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Beschlussvorlage (Straßenausbau Schötmarsche Straße, im Zuge der Umgestaltung der L 751 hier: Beschlussfassung zur ausgeführten Baumaßnahme als Bauprogramm)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
30.01.2013
Erstellt
18.01.13, 21:16
Aktualisiert
18.01.13, 21:16
Beschlussvorlage (Straßenausbau Schötmarsche Straße, im Zuge der Umgestaltung der L 751
hier: Beschlussfassung zur ausgeführten Baumaßnahme als Bauprogramm)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 5/2013 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Wehmeier Telefon: 05208/991-264 Datum: 18. Januar 2013 Straßenausbau Schötmarsche Straße, im Zuge der Umgestaltung der L 751 hier: Beschlussfassung zur ausgeführten Baumaßnahme als Bauprogramm Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin Bemerkungen 30.01.2013 Sachdarstellung: Die anliegenden Lagepläne enthalten den tatsächlich ausgeführten Bestand des Straßenausbaus der Schötmarschen Straße im Zuge der Umgestaltung der L 751 im OT Leopoldshöhe. Im Rahmen der Ausführung kommt es während nahezu jeder Baumaßnahme zu Änderungen gegenüber der Ursprungsplanung. Dies ist vielfach das Resultat von technischen Notwendigkeiten und persönlichen Absprachen mit Anliegern vor Ort. Diese Notwendigkeiten und Änderungswünsche sind im Vorfeld nicht immer plan- und erfassbar auszuschließen. Im Anschluss an diese Baumaßnahme kam es in diesem Zusammenhang bei der Abrechnung gemäß Erschließungsbeitragsrecht zu einer juristischen Auseinandersetzung, in der das beschlossene Bauprogramm abgeprüft wurde. Hierbei wurde eine Änderung am Schrammbord festgestellt und vom zuständigen Richter als nicht gemäß Bauprogramm ausgeführter Bestand bemängelt. Es ist in diesem Fall erforderlich, die tatsächlich ausgeführten Arbeiten nochmals im Nachgang durch den zuständigen Ausschuss bestätigen zu lassen. Die Änderungen in der Ausführung sind zum Teil marginal. In diesem Fall handelt es sich um eine Verringerung der Schrammbordbreite um ca. 10cm. Die Grenze an der Ackerlandseite verläuft nicht parallel zur Straßenachse. Durch diese Maßnahme wurde Pflasterschnitt eingespart. Die Verwaltung empfiehlt daher den Beschluss der Bestandspläne als Bauprogramm. Beschlussvorschlag: Die der Vorlage beigefügten Bestandspläne Schötmarsche Straße werden in dieser Form als Bauprogramm beschlossen. Schemmel