Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
962 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
10.11.14, 12:01
Aktualisiert
10.11.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BEBAUUNGSPLAN NR. 16
2
STADT EUSKIRCHEN / ORTSTEIL KUCHENHEIM
2a
Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem amtlichen Katasternachweis
(gem. PlanzV90)
2
5
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
4
7
Siegel
1
9
(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90)
Auf mindestens 2/3 der gekennzeichneten
Euskirchen, den 12.03.2013
5,0
M1
gez. Rang
______________________________
Kreisvermessungsdirektor
3
3,0
sind, Baum- und Strauchpflanzungen als
zu pflanzen,
zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die
5
10 bis 30
metrisch eindeutig ist.
einer
bestehen aus
und sollen in Gruppen von drei bis
Art
gepflanzt
werden.
Die
Pflanzung
Pflanzabstand von
M1
erfolgt
in
einem
geeigneten Arten
der
A (s. Umweltbericht) entnommen werden.
Euskirchen, den __________
die
gez. Rothe
______________________________
Stadtbaudirektor
M1
R=
70
Zweckbestimmung : Wirtschaftsweg
Zweckbestimmung : Rad- und Wirtschaftsweg
Zweckbestimmung : Rad- und Fussweg
Entwurfsbearbeitung:
R=
14
,0
Euskirchen, den 25.02.2013
ausgefertigt:
Euskirchen, den 25.02.2013
V
M1
Entlang der Einbiegung der Ortsumgehung, entlang der Kuchenheimer
gez. Rohwer
______________________________
Dipl. Ing.
gez. Ferber
______________________________
Tech. Zeichnerin
sowie entlang der K 24 sind an den gekennzeichneten Stellen
B) zu pflanzen, zu pflegen und auf Dauer zu
erhalten. Bei der Pflanzung sind
BauGB)
Die
landschaftsberechte
Westumgehung Kuchenheim.
11
0K
26
eine
und
Einbindung
der
die Bepflanzung ist die angegebene
Dieser Plan stimmt mit dem Original-Bebauungsplan und den darauf
28
M1
Die als
Euskirchen, den __________
180
30
mit
als
______________________________
32
R=
R=
Belange zu
Baumpflanzungen
Strukturierung
vorgesehenen Bereiche sind
zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Hierbei sind
geeignete
A-Straucharten) zu verwenden.
Pro m2 ist mindestens ein
46
von der jeweiligen Art uns Sorte aber
Straucharten in
44
zu pflanzen, bei niedrigen
34
36
42
In
den
sind
sowie
33
40
35
38
Natur und Landschaft
37
40
38
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde
geologischer Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland,
42
36
M1
und Entwicklung von Natur und Landschaft
Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149, Juni 2006, in
Br
#22,
0
34
zwischen den Gebieten der Untergrundklassen). Die in der DIN 4149
Sonstige Planzeichen
stattgefunden.
3
30 0
a
Beim Auffinden von
der
Erd- /Bauarbeiten sind aus
die Arbeiten sofort
Polizeidienststelle, die
einzustellen und die
oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, z.B. von Baugebieten,
Erfolgen
Erdarbeiten
mit
erheblichen
etc.
mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
Euskirchen, den 18.09.2012
Siegel
Liegen
19
im
Zusammenhang
Erkenntnisse
i. A. gez. Rothe
______________________________
Stadtbaudirektor
getrennt
mit
Bodeneingriffen
Hinweise
und
Schadstoffbelastungen des Bodenaushubs oder der
sonstigen
von den
vor, so sind diese
bei den Bauarbeiten
unbelasteten
zu halten
Abstimmung mit der Unteren
Materialien
und
in
zu untersuchen
und zu entsorgen.
der erforderlichen
die
Sicherstellung
der
ist im Bezug auf
bodenschutzrechtlicher
Belange die UBB bei allen weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.
#9,2
#22,
#12,
8
Euskirchen, den 15.03.2013
0
Siegel
i.A. gez. Rothe
______________________________
Stadtbaudirektor
28.05.2013 als Satzung beschlossen worden.
Euskirchen, den 07.10.2013
Siegel
gez. Dr. Friedl
______________________________
9
14
tritt der Bebauungsplan in Kraft.
12
Euskirchen, den 16.10.2013
10
8
Siegel
gez. Dr. Friedl
______________________________
5
Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht am 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414).
6,1
R2
1990- BauNVO) bekanntgemacht am 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132).
STADT EUSKIRCHEN
ORTSTEIL KUCHENHEIM
inhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) bekanntgemacht am 18.12.1990
bekanntgemacht am 01.03.2000 (GVBl. NW S. 256).
BEBAUUNGSPLAN NR. 16
bekanntgemacht am 25.06.1995 (GVBl. NW S. 926).
24.02.2010 (BGBI. I Nr. 7 S. 94).
K
BNatSchG) bekanntgemacht am 06.08.2009 (BGBl. I 2009, S.2543).
24
0
25
50
75
100
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
Landschaftsgesetz - LG NW) bekanntgemacht am 21.07.2000 (GVBl. NW S. 568).
(BGBI. I. 1991 S 58).
M = 1 : 1.000
M. 1 : 1000