Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (K 1n, Ortsumgehung Euskirchen-Kuchenheim hier: Sachstand und Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
41 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
10.11.14, 12:01
Aktualisiert
10.11.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (K 1n, Ortsumgehung Euskirchen-Kuchenheim
hier: Sachstand und Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise) Beschlussvorlage GB (K 1n, Ortsumgehung Euskirchen-Kuchenheim
hier: Sachstand und Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise) Beschlussvorlage GB (K 1n, Ortsumgehung Euskirchen-Kuchenheim
hier: Sachstand und Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise)

öffnen download melden Dateigröße: 41 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 77/2014 30.10.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 19.11.2014 Kreisausschuss 26.11.2014 K 1n, Ortsumgehung Euskirchen-Kuchenheim hier: Sachstand und Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise Sachbearbeiter/in: Herr Meyer Tel.: 15 221 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. gez. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: Hessenius Kreiskämmerer Die Bereitstellung erfolgt über die Veränderungsliste zum Haushalt 2015. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zum Entwurf fortzuschreiben und mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange die zur weiteren Umsetzung der Maßnahme notwendigen Abstimmungen vorzunehmen. -2Begründung: Förderung Entsprechend dem Beschluss zur V 87/2013 wurde durch die Verwaltung zur Prüfung der Finanzierungsmöglichkeit ein Finanzierungsantrag zum Bau der K 1n, Ortsumgehung Kuchenheim, bei der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Gemäß Info 28/2014 wurde eine Förderung der Maßnahme im diesjährigen Einplanungsgespräch in Aussicht gestellt und der Bau der Ortsumgehung Kuchenheim für das Jahr 2015 eingeplant. Die Förderung der Maßnahme zum Bau der Ortsumgehung mit dem Kreis Euskirchen als Straßenbaulastträger schließt jedoch eine künftige Breitstellung von Fördermitteln zum Ausbau der ebenfalls im Förderprogramm befindlichen Ortsdurchfahrt K 1, Karl-Coenen-Straße, aus. Eine Förderung der Ortsumgehung wurde seitens der Bezirksregierung klar an diese Bedingung geknüpft. Planungsstand Vor dem Hintergrund der auslaufenden Fördergesetzgebung sind vorbereitende Maßnahmen sowie die Aufstellung einer Entwurfsplanung kurzfristig vorzunehmen. Basis hierzu sind der rechtskräftige Bebauungsplan und der vorliegende Konzeptentwurf der Stadt Euskirchen zum Ausbau der Westspange Kuchenheim. Die geplante Trasse verläuft weitestgehend auf einem bestehenden Wirtschaftsweg als westliche Umgehung von Kuchenheim in Nord- Südrichtung und verbindet die im Süden liegende K 24 mit der im Norden verlaufenden B 56. Die Gesamtausbaulänge beträgt ca. 730 m zuzüglich ca. 300 m Anschlüsse. Die südliche Verknüpfung mit der durchlaufenden K 24 erfolgt über den Neubau eines Kreisverkehrs mit einem Durchmesser von 40 m. Der nördliche Anschluss an die B 56 soll über einen lichtsignalgeregelten Einmündungsbereich realisiert werden. Entsprechend einer klassischen Ortsumgehung übernimmt die Westspange im Straßennetz die Funktion der derzeitigen Ortsdurchfahrt der K1 im Zuge der KarlCoenen-Straße. Die momentane Verkehrsbelastung der Karl-Coenen-Straße beträgt gemäß der im Jahr 2010 durchgeführten Bundesverkehrszählung ca. 4000 Kfz/Tag. Hier ist gemäß den vorliegenden Prognosen durch den Bau der Westspange eine erhebliche Entlastungswirkung von ca. 90% zu erwarten. Auf der Ortsdurchfahrt verbleiben lediglich 400 Kfz/Tag. Die prognostizierte Verkehrsbelastung der Westspange liegt mit ca. 6000 Kfz/Tag deutlich über der angeführten, gegenüberzustellenden Entlastungswirkung im Zuge der Karl-Coenen-Straße. Die Entlastungswirkung der Westspange Kuchenheim erstreckt sich ebenfalls auf den Durchgangsverkehr Kuchenheims im Zuge der B 56. Die hier zu erwartende Entlastungswirkung ohne weitere bauliche Maßnahmen liegt bei ca. 1.000 Kfz/Tag. Dieser Effekt der Westspange lässt städtebauliche Entwicklungen in Kuchenheim möglich werden und kann je nach den angestrebten Entwicklungszielen über entsprechende Maßnahmen im Zuge der Ortsdurchfahrten weiter verstärkt werden. -3Festzuhalten bleibt, dass die durch die Westspange geschaffene Umfahrung erstmals eine Möglichkeit der städtebaulichen Entwicklung in der Ortslage Kuchenheim geschaffen würde. Der Wirkungsradius der Westspange beschränkt sich auf die Ortslage Kuchenheim. Hier führt die Umgehungstrasse jedoch zu erheblichen Verkehrsverlagerungen. Nach ersten Kostenschätzungen belaufen sich die Gesamtbaukosten der Maßnahme inkl. der Grunderwerbskosten auf ca. 2,85 Mio. Euro. Auf Grundlage der derzeit geltenden Fördergesetzgebung beträgt der Fördersatz 60% der zuwendungsfähigen Kosten. Projektfortführung Die Verwaltung schlägt vor, für das Jahr 2015 über die Veränderungsliste einen Haushaltsansatz zur Fortführung der Maßnahme vorzusehen, den vorliegenden Konzeptentwurf mit eigenem Personal zur Entwurfsplanung mit dem Ziel einer Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2016 fortzuschreiben und hierzu mit den betroffenen Straßenbaulastträgern und den Trägern öffentlicher Belange die zur weiteren Umsetzung notwendigen Abstimmungen vorzunehmen. Sobald eine abgestimmte Entwurfsplanung fertig gestellt ist, wird diese zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)