Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
41 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
10.11.14, 12:01
Aktualisiert
10.11.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 77/2014
30.10.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
19.11.2014
Kreisausschuss
26.11.2014
K 1n, Ortsumgehung Euskirchen-Kuchenheim
hier: Sachstand und Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer
Tel.: 15 221
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
gez.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Bereitstellung erfolgt über die Veränderungsliste zum Haushalt
2015.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zum Entwurf fortzuschreiben und mit den betroffenen
Trägern öffentlicher Belange die zur weiteren Umsetzung der Maßnahme notwendigen
Abstimmungen vorzunehmen.
-2Begründung:
Förderung
Entsprechend dem Beschluss zur V 87/2013 wurde durch die Verwaltung zur Prüfung der Finanzierungsmöglichkeit ein Finanzierungsantrag zum Bau der K 1n, Ortsumgehung Kuchenheim, bei
der Bezirksregierung Köln vorgelegt.
Gemäß Info 28/2014 wurde eine Förderung der Maßnahme im diesjährigen Einplanungsgespräch in
Aussicht gestellt und der Bau der Ortsumgehung Kuchenheim für das Jahr 2015 eingeplant.
Die Förderung der Maßnahme zum Bau der Ortsumgehung mit dem Kreis Euskirchen als Straßenbaulastträger schließt jedoch eine künftige Breitstellung von Fördermitteln zum Ausbau der ebenfalls
im Förderprogramm befindlichen Ortsdurchfahrt K 1, Karl-Coenen-Straße, aus.
Eine Förderung der Ortsumgehung wurde seitens der Bezirksregierung klar an diese Bedingung
geknüpft.
Planungsstand
Vor dem Hintergrund der auslaufenden Fördergesetzgebung sind vorbereitende Maßnahmen sowie
die Aufstellung einer Entwurfsplanung kurzfristig vorzunehmen.
Basis hierzu sind der rechtskräftige Bebauungsplan und der vorliegende Konzeptentwurf der Stadt
Euskirchen zum Ausbau der Westspange Kuchenheim.
Die geplante Trasse verläuft weitestgehend auf einem bestehenden Wirtschaftsweg als westliche
Umgehung von Kuchenheim in Nord- Südrichtung und verbindet die im Süden liegende K 24 mit der
im Norden verlaufenden B 56.
Die Gesamtausbaulänge beträgt ca. 730 m zuzüglich ca. 300 m Anschlüsse. Die südliche Verknüpfung mit der durchlaufenden K 24 erfolgt über den Neubau eines Kreisverkehrs mit einem Durchmesser von 40 m. Der nördliche Anschluss an die B 56 soll über einen lichtsignalgeregelten
Einmündungsbereich realisiert werden. Entsprechend einer klassischen Ortsumgehung übernimmt
die Westspange im Straßennetz die Funktion der derzeitigen Ortsdurchfahrt der K1 im Zuge der KarlCoenen-Straße.
Die momentane Verkehrsbelastung der Karl-Coenen-Straße beträgt gemäß der im Jahr 2010 durchgeführten Bundesverkehrszählung ca. 4000 Kfz/Tag. Hier ist gemäß den vorliegenden Prognosen
durch den Bau der Westspange eine erhebliche Entlastungswirkung von ca. 90% zu erwarten. Auf
der Ortsdurchfahrt verbleiben lediglich 400 Kfz/Tag.
Die prognostizierte Verkehrsbelastung der Westspange liegt mit ca. 6000 Kfz/Tag deutlich über der
angeführten, gegenüberzustellenden Entlastungswirkung im Zuge der Karl-Coenen-Straße.
Die Entlastungswirkung der Westspange Kuchenheim erstreckt sich ebenfalls auf den Durchgangsverkehr Kuchenheims im Zuge der B 56. Die hier zu erwartende Entlastungswirkung ohne weitere
bauliche Maßnahmen liegt bei ca. 1.000 Kfz/Tag. Dieser Effekt der Westspange lässt städtebauliche
Entwicklungen in Kuchenheim möglich werden und kann je nach den angestrebten
Entwicklungszielen über entsprechende Maßnahmen im Zuge der Ortsdurchfahrten weiter verstärkt
werden.
-3Festzuhalten bleibt, dass die durch die Westspange geschaffene Umfahrung erstmals eine
Möglichkeit der städtebaulichen Entwicklung in der Ortslage Kuchenheim geschaffen würde.
Der Wirkungsradius der Westspange beschränkt sich auf die Ortslage Kuchenheim. Hier führt die
Umgehungstrasse jedoch zu erheblichen Verkehrsverlagerungen.
Nach ersten Kostenschätzungen belaufen sich die Gesamtbaukosten der Maßnahme inkl. der
Grunderwerbskosten auf ca. 2,85 Mio. Euro.
Auf Grundlage der derzeit geltenden Fördergesetzgebung beträgt der Fördersatz 60% der
zuwendungsfähigen Kosten.
Projektfortführung
Die Verwaltung schlägt vor, für das Jahr 2015 über die Veränderungsliste einen Haushaltsansatz zur
Fortführung der Maßnahme vorzusehen, den vorliegenden Konzeptentwurf mit eigenem Personal zur
Entwurfsplanung mit dem Ziel einer Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2016 fortzuschreiben und
hierzu mit den betroffenen Straßenbaulastträgern und den Trägern öffentlicher Belange die zur
weiteren Umsetzung notwendigen Abstimmungen vorzunehmen.
Sobald eine abgestimmte Entwurfsplanung fertig gestellt ist, wird diese zur weiteren
Beschlussfassung vorgelegt.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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