 132 2013 227 44 269 120 90 54 804 271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Veranstaltungen ‐ nach Fachbereichen 350 302 300 281 280 275 272 269 266 250 227 200 185 165 157 162 159 150 152 144 137 145 142 144 142 121 120 113 105 100 97 91 103 90 80 66 57 50 57 41 20 0 0 0 2007 2008 Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt II. 55 47 54 44 19 7 2009 Kultur ‐ Gestalten 2010 Gesundheit 2011 Sprachen 2012 Arbeit ‐ Beruf 2013 Grundbildung ‐ Schulabschlüsse Anzahl der durchgeführten Unterrichtsstunden (Produkte 271 01 und 271 02) a) örtlich Blankenheim Dahlem Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe örtl. VHSn 2007 860 99 440 1.177 2.764 744 1.596 1.590 1.886 11.156 2008 781 121 370 1.150 2.721 863 1.784 1.511 1.874 11.175 2009 878 80 337 1.290 2.448 725 1.628 1.528 1.907 10.821 2010 663 92 292 1.312 2.282 692 1.491 1.527 2.092 10.443 2011 592 100 282 1.056 2.488 587 1.675 1.288 2.040 10.108 2012 530 41 308 1.197 2.421 691 1.703 1.114 2.178 10.183 2013 485 64 247 1.197 2.604 514 1.611 1.123 2.070 9.915 Studienreisen, Exkursionen, Auftragsmaßnahmen insgesamt 1.254 12.410 1.025 12.200 1.496 12.317 1.855 12.298 1.484 11.592 2.004 12.187 2.140 12.055 b) fachbereichsbezogen Gesellschaft - Politik - Umwelt Kultur - Gestalten Gesundheit Sprachen Arbeit - Beruf Grundbildung - Schulabschlüsse Summe 2007 1.061 1.420 4.625 3.368 1.936 0 12.410 2008 872 1.229 4.883 3.433 1.783 0 12.200 2009 1.037 1.022 5.047 3.581 1.530 100 12.317 2010 964 918 4.834 3.688 1.392 502 12.298 2011 683 803 4.764 3.464 1.578 300 11.592 2012 985 1.022 4.613 2.796 1.522 1.249 12.187 2013 1.050 930 4.511 2.776 1.551 1.237 12.055 133 271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Unterrichtsstunden 2013 ‐ nach Fachbereichen Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt 1.050 Unterrichtsstunden 9% Grundbildung ‐ Schulabschlüsse 1.237 Unterrichtsstunden 10% Kultur ‐ Gestalten 930 Unterrichtsstunden 8% Arbeit ‐ Beruf 1.551 Unterrichtsstunden 13% Sprachen 2.776 Unterrichtsstunden 23% Gesundheit 4.511 Unterrichtsstunden 37% 271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Unterrichtsstunden ‐ nach Fachbereichen 6.000 5.047 5.000 4.883 4.834 4.764 4.625 4.613 4.511 4.000 3.688 3.581 3.464 3.433 3.368 3.000 2.000 2.796 2.776 1.522 1.551 1.249 1.237 1.050 930 1.936 1.783 1.392 1.229 1.000 1.578 1.530 1.420 1.061 872 1.037 1.022 1.022 964 918 803 683 985 502 300 0 0 0 2007 2008 Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt 134 100 2009 Kultur ‐ Gestalten 2010 Gesundheit 2011 Sprachen Arbeit ‐ Beruf 2012 2013 Grundbildung ‐ Schulabschlüsse III. Anzahl der Belegungen (Produkte 271 01 und 271 02) Belegung = Teilnehmer je Veranstaltung a) örtlich Blankenheim Dahlem Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe örtl. VHSn Studienreisen, Exkursionen, Auftragsmaßnahmen insgesamt 2007 521 96 254 861 1.718 2.987 831 1.135 999 9.402 2008 400 116 244 711 1.666 2.863 774 999 992 8.765 2009 505 86 235 837 1.259 3.434 823 1.027 1.056 9.262 2010 339 84 198 840 1.458 3.188 805 1.087 1.029 9.028 2011 304 79 202 615 1.365 2.522 828 759 1.128 7.802 2012 264 71 239 697 1.611 2.822 865 701 1.453 8.723 2013 273 84 159 1.303 1.857 2.808 718 760 1.826 9.788 700 10.102 393 9.158 817 10.079 1.289 10.317 2.015 9.817 1.030 9.753 994 10.782 271 01 & 271 02: Anzahl der Belegungen 12.000 Exkursionen etc. 10.000 Zülpich Weilerswist 8.000 Schleiden Nettersheim 6.000 Mechernich Kall 4.000 Hellenthal Dahlem 2.000 Blankenheim 0 2003 2004 2005 2006 b) fachbereichsbezogen Gesellschaft - Politik - Umwelt Kultur - Gestalten Gesundheit Sprachen Arbeit - Beruf Grundbildung - Schulabschlüsse Summe 2007 2008 2007 3.300 1.088 3.491 1.251 972 0 10.102 2009 2010 2008 2.893 922 3.400 1.153 790 0 9.158 2011 2009 3.612 700 3.686 1.306 683 92 10.079 2012 2010 3.748 983 3.431 1.244 723 188 10.317 2013 2011 3.147 389 3.272 1.197 1.612 200 9.817 2012 3.724 773 3.179 1.011 741 325 9.753 2013 5.193 648 3.271 924 535 211 10.782 135 271 01 & 271 02: Anzahl Belegungen 2013 ‐ nach Fachbereichen Sprachen 924 Belegungen 9% Arbeit ‐ Beruf 535 Belegungen 5% Grundbildung ‐ Schulabschlüsse 211 Belegungen 2% Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt 5.193 Belegungen 48% Gesundheit 3.271 Belegungen 30% Kultur ‐ Gestalten 648 Belegungen 6% IV. Durchschnittliche Belegung der Veranstaltungen (Anzahl Belegungen dividiert durch Anzahl Veranstaltungen) 2007 2008 Blankenheim 9,8 10,3 Dahlem 13,7 12,9 Hellenthal 8,8 10,6 Kall 13,2 12,5 Mechernich 12,0 11,4 Nettersheim 20,7 19,5 Schleiden 10,7 9,6 Weilerswist 11,2 11,1 Zülpich 10,6 10,7 Durchschnitt örtl. VHSn 13,2 12,8 V. 2009 10,7 14,3 10,7 11,8 9,5 23,0 10,6 11,8 10,9 13,4 2010 10,3 14,0 11,6 11,2 11,5 21,8 10,5 11,9 10,3 13,4 2011 9,8 13,2 11,9 11,2 9,7 19,7 10,4 11,5 10,3 12,3 2012 10,2 14,2 12,0 11,4 11,8 20,0 9,9 12,1 11,4 13,2 2013 10,5 14,0 10,6 14,0 12,7 23,2 9,4 12,9 14,2 14,6 Belegung der Veranstaltungen mit eigenen Einwohnern / je 1.000 Einwohner 2007 2008 2009 2010 Blankenheim 54,45 47,53 50,90 36,09 Dahlem 40,67 48,47 48,45 36,14 Hellenthal 56,79 59,33 67,86 63,72 Kall 59,66 54,66 53,97 53,33 Mechernich 42,67 40,99 37,63 35,92 Nettersheim 51,98 49,79 44,30 37,23 Schleiden 60,32 54,78 54,05 52,59 Weilerswist 65,32 60,18 58,15 66,09 Zülpich 43,97 47,54 47,57 47,19 Einzugsgebiet* 52,16 50,32 49,61 47,77 2011 40,94 37,65 63,05 50,78 37,48 44,96 55,67 54,00 50,65 47,93 2012 40,42 36,70 67,07 57,58 39,86 37,23 57,11 54,11 60,82 50,78 2013 39,48 42,67 54,51 53,67 40,78 38,96 50,03 59,36 74,61 52,29 * Anmerkung: Einzugsgebiet ist das Gebiet der der VHS angeschlossenen Städte und Gemeinden, d.h.: jeweils ohne Bad Münstereifel und Euskirchen 136 VI. Zahlenverhältnis fortgeführte Veranstaltungen/neue Veranstaltungen (Planung) 2. 1. 2. 1. Sem. Sem. Sem. Sem. 2.Sem. 2010 2011 2011 2012 2012 fortgeführte Veranstaltungen 405 528 365 492 344 neue Veranstaltungen* 140 107 72 113 120 Veranstaltungen insgesamt 545 635 437 605 464 1.Sem. 2013 501 186 687 2.Sem. 2013 362 101 463 *Anmerkung: Veranstaltungen, die an einem neuen Ort oder unter neuer Leitung angeboten werden, zählen ebenso wie neue Themen zu den neuen Veranstaltungsformen. VII. Fachbereichsbezogener Überblick: 2012 Gesellschaft - Politik - Umwelt Kultur - Gestalten Gesundheit Sprachen Arbeit - Beruf Grundbildung - Schulabschlüsse 2013 Gesellschaft - Politik - Umwelt Kultur - Gestalten Gesundheit Sprachen Arbeit - Beruf Grundbildung - Schulabschlüsse Veranstaltungen Anzahl Anteil 185 24% 55 7% 266 34% 121 16% 103 13% 47 6% 777 100% Unterrichtsstd. Anzahl Anteil 985 8% 1.022 8% 4.613 38% 2.796 23% 1.522 12% 1.249 10% 12.187 100% Teilnehmer Anzahl Anteil 3.724 38% 773 8% 3.179 33% 1.011 10% 741 8% 325 3% 9.753 100% Anteil 38% 8% 33% 10% 8% 3% 100% Veranstaltungen Anzahl Anteil 227 29% 44 6% 269 35% 120 15% 90 12% 54 7% 804 103% Unterrichtsstd. Anzahl Anteil 1.050 9% 930 8% 4.511 37% 2.776 23% 1.551 13% 1.237 10% 12.055 99% Teilnehmer Anzahl Anteil 5.193 53% 648 7% 3.271 34% 924 9% 535 5% 211 2% 10.782 111% Anteil 53% 7% 34% 9% 5% 2% 111% 137 VIII. Altersgliederung von Belegungen in Kursen/Lehrgängen nach Programmbereichen 2009 Programmbereich 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe unter 18 3 32 82 224 78 91 510 18 bis 25 bis 35 bis 50 bis unter 25 unter 35 unter 50 unter 65 6 15 41 50 17 0 129 11 44 261 54 27 0 397 27 150 1.057 320 173 0 1.727 23 119 871 368 152 0 1.533 65 und älter 12 75 793 144 94 0 1.118 Summe 82 435 3.105 1.160 541 91 5.414 2010 Programmbereich 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe unter 18 6 6 68 174 55 164 473 18 bis 25 bis 35 bis 50 bis unter 25 unter 35 unter 50 unter 65 0 3 52 38 16 4 113 6 40 209 63 14 6 338 37 142 920 266 137 5 1.507 44 126 908 385 126 0 1.589 65 und älter 19 82 784 151 91 0 1.127 Summe 112 399 2.941 1.077 439 179 5.147 2011 Programmbereich 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe unter 18 41 15 67 148 68 183 522 18 bis 25 bis 35 bis 50 bis unter 25 unter 35 unter 50 unter 65 8 4 35 28 17 1 93 4 35 175 57 21 0 292 21 75 886 278 97 0 1.357 11 100 885 376 134 0 1.506 65 und älter 8 72 747 147 115 0 1.089 Summe 93 301 2.795 1.034 452 184 4.859 2012 Programmbereich 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe unter 18 6 13 80 18 56 245 418 18 bis 25 bis 35 bis 50 bis unter 25 unter 35 unter 50 unter 65 9 8 23 30 21 6 97 19 44 173 52 26 0 314 106 103 695 245 151 1 1.301 167 163 946 352 189 0 1.817 65 und älter 70 84 794 190 114 0 1.252 Summe 377 415 2.711 887 557 252 5.199 2013 Programmbereich 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe unter 18 50 8 79 12 85 156 390 18 bis 25 bis 35 bis 50 bis unter 25 unter 35 unter 50 unter 65 36 12 21 23 39 0 131 35 26 196 48 12 0 317 217 74 720 189 82 1 1.283 291 95 987 307 111 0 1.791 65 und älter 149 66 746 215 76 0 1.252 Summe 778 281 2.749 794 405 157 5.164 Anmerkung: Ausgewertet werden die (freiwilligen) Angaben der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Soweit keine Angaben über das Alter gemacht werden, führt das zur Unvollständigkeit der obigen Zahlen. 138 271 01 & 271 02: Altersgliederung (soweit angegeben) 100% 9% 10% 10% 11% 17% 90% 80% 25% 22% 25% 21% 21% 22% 65 und älter 22% 24% 24% 26% 70% 50 bis unter 65 28% 30% 28% 31% 60% 31% 35% 50% 35% 35 bis unter 50 35% 40% 39% 40% 25 bis unter 35 40% 39% 32% 29% 35% 30% 28% 25% 11% 20% 10% 3% 15% 18 bis unter 25 12% 12% 4% 4% 3% 18% 11% 8% 8% 0% 2003 2004 25% 2005 2006 8% 7% 3% 2% 5% 6% 2007 2008 6% 7% 7% 2% 2% 9% 9% 11% 2009 2010 2011 2% 6% 6% 2% 3% 8% 8% 2012 2013 unter 18 271 01 & 271 02: Altersgliederung 2013 (soweit angegeben) ‐ fachbereichsbezogen 100% 90% 0% 19% 19% 23% 27% 27% 80% 70% 27% 60% 37% 34% 65 und älter 36% 50 bis unter 65 39% 50% 99% 35 bis unter 50 25 bis unter 35 20% 40% 18 bis unter 25 unter 18 30% 3% 28% 26% 26% 20% 4% 10% 9% 5% 6% 0% Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt 10% 24% 21% 7% 6% 3% 1% 3% 3% 2% Kultur ‐ Gestalten Gesundheit Sprachen 4% Arbeit ‐ Beruf Grundbildung ‐ Schulabschlüsse 139 IX. Geschlechtsgliederung von Belegungen in Kursen/Lehrgängen nach Programmbereichen 2009 Programmbereich 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe Frauen 136 375 3.103 818 440 30 4.902 Männer 59 144 457 447 197 50 1.354 Summe 195 519 3.560 1.265 637 80 6.256 Anteil Frauen 70% 72% 87% 65% 69% 38% 78% 2010 Programmbereich 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe Frauen 212 353 2.919 786 456 80 4.806 Männer 99 135 451 435 245 84 1.449 Summe 311 488 3.370 1.221 701 164 6.255 Anteil Frauen 68% 72% 87% 64% 65% 49% 77% 2011 Programmbereich 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe Frauen 215 70 249 1.152 1.191 853 3.730 Männer 253 20 43 202 311 236 1.065 Summe 468 90 292 1.354 1.502 1.089 4.795 Anteil Frauen 46% 78% 85% 85% 79% 78% 78% 2012 Programmbereich 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe Frauen 351 362 2.740 685 503 103 4.744 Männer 215 146 386 319 210 161 1.437 Summe 566 508 3.126 1.004 713 264 6.181 Anteil Frauen 62% 71% 88% 68% 71% 39% 77% 2013 Programmbereich 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe Frauen 629 291 2.814 631 369 78 4.812 Männer 365 76 393 287 145 86 1.352 Summe 994 367 3.207 918 514 164 6.164 Anteil Frauen 63% 79% 88% 69% 72% 48% 78% Anmerkung: Ausgewertet werden die (freiwilligen) Angaben der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Soweit keine Angaben über das Geschlecht gemacht werden, führt das zur Unvollständigkeit der obigen Zahlen. 140 271 01 & 271 02: Geschlechtsgliederung 2013 nach Programmbereichen (soweit angegeben) 100% 12% 90% 80% 21% 28% 31% 37% 52% 70% 60% 50% 88% 40% 30% 79% 72% 69% 63% 48% 20% 10% 0% Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt Kultur ‐ Gestalten Gesundheit Sprachen Frauen Arbeit ‐ Beruf Grundbildung ‐ Schulabschlüsse Männer X. Entgeltentwicklung (Stand: jeweils 2. Semester, nur exemplarische Standardangebote) Gesellschaft Kultur Gestalten Bewegung Gesundheitspflege Sprachen Berufl. Bildung EDV Grundbildung 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 3,00 € 2,00 € 1,60 € 1,50 € 2,00 € 1,80 € 3,00 € 3,00 € 1,80 € 3,00 € 2,00 € 1,70 € 1,75 € 2,10 € 1,90 € 3,40 € 3,10 € 1,00 € 4,00 € 2,00 € 1,70 € 1,75 € 2,50 € 1,90 € 4,60 € 4,00 € 1,00 € 4,00 € 2,30 € 2,10 € 1,80 € 3,50 € 2,65 € 4,90 € 4,95 € 1,00 € 4,00 € 2,35 € 2,10 € 1,80 € 3,50 € 2,65 € 4,90 € 4,50 € 1,00 € 4,00 € 2,35 € 2,20 € 1,80 € 3,50 € 2,65 € 4,70 € 4,50 € 1,00 € 4,00 € 2,35 € 2,50 € 1,90 € 3,50 € 2,65 € 4,70 € 4,50 € 1,00 € 4,20 € 2,90 € 2,50 € 2,00 € 4,50 € 2,90 € 4,70 € 3,80 € 1,00 € 4,20 € 2,90 € 2,50 € 2,10 € 4,50 € 2,90 € 4,70 € 3,80 € 1,00 € 4,50 € 2,90 € 3,30 € 2,10 € 5,00 € 2,90 € 4,70 € 3,80 € 1,00 € 141 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Die Investitionen im Jahr 2015 beziehen sich ausschließlich auf Maßnahmen, die für den Unterrichtsbetrieb der VHS Kreis Euskirchen erforderlich sind. Das alte Rathaus Euskirchen und die St.-Barbara-Schule in Mechernich nehmen als Unterrichtsräume der VHS Kreis Euskirchen eine Sonderstellung ein, da die VHS die Unterrichtsräume alleine nutzt und somit für notwendige Investitionen in Ausstattung und Geräte zuständig ist. In allen anderen kommunalen Unterrichtsstätten übt die VHS Gastrecht in den Unterrichtsräumen aus. Maßnahme: I271012600 VG > 410 Euro Produkt: 04027101 Veranstaltungen Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den 7831000 Ausz. Erw. Erwerb von bew. Anlageverm. Vermögensg. > 410 Euro HH 2014 HH 2015 FP 2016 FP 2017 FP 2018 ‐36.000 ‐5.000 ‐5.000 ‐5.000 ‐5.000 ‐36.000 ‐5.000 ‐5.000 ‐5.000 ‐5.000 Für das Haushaltsjahr 2015 ist unter anderem der Austausch von Monitoren, die Beschaffung eines Windows 8 – Tablets, eines Beamers sowie einer Schleifmaschine für den Kreativraum vorgesehen. Folgekostenberechnung p.a.: Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 1.000 € 100 € Maßnahme: I271012630 VG < 410 Produkt: 04027101 Veranstaltungen Zeile Sachkonto 7832100 Ausz. Erw. 26 ‐ Auszahlungen für den Vermögensg. < 410 Euro (§ 35 Erwerb von bew. Anlageverm. II GemHVO) HH 2014 HH 2015 FP 2016 FP 2017 FP 2018 ‐14.000 ‐15.000 ‐15.000 ‐15.000 ‐15.000 ‐14.000 ‐15.000 ‐15.000 ‐15.000 ‐15.000 Der vorgenannte Ansatz wird insbesondere für die Anschaffung erwachsenengerechter Tische und Stühle sowie weiterer Kleingeräte benötigt. 142 Produkt: 271 02 - Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule Produktbereich: 040 Kultur Budget: 300 430 000 Volkshochschule Politisches Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr R. Victor Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Vermittlung von Studienreisen, Durchführung von Auftragsmaßnahmen, Qualifizierungen, Schulungen für Dritte (z.B. Firmen, Verbände, Behörden und Schulen) sowie sonstige weiterbildungsrelevante Leistungen, die nicht im Produkt 271 01 - Veranstaltungen enthalten sind. Auftragsgrundlage: Weiterbildungsgesetz NRW Strategische Ziele: Weiterbildung auf Bestellung; berufsbezogene Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern; Vermittlung von Sozialkompetenzen für Betrieb, Verwaltung und Organisation; Vermittlung von Schlüsselqualifikationen für den Beruf; Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler Zielgruppen: Schüler, Jugendliche und Erwachsene 143 Haushaltsentwurf 2015 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich 040 Kultur und Wissenschaft Produktgruppe 040271 Volkshochschulen Produkt 04027102 Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule Nr. 01 Bezeichnung Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Ergebnis 2013 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 144 -8.431,28 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -72.146,20 -70.000 -154.000 -154.000 -154.000 -154.000 -80.577,48 -80.000 -164.000 -164.000 -164.000 -164.000 27.098,82 28.300 91.100 92.000 92.900 93.800 34.677,24 34.700 88.700 88.700 88.700 88.700 4.089,31 6.400 6.400 6.400 6.400 6.400 66.076,52 69.400 186.200 187.100 188.000 188.900 -14.500,96 -10.600 22.200 23.100 24.000 24.900 -14.500,96 -10.600 22.200 23.100 24.000 24.900 -14.500,96 -10.600 22.200 23.100 24.000 24.900 7.800 7.000 7.000 7.200 7.200 -2.800 29.200 30.100 31.200 32.100 211,15 -14.500,96 Haushaltsentwurf 2015 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich 040 Kultur und Wissenschaft Produktgruppe 040271 Volkshochschulen Produkt 04027102 Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferausszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 8.431,28 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 75.825,80 70.000 154.000 154.000 154.000 154.000 84.257,08 80.000 164.000 164.000 164.000 164.000 -27.313,69 -28.300 -91.100 -92.000 -92.900 -93.800 -30.558,43 -34.700 -88.700 -88.700 -88.700 -118.700 -4.189,53 -6.400 -6.400 -6.400 -6.400 -6.400 -62.061,65 -69.400 -186.200 -187.100 -188.000 -218.900 22.195,43 10.600 -22.200 -23.100 -24.000 -54.900 145 Standardkennzahlen Produkt 271 02 - Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule (Budget 300 430 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426 HH 2014 HH 2015 36,8% 47,3% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 8,3% 3,3% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 0,01 -0,16 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,15 0,49 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 146 271 02 – Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule (Budget 600 430 000 – Volkshochschule) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 2 des Ergebnisplans weist die anteiligen Landeszuweisungen für die hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter der VHS aus. In Zeile 4 (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) werden die Teilnehmerentgelte für die Leistungsangebote der Volkshochschule ausgewiesen. Der in Zeile 11 (Personalaufwendungen) ausgewiesene Betrag ist nicht korrekt. Tatsächlich entfällt lediglich rd. 35.000 € Personalaufwand auf das Produkt 271 02. Im Rahmen der Veränderungsliste wird eine entsprechende Korrektur auf das Produkt 271 01 vorgenommen. Zeile 13 weist im Wesentlichen die Aufwendungen für Studienreisen und -fahrten sowie für sonstige bildungsfördernde Leistungen aus. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811010 ILB Druckerei Summe 2014 5.900 100 0 1.800 0 7.800 2015 5.400 300 0 1.300 0 7.000 Diff. 2015/2014 ‐ 500 + 200 + 0 ‐ 500 + 0 ‐ 800 Kennzahlen Die Kennzahlen zu diesem Produkt sind bei Produkt 271 01 ausgewiesen. 147 148 Budget 300 490 000 149 150 Produkt: 243 05 - Kommunales Bildungszentrum Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 300 490 000 Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum Politisches Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Frau S. Sistig Produktdefinition: Kurzbeschreibung: - Kommunale Koordinierung des Landesvorhabens "Kein Abschluss ohne Anschluss" Ziel der Kommunalen Koordinierung des Landesvorhabens ''Kein Abschluss ohne Anschluss'' ist die flächendeckende Gestaltung und Umsetzung eines transparenten, geschlechtersensiblen und nachhaltigen Übergangssystems von der allgemein bildenden Schule in die duale Ausbildung oder ein Studium durch Steuerung und Moderation erforderlicher Abstimmungsprozesse auf regionaler Ebene und Entwicklung notwendiger Handlungsstrategien. - Regionales Bildungsbüro Die Aufgabe des Regionalen Bildungsbüros besteht darin, alle an Bildung beteiligten Akteure in der Bildungsregion Kreis Euskirchen systematisch und strukturiert in ein Bildungsnetzwerk einzubeziehen, um bereits bestehende Ressourcen optimal zu nutzen und miteinander zu vernetzen. Das Regionale Bildungsbüro bietet neben der Gremienarbeit für Bildungskonferenz und Lenkungskreis den Schulen, Lehrern, Schülern, Eltern, Schulträgern und anderen Bildungsakteuren in der Region eine zentrale Anlaufstelle für vielfältige Informationen und Beratungen zu aktuellen Projekten, besonderen pädagogischen Angeboten und individuellen Fördermöglichkeiten, Fördergeldern usw. im gesamten Bildungsbereich an. - Inklusion im Gemeinwesen Der Themenschwerpunkt „kommunale Inklusion“ befindet sich in politischer Aufbereitung mit dem Ziel der Legitimation zur Erstellung eines Inklusionskonzeptes i.R. der Sitzungsfolge im 2. Halbjahr 2014. Die Arbeit des Teams besteht unter anderem darin, gemeinsame Themen zu identifizieren, die im Querschnitt zu den aktuell von der Politik gesetzten Handlungsfeldern „Bildung“ und „Gesundheit“ bearbeitet werden. Basis für die gemeinsame Abstimmung bildet der vom Kreis Euskirchen über den Demografie-Prozess in Auftrag gegebene Sozialbericht, der im Februar dieses Jahres veröffentlicht wurde. Auftragsgrundlage: Kommunale Koordinierung „Kein Abschluss ohne Anschluss“: Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 19.12.2012. Regionales Bildungsbüro: Kooperationsvertrag zwischen dem Land NRW und dem Kreis Euskirchen zur Errichtung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Kreis Euskirchen vom 12.06.2009. Inklusion im Gemeinwesen: in Vorbereitung. Strategische Ziele: Im Mittelpunkt der Bemühungen steht die Planung und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen in den Handlungsfeldern des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums (KoBIZ). Zielgruppen: Frühkindlich bis Ältere 151 Haushaltsentwurf 2015 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030243 Sonstige schulische Aufgaben Produkt 03024305 Kommunales Bildungszentrum Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge -111.600 -111.600 -111.600 -111.600 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge -111.600 -111.600 -111.600 -111.600 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 179.100 180.900 182.800 184.700 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 97.300 97.300 97.300 97.300 900 900 900 15 - Transferaufwendungen 900 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 13.900 13.900 13.900 13.900 17 = Ordentliche Aufwendungen 291.200 293.000 294.900 296.800 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 179.600 181.400 183.300 185.200 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 179.600 181.400 183.300 185.200 179.600 181.400 183.300 185.200 62.200 62.400 62.900 63.900 241.800 243.800 246.200 249.100 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 152 Haushaltsentwurf 2015 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 030243 Sonstige schulische Aufgaben Produkt 03024305 Kommunales Bildungszentrum Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 111.600 111.600 111.600 111.600 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 111.600 111.600 111.600 111.600 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen -179.100 -180.900 -182.800 -184.700 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen -104.300 -97.300 -97.300 -97.300 14 - Transferausszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen -11.400 -11.400 -11.400 -11.400 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -294.800 -289.600 -291.500 -293.400 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -183.200 -178.000 -179.900 -181.800 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen -5.500 -5.500 -5.500 -5.500 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -5.500 -5.500 -5.500 -5.500 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) -5.500 -5.500 -5.500 -5.500 153 Haushaltsentwurf 2015 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 VE Plan 2016 Plan 2017 2018 UNTERHALB DER WERTGRENZE -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -2.500 -2.500 -2.500 -2.500 -2.500 -2.500 -2.500 -2.500 Summe -5.500 -5.500 -5.500 -5.500 Gesamtsumme -5.500 -5.500 -5.500 -5.500 I243052600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I243052630 VG < 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 154 bisher bereitgestellt (bis VJ) Gesamtein/auszahlungen Standardkennzahlen Produkt 243 05 - Kommunales Bildungszentrum (Budget 300 490 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426 HH 2014 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand HH 2015 50,8% Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 3,9% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 0,00 -1,29 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,96 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 155 243 05 – Kommunales Bildungszentrum (Budget 300 490 000 – Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum) Unter dem Produkt Kommunales Bildungszentrum werden die Aufgaben der Inklusion, das Regionale Bildungsbüro und die Kommunale Koordinierungsstelle „Übergang Schule und Beruf“ zusammengefasst. Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält: Kostenträger 0302430501 Inklusion 0302430503 Kommunale Koordinierungsstelle "Übergang Schule / Beruf" Ergebnis Sachkonto 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 2014 2015 Diff. 2015/2014 0 ‐15.000 ‐ 15.000 0 ‐96.600 ‐ 96.600 0 ‐111.600 ‐ 111.600 In Zeile 2 wird u.a. der konsumtive Anteil der Landeszuweisung aus dem Inklusionsfonds ausgewiesen. Die entsprechende Aufwandsposition ist in Zeile 13 enthalten. Ebenfalls wird hier die Landeszuweisung für die kommunale Koordinierungsstelle veranschlagt. Auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 19.12.2012 (V322/2012) errichtete der Kreis Euskirchen zum 01.07.2013 im Rahmen des Landesprogramms "Kein Abschluss ohne Anschluss KAboA -" eine kommunale Koordinierungsstelle für den Übergang Schule - Beruf. Für den Zeitraum 01.07.2013 bis 31.12.2015 wird das Projekt aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds gefördert. Gefördert werden 50 % der pauschalierten direkten Personalaufwendungen für bis zu drei Stellen. Direkte Sachkosten sind ebenfalls pauschal förderfähig im Umfang von 50 % des Höchstbetrages von 15.600 € je Stelle. Darüber hinausgehende Sachkosten sind nicht förderfähig. Das Gleiche gilt für Gemeinkosten, die nur förderfähig sind, wenn "kassenmäßig" nachvollziehbar angefallene Ausgaben entstanden sind Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Kostenträger 0302430501 Inklusion 0302430502 Regionales Bildungsbüro 0302430502 Regionales Bildungsbüro 0302430502 Regionales Bildungsbüro 0302430502 Regionales Bildungsbüro 0302430503 Kommunale Koordinierungsstelle "Übergang Schule / Beruf" 0302430503 Kommunale Koordinierungsstelle "Übergang Schule / Beruf" 0302430503 Kommunale Koordinierungsstelle "Übergang Schule / Beruf" Ergebnis 2014 0 0 2015 14.000 6.900 Diff. 2015/2014 + 14.000 + 6.900 0 5.600 + 5.600 0 10.700 + 10.700 0 15.300 + 15.300 5281000 Sachkosten 0 15.900 + 15.900 5291000 Sonstige Dienstleistungen 0 12.000 + 12.000 5291008 Sonstige Dienstleistungen (Schüler‐ Online) 0 16.900 + 16.900 0 97.300 + 97.300 Sachkonto 5281000 Sachkosten 5281000 Sachkosten 5291004 Entschädigung Freiwilliges Soziales Jahr 5291009 Sonstige Dienstleistungen (Bildungsportal) 5291011 Sonstige Dienstleistungen (Komm auf Tour) SK 5281000 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.06.2009 (V 520/2009) der Entwicklung eines regionalen Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Kreis Euskirchen sowie dem Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem Land NRW zugestimmt. Vertragsinhalt ist u.a. die Einrichtung einer 156 Geschäftsstelle (Bildungsbüro) zur Unterstützung der regionalen Bildungskonferenz und des Lenkungskreises. Der Sachaufwand beträgt 6.900 €. SK 5291004 Implementierung einer Stelle im Rahmen „Freiwilliges Politisches Jahr (FPJ)“ als KoordinatorIn des Netzwerkes der Schülervertretungen im Kreis Euskirchen. Aufgabe ist die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für Schülervertretungen im Kreis Euskirchen, Installierung und Federführung eines Arbeitskreises (AK) Jugendpartizipation, Präsentation von Ergebnissen und basisdemokratischen Vorschlägen u.a. in parlamentarischen Gremien und Verwaltung sowie die Unterstützung bei weiteren Veranstaltungen des Regionalen Bildungsbüros (Fachtagungen, Bildungskonferenz etc.) u.a. in Kooperation mit der DemografieInitiative. SK 5291009 Für die Bereitstellung des Bildungsportals ist eine monatliche Wartungspauschale von ca. 890 € zu zahlen. SK 5291011 Im November 2009 startete das Projekt „komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“. Die landesweite Initiative der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wird im Kreis Euskirchen seitdem jährlich mit zahlreichen regionalen Partnerinnen und Partnern sehr erfolgreich realisiert. „komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“ gehört mittlerweile zum festen Baustein in der Berufs- und Studienorientierung im Kreis Euskirchen an den Hauptschulen, den teilnehmenden Förderschulen und der Gesamtschule Weilerswist. Die Finanzierung des Projektes (50 %) wurde in den Jahren seit 2009 durch die Agentur für Arbeit Brühl vorgenommen. Als Ko-Finanzierung (50 %) wurde das Engagement der Kooperationspartner, der Einsatz des Regionalen Bildungsbüros sowie die für den Kreis kostenfrei zur Verfügung gestellte TONFABRIK anerkannt, so dass keine Geldmittel notwendig waren. Aufgrund einer im Frühjahr 2014 getroffenen Entscheidung des Bundesrechnungshofes ist diese Finanzierungsform ab 2014 nicht mehr möglich. Eine Ko-Finanzierung durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW oder durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW ist nicht möglich, da beide Ministerien das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ bereits ko-finanzieren. Um das Projekt ab dem Schuljahr 2015/2016 weiterhin als festen Baustein in der Berufsorientierung in den Schulen der Sekundarstufe I anbieten zu können, ist die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel unabdingbar. SK 5291008 Bei den im Zusammenhang mit Schüleronline anfallenden Sachaufwendungen handelt es sich um Bereitstellungskosten der Webanwendung sowie um Supportkosten. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) Summe 2014 0 0 0 0 0 2015 39.400 600 17.900 4.300 62.200 Diff. 2015/2014 + 39.400 + 600 + 17.900 + 4.300 + 62.200 Kennzahlen ./. 157 158 Produkt: 351 03 - Kommunales Integrationszentrum - ab 2015 Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 300 490 000 Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum Politisches Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Frau S. Sistig Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Aufgabe des Kommunalen Integrationszentrums ist vor allem die geschäftsübergreifende Vernetzung und Koordinierung innerhalb der Kreisverwaltung, zu freien Trägern, Wohlfahrtsverbänden, kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die Unterstützung und Beratung von Schulen, anderen Bildungseinrichtungen, Kindertageseinrichtungen, außerschulischen Trägern sowie weiteren regionalen Einrichtungen und Organisationen, Erweiterung und Ausbau bereits bestehender und bewährter Integrationsangebote im Kreis Euskirchen in Abstimmung mit allen Integrationsakteuren. Auftragsgrundlage: Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW (Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW), Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 19.12.2012 (V 315/2012), Genehmigung zur Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW vom 24.01.2013 Strategische Ziele: Schwerpunktmäßige Ziele sind die Entwicklung und Förderung von Maßnahmen und Projekten, die der Eingliederung, Gleichberechtigung, Chancengleichheit, gesellschaftlichen Teilhabe und dem Zusammenleben der Einwohner mit Migrationshintergrund dienen, die Schaffung von Rahmenbedingungen für gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten und Zugängen zu Bildung, Ausbildung und allgemeiner Weiterbildung, die Verbesserung der beruflichen Integration, die Verstärkung der zielgruppenorientierten und wohnortnahen Sprachförderung sowie die Verbesserung der Aufklärung von Migrantinnen und Migranten zum Gesundheitsschutz durch Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung lokaler Gesundheitstage. Zielgruppen: Menschen mit Migrationshintergrund gem. § 4 Abs. 1 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW 159 Haushaltsentwurf 2015 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich 050 Soziale Leistungen Produktgruppe 050351 Sonstige soziale Leistungen Produkt 05035103 Integrationszentrum Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge -4.167,00 -170.000 -170.000 -170.000 -170.000 -170.000 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge -4.167,00 -170.000 -170.000 -170.000 -170.000 -170.000 11 - Personalaufwendungen 12.615,98 172.900 177.700 179.500 181.300 183.100 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 160 72,00 59.000 59.000 59.000 59.000 969,34 200 200 200 200 385,00 7.500 7.500 7.500 7.500 14.042,32 172.900 244.400 246.200 248.000 249.800 9.875,32 2.900 74.400 76.200 78.000 79.800 9.875,32 2.900 74.400 76.200 78.000 79.800 9.875,32 2.900 74.400 76.200 78.000 79.800 61.600 60.000 60.200 60.700 61.600 64.500 134.400 136.400 138.700 141.400 9.875,32 Haushaltsentwurf 2015 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich 050 Soziale Leistungen Produktgruppe 050351 Sonstige soziale Leistungen Produkt 05035103 Integrationszentrum Nr. 01 Bezeichnung Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferausszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 31 4.167,00 170.000 170.000 170.000 170.000 170.000 4.167,00 170.000 170.000 170.000 170.000 170.000 -12.615,98 -172.900 -177.700 -179.500 -181.300 -183.100 -72,00 -59.000 -59.000 -59.000 -59.000 -385,00 -6.500 -6.500 -6.500 -6.500 -13.072,98 -172.900 -243.200 -245.000 -246.800 -248.600 -8.905,98 -2.900 -73.200 -75.000 -76.800 -78.600 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 161 Haushaltsentwurf 2015 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 VE Plan 2016 Plan 2017 2018 UNTERHALB DER WERTGRENZE -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 Summe -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 Gesamtsumme -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 I351032600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I351032630 VG < 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 162 bisher bereitgestellt (bis VJ) Gesamtein/auszahlungen Standardkennzahlen Produkt 351 03 - Kommunales Integrationszentrum (Budget 300 490 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2013 = 187.426 HH 2014 HH 2015 74,0% 58,6% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 2,5% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,34 -0,72 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,93 0,95 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 163 351 03 – Integrationszentrum (Budget 300 490 000 – Schulverwaltung) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Im Rahmen der Einrichtung eines kommunalen Integrationszentrums im Kreis Euskirchen 3,5 Stellen (2 sozialpädagogische Fachkräfte, 1 Verwaltungsfachkraft und 0,5 Verwaltungsassistenzkraft) befristet auf 2 Jahre eingeplant und mit einer Landeszuwendung in Höhe von 170.000 € gefördert, die in Zeile 2 ausgewiesen wird. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5281000 Sachkosten 5281016 Öffentlichkeitsarbeit 5291000 Sonstige Dienstleistungen Summe 2014 0 0 0 0 2015 20.000 22.200 16.800 59.000 Diff. 2015/2014 + 20.000 + 22.200 + 16.800 + 59.000 SK 5281000 Entsprechend der Fördervoraussetzungen des Landes NRW für die Gewährung einer Zuwendung für den Betrieb eines Kommunalen Integrationszentrums verpflichtet sich der Kreis Euskirchen, die Projektkosten zu übernehmen. SK 5281016 Der Betrag von 22.200 € für Öffentlichkeitsarbeit wird im Rahmen der Veränderungsliste auf 0 € reduziert. SK 5291000 Der Ansatz für sonstige Dienstleistungen wird ebenfalls im Rahmen der Veränderungsliste auf 0 € reduziert. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) Summe Kennzahlen ./. 164 2014 39.300 600 15.900 5.800 61.600 2015 39.400 600 15.600 4.400 60.000 Diff. 2015/2014 + 100 + 0 ‐ 300 ‐ 1.400 ‐ 1.600