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Beschlussvorlage GB (Stadt Euskirchen - Bebauungsplan Nr.16)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
962 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
10.11.14, 12:01
Aktualisiert
10.11.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (Stadt Euskirchen - Bebauungsplan Nr.16)

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Inhalt der Datei

BEBAUUNGSPLAN NR. 16 2 STADT EUSKIRCHEN / ORTSTEIL KUCHENHEIM 2a Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem amtlichen Katasternachweis (gem. PlanzV90) 2 5 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 4 7 Siegel 1 9 (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) Auf mindestens 2/3 der gekennzeichneten Euskirchen, den 12.03.2013 5,0 M1 gez. Rang ______________________________ Kreisvermessungsdirektor 3 3,0 sind, Baum- und Strauchpflanzungen als zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die 5 10 bis 30 metrisch eindeutig ist. einer bestehen aus und sollen in Gruppen von drei bis Art gepflanzt werden. Die Pflanzung Pflanzabstand von M1 erfolgt in einem geeigneten Arten der A (s. Umweltbericht) entnommen werden. Euskirchen, den __________ die gez. Rothe ______________________________ Stadtbaudirektor M1 R= 70 Zweckbestimmung : Wirtschaftsweg Zweckbestimmung : Rad- und Wirtschaftsweg Zweckbestimmung : Rad- und Fussweg Entwurfsbearbeitung: R= 14 ,0 Euskirchen, den 25.02.2013 ausgefertigt: Euskirchen, den 25.02.2013 V M1 Entlang der Einbiegung der Ortsumgehung, entlang der Kuchenheimer gez. Rohwer ______________________________ Dipl. Ing. gez. Ferber ______________________________ Tech. Zeichnerin sowie entlang der K 24 sind an den gekennzeichneten Stellen B) zu pflanzen, zu pflegen und auf Dauer zu erhalten. Bei der Pflanzung sind BauGB) Die landschaftsberechte Westumgehung Kuchenheim. 11 0K 26 eine und Einbindung der die Bepflanzung ist die angegebene Dieser Plan stimmt mit dem Original-Bebauungsplan und den darauf 28 M1 Die als Euskirchen, den __________ 180 30 mit als ______________________________ 32 R= R= Belange zu Baumpflanzungen Strukturierung vorgesehenen Bereiche sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Hierbei sind geeignete A-Straucharten) zu verwenden. Pro m2 ist mindestens ein 46 von der jeweiligen Art uns Sorte aber Straucharten in 44 zu pflanzen, bei niedrigen 34 36 42 In den sind sowie 33 40 35 38 Natur und Landschaft 37 40 38 Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde geologischer Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, 42 36 M1 und Entwicklung von Natur und Landschaft Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149, Juni 2006, in Br #22, 0 34 zwischen den Gebieten der Untergrundklassen). Die in der DIN 4149 Sonstige Planzeichen stattgefunden. 3 30 0 a Beim Auffinden von der Erd- /Bauarbeiten sind aus die Arbeiten sofort Polizeidienststelle, die einzustellen und die oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, z.B. von Baugebieten, Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen etc. mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Euskirchen, den 18.09.2012 Siegel Liegen 19 im Zusammenhang Erkenntnisse i. A. gez. Rothe ______________________________ Stadtbaudirektor getrennt mit Bodeneingriffen Hinweise und Schadstoffbelastungen des Bodenaushubs oder der sonstigen von den vor, so sind diese bei den Bauarbeiten unbelasteten zu halten Abstimmung mit der Unteren Materialien und in zu untersuchen und zu entsorgen. der erforderlichen die Sicherstellung der ist im Bezug auf bodenschutzrechtlicher Belange die UBB bei allen weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen. #9,2 #22, #12, 8 Euskirchen, den 15.03.2013 0 Siegel i.A. gez. Rothe ______________________________ Stadtbaudirektor 28.05.2013 als Satzung beschlossen worden. Euskirchen, den 07.10.2013 Siegel gez. Dr. Friedl ______________________________ 9 14 tritt der Bebauungsplan in Kraft. 12 Euskirchen, den 16.10.2013 10 8 Siegel gez. Dr. Friedl ______________________________ 5 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht am 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414). 6,1 R2 1990- BauNVO) bekanntgemacht am 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132). STADT EUSKIRCHEN ORTSTEIL KUCHENHEIM inhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) bekanntgemacht am 18.12.1990 bekanntgemacht am 01.03.2000 (GVBl. NW S. 256). BEBAUUNGSPLAN NR. 16 bekanntgemacht am 25.06.1995 (GVBl. NW S. 926). 24.02.2010 (BGBI. I Nr. 7 S. 94). K BNatSchG) bekanntgemacht am 06.08.2009 (BGBl. I 2009, S.2543). 24 0 25 50 75 100 Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft Landschaftsgesetz - LG NW) bekanntgemacht am 21.07.2000 (GVBl. NW S. 568). (BGBI. I. 1991 S 58). M = 1 : 1.000 M. 1 : 1000